Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hannes009

Das stimmt nicht, erst ab dem 4. Lebensjahr;)
Und Hort dann auch nicht mehr


Hannes009


SchrödingersKatze

Aber ich doch auch. Kindergarten geht von 3 bis Einschulung.

Hannes009

Von Kita spricht man bei uns schon eher. Also sobald sie halt in die Kita gehen, meistens ab dem 2. Lebensjahr.
Deshalb meine Anmerkung😉

SchrödingersKatze

Ah okay. Unter 3 ist in Bayern Krippe, ab 3 dann Kindergarten.

Überwacher

Unser Nachwuchs kommt ab September in die Krippe im Münchner Umland.

Kostet nur schlappe 611,50€ im Monat. Und wir sprechen hier nicht von irgendeiner noblen privat Krippe.

Nachtrag: Und das vergleiche man mit Berlin.....

highperformer

Zitat von: SchrödingersKatze in 06.07.2026 19:17Ah okay. Unter 3 ist in Bayern Krippe, ab 3 dann Kindergarten.

Ja, so kannte ich das auch immer und war immer verwirrt in Gesprächen. Bis ich eigene Kinder hatte und festgestellt habe, dass heutzutage quasi alle Gebäude, die Krippe und Kindergarten gleichzeitig beinhalten, einfach als Kita bezeichnet werden. Auch in Bayern.

Zitat von: Überwacher in Gestern um 08:12Nachtrag: Und das vergleiche man mit Berlin.....

Länderfinanzausgleich regelt.

derSchorsch

Zitat von: Shuffle in 04.07.2026 11:23Man kann die Monatswerte der Tabellen nicht 1:1 vergleichen, da Bayern eine Sonderzahlung hat, Brandenburg aber nicht und man die natürlich mit einbeziehen muß, man sollte also nicht nur die Tabellen mit den Monatsbeträgen anschauen, sondern den Rechner nutzen und da erhält man z.B. bei A9 Stufe 9, nicht verheiratet, keine Kinder in Bayern ab Oktober ein Jahresbrutto von 54023,39 Stutz und in Brandenburg nach der Prognosetabelle 55720,80 Stutz, das ergibt einen Unterschiedsbetrag von 1697,41 Stutz, kann in anderen Konstellationen vielleicht mehr sein, ich habe jetzt natürlich nicht jede mögliche Einzelfallkonstellation durchgerechnet. Daß Bayern dabei das wesentlich wirtschafts- und finanzstärkere Land ist und die Lebenshaltungskosten im Schnitt und vor allem im südlichen Oberbayern einiges oberhalb Brandenburg liegen, ist klar.

Interessant, offenbar gibt es dann in Bayern wohl eine ähnliche Stauchung der oberen Besoldungsklassen. Dort scheint der Abstand zu Brandenburg deutlich hröser zu sein.
Ob es eine Rolle spielt, dass es in Bayern noch A3 gibt. Naiv gesagt, müsste das A3 in Bayern ja etwa das bekommen, was in Brandenburg A5 erhält. Wobei auch noch ein höheres MÄE zu berücksichtigen wäre.
Offenbar setzt auch Brandenburg ein fiktives Partnereinkommen an. Hoffen wir, dass auch dieses bald Geschichte sein wird.

Shuffle

Das ist wohl nicht der Grund, der Faktor A9 Bayern : A9 Brandenburg beträgt 1,06, während er bei A13 1,07 beträgt, also der Unterschied in den höheren Besoldungsgruppen ist relativ etwas größer, aber nicht kraß, eher liegt der Unterschied darin, daß Brandenburg jeweils noch eine Stufe angefügt hat, bzw. eine Stufe mehr in der Besoldungstabelle hat, innerhalb der gleichen Stufen sind die Unterschiede nicht so groß, aber in Brandenburg gibts halt noch eine Stufe zusätzlich.

Rheini

Zitat von: Shuffle in Gestern um 15:17Das ist wohl nicht der Grund, der Faktor A9 Bayern : A9 Brandenburg beträgt 1,06, während er bei A13 1,07 beträgt, also der Unterschied in den höheren Besoldungsgruppen ist relativ etwas größer, aber nicht kraß, eher liegt der Unterschied darin, daß Brandenburg jeweils noch eine Stufe angefügt hat, bzw. eine Stufe mehr in der Besoldungstabelle hat, innerhalb der gleichen Stufen sind die Unterschiede nicht so groß, aber in Brandenburg gibts halt noch eine Stufe zusätzlich.

MAE bereinigt?

Shuffle

Daß Bayern dabei das wesentlich wirtschafts- und finanzstärkere Land ist und die Lebenshaltungskosten im Schnitt und vor allem im südlichen Oberbayern einiges oberhalb Brandenburg liegen, ist klar.

Hatte ich oben schon geschrieben.

Rheini

Zitat von: Shuffle in Gestern um 16:03Daß Bayern dabei das wesentlich wirtschafts- und finanzstärkere Land ist und die Lebenshaltungskosten im Schnitt und vor allem im südlichen Oberbayern einiges oberhalb Brandenburg liegen, ist klar.

Hatte ich oben schon geschrieben.

Also nein. Wie sieht der Quotient bereinigt aus?

eVo

Wie sich Bayern seine ,,verfassungskonforme" Besoldung schönrechnet

Füracker sagt, die bayerische Besoldung sei verfassungskonform, ,,nach fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten". Man muss die Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage Drs. 19/11335 nur mal mit den amtlichen Quellen abgleichen, um zu sehen: ,,alle verfügbaren Daten" heißt hier ,,die, die am besten passen". Drei Punkte.

1. Das Median-Einkommen wird kleingerechnet.
Die Antwort setzt für 2025 ein Äquivalenzeinkommen von 2.388,76€ an (S. 4). Woher der Wert kommt, verrät die Regierung selbst (S. 3): Sie nimmt den 2024er-Wert und schreibt ihn ,,mangels verfügbarer statistischer Daten" um 2,94 % fort. 2.320,54 € × 1,0294 = 2.388,76 €. Sauber gerechnet.
Dumm nur: Die Daten sind seit Mai verfügbar. Dieselbe amtliche Statistik weist für Bayern 2025 einen Ist-Wert von 2.420,48 € aus (Mikrozensus 2025, Tabelle A7.1 der Statistischen Ämter). Man rechnet also mit einer Prognose, die 32 € im Monat unter dem echten Wert liegt. Mit dem tatsächlichen Wert läge die Prekaritätsschwelle rund 700 € höher im Jahr — und der stolz verkündete Puffer von ,,fast 3.300 Euro" schrumpft entsprechend.

2. Der Krankenkassenbeitrag halbiert sich — je nachdem, was gerade gebraucht wird.
Hier wird's dreist. Für exakt denselben Beamten — A3/Stufe 2, verheiratet, zwei Kinder — setzt die Regierung völlig unterschiedliche KV-Beiträge an:

Aktuelle Anfrage (Drs. 19/11335, S. 4), wo ein hohes Netto den Abstand zur Schwelle vergrößern soll: 4.178,28 €.
Gesetzentwurf 2024/2025 (Drs. 19/1555, S. 50), 7.764,00 €.

Über 3.500 € Unterschied, gleicher Beamtentyp, ein einziger Abzugsposten. Und zufällig immer genau in die Richtung, die man gerade braucht. Ja, es sind zwei verschiedene Prüfmaßstäbe — aber der PKV-Beitrag einer A3-Familie ändert sich nicht dadurch, welchen Verfassungstest man gerade fährt. Welcher Tarif hinter den 4.178 € steckt? Steht nicht drin. Frage 1.3 wollte genau das wissen.

3. Und obendrauf noch das steueroptimierte Familienmodell.
Die Anfrage setzt für den Beamten 2.748 € Lohnsteuer auf 42.532 € Brutto an — eine Quote von 6,5 %. Das geht nur mit Steuerklasse III, also vollem Ehegattensplitting. Und gleichzeitig rechnet man ein Ehegatteneinkommen von 14.307 € netto dazu. Heißt: Man nimmt den Splitting-Vorteil des Alleinverdieners und das Zweiteinkommen des Doppelverdieners — die günstigste Kombi, die sich basteln lässt. Während bundesweit übers Ende des Splittings geredet wird, hängt die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung ausgerechnet am maximalen Splitting-Vorteil.

Fazit:
Jede einzelne Annahme lässt sich vielleicht noch irgendwie begründen. Das Muster ist der Skandal: Überall, wo Spielraum ist, greift die Regierung zur Variante, die die Besoldung besser aussehen lässt. Das ist keine ergebnisoffene Prüfung, das ist eine Rechnung vom Wunschergebnis her rückwärts aufgezogen.
Passt auch zum Zeitplan: Laut Antwort (S. 6) wurde die ganze Prüfung am 19. November 2025 — dem Tag der Urteilsverkündung — begonnen und lief ,,bis kurz vor Veröffentlichung der ersten Einschätzung". Einen dreistufigen Verfassungsmaßstab an einem einzigen Tag anstoßen und die Ergebnisse nur ,,StMFH-intern" ablegen — na dann.

Quellen:

Drs. 19/11335 Seite 4:
https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP19/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/19_0011335.pdf

Drs. 19/1555 Seite 50
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/by/by-d-19-1555.pdf

Medianwerte in Register A7.1 der Statistischen Ämter (statistikportal.de)
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2026-05/A7%20Mediane%20und%20Armutsgef%C3%A4hrdungsschwellen.xlsx

Grisupoli

Zitat von: eVo in Gestern um 21:08Wie sich Bayern seine ,,verfassungskonforme" Besoldung schönrechnet

Füracker sagt, die bayerische Besoldung sei verfassungskonform, ,,nach fachlich fundierten Berechnungen auf Basis aller verfügbaren Daten". Man muss die Zahlen aus der Antwort auf die Anfrage Drs. 19/11335 nur mal mit den amtlichen Quellen abgleichen, um zu sehen: ,,alle verfügbaren Daten" heißt hier ,,die, die am besten passen". Drei Punkte.
.
.
.


So einfach wird das mit dem MÄE aber für den DH nicht. Laut dem was ich gelesen habe, muss das MÄE an der Region und nicht dem gesamten Bundesland gemessen werden. Und die Region um München hat ein vollkommen anderes MÄE als z. B. die Region Hof. Sprich der DH muss eine adäquate Grundbesoldung schaffen und mit der "Mietstufe" eine amtsangemessene Besoldung erreichen. Was man auch vollkommen ausser Acht gelassen hat: Was ist, wenn der "fiktive Partner" nachweislich kein Einkommen erwirtschaften kann weil er zum Beispiel aufgrund eines Unfalles, psychischer Belastungen etc kein Einkommen erwirtschaften kann und auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat. Ein arbeitsunfähiger Ehegatte eines Beamten wird keine Sozialleistungen bekommen da der Ehegatte ihn mitversorgen muss (Stichwort Familieneinkommen). Zudem muss der Beamte seinen Ehegatten dann auch privat versichern da die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr greift. All diese Sachen zeigen eigentlich schon recht deutlich, dass das fiktive Partnereinkommen gar nicht verfassungskonform sein kann.
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

Whatsapp-Channel zur Musterklage in Bayern
📲 https://whatsapp.com/channel/0029VbCpLa38kyyDzdNVYk1x