Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

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derSchorsch

Jetzt wird's interessant!
Kommentar aus Berlin zum letzten Kapitel in der Stellungnahmen des Bayerischen Richtervereins:

https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/

 :o

momi

Sehr schön 👍

Für mich steht mittlerweile völlig außer Frage das diese Bande gerichtlich dermaßen eine vorn Latz geknallt bekommt von der sie sich so schnell nicht mehr erholt.
Das einzige was noch völlig unvorhersehbar ist, ist die Frage wie lange das noch Dauer

hf4om

rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?  ;D

unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er :D   

Schneewitchen

Zitat von: hf4om in 06.08.2026 16:28rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?  ;D

unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er :D 

Das würde primär sein Disziplinarverfahren beschleunigen. Wenn sein DH aber eine Entfernung aus dem Dienst anpeilen würde, müsste ja ein Verwaltungsgericht final in der Causa entscheiden. Das könnte dann schon interessant werden.

Es wäre für grisipuli dennoch ein Ritt auf der Rasierklinge....
Deus hic finitur

hf4om

vermutlich könnte er sich mit den freiwilligen soli-zahlungen sämtlicher mitleidender beamter lebenslang eine schöne zeit auf ´ner einsamen, sonnigen insel machen  ;D
alles hypothetisch. ob die entfernung aus dem dienst tatsächlich die angemessene sanktion für eine solche maßnahme darstellt, wäre auch interessant, zu erfahren

rechtlich bin ich in den sphären nicht ganz so bewandert, aber müsste das verfahren vor dem verwaltungsgericht nicht auch mit dem verweis auf das dann anstehende verfahren beim EGMR ruhend gestellt werden?!

Grisupoli

Zitat von: hf4om in 06.08.2026 16:28rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?  ;D

unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er :D 

Hab leider keine Zeit zum Streiken 😂
⚖️ Musterkläger zur verfassungsmäßigen Besoldung in Bayern - Danke BDK, dass ihr mich von Anfang an unterstützt habt. ⚖️

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derSchorsch

Zitat von: Grisupoli in 06.08.2026 17:09Hab leider keine Zeit zum Streiken 😂

Du müsstest auch nicht streiken. Zumindest vorerst nicht.
Der Richterverein zeigt aber einen Weg auf, der unmittelbar zum EGMR führen könnte, wo wiederum das Streikverbot für Beamte auf Grund des Verhaltens der DH angreifbar ist. Die DH haben ja aber ein Interesse daran, das Streikverbot aufrechtzuerhalten. Was sie spätestens jetzt wiederum motivieren müsste, endlich ernsthaft für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen.

hf4om

Zitat von: derSchorsch in 06.08.2026 19:44Du müsstest auch nicht streiken. Zumindest vorerst nicht.
Der Richterverein zeigt aber einen Weg auf, der unmittelbar zum EGMR führen könnte, wo wiederum das Streikverbot für Beamte auf Grund des Verhaltens der DH angreifbar ist. Die DH haben ja aber ein Interesse daran, das Streikverbot aufrechtzuerhalten. Was sie spätestens jetzt wiederum motivieren müsste, endlich ernsthaft für eine amtsangemessene Alimentation zu sorgen.

Sie müssten auch für eine aA sorgen. Konjunktive bewegen leider nichts. Wenn es tatsächlich jemand durchziehen würde, entsteht Handlungsdruck, dann gibt es kein wegducken und aussitzen mehr

untersterDienst

Irgendwie fühl ich mich bei der Haltung mancher DH an die FIFA erinnert

Schneewitchen

Zitat von: untersterDienst in 07.08.2026 11:08Irgendwie fühl ich mich bei der Haltung mancher DH an die FIFA erinnert


Jaaa, dieser Vergleich ist naheliegend. 😀👍

Obwohl unsere DHn sicher nicht Trump anrufen und um Hilfe bitten ....

Deus hic finitur

Beamtenhustler

Zitat von: derSchorsch in 06.08.2026 12:28Jetzt wird's interessant!
Kommentar aus Berlin zum letzten Kapitel in der Stellungnahmen des Bayerischen Richtervereins:

https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/

 :o

Der innerstaatliche Rechtsweg ist aber gerade nicht aussichtslos, es sei denn, man hat gar kein Vertrauen mehr in das BVerfG. Dies kann man nun so oder so sehen. Der BRV hat gut gebrüllt, aber auch er wird nichts an der jahrelangen Hängepartie ändern. Einmal Dampf rauslassen kann jedoch nicht schaden...

AngemessenA13limentiert

Bald ist ja die Tariferhöhung da...nur noch einmal "alten Gehaltszettel" abwarten ;-)

Schneewitchen

Zitat von: Beamtenhustler in Gestern um 07:58Der innerstaatliche Rechtsweg ist aber gerade nicht aussichtslos, es sei denn, man hat gar kein Vertrauen mehr in das BVerfG. Dies kann man nun so oder so sehen. Der BRV hat gut gebrüllt, aber auch er wird nichts an der jahrelangen Hängepartie ändern. Einmal Dampf rauslassen kann jedoch nicht schaden...

Es besteht keine Aussichtslosigkeit in Bezug auf die Beschlüsse des BVerfG. Ich sehe hier eher das Problem, dass es in der Regel Jahre dauert, bis mal ein Beschluss kommt. Was hilft es, wenn sich das BVerfG erst in fünf oder sechs Jahren zum fiktiven PE äußert!?
Deus hic finitur

Beamtenhustler

Genau meine Rede. Aber so wird man doch argumentieren: "Was soll der Gang nach Straßburg, wenn unser BVerfG doch urteilt? Wir können doch nichts dafür, dass alles so lange dauert". Das System behindert sich und ernährt sich selbst.

Pumpkin76

Zitat von: Grisupoli in 05.08.2026 17:57Lies Mal meine Signatur. Ich bin der Musterkläger in Bayern 😉. Meine Klage ist die einzige die Verfolgt wird. Alle anderen sind ruhend gestellt mit Verweis  auf meine Klage. 😉

Kann das stimmen? Auf der Seite vom Bayerischen Richterverein wird auf eine Klage vor dem VG Bayreuth verwiesen:
ZitatDer Besoldungsreferent des BRV, Herr Dr. Diehm, hat einen Musterwiderspruch erstellt, der hier abgerufen werden kann. Um etwaige Rechte zu wahren, sollte der Widerspruch noch in diesem Jahr eingelegt werden. Am Einfachsten ist dies über den Mitarbeiterservice Bayern (MSB) möglich (unter Formulare > Besoldung > Widerspruch).

Zudem können wir Sie darüber informieren, dass vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth mittlerweile eine allgemeine Feststellungsklage gegen den Freistaat Bayern auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldungsordnung R im Jahr 2025 anhängig ist. Das Verfahren führt das Aktenzeichen B 5 K 25.1355.
 
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die bereits einen Widerspruch an das Landesamt für Finanzen gerichtet haben, könnten vor diesem Hintergrund ein formloses Anschreiben nachreichen, in welchem das Einverständnis mit einer Ruhendstellung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss des oben genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erklärt wird. Auch für dieses Anschreiben stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung.