Besoldungsrunde 2025-2028 Bayern

Begonnen von Dokumentenfahrer, 14.02.2026 19:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Verwalter

Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Pumpkin76

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:52Speyer Tag 2 - Wie Bayern das fiktive Partnereinkommen ohne Härtefallregelung rechtfertigt

Pfeifen im Walde und etwa auf dem Niveau der Nachricht auf der LfF Seite kurz vor Silvester, man hätte alles durchgerechnet und das Berlin-Urteil hätte keine Auswirkungen in Bayern. Haha..

derSchorsch

Zitat von: Verwalter in Gestern um 22:52Speyer Tag 2 - Wie Bayern das fiktive Partnereinkommen ohne Härtefallregelung rechtfertigt

Danke!

In Bayern gilt wie immer und offenbar auch auf Referatsleiterebene in Finanzministerium:"Mia san mia!".

Frage mich, ob man hier nicht schon von grober Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz ausgehen muss und sich womöglich auch eine persönliche Haftung der LMRin ableiten lassen könnte. Wenn die ganze Fachwelt inkl. ehemalige Verfassungsrichter andere Auffassung haben.
Das ist wie eine Diskussion im Sinne von: Die Welt ist eine Scheibe. Alle wissen genau, dass es anders ist. Die Fakten sprechen eine andere Sprache.
Sie verursacht damit ja womöglich erhebliche monetäre Schäden. Am Ende will der FS BY, nachdem er nachzahlen musste, die Kohle noch von ihr zurück?!

hf4om

Die Dame hat auch das Antwortschreiben an mich gez.

Es steht in Juristendeutsch drin, seid froh über die Verzögerung der Besoldungsanpassung und darüber, dass wir euch nicht noch mehr nehmen

derSchorsch

#664
...ich Frage mich wirklich, ob hier eine politische Vorgabe umgesetzt wird und sie damit den Pflichten einer Beamtin zuwider handelt. Wenn es offensichtlich nicht rechtmäßig ist, müsste sie dann nicht remonstrieren?

hf4om

Zitat von: derSchorsch in Heute um 12:16...ich Frage mich wirklich, ob hier eine politische Vorgabe umgesetzt wird und sie damit den Pflichten einer Beamtin zuwider handelt. Wenn es offensichtlich nicht rechtmäßig ist, müsste sie dann nicht remonstrieren?

Solange es eine andere Auffassung gibt und das nicht entschieden ist..... Aie tut nur ihre Pflicht