Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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WernerWillsWissen

Zitat von: DJ79 in Gestern um 01:25Diese Aussage des FM finde ich noch viel interessanter:

Sehr geehrter Herr K.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Es steht seit mehreren Monaten fest, dass das Land in mehreren Schritten in diesem Jahr das Besoldungsrecht anpassen wird. Mit der Tarifübertragung ist das bereits teilweise geschehen. Die nächsten Schritte sind derzeit in Bearbeitung und kommen im Herbst in den Landtag. Ich habe mich bereits mehrfach öffentlich (seit Frühjahr) zu diesem Thema in Ihrem Sinne geäußert. Ich bin dann immer wieder überrascht, dass diese sehr klaren Aussagen überhaupt nicht wahrgenommen werden. Der Beschluss des BVerfG ist nicht ganz einfach umzusetzen. Denn er widerspricht völlig dem Beschluss aus 2020, der bereits 2022 in NRW vollständig umgesetzt worden ist. Nunmehr muss wieder eine komplette Systemumstellung erfolgen. Dabei wird es eine Reihe von Fallgestaltungen geben, in denen wir die Alimentation nach oben anpassen müssen. Das wird auch geschehen. Daneben ist es aber nicht auszuschließen, dass es auch aufgrund des alten Rechtes Regelungen gibt, die wir so nicht aufrecht erhalten müssen, weil das Gericht die Maßstäbe für die Verfassungskonnformität  verändert hat. Hier wird auch durchaus im Sinne des Vertrauensschutzes darüber nachzudenken sein, wie man damit verantwortlich umgeht.

Das Gesetzgebungsverfahren wird im Herbst 2026 in den Landtag kommen. Der Gesetzesbeschluss ist für Ende des Jahres zu erwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Optendrenk

Würde dies nicht zugleich bedeuten, dass auch diejenigen Personen, die bislang nicht von den teilweise erheblichen Vorteilen der höheren Mietenstufen profitiert haben, rückwirkend ab dem Jahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen wären? (vorausgesetzt, der Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt)

Schneewitchen

#1636
Zitat von: Rheini in Gestern um 07:52Darf ich Dir nicht verraten, aber jetzt hopp hopp zurück an die Arbeit ......

Sir, jawohl Sir!🫡😂
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 07:54Würde dies nicht zugleich bedeuten, dass auch diejenigen Personen, die bislang nicht von den teilweise erheblichen Vorteilen der höheren Mietenstufen profitiert haben, rückwirkend ab dem Jahr 2020 entsprechend zu berücksichtigen wären? (vorausgesetzt, der Widerspruch wurde fristgerecht eingelegt)


Nach seinen Einlassungen könnte man das ggf. annehmen. Aber gerade bei diesen sehr schwurbeligen Äußerungen des FM halte ich die Schlussfolgerung nicht für zwingend.

Der FM versucht immer irgendwie auf Fragen einerseits zu antworten, ist dabei andererseits aber immer bemüht, keine belastbaren Fakten nach außen dringen zu lassen.

Die Logik würde es gebieten, dass man wirklich alles mit einem Schlag regelt. Logik alleine ist hier aber nicht bestimmend. Vorstellbar ist auch, dass er die Aufarbeitung der Vergangenheit auf der Zeitschiene nach 2027 oder später verlagert, um z.B. drohende Haushaltsmehrbelastungen zu entzerren oder einfach nur, um die Vergangenheitsbewältigung seinem Nachfolger zu überlassen (so es denn nach der Wahl einen solchen geben sollte).
Deus hic finitur

Robertbob

Zitat von: Rheini in Gestern um 07:52Darf ich Dir nicht verraten, aber jetzt hopp hopp zurück an die Arbeit ......
Wie ich schon vermutete, dieses Forum ist voll von Maulwürfen.

WernerWillsWissen

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 08:15Nach seinen Einlassungen könnte man das ggf. annehmen. Aber gerade bei diesen sehr schwurbeligen Äußerungen des FM halte ich die Schlussfolgerung nicht für zwingend.

Der FM versucht immer irgendwie auf Fragen einerseits zu antworten, ist dabei andererseits aber immer bemüht, keine belastbaren Fakten nach außen dringen zu lassen.

Die Logik würde es gebieten, dass man wirklich alles mit einem Schlag regelt. Logik alleine ist hier aber nicht bestimmend. Vorstellbar ist auch, dass er die Aufarbeitung der Vergangenheit auf der Zeitschiene nach 2027 oder später verlagert, um z.B. drohende Haushaltsmehrbelastungen zu entzerren oder einfach nur, um die Vergangenheitsbewältigung seinem Nachfolger zu überlassen (so es denn nach der Wahl einen solchen geben sollte).
Im Sinne einer effizienten und wirtschaftlichen Haushaltsführung wäre es sinnvoll, den Entwurf bereits unter Berücksichtigung des Wegfalls des fiktiven Partnereinkommens zu erstellen. Andernfalls wäre in absehbarer Zeit erneut eine Anpassung erforderlich, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstünde.

Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst dann zu einem Abschluss kommen, wenn die noch offenen Ansprüche verzinst werden müssen. Ich bin gespannt, wie sich die Situation weiterentwickelt. Sollte ich als kinderloser Beamter weiterhin ca. 1.000 € netto weniger erhalten als ein Kollege mit zwei Kindern, obwohl wir beide in einer Großstadt leben und vergleichbaren Lebenshaltungskosten unterliegen, werde ich zusätzliche Sonderaufgaben nicht mehr übernehmen. Diese kann der DH dann im Sinne des Leistungsprinzips den entsprechend besser vergüteten Kollegen übertragen.

Callisto

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 09:08Im Sinne einer effizienten und wirtschaftlichen Haushaltsführung wäre es sinnvoll, den Entwurf bereits unter Berücksichtigung des Wegfalls des fiktiven Partnereinkommens zu erstellen. Andernfalls wäre in absehbarer Zeit erneut eine Anpassung erforderlich, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstünde.

Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst dann zu einem Abschluss kommen, wenn die noch offenen Ansprüche verzinst werden müssen. Ich bin gespannt, wie sich die Situation weiterentwickelt. Sollte ich als kinderloser Beamter weiterhin ca. 1.000 € netto weniger erhalten als ein Kollege mit zwei Kindern, obwohl wir beide in einer Großstadt leben und vergleichbaren Lebenshaltungskosten unterliegen, werde ich zusätzliche Sonderaufgaben nicht mehr übernehmen. Diese kann der DH dann im Sinne des Leistungsprinzips den entsprechend besser vergüteten Kollegen übertragen.

Sie unterliegen nicht vergleichbaren Lebenshaltungskosten, wenn Ihr Kollege zusätzlich - und anders als Sie - die Lebenshaltungskosten zweier Kinder trägt.

DJ79

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 09:08Im Sinne einer effizienten und wirtschaftlichen Haushaltsführung wäre es sinnvoll, den Entwurf bereits unter Berücksichtigung des Wegfalls des fiktiven Partnereinkommens zu erstellen. Andernfalls wäre in absehbarer Zeit erneut eine Anpassung erforderlich, wodurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstünde.

Dieses Verfahren wird voraussichtlich erst dann zu einem Abschluss kommen, wenn die noch offenen Ansprüche verzinst werden müssen. Ich bin gespannt, wie sich die Situation weiterentwickelt. Sollte ich als kinderloser Beamter weiterhin ca. 1.000 € netto weniger erhalten als ein Kollege mit zwei Kindern, obwohl wir beide in einer Großstadt leben und vergleichbaren Lebenshaltungskosten unterliegen, werde ich zusätzliche Sonderaufgaben nicht mehr übernehmen. Diese kann der DH dann im Sinne des Leistungsprinzips den entsprechend besser vergüteten Kollegen übertragen.


Ich gehe davon aus, dass die hohen Familienzuschläge nach dem neuen Urteil nicht mehr zu realisieren sind und es eines komplizierten Verfahrens bedarf, wie das Nettogehalt von Beamten mit Kindern während der Umstellungs- bzw. Abschnelzungsphase trotzdem nicht signifikant niedriger wird, gemäß Bestandsschutz.

HootyMcOwlface

Es braucht nicht geringer werden. Soll er mir gerne die Anteiligen Zuschläge (z. B. 75%) für 2 Kinder und den Ehepartner als Teil des Grundgehalts nachzahlen und die bislang gezahlten, zu hohen Zuschläge für mein Kind mit Mietenstufe VI gegenrechnen. Ich brauche mE keine Abschmelzbeträge, niemand wird bei sowas im Minus rausgehen.

Ach ja, Zinsen nicht vergessen, Herr Optendrenk! ;)

Henri74

Zitat von: Callisto in Gestern um 09:23Sie unterliegen nicht vergleichbaren Lebenshaltungskosten, wenn Ihr Kollege zusätzlich - und anders als Sie - die Lebenshaltungskosten zweier Kinder trägt.

Die Entscheidung 2 Kinder zu bekommen ist eine private Entscheidung. Der DH hat sicher zu stellen, dass ein Beamter / eine Beamtin in der Lage ist, den Lebensunterhalt angemessen entsprechend seines Statusamtes für zwei Kinder und Ehepartner*in theoretisch abzudecken. Die potentielle Ehe und die 2 Kinder sind eine (theoretische) Bezugsgröße, um die ausreichende Höhe gemessen an Statusamt zu beschreiben und mit konkreten Beträgen festzusetzen. Ob der Beamte / die Beamtin dann heiratet und Kinder bekommt ist Privatsache und eine persönliche Entscheidung, die mit sich bringt, dass dann für ihn persönlich weniger Geld zu Verfügung steht als für die Single.
Die Besoldung hat sich am Statusamt nach dem dem Leistungsgedanken zu bemessen und nicht im wesentlichen durch die tatsächliche Anzahl der Familienmitglieder.
Dies kann jedenfalls nur eine kleine Nebenkomponente sein, wo der DH etwas nachjustieren darf, wenn die Personen tatsächlich existieren und ggf. an teuren Dienstorten leben.
Die konkrete Ausgestaltung, zu welchem Prozentsatz die Besoldung durch Familienzuschläge ergänzt werden darf, ist durch das Verfassungsgericht noch nicht ausdefiniert. Es lässt sich ja aber aus den bisherigen Ausführungen schon ableiten, dass Familienzuschläge in der extremen Höhe, wie NRW sie zur Zeit umsetzt, nicht vom Verfassungsgericht abgesegnet werden.
NRW könnte im Herbst deshalb eine Anpassung vornehmen. Zum Beispiel, in dem die Familienzuschläge für Ehe und zwei Kinder in der Mietstufe 3 oder 4 in das Grundgehalt integriert werden. Zumindest zu 80 oder 90 Prozent. Und diese dann auf Antrag erhöht werden, wenn tatsächlich eine Ehe und / oder zwei Kinder vorhanden sind und dann ggf. nich in einem Ort mit höherer Mietstufe gelebt wird.
Damit würde sich NRW einer verfassungskonformen Lösung etwas annähern und könnte geschickt sprachlich für die Presse auch umgehen, dass es für viele eine deutliche Erhöhung gibt. Eine Integration von bereits bestehenden Familienzuschlägen klingt sprachlicher weniger skandalös als ,,alle Beamten bekommen von heute auf morgen 1000 Euro mehr Sold".
Ich bleibe dabei, dass NRW zumindest einen Anteil der Familienzuschläge in das Grundgehalt im Herbst integrieren wird.

guzmaro

Könnte es auch passieren dass ein Beamter verheiratet
4 Kinder lebt in Köln oder Düsseldorf der aktuell sehr viel netto hat eigentlich zu viel dann
keine Erhöhung erhalten wird und die Singles nur eine Erhöhung erhalten?

Wenn der o.g. Beamte jetzt auch ne gute Erhöhung bekommt wird er meiner Meinung nach "zu gut" bezahlt besser als es angemessen wäre.

Wie seht ihr das?

Also wäre es möglich die Familien Zuschläge oder Ortszuschläge aufzuheben zu mindern und das Grundgehalt sehr stark zu erhöhen?

DJ79

Zitat von: guzmaro in Gestern um 10:11Könnte es auch passieren dass ein Beamter verheiratet
4 Kinder lebt in Köln oder Düsseldorf der aktuell sehr viel netto hat eigentlich zu viel dann
keine Erhöhung erhalten wird und die Singles nur eine Erhöhung erhalten?

Wenn der o.g. Beamte jetzt auch ne gute Erhöhung bekommt wird er meiner Meinung nach "zu gut" bezahlt besser als es angemessen wäre.

Wie seht ihr das?

Also wäre es möglich die Familien Zuschläge oder Ortszuschläge aufzuheben zu mindern und das Grundgehalt sehr stark zu erhöhen?

Da der FM regelmäßig auf die angespannte Haushaltssituation hinweist und Besoldungserhöhungen nach Vorbild Brandenburg ausschließt, wird es nicht zu einer sehr starken Erhöhung des Grundgehalts kommen. Dass aber Familien relativ weniger von einer Erhöhung der Grundbesoldung profitieren, indem Ergänzungszuschläge integriert werden, halte ich auch für möglich.

HootyMcOwlface

Das würde aber bedeuten, dass für alle 'Altfälle' die noch offen sind rückwirkende Nachzahlungen anstehen, sofern man da noch unverheiratet war und <2 Kinder hatte.

Robertbob

Zitat von: DJ79 in Gestern um 10:17Da der FM regelmäßig auf die angespannte Haushaltssituation hinweist und Besoldungserhöhungen nach Vorbild Brandenburg ausschließt, wird es nicht zu einer sehr starken Erhöhung des Grundgehalts kommen. Dass aber Familien relativ weniger von einer Erhöhung der Grundbesoldung profitieren, indem Ergänzungszuschläge integriert werden, halte ich auch für möglich.
Sollte er jedoch die Erhöhung des Grundgehaltes zu niedrig ansetzen, wird er sich mit neuen Widersprüchen und ggfls.  auch mit Klagen herumärgern müssen.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 08:43Wie ich schon vermutete, dieses Forum ist voll von Maulwürfen.
Schlimm....
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Gestern um 10:31Sollte er jedoch die Erhöhung des Grundgehaltes zu niedrig ansetzen, wird er sich mit neuen Widersprüchen und ggfls.  auch mit Klagen herumärgern müssen.

...die dann in 10 Jahren abgeurteilt werden?
Deus hic finitur