Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 07:38Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir - oder andere Bundesländer -  da ähnliche Sphären wie der Bund erreichen werden, insbesondere aufgrund der letzten Aussagen des FM und der Tatsache, dass sie auch die Kommunen im Blick behalten müssen, die grade alle enorme Probleme haben.

Daher erwarte ich persönlich keinen großen Sprung, auch wenn sie mit Sicherheit Anpassungen vornehmen werden und müssen.

Kann mir gut vorstellen, dass die Videotelefonieleitungen zwischen den Ministerien der Länder grade heiß laufen um "gute Ideen" auszutauschen, auch wenn sich die Ergebnisse in der Umsetzung leicht unterscheiden.

Wenn ich mal meine Besoldung in NRW mit der gleichen Besoldung im Bund vergleiche, dann bezahlt der Bund jetzt schon im Grundgehalt 500€ mehr. Wenn ich den Vergleich mit der neuen Besoldungstabelle des Bundes anstelle, dann sind es schon mehr als 800€.

Jenseits aller Berechnungen nach der Methodik des BVerfG, erscheint es mir nicht vorstellbar, dass man den Unterschied noch weiter anwachsen lässt.

Bislang hat der Besoldungsunterschied aber auch nicht zur Massenabwanderung von Landesbeamten zum Bund geführt.

Daraus würde ich mal schließen, dass es das erklärte Ziel des FM sein wird, die Differenz zum Bund nicht weiter steigen zu lassen. Nicht mehr und aber auch nicht weniger. Dies würde eine Steigerung von etwa 5% insgesamt bedeuten.
Wenn ich hierbei die 2,8% berücksichtige, dann würde es effektiv noch zu einer zusätzlichen Steigerung von 2,2% kommen.

Das wäre ggf. das Ziel des FM. Sein Problem: Nach  der Mathematik des BVerfG dürfte das aber nicht ausreichend sein. Die Kunst des FM wird also darin bestehen, durch kreative Interpretation des Urteils, zum gewünschten Ziel zu kommen.

Kritisch sehe ich aber dabei definitiv den möglichen Verweis auf die Kassenlage des Landes und derselben bei einzelnen Kommunen im Besonderen. Das BVerfG hat auch klar gesagt, dass eine Besoldung nach Kassenlage nicht statthaft ist.

Hier muss sich der FM also etwas anderes ausdenken.

Immerhin: Noch unlängst hatte unser FM ja verkündet, dass es für NRW keinen Anpassungsbedarf geben würde, weil man in der Vergangenheit ja die Tarifergebnisses immer 1:1 übernommen hätte.

Jetzt hat er in seinen jüngsten Äußerungen ja verlauten lassen, dass es im Sommer ein Anpassungsgesetzt geben würde. Damit rückt er ja schon einmal eindeutig von seiner ursprünglichen Position ab.

Natürlich wird auch eine Rolle spielen, was die anderen Länder machen. Sollte hier allgemein massiv aufgestockt werden, so auf dem Niveau des Bundes beispielsweise, so würde sich NRW dem kaum entziehen können.

Es bleibt spannend. Ich habe mich aber von der Bestellung eines neuen Bentley's gedanklich schon verabschiedet. Ein Nissan tut es auch....😁


Papa12

Landesregierung überträgt Tarifergebnis auf 
die Beamtinnen und Beamte des Landes

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 21. April 2026 hat die Landesregierung NRW im Besoldungsgespräch mit den
Gewerkschaften und Verbänden zugesagt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
systemgerecht eins zu eins auf Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.
Was konkret vereinbart wurde:

• Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 % erhöht, mindestens jedoch um
100 Euro; die Ausbildungsentgelte steigen um 60 Euro monatlich.
• Zum 1. März 2027 folgt eine weitere Anhebung der Tabellenentgelte um 2 % und der
Ausbildungsentgelte um zusätzliche 60 Euro.
• Zum 1. Januar 2028 steigen die Tabellenentgelte nochmals um 1 % und die
Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.

Für den Beamtenbereich ist für 2026 eine Besonderheit vorgesehen: 
Die Grundgehälter sollen für alle Besoldungsgruppen linear um 3,36 % erhöht werden.
Hierdurch wird auch in den unteren Besoldungsgruppen die Mindestanhebung von 100 Euro
sichergestellt und zugleich das verfassungsrechtliche Abstandsgebot beachtet.
06/2026


Amtszulagen und Familienzuschläge sollen im Zuge der Übertragung um 2,8 % und in den
Folgejahren um weitere 2 % bzw. 1 % steigen. Die Anpassung der Anwärterbezüge erfolgt
ebenfalls 1:1 mit 60€, 60€ und 30€.

Die Landesregierung, die mit Ministerpräsident Hendrik Wüst, der Stellvertretenden
Ministerpräsidentin Mona Neubaur, dem Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk sowie
dem Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski an dem Gespräch teilnahm, will das
Gesetzgebungsverfahren zügig einleiten und den Gesetzentwurf bereits im Juni in den Landtag
einbringen. Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhöhung sollen voraussichtlich mit den Juli
Bezügen geleistet werden.

Im Hinblick auf die parallellaufende Modernisierungsoffensive (vgl. Info 5/2026) wird die
Erhöhung der Wechsel- und Schichtzulagen, wie sie in der Tarifeinigung vorgesehen ist,
zunächst nicht auf den Beamtenbereich übertragen. Eine Erhöhung bleibt dem weiteren
Gesetzgebungsverfahren zur Modernisierungsoffensive vorbehalten.

Zudem läuft parallel die Vorbereitung eines weiteren gesonderten Gesetzes zur Umsetzung der
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur
amtsangemessenen Alimentation. Auch dieses Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet
werden. 
Aus Sicht der DSTG NRW, für die Landesvorsitzende Carolin Konzack an den Besoldungs
gesprächen teilnahm, ist die 1:1-Übertragung ein wichtiges Signal. Sie zeigt, dass gemeinsamer
gewerkschaftlicher Druck wirkt und die seit Jahren eingeforderte 1:1-Übernahme auch diesmal
erreicht werden konnte. Mit der Umrechnung des Mindestbetrags und der Berücksichtigung des
verfassungsrechtlich gebotenen Abstandsgebots ist zudem ein Einstieg in die Besoldungs
strukturreform gegeben. Gleichzeitig ist klar, dass die Anpassung angesichts der anhaltenden
Preissteigerungen die Attraktivitätsprobleme des öffentlichen Dienstes nicht vollständig löst
und den Reallohnverlust der vergangenen Jahre nur teilweise ausgleicht.
Selbstverständlich werden wir alle anstehenden Gesetzgebungsverfahren eng begleiten und
über neue Entwicklungen zeitnah informieren. 

Papa12


Schneewitchen

Zitat von: Papa12 in Heute um 09:12Kam von der DSTG NRW heute

Supi, danke für die Info.

Nun, dann scheint das mit den 3,36% ja offenbar keine "Ente" zu sein.

Jetzt kann ich doch das Komfort-Paket zu meinem neuen Bentley bestellen😎

guzmaro

Was wäre denn wenn mittelfristig A5 und A6 wegfallen in NRW.
Wenn es mit A7 starten würde dann müssten die Dienstherren ja nicht so viel Zahlen. Die unterste Besoldung aktuell beginnt bei A5 dadurch ist die Steigung bis zum A8 ja höher wie wenn es erst bei A7 los gehen würde.
Mich wundert eh dass es noch Beamte mit A5 / Einfacher Dienst gibt. Gibt es da auch NEUE Beamte oder sind das alles Menschen die vor jahrzehnten Beamte im einfachen Dienst geworden sind? Wenn der Einfache Dienst A5 weg fallen würde wäre es schlecht für uns oder? weil dieser ja die 80% mind haben muss.

Knucki

Ich bin ehrlich gesagt gerade unsicher, ob die Erhöhung um 3,36 % nun gut oder schlecht ist. Einerseits bewegt sich was, andererseit ist es viel zu wenig. Das Gesetz zur Umsetzung des BverfG-Urteils wird dann bestimmt verzögert und wir warten weiterhin auf eine gerechte amtsangemessene Alimentation.

Egge2206

Zitat von: Schneewitchen in Heute um 09:20Supi, danke für die Info.

Nun, dann scheint das mit den 3,36% ja offenbar keine "Ente" zu sein.

Jetzt kann ich doch das Komfort-Paket zu meinem neuen Bentley bestellen😎

:D

Uriex

Zitat von: Knucki in Heute um 09:39Ich bin ehrlich gesagt gerade unsicher, ob die Erhöhung um 3,36 % nun gut oder schlecht ist. Einerseits bewegt sich was, andererseit ist es viel zu wenig. Das Gesetz zur Umsetzung des BverfG-Urteils wird dann bestimmt verzögert und wir warten weiterhin auf eine gerechte amtsangemessene Alimentation.

Da bin ich erstmal pragmatisch... 3,32% ist besser als 2,8% und die Tatsache, dass sie die Abstände nicht einschmelzen wollen, ist positiv für alle oberhalb von A 5  ;)

Die AA ist von dieser Entscheidung abgekoppelt worden, so dass ich kaum glaube, dass wir heraus irgendwelche Signale deuten können.

Glaube auch nicht, dass sie mit den Entwürfen auch bewusst warten wollen, da wird vermutlich wenig Interesse daran bestehen dies zu einem Wahlkampfthema zu machen.


P33t

Zitat von: guzmaro in Heute um 09:23Was wäre denn wenn mittelfristig A5 und A6 wegfallen in NRW.
Wenn es mit A7 starten würde dann müssten die Dienstherren ja nicht so viel Zahlen. Die unterste Besoldung aktuell beginnt bei A5 dadurch ist die Steigung bis zum A8 ja höher wie wenn es erst bei A7 los gehen würde.
Mich wundert eh dass es noch Beamte mit A5 / Einfacher Dienst gibt. Gibt es da auch NEUE Beamte oder sind das alles Menschen die vor jahrzehnten Beamte im einfachen Dienst geworden sind? Wenn der Einfache Dienst A5 weg fallen würde wäre es schlecht für uns oder? weil dieser ja die 80% mind haben muss.

Also ein kurzer Blick über meinen Tellerrand in Richtung NRW hat mir verraten: Auch in NRW ist ein Einstiegsamt im einfachen Dienst möglich: Beamter im Justizwachtmeisterdienst (m/w/d) | Justiz NRW Karriere.

Den eD wegsparen wird man also nicht können, ggf. einkürzen.

guzmaro

Zitat von: P33t in Heute um 09:50Also ein kurzer Blick über meinen Tellerrand in Richtung NRW hat mir verraten: Auch in NRW ist ein Einstiegsamt im einfachen Dienst möglich: Beamter im Justizwachtmeisterdienst (m/w/d) | Justiz NRW Karriere.

Den eD wegsparen wird man also nicht können, ggf. einkürzen.

aber diese Stellen könnte man ja auf angestellte Übertragen? und das es mittelfristig nur noch Beamte ab A6 oder ab A7 gibt.

Schneewitchen

Zitat von: Knucki in Heute um 09:39Ich bin ehrlich gesagt gerade unsicher, ob die Erhöhung um 3,36 % nun gut oder schlecht ist. Einerseits bewegt sich was, andererseit ist es viel zu wenig. Das Gesetz zur Umsetzung des BverfG-Urteils wird dann bestimmt verzögert und wir warten weiterhin auf eine gerechte amtsangemessene Alimentation.

Die Umsetzung des Urteils des BVerfG soll ja verfahrenstechnisch im Sommer beginnen(was immer das heißt). Ob dieses Verfahren dann insgesamt in 2026 so abgeschlossen sein wird, dass dann auch Geld fließt, dass sehe ich in jedem Falle skeptisch.

In den anderen Ländern kommt aber jetzt auch langsam Bewegung in die Sache. Verschiedene Länder haben wohl für den Sommer Gesetze angekündigt.

So setzt sich das System gewissermaßen selbst unter Druck. Daher denke ich, dass da in NRW in diesem Jahr etwas passiert. Ob in diesem Jahr dann auch noch Geld fließt, dass sehe ich, wie gesagt, skeptisch.

Klar, die 3,36% sind zu wenig, sind aber zunächst nur das Ergebnis der 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses. Dieser Tarifabschluss ist halt insgesamt mal wieder ein Witz gewesen, auch wenn sich die Gewerkschaften dafür wieder feiern.

Unter Würdigung aller bisherigen Fakten und Aussagen, würde ich mal einen völlig unverbindlichen Tipp abgeben: Im Ergebnis der Neuberechnung der Besoldung nach der Methodik des BVerfG müsste man mir z.B. eine Besoldungserhöhung von rd.14% zukommen lassen. Wenn ich davon die 3,36% abziehe, die ja jetzt gewährt werden, dann müsste ich immerhin noch rd.10% bekommen. Das ist erst einmal eine ganz unfachmännischebund grobe Einschätzung anhand der neuen Besoldung des Bundes.

Die Realitäten in einem abgewirtschafteten Bundesland (ja, ich meine NRW!) wird ein solches Ergebnis nicht zulassen.

Der FM wird sich schon, da bin ich zuversichtlich,geeignete Maßnahmen überlegen, um die Besoldungsanpassung deutlich geringer ausfallen zu lassen. Ich tippe mal auf einen Korridor von etwa 1,5 bis 2,5%, neben der jetzt kommenden Anhebung, so dass die Besoldung in etwa zwischen rd. 5% und 6% angehoben wird.

Schneewitchen

Zitat von: Uriex in Heute um 09:49Da bin ich erstmal pragmatisch... 3,32% ist besser als 2,8% und die Tatsache, dass sie die Abstände nicht einschmelzen wollen, ist positiv für alle oberhalb von A 5  ;)

Die AA ist von dieser Entscheidung abgekoppelt worden, so dass ich kaum glaube, dass wir heraus irgendwelche Signale deuten können.

Glaube auch nicht, dass sie mit den Entwürfen auch bewusst warten wollen, da wird vermutlich wenig Interesse daran bestehen dies zu einem Wahlkampfthema zu machen.



Es macht in NRW auch keinen Sinn, dass Thema in die nächste Legislaturperiode zu verschleppen. Das wäre nur dann interessant, wenn Herr Wüst nicht mehr MP werden wollte oder seine Chancen schlecht stünden. Beides trifft nicht zu. Daher hätte seine neue Regierung das Thema dann auch wieder auf den Tisch. Und zuvor wäre es vielleicht noch zum Wahlkampfthema gemacht worden.

Nein, das hätte aus Sicht der Landesregierung keine politischen Vorteile, eher Nachteile im Wahlkampf.

Lediglich ein Zinsgewinn ließe sich erzielen, wenn man die Reform verschleppt und entsprechende Anpassungen so weit wie möglich herauszögert. So denkt aber kein Politiker.

Max_Muster

Ich würde mir keine Hoffnung auf zu große Zuwächse bei der Besoldung machen.
Wahrscheinlich steigt die Grundbesoldung, dafür sinken die Familienzuschläge massiv.
Mit meinen vier Kindern und Mietenstufe V liege ich ab 04/2026 210€ über der Prognose für den Bund, allerdings 818€ unter der Grundbesoldung.
Im Wesentlichen wird die Bewegung wahrscheinlich auf diesem Gebiet stattfinden. Bei Familie bleibt es mehr oder weniger gleich, bei der Grundbesoldung wird sich wohl einiges ändern.

Robertbob

Ich gehe mal davon aus, daß Herr Wüste noch ein ganz anderes Amt im Hinterkopf hat. Und ein bei seiner Wiederwahl gescheiterter MP macht sich nicht unbedingt gut als Kanzlerkandidat.

Schneewitchen

Zitat von: Max_Muster in Heute um 10:56Ich würde mir keine Hoffnung auf zu große Zuwächse bei der Besoldung machen.
Wahrscheinlich steigt die Grundbesoldung, dafür sinken die Familienzuschläge massiv.
Mit meinen vier Kindern und Mietenstufe V liege ich ab 04/2026 210€ über der Prognose für den Bund, allerdings 818€ unter der Grundbesoldung.
Im Wesentlichen wird die Bewegung wahrscheinlich auf diesem Gebiet stattfinden. Bei Familie bleibt es mehr oder weniger gleich, bei der Grundbesoldung wird sich wohl einiges ändern.

Bei den Familienzuschlägen hat NRW ja bereits in der jüngeren Vergangenheit ordentlich aufgestockt. Damals hatte man aber eben die Grundbesoldung nicht erhöht. Das muss jetzt halt nachgezogen werden. Bei den Familienzuschlägen wird sich dafür jetzt wohl nichts mehr tun.