Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Max_Muster

Zitat von: Robertbob in Gestern um 12:55Sollte das so kommen,  muss man den Beamten in NRW auch erlauben in die GKV zu wechseln.  In anderen Bundesländern ist die nämlich möglich.

Ich sehe da eher die typische Neiddebatte. Bei Beamten wird ohnehin niemand kostenlos mitversichert. Ehepartner und Kinder müssen kostenpflichtig privat versichert werden und die steigt schon auch mal um 10-20% im Jahr. Da sind 2,5% eher Kosmetik.

Quasselstrippe

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 13:35Ich sehe da eher die typische Neiddebatte. Bei Beamten wird ohnehin niemand kostenlos mitversichert. Ehepartner und Kinder müssen kostenpflichtig privat versichert werden und die steigt schon auch mal um 10-20% im Jahr. Da sind 2,5% eher Kosmetik.

sowas habe ich auch zuerst gedacht, man kann es aber auch so sehen:

Grundgehalt plus Familienzuschlag (heute) = Gesamtgehalt
Vom Gesamtgehalt bei verheirateten Personen, bei denen die Partnerperson keine eigene KV hat, 3% ansetzen.
Der Familienzuschlag (neu) wird dann um den Betrag gekürzt, den die 3% auf das Gesamtgehalt ausmachen,
mit der Begründung, dass ja die Beihilfe für die joblose Partnerperson auch finanziert werden muss und das in der gesetzlichen Versicherung jetzt auch so sein wird.

In der Variante fände ich das nicht mehr "vernachlässigbar".

Die private Versicherungsthematik kommt dann noch ergänzend dazu, betrifft ja aber "nur" den Bereich, den die Beihilfe nicht betrifft.

Max_Muster

Zitat von: Quasselstrippe in Gestern um 13:50sowas habe ich auch zuerst gedacht, man kann es aber auch so sehen:

Grundgehalt plus Familienzuschlag (heute) = Gesamtgehalt
Vom Gesamtgehalt bei verheirateten Personen, bei denen die Partnerperson keine eigene KV hat, 3% ansetzen.
Der Familienzuschlag (neu) wird dann um den Betrag gekürzt, den die 3% auf das Gesamtgehalt ausmachen,
mit der Begründung, dass ja die Beihilfe für die joblose Partnerperson auch finanziert werden muss und das in der gesetzlichen Versicherung jetzt auch so sein wird.

In der Variante fände ich das nicht mehr "vernachlässigbar".

Die private Versicherungsthematik kommt dann noch ergänzend dazu, betrifft ja aber "nur" den Bereich, den die Beihilfe nicht betrifft.


Könnte sein, wäre aber ein Klagegrund, da ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird mit dem Partner:innen sich in der Regel auch in der GKV versichern könnten. Einen Automatismus darf es also nicht geben.

Quasselstrippe

Zitat von: Max_Muster in Gestern um 18:33Könnte sein, wäre aber ein Klagegrund, da ein fiktives Partnereinkommen angerechnet wird mit dem Partner:innen sich in der Regel auch in der GKV versichern könnten. Einen Automatismus darf es also nicht geben.

ja, das stimmt wohl...
aber damit retten sich die Regierungen möglicherweise wieder für ein paar Jahre über die Zeit...

Robertbob

Man sollte aber auch nicht den Aufschrei der PKV's vergessen, wenn dann viele junge verheiratete Beamte mit Kindern in die GKV  wechseln, da für sie günstiger ist, dort versichert zu sein.
Die Gewinne bringen eher junge Einzahler und nicht die Alten.
Beispiel gefällig? Ehemalige Beamte der Bahn und Post. Die Beiträge für die KVB (deren private Krankenversicherung) schießen durch die Decke, da die jungen Beitragszahler fehlen.
Es gibt sie einfach nicht mehr.