Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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Robertbob

Vielleicht sollte man Säumniszuschläge von 1 % pro angefangen Monat wie bei der Gewerbesteuer von den Gerichten verhängen.

Schneewitchen

Zitat von: WernerWillsWissen in Gestern um 14:31Weil das letztlich nichts anderes als ein absolut abgezockter Kassenspielertrick ist. Mit jedem Monat der, ohne Urteil vergeht, spart man Geld. Sollte man dann irgendwann doch einen vom BVerfG auf den Deckel kriegen, zahlt man halt an die 30 %, die WS eingelegt haben, nach. So spart man immerhin 70 % der Kosten. Der Rechtsbruch durch den DH ist wissentlich und willentlich, daher verstehe ich auch das Urteil vom OVG Münster hinsichtlich der haushaltsnahen Geltendmachung nicht. Normalerweise müsste jeder Kraft Gesetz einen Anspruch auf Nachzahlung zzgl. Verzinsung haben. Solange der DH aber für den Rechtsbruch fiskalisch belohnt wird, wird er weiter machen. Im Ergebnis macht sich das BVerfG damit ja auch lächerlich. Es rügt den einen Rechentrick, den man mit einem anderen aushebelt.

Aha lut richtig👍!
Deus hic finitur

Schmiss

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 13:56Zu 3: Du schreibst seit 2019 Widersprüche gegen die Besoldung, jedoch ohne hinreichender Bestimmung des Grundes? - Ansonsten verweise ich auf meine Einlassungen zu 2.! Ich bin 62 und nehme das Thema vermutlich noch mit in den Ruhestand....
...



Ja, wir bekommen ein Formblatt mit entsprechendem Text und müssen nur unterschreiben. Ich vermute, meine Kommune sammelt hier nur die Widersprüche, damit sie wissen, wer Widerspruch eingelegt hat. Auf der einen Seite natürlich extrem freundlich gegenüber den Beamt*innen, auf der anderen Seite natürlich gefährlich für den Haushalt.
Und wenn dann die Regierung mal entschieden hat, werden alle Widersprüche entsprechend behandelt.

Robertbob

Zitat von: Schmiss in Gestern um 15:36Ja, wir bekommen ein Formblatt mit entsprechendem Text und müssen nur unterschreiben. Ich vermute, meine Kommune sammelt hier nur die Widersprüche, damit sie wissen, wer Widerspruch eingelegt hat. Auf der einen Seite natürlich extrem freundlich gegenüber den Beamt*innen, auf der anderen Seite natürlich gefährlich für den Haushalt.
Und wenn dann die Regierung mal entschieden hat, werden alle Widersprüche entsprechend behandelt.
Du redest mir das Wort. Kommune ist bzgl. Widerspruch nicht mit großen Behörden oder der Landesregierung zu vergleichen. Hier atmet der DH noch anders. Deshalb ist es auch so schwer, dem einen oder anderen hier zu erklären, wie die Uhren dort ticken.

SAS

Zitat von: Henri74 in Gestern um 12:28Sehr spannend:

https://www.berliner-besoldung.de/die-humpert-entscheidung-und-die-ausnahme-von-der-rechtswegerschoepfung/
Hat das hier eigentlich schon jemand gewürdigt?

Habs grade gelesen die Implikationen davon könnten imens sein da sie das ganze System des deutschen Beamtentums auf den Kopf stellen könnte.

Die Argumentation sollte unser FM lesen. Wenn er jetzt nicht ernst macht rechtfertigt das mittelfristig das wir das Streikrecht in Anspruch nehmen dürfen.

AR76

Zitat von: SAS in Gestern um 23:19Hat das hier eigentlich schon jemand gewürdigt?

Habs grade gelesen die Implikationen davon könnten imens sein da sie das ganze System des deutschen Beamtentums auf den Kopf stellen könnte.

Die Argumentation sollte unser FM lesen. Wenn er jetzt nicht ernst macht rechtfertigt das mittelfristig das wir das Streikrecht in Anspruch nehmen dürfen.

Schöner Artikel - ABER: unser FM und auch die anderen DH, die gesetzgebend sind, erliegen ja dem Wahn, dass die korrekt besolden. Und auch fiktives Partnereinkommen in Ordnung ist.

Wer soll da feststellen, dass es nicht so ist und ein Streikrecht anordnen?
Das BVerfG, was sich gerade lächerlich macht und Jahre bis Jahrzehnte braucht?
Wenn NRW jetzt bisschen was gibt, aber weit unter dem Bund und Brandenburg bleibt und auch das Partnereinkommen beibehält, muss erst wieder jemand sich erfolgreich durchklagen bis zum BVerfG oder sogar dem EUGH.

Per se wird keine Streikerlaubnis vom Gericht kommen, so lange der DH sagt, alles super von ihm gemacht.

Deswegen lächerlich - das BVerfG sollte zeitnah über das fiktive Partnereinkommen entscheiden und sich dann mal alle 16 Gesetzgeber in einem Verfahren zur Brust nehmen. Wird nicht passieren, wissen wir alle. Also geht das Spiel munter weiter.

Wichtig ist wirklich - Widerspruch einlegen und wenn jetzt beschieden wird, klagen. Und zwar viele, Kosten sind überschaubar, aber nur so kann diesen Taschenspielertricks eindämmen. Denn dann lohnt es sich für eine FM nicht, wenn er eh zahlen muss.