Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

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BeamterNRW

Hallöchen,

ein Scherzbeitrag war das oben nicht, lediglich meine Position. Ich akzeptiere aber, wenn jemand sagt "für den Bürger verzichte ich auch auf Nix!". An diesen Punkt bin ich eben (noch) nicht, vielleicht aber nach ein paar Dienstjahren mehr. Ich interpretiere meine Beamtenrolle halt anders. Kann man gut finden oder eben nicht. Kann man genau so sehen oder eben komplett anders...

Ich vertrete eben die Auffassung, dass es z.Z. um mehr als nur Geld geht. Auch das kann jeder für sich selbst entscheiden. Mit Verlaub: Manchmal wirkt es so, als würden einige von euch in einer absoluten Blase leben. Zumindest wirkt das so auf mich. Mag sein, dass es rechtlich Besoldungserhöhungen von 10-15% geben müsste. Es glaubt aber doch ernsthaft keiner daran, dass dies so passieren wird.

Zum Partnereinkommen: ich sagte, es kommt auf die Ausgestaltung an. Demnach sehe ich das eben nicht als so klar verfassungswidrig. Machen wir uns doch nichts vor, mittlerweile gehen die Partner häufig einer Erwerbstätigkeit nach. Zumindest nehme ich das im Kollegenkreis eindeutig so wahr. Wenn das ein Gericht anders entscheidet, ok. Aber nur weil hier einige anderes Ansicht sind, wird mich das nicht umstimmen. Muss es aber ja auch nicht.

Ich glaube, ich lasse es nun auch. Einfach, weil es ja ohnehin nichts nützt und vergeudete Lebenszeit ist. Dieses "aber ich..." schadet am Ende allen. Da kann man nun sicherlich anführen: "Aber die Politik hat..." oder "der Bürger hält uns für faul...". Die Schuld für sein eigenes Verhalten immer bei anderen zu suchen halte ich schlicht für lächerlich. Aber auch hier gilt: Meine Meinung, kann man ebenfalls anders sehen.


PS: Ich bin weder der FM, noch wurde ich entsprechend von diesen angewiesen. Eher Gegenteiliges ist der Fall. Ich befinde mich eher in der Gegenrolle, einem Gegenspieler, mit entsprechenden Einflussmöglichkeiten. Hatte gehofft, hier konstruktives "Futter" zu erhalten, aber dem scheint nicht so.

Ich werde nun weiterhin die passive Rolle einnehmen und ausschließlich mitlesen.

Lieben Gruß


Beamtenland

Zitat von: BeamterNRW in Gestern um 20:52Hallöchen,

ein Scherzbeitrag war das oben nicht, lediglich meine Position. Ich akzeptiere aber, wenn jemand sagt "für den Bürger verzichte ich auch auf Nix!". An diesen Punkt bin ich eben (noch) nicht, vielleicht aber nach ein paar Dienstjahren mehr. Ich interpretiere meine Beamtenrolle halt anders. Kann man gut finden oder eben nicht. Kann man genau so sehen oder eben komplett anders...

Ich vertrete eben die Auffassung, dass es z.Z. um mehr als nur Geld geht. Auch das kann jeder für sich selbst entscheiden. Mit Verlaub: Manchmal wirkt es so, als würden einige von euch in einer absoluten Blase leben. Zumindest wirkt das so auf mich. Mag sein, dass es rechtlich Besoldungserhöhungen von 10-15% geben müsste. Es glaubt aber doch ernsthaft keiner daran, dass dies so passieren wird.

Zum Partnereinkommen: ich sagte, es kommt auf die Ausgestaltung an. Demnach sehe ich das eben nicht als so klar verfassungswidrig. Machen wir uns doch nichts vor, mittlerweile gehen die Partner häufig einer Erwerbstätigkeit nach. Zumindest nehme ich das im Kollegenkreis eindeutig so wahr. Wenn das ein Gericht anders entscheidet, ok. Aber nur weil hier einige anderes Ansicht sind, wird mich das nicht umstimmen. Muss es aber ja auch nicht.

Ich glaube, ich lasse es nun auch. Einfach, weil es ja ohnehin nichts nützt und vergeudete Lebenszeit ist. Dieses "aber ich..." schadet am Ende allen. Da kann man nun sicherlich anführen: "Aber die Politik hat..." oder "der Bürger hält uns für faul...". Die Schuld für sein eigenes Verhalten immer bei anderen zu suchen halte ich schlicht für lächerlich. Aber auch hier gilt: Meine Meinung, kann man ebenfalls anders sehen.


PS: Ich bin weder der FM, noch wurde ich entsprechend von diesen angewiesen. Eher Gegenteiliges ist der Fall. Ich befinde mich eher in der Gegenrolle, einem Gegenspieler, mit entsprechenden Einflussmöglichkeiten. Hatte gehofft, hier konstruktives "Futter" zu erhalten, aber dem scheint nicht so.

Ich werde nun weiterhin die passive Rolle einnehmen und ausschließlich mitlesen.

Lieben Gruß



Ich stimme nicht mit allem überein, wie zum Beispiel der Bereitschaft zu Nullrunden, wenn Abgeordnete diesbezüglich ein Vorbild wären. Das sehe ich wie die anderen Kollegen hier. Auch eine Besoldungserhöhung um 10% oder mehr hielte ich in Anbetracht der Besoldungsentwicklung der letzten Jahrzehnte weder ungerechtfertigt noch völlig unwahrscheinlich (siehe BB). In der in deinem Beitrag beschriebenen Grundhaltung kann ich mich jedoch trotzdem sehr gut wiederfinden; auch was die anderen Sachpunkte angeht. Das mag kein "Futter" sein. Es wäre aber schade bzw. ein Verlust, wenn die Diskussionen hier wegen Passivität einseitig blieben.

SAS

Ich wiederhole es gerne nochmal ich kann BeamterNRW zustimmen wenn Notlagen kein Dauerzustand sind, wenn Politiker entsprechend mit ihren Diäten verfahren, wenn nicht Wahlversprechen mit der verfassungswidrig zu niedrigen Besoldung finanziert werden und wenn nach dem Ende der Notlage ein Ausgleich stattfindet.

Das mit dem imaginären Partnergehalt könnte man sich sparen wenn es klare Nachvollziehbare Kriterien gäbe was amtsangemessen bedeutet.

Den Grundsatz das ein Beamter nicht armutsgefährdend besoldet werden sollte hat das Verfassungsgericht treffend festgestellt. Diesen Teile ich. Darüber hinaus Sollte der Maßstab nicht der Partner und sein Gehalt sein sondern eine sinnvolle Ämter Struktur die solchen Schwindel nicht notwendig werden lässt und die Trotzdem das Abstandsgebot wahrt.

Die Überführung des Ehegattenzuschlags ins Grundgehalt halte ich vor diesem Hintergrund auch als Maßnahme zur Anpassung an moderne Realität von Partnerschaft und Familie.

Die Gesamte Struktur der Besoldung sollte viel mehr über die Grundbesoldung laufen die FZuschläge sollten soweit wie möglich reduziert oder teilweise abgeschafft werden das ist kaum jemanden zu vermitteln.

Robertbob

#2058
Solange sich kuchenessende Abgeordnete einen kräftigen Schluck aus der Diätenerhöhungsflasche gönnen, sehe ich keine Haushaltsnotlage nicht mal einen angespannten Haushalt.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 07:56Solange sich kuchenessende Abgeordnete einen kräftigen Schluck aus der Diätenerhöhungsflasche gönnen, sehe ich keine Haushaltsnotlage nicht mal einen angespannten Haushalt.

Treffend bemerkt!

Zum Thema "Haushalts Notlage" ließe sich ein Buch schreiben. Nach der gängigen Definition des Begriffs befindet sich der größte Teil aller Dh in einer Haushalts Notlage oder steht kurz davor.

Die übliche Definition des Begriffes, wonach eine solche Notlage vorliegt, geht davon aus, dass die lfd. Ausgaben langfristig nur noch durch neue Kreditaufnahmen bewältigt werden können.

An der Stelle sind wir durchaus schon angekommen, wenn man nicht weiter differenziert.

Staatliche Aufgaben lassen sich bekanntlich grob in zwei Ausgabenbereiche unterteilen:

- Pflichtaufgaben
- Freiwillige Aufgaben

Nach meiner Auffassung kann es daher noch keine Haushalts Notlage geben, wenn man in der Haushaltsführung konsequent an dem Katalog der freiwilligen Leistungen festhält, gleichsam also einen Zustand herbeiführt, auf den die o.g. Kerndefinition der haushalterischen Notlage zutrifft.

Genau das ist aber flächendeckend zu beobachten. Weder Bund noch Länder rücken von einer Ausgabenpolitik ab, die darauf ausgelegt ist, Geld im großen Stil auszugeben für Leistungen, die nicht erbracht werden müssen.

Das führt unweigerlich zu  einem Zustand, in dem künftig die Ausgaben insgesamt nur noch durch Kreditaufnahmen getätigt werden können.

Das ist aber keine Notlage durch äußere Einflüsse, wie dies bei der Definition vermutlich als Grundannahme zugrunde gelegt wurde. Das ist das Ergebnis einer nachhaltig schlechten, ideologiegetriebenen Haushaltspolitik.

Insofern wäre hier der Frage nachzugehen, ob die öffentlichen Haushalte ihre Pflichtaufgaben dauerhaft aus den lfd. Einnahmen bestreiten können, ohne hierzu Kredite im großen Stil aufnehmen zu müssen.

Ob diese Frage mit einem "ja" zu beantworten ist, vermag ich hier jetzt so nicht einschätzen wollen. Die Haushalte würden jedenfalls deutlich besser aussehen.

Bezogen auf unsere Besoldung kann dies aber nur bedeuten:

Aus der Sache heraus kann der Dh unsere Besoldung nicht nur mit dem Hinweis auf eine Haushalts Notlage niedriger bemessen als uns zusteht. Dessen Begehren, dass wir uns an der Konsolidierung der Haushalte zu beteiligen hätten kann an der Stelle nicht greifen.

Solange der Dh seine Ausgabenpolitik insgesamt nicht seinen lfd. Einnahmen anpasst, solange kann dieses Begehren keine rechtliche Grundlage haben.

Unsere Besoldung basiert auf dem GG und gehört zu dem haushalterischen Katalog der Pflichtaufgaben.

Wenn und insofern der Dh also von seinen Beamten einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung verlangt, ohne zuvor bei den freiwilligen Leistungen entsprechende Konsoliedierungsbeiträge realisiert zu haben, so erfolgt im Ergebnis quasi eine Kürzung einer Pflichtleistung und der grundsätzlichen Beibehaltung der freiwilligen Leistungen.

Genau so darf es aber nicht gemacht werden.

Daher muss gelten: Solange die Dh noch freiwillige Leistungen erbringen, solange darf bei den Pflichtleistungen, also u.a. bei der Besoldung, nicht gespart werden.





Deus hic finitur

Ineluki

@BeamterNRW
Nur mein Feedback aus bald 37jähriger Dienstzeit. Anfang der 2000er Jahre war ich der gleichen Einstellung wie Du. Daher habe ich die folgenden Beiträge zur Haushaltskonsolidierung ohne Murren mitgetragen:
- Absenkung Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von ungefähr 86% in zwei Stufen auf 30%
- Abschaffung Urlaubsgeld
- Einführung Kostendämpfungspauschale
- Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden
- Besoldungsnullrunden bzw. Verzögerungen
- Absenkung Pension von 75% auf 71,75%

Die Kostendämpfungspauschale hat man erst Jahre nach Abschaffung der Praxisgebühr wieder rückgängig gemacht. Ansonsten wurden diese Sparmaßnahmen auch beim wirtschaftlichen Aufschwung einfach weitergeführt. Und das ist mein Punkt. Alles was wir einmal hergeben gibt der Dienstherr bei Besserung der wirtschaftlichen Lage in keiner Weise zurück. Wir erleben eine stetige Verschlecherung. Und daher bin ich auch nicht für weitere Sonderopfer bereit, wenn ich das einmal abgegebene bei Verbesserung der Lage nicht mal ansatzweise zurückerhalte.

Schneewitchen

#2061
Zitat von: Ineluki in Heute um 10:08@BeamterNRW
Nur mein Feedback aus bald 37jähriger Dienstzeit. Anfang der 2000er Jahre war ich der gleichen Einstellung wie Du. Daher habe ich die folgenden Beiträge zur Haushaltskonsolidierung ohne Murren mitgetragen:
- Absenkung Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von ungefähr 86% in zwei Stufen auf 30%
- Abschaffung Urlaubsgeld
- Einführung Kostendämpfungspauschale
- Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 auf 41 Stunden
- Besoldungsnullrunden bzw. Verzögerungen
- Absenkung Pension von 75% auf 71,75%

Die Kostendämpfungspauschale hat man erst Jahre nach Abschaffung der Praxisgebühr wieder rückgängig gemacht. Ansonsten wurden diese Sparmaßnahmen auch beim wirtschaftlichen Aufschwung einfach weitergeführt. Und das ist mein Punkt. Alles was wir einmal hergeben gibt der Dienstherr bei Besserung der wirtschaftlichen Lage in keiner Weise zurück. Wir erleben eine stetige Verschlecherung. Und daher bin ich auch nicht für weitere Sonderopfer bereit, wenn ich das einmal abgegebene bei Verbesserung der Lage nicht mal ansatzweise zurückerhalte.

Ich habe 36 Dienstjahren auf dem Konto und habe das auch alles erlebt.

Und es ist in der Tat so. Kürzungen und Verschlechterung aller Art haben nie einen befristeten Charakter. Über die Jahrzehnte sind die Konditionen immer schlechter geworden.

Werden Kürzung, die sich über die Jahre aufsummiert haben, dann aufgedeckt und, flankiert von entsprechender Rechtsprechung des BVerfG, von uns eingefordert, dann ist die Entrüstung bei den Dh groß. Diese ganzen Kürzungen wurden immer mit einer schlechten Haushaltslage begründet. Selbst jetzt holt man wieder die schlechte Haushaltslage und die schlechte Wirtschaftslage  zur Begründung dafür hervor, dass man uns nicht geben könne, was uns zusteht.

Ich habe dafür kein Verständnis mehr, insbesondere dann nicht, wenn man sich ansieht, was so teilweise alles mit üppigen Mitteln auf freiwilliger Basis finanziert wird.

In Anknüpfung an meinen vorherigen Beitrag: Die Herrschaften müssen zunächst mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zusehen, dass die Pflichtaufgaben vernünftig finanziert sind. Erst wenn dann noch Geld übrig ist, dann kann man noch Dinge finanzieren, die jenseits bestehender staatlicher Verpflichtung, gefördert werden sollen.

Man hat ja zunehmend den Eindruck, als würde es eher umgekehrt gehandhabt.

Deus hic finitur

Schneewitchen

Nachtrag: Nur mal so ein Beispiel aus dem wahren Leben:

Da gibt es eine Kommune in NRW, die kurz vor der Haushaltssicherung steht. Als Risiko für den Haushalt erkennt man die drohenden Steigerungen bei der Beamtenbesoldung aufgrund des Urteils des BVerfG.

Gleichzeitig erweitert man bestehende Schulen und baut sogar eine neue Schule. Das gehört zweifelsohne zu den Pflichtaufgaben der Kommune und ist insofern nicht zu beanstanden.

Allerdings geht man dort hin und erwirbt, verwurstelt in dem jeweiligen Bauprojekt, von regionalen Künstlern für relativ viel Geld Kunstwerke, die dann in den Schulen positioniert werden.

Man begründet dies mit der Notwendigkeit der Kunstförderung, speziell regional angesiedelter Künstler.

Nein, es besteht keine rechtliche Notwendigkeit dies zu tun. Die Kunstförderung gehört nicht zum Pflichtleistungskatalog staatlichen Handelns.

Ich sage es hier mal etwas polemisch: Diese Kommune nimmt mit solchen Entscheidungen bewußt in Kauf, dass eigene beamtete Mitarbeiter in den untersten Rängen prekär besoldet werden, damit reginale Künstler ihr Auskommen haben.

Und natürlich stellen die Vertreter dieser Kommune eben jede weitere Besoldungsverbesserung in Abrede, weil der Haushalt  so sehr belastet sei.

Das ist nur mal ein Beispiel. Bei Bedarf kann ich dieses Beispiel gerne um eine lange Liste derartiger Entscheidungen erweitern.
Deus hic finitur

Robertbob

Ich hatte hier schon die Stadt Gelsenkirchen angeführt. Hoch verschuldet mit ca. 1,2 Milliarden €. Aber der Bau neuer Kunstrasenplätze (Kostenpunkt  ca. 400.000 bis 600.000€ je Platz) hat eine sehr hohe Priorität. Da sollen schnellstmöglich noch bis zu 15 Plätze modernisiert werden. Geld spielt keine Rolle, wir haben ohnehin keins. Aber bitte nicht die Beamten angemessen besolden.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 11:30Ich hatte hier schon die Stadt Gelsenkirchen angeführt. Hoch verschuldet mit ca. 1,2 Milliarden €. Aber der Bau neuer Kunstrasenplätze (Kostenpunkt  ca. 400.000 bis 600.000€ je Platz) hat eine sehr hohe Priorität. Da sollen schnellstmöglich noch bis zu 15 Plätze modernisiert werden. Geld spielt keine Rolle, wir haben ohnehin keins. Aber bitte nicht die Beamten angemessen besolden.

Auch ein schönes Beispiel. Das passiert anderswo auch. Die Sportlobby hat selbst in der kleinsten Kommune mittelbare Einflussmöflichkeiten.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Nehmen wir mal das Beispiel mit den Kunstrasenplätzen:

Da ist das Programm abgeschlossen und der Bürgermeister eröffnet einen exemplarischen Kunstrasenplatz in einem öffentlichen Festakt. Das ist ein schöner Termin. Sportverbände und Sportvereine sind mit ihren Oberen vertreten. Die Vereine sind mit einer großen Anzahl an passiven und aktiven Mitgliedern nebst Anhang vertreten. Es herrscht Sonntagslaune. Während der BM seine Sonntagsrede hält , weht den Anwesenden schon der Duft von frisch Gegrilltem um die Nase und die Zapfhähne sind auch schon betriebsbereit.

Ein toller Termin für den BM. Lob und Dank von allen Seiten. In der regionalen Presse gibt es auch nur gute Verlautbarungen. Ein Fest für alle!


Jetzt Stelle man sich mal ein anderes Szenario vor:

Der BM verkündet auf offener Bühne, er hätte sich persönlich beim Land dafür eingesetzt, dass die Beamten aufgrund aktueller Beschlusslage beim BVerfG, bitteschön 0,01% mehr Besoldung bekommen müssen. An der Stelle würde die Stimmung schon deutlich sinken.

Wenn er denn aber weiter ausführen würde, dass er damit zumindest teilweise erfolgt gehabt hätte und ab sofort alle Beamten 0,005% mehr bekommen würden, dann würde die Stimmung vermutlich eskalieren. Der Einsatz fauler Eier könnte wohl nicht ausgeschlossen werden.

Natürlich ist das hier deutlich überzeichnet. Ich denke, die Kernaussage wird aber deutlich:

Pflichtaufgaben sind manchmal eher lästig und oft nicht gerade publikumswirksam.Dazu gehört die Beamtenbesoldung definitiv. Eine gute Presse produziert man hier nur, wenn man Propagandist einer verhaltenen Besoldungspolitik ist und Kürzungen und Verschlechterungen medien- bzw. öffentlichkeitswirksam vertritt.

Der Nutzen der Beamten für dieses Land, der ist aus Sicht der Bürger eher abstrakter Natur und damit faktisch nicht vorhanden. Daher empfinden die Menschen das Thema der notwendigen Erhöhung der Beamtenbesoldung eher als Provokation, denn als Notwendigkeit.

Der Kunstrasenplatz hingegen ist konkret. Da ist nichts abstrakt. Damit kann jeder etwas anfangen. Viele werden auch annehmen, dass ein solcher Platz auch eigentlich eine Selbstverständlichkeit ist. Selbst die Bürger, die davon nicht selber profitieren, die können dennoch akzeptieren, dass hier etwas für Sportvereine und deren Jugendarbeit gemacht wird. Auch diese Leute erkennen hier eine konkrete Verbesserung der Infrastruktur des betreffenden Sportvereins und scheitern nicht an der kognitiven Erfassung und Bewertung einer (scheinbar) abstrakten Dienstleistung durch Amtsträger, denen der Volksmund seit jeher ohnehin unterstellt, dass sie nichts leisten.
Deus hic finitur

Schneewitchen

Mal eine Frage an Auditorium:

Ich habe 2014 Widerspruch gegen die Höhe der Weihnachtswunderzuwendung (Weihnachtsgeld) eingereicht und dazu auch eine Eingangsbestätigung  erhalten, In selbiger wurde auch dargelegt, dass man den Widerspruch bis zum Abschluss entsprechender Musterverfahren offen halten würde.

Von dieser Sache habe ich seitdem nichts mehr gehört, soweit ich mich daran erinnern kann🤔.

Hat es hierzu mal einen Beschluss des BVerfG gegeben?

Wenn das nicht so sein sollte, ist die Höhe dieser Zuwendung dann nicht jetzt  auch automatisch Gegenstand der derzeit anstehenden Berechnungen?

Deus hic finitur

Robertbob

Es wurde im Rahmen von Haushaltskürzungen und gesetzlichen Neuregelungen (mittlerweile im Landesbesoldungsgesetz NRW verankert) gezwölftelt und direkt in die monatlichen Bezüge integriert. Klagen und Widersprüche gegen den Wegfall der einmaligen Sonderzahlungen blieben vor den Verwaltungsgerichten und nach Einschätzung der OVG-Rechtsprechung ohne Erfolgsaussichten.
Danach wurde mir, so ich recht erinnere, vom DH mitgeteilt,  das die Angelegenheit als erledigt angesehen wird.

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 13:35Es wurde im Rahmen von Haushaltskürzungen und gesetzlichen Neuregelungen (mittlerweile im Landesbesoldungsgesetz NRW verankert) gezwölftelt und direkt in die monatlichen Bezüge integriert. Klagen und Widersprüche gegen den Wegfall der einmaligen Sonderzahlungen blieben vor den Verwaltungsgerichten und nach Einschätzung der OVG-Rechtsprechung ohne Erfolgsaussichten.
Danach wurde mir, so ich recht erinnere, vom DH mitgeteilt,  das die Angelegenheit als erledigt angesehen wird.

Danke Dir für das Update. Das ist irgendwie bei mir nicht so Recht angekommen, obgleich ich bei diesen Sachen immer sehr wachsam bin....😟
Deus hic finitur

Rheini

Man muss die Aussage unterscheiden zwischrn den letzten Jahren wo der DH nicht mehr gezahlt hat weil er gesagt hat das er nicht will (sparen) und der Erklärung der Haushaltsnotlage.

Ich habe ja nicht behauptet das die dann ausgerufene Haushaltsnotlage den Ansprüchen des Verfassunggerichts stand hält, ich habe nur darauf hingewisen das der DH bis zum Urtel des Verfassungsgerichts, Jahre spaten kann und am Ende nur dort nachzahlen muss, wo noch WS oder Klage offen ist.

Und wer weiß ob es dann den heutigen FM juckt weil nicht mehr im Amt.