Besoldungsrunde 2025-2028 Nordrhein-Westfalen

Begonnen von Admin, 14.02.2026 19:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

BÜRGERFREUNDLICH

Zitat von: Robertbob in Heute um 12:21Dann kann das nur bedeuten, dass das Grundgehalt enorm angehoben werden muss.

Korrekt.
Die vom BVerfG vorgegeben Bemessungsgrundlage für die Mindestbesoldung umfasst einen theoretischen Ehepartner plus 2 Kinder. Die tatsächlichen Lebensverhältnisse sind dabei irrelevant. Heißt, dass die Mindestbesoldung jedem Beamten zusteht, ganz gleich ob er Kinder hat oder nicht.

In der Außenwirkung wäre es auch sicherlich ein kluger politischer Schachzug, die exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu reduzieren, um den Wähler milder zu stimmen.

cookiedent

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:08In Brandenburg soll das A16-Endstufengrundgehalt rückwirkend ab Januar 2026 von 8.663 EUR auf 10.218 EUR erhöht werden, also um 17,94% bzw. 1.555 EUR. Auch ein "Beispiel"..  :)
Wird das für Versorgungsempfä#nger Wirkungsgleich übernommen, oder wird man da wieder mal kreativ, so wie in HH?
Mein Gefühl sagt mir auch, das sich unser FM für Bestandspensionäre etwas einfallen lässt.
Frei nach: Aus dem Auge, aus dem Sinn.

Robertbob

Zitat von: cookiedent in Heute um 15:50Wird das für Versorgungsempfä#nger Wirkungsgleich übernommen, oder wird man da wieder mal kreativ, so wie in HH?
Mein Gefühl sagt mir auch, das sich unser FM für Bestandspensionäre etwas einfallen lässt.
Frei nach: Aus dem Auge, aus dem Sinn.

Also bisher kenne ich kein Bundesland, oder auch den Bund wo man sich von den 75% tatsächlich 71,75% verabschiedet hat.
Hamburg:
Dabei soll unter anderem eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage zur amtsangemessenen Alimentation eingeführt werden, von der aktive Beamte profitieren, während Pensionäre nach Angaben von Gewerkschaften und Berichten leer ausgehen.
Also Zukunftsmusik.

JayBrak

Zitat von: BÜRGERFREUNDLICH in Heute um 15:38Korrekt.
Die vom BVerfG vorgegeben Bemessungsgrundlage für die Mindestbesoldung umfasst einen theoretischen Ehepartner plus 2 Kinder. Die tatsächlichen Lebensverhältnisse sind dabei irrelevant. Heißt, dass die Mindestbesoldung jedem Beamten zusteht, ganz gleich ob er Kinder hat oder nicht.

In der Außenwirkung wäre es auch sicherlich ein kluger politischer Schachzug, die exorbitanten Familienzuschläge in NRW zu reduzieren, um den Wähler milder zu stimmen.

Wurde schon mehrfach diskutiert. Aber das steht meiner Überzeugung nach so nicht im Urteil. Ja, die vierköpfige Familie ist als Referenz zu nehmen. Aber es werden explizit die Familienzuschläge, die nach realen Lebensumständen gewährleistet werden, als Teil der amtsangemessenen Alimentation aufgezählt.

Die Fragestellung ist nicht, ob es Familienzuschläge für die ersten beiden Kinder geben darf, sondern nur in welcher Höhe. Darüber wird das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden. ,,Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze und Veränderungen im Beihilferecht kommt insbesondere – wenn auch in gewissen Grenzen, die durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht abschließend konkretisiert worden sind – auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht."

Woher Aussagen kommen, dass die tatsächlichen Lebensverhältnisse irrelevant seien weiß ich nicht, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann ich das nicht finden.

Robertbob

Zitat von: JayBrak in Heute um 16:21ü,,Neben der Anhebung der Grundgehaltssätze kommat auch eine Anhebung des Familienzuschlags in Betracht.
Das wäre doch für uns der Königsweg, Erhöhung des Grundgehaltes und gleichzeitig Anhebung des Familienzuschlags,  was wollen wir mehr?
Der FM sollte aber dabei nicht so knikerick sein.

cookiedent

Zitat von: Robertbob in Heute um 16:07Also bisher kenne ich kein Bundesland, oder auch den Bund wo man sich von den 75% tatsächlich 71,75% verabschiedet hat.
Hamburg:
Dabei soll unter anderem eine nicht ruhegehaltsfähige Zulage zur amtsangemessenen Alimentation eingeführt werden, von der aktive Beamte profitieren, während Pensionäre nach Angaben von Gewerkschaften und Berichten leer ausgehen.
Also Zukunftsmusik.
Zukunftsmusik hin oder her, so Denkweisen beweisen mir aber einmal mehr, mit welchen Tricks man sich sich gedanklich beschäftigt, um die Kosten flach zu halten.
Dadurch würde faktisch die Höhe der Pension unter 71,75% abgesenkt.
Aktive Beamte sollen durch die Zulage amtsangemessenen Alimentatiert werden, Pensionäre brauchen aber nicht mehr Amtsangemessen versorgt werden? Ich frage mich, ob so etwas überhaupt rechtlich haltbar wäre?
Wenn das durchgehen würde, könnte man als nächstes z.B. Amtszulagen (hatten wir ja schon mal) und Polizei/Feuerwehrzulagen aus der Ruhegehaltsfähigkeit entfernen um die aA zu refinanzieren.

Robertbob

Zitat von: cookiedent in Heute um 18:06Zukunftsmusik hin oder her, so Denkweisen beweisen mir aber einmal mehr, mit welchen Tricks man sich sich gedanklich beschäftigt, um die Kosten flach zu halten.
Dadurch würde faktisch die Höhe der Pension unter 71,75% abgesenkt.
Aktive Beamte sollen durch die Zulage amtsangemessenen Alimentatiert werden, Pensionäre brauchen aber nicht mehr Amtsangemessen versorgt werden? Ich frage mich, ob so etwas überhaupt rechtlich haltbar wäre?
Wenn das durchgehen würde, könnte man als nächstes z.B. Amtszulagen (hatten wir ja schon mal) und Polizei/Feuerwehrzulagen aus der Ruhegehaltsfähigkeit entfernen um die aA zu refinanzieren.

Zumindest müsste der DH dann den Beamten die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung einräumen, bei der er sich auch finanziell beteiligen muss.

Dominic231

Ich habe mir mal den neuen Einzelplan 05 (Schule und Bildung) für nächstes Jahr angeschaut.
Es ich finde es merkwürdig, dass die Personalkosten nur um 1,5 Prozent steigen und das obwohl 1300 neue Stellen hinzukommen.
Normalerweise sind diese Kosten immer mit einem relativ hohen Puffer eingeplant.

Entweder werden die Kosten für die a.A. aus einem anderen Topf genommen oder es wird doch gespart.

Robertbob

1300 Stellen bedeutet nicht 1300 Mitarbeiter, Kostenstellen verursachen keine Haushaltsmittel (Lohnkosten etc.), Mitarbeiter die kosten Geld.

Schneewitchen

Zitat von: Dominic231 in Heute um 18:21Ich habe mir mal den neuen Einzelplan 05 (Schule und Bildung) für nächstes Jahr angeschaut.
Es ich finde es merkwürdig, dass die Personalkosten nur um 1,5 Prozent steigen und das obwohl 1300 neue Stellen hinzukommen.
Normalerweise sind diese Kosten immer mit einem relativ hohen Puffer eingeplant.

Entweder werden die Kosten für die a.A. aus einem anderen Topf genommen oder es wird doch gespart.

Weiter oben hatte ich dazu schon mal etwas ausgeführt. Die Einzelpläne für 2027 liegen mir nicht vor. Im Haushalt 2027 sind jedoch insgesamt, lt. Presseverlautbarung des Landes, Mehrausgaben von 1,6 Mr.€ etatisiert. Hierin dürften die 2% Besoldungserhöhung ab 01.03.2027 enthalten sein und ein gewisser Betrag für das Ergebnis der im April anstehenden Tarifverhandlungen "Bund/Kommunen". Ich hatte in meiner Glaskugelrechnung vor einigen Tagen mal angenommen, dass die Angestellten im Mittel 150.- € p.M. mehr bekommen und dass die 2% für die Beamten im Mittel ein Plus von 100.- € pro Kopf ergeben. Ich bin dann auf einen "Rest" von rd. 850 Mio. € gekommen, der für andere Zwecke zur Verfügung stehen würde.

Ein anderer Forist hatte später dann noch darauf hingewiesen, dass wohl im Einzelplan 20 auch noch Geld in nicht unbeträchtlicher Höhe "schlummern" würde. Das kann ich nicht bestätigen aber auch nicht dementieren. Ich habe, wie gesagt, keinen Zugriff auf die Einzelpläne.

Wenn ich jetzt mal nur von den 850 Mio. € ausgehe, dann hört sich das erst einmal viel an. Hier muss man aber bedenken, dass sich dieser Betrag auf 282.000 aktive Beamte + Pensionäre bezieht. Zudem wären das u.U. in 2027 ja nicht nur die Anpassung der lfd. Bezüge (wie auch immer dies jetzt gestaltet wird). Hieraus müssten sich dann ja auch die Nachzahlungen für die zurückliegenden Jahre speisen.

Unter dem Gesichtspunkt sind diese 850 Mio € (+/-) plötzlich nicht mehr ganz so viel.

Ausgehend von diesem Anteil der angekündigten Personalmehraufwendungen, lässt das m.E. zwei alternative Schlüsse zu:

1. Der FM hat Mittel und Wege gefunden, diese ganze "Reform" so zu gestalten, dass er mit einem überschaubaren Mehraufwand aus der Nummer heraus kommt (erst einmal).

2. Der sich aus der Reform ergebende Finanzmittelmehrbedarf speist sich z.T. aus Mitteln, die irgendwo schon gebunkert sind und damit nicht zu einem Mehrbedarf führen (ggf. aus dem Einzelplan 20????). In dem Falle mag das Ergebnis der Reform aus unserer Sicht deutlich besser ausfallen als unter 1.

Nur mal so für`s Gefühl:

In 2025 wurde in einer relevanten Organisationseinheit in NRW für rd. 90 Beamte eine Rückstellung für die anstehenden Besoldungsnachzahlungen der Jahr 2022 bis 2025 gebildet. Hierbei muss aber berücksichtigt werden, dass es sich bei den 90 Beamten um die Gesamtzahl der Beamten in dieser Organisationseinheit handelt, nicht um die Anzahl der Beamten, die Widerspruch eingelegt und Klage geführt haben.

Die Rückstellung wurde in Höhe von 340.000 € eingestellt.

Wenn ich das auf alle vorhandenen Beamten umlege, dann komme ich auf rd. 1000 € pro Kopf und Jahr oder auf rd. 78.- € im Monat. Wie gesagt, dass ist das Ergebnis bei Einbeziehung aller Beamten in der OrgE.

Die eingestellte Summe muss auch nicht unbedingt richtig sein. Bei Rückstellungen ist auch immer ein bisschen die Glaskugel dabei. Dort vor Ort sind die ja nicht schlauer als der FM.

Also auch das ist sicherlich nicht dienlich, um zu identifizieren, wohin der Wege geht. Eben nur für`s Gefühl, was sich da gerade im Ländle so bewegt..... 

Deus hic finitur

Robertbob

#2500
Sagen wir: aktive 282.000 Beamte und zusätzlich 280.000 Penisonäre incl. Witwengeldbezieher.

Schneewitchen

Es gibt immer wieder Fälle, die ganz erstaunlich sind. So begab es sich dereinst einmal in einer Kommune in NRW, dass eine hochgelobte Beamtin, die mit A 13 unterwegs war, und der man noch eine tolle Karriere jenseits von A 13 prognostiziert hatte,  damit aufgeflogen ist, dass sie mehrfach im Jahr kleinere Beträge eingesackt hat. Der Gesamtschaden über einen Zeitraum von 5 Jahren bezifferte sich auf nicht einmal 5.000 €.

Die Dame wurde angezeigt und abgeurteilt und final aus dem Dienst entfernt.

Auch wenn wir gerade um die aA kämpfen, auch nach der heutigen Besoldung, kann man nicht unbedingt mit A 13 von Not sprechen. Bei solchen Fällen, die keine Seltenheit sind, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Da können die Beweggründe nicht in der armseligen Besoldung liegen.

Dazu gibt es aber schöne Fachliteratur...
Deus hic finitur

Schneewitchen

Zitat von: Robertbob in Heute um 19:46Sagen wir: aktive 282.000 Beamte und zusätzlich 280.000 Penisonäre incl. Witwengeldbezieher.

Keine Ahnung. Die Anzahl der Pensionäre habe ich noch nicht.....

Wenn wir aber bei Deiner Zahl bleiben, dann wird der Kuchen immer kleiner.....

Ich betone aber noch einmal, dass die Rechnung, die ich aufgemacht habe so ein bisschen Richtung Milchmädchen geht.

Je spärlicher die Fakten, um so ungenauer die Zahlen.
Deus hic finitur

Casiopeia1981

Zitat von: guzmaro in Heute um 08:55Ich denke schon dass Casiopeia1981 ein Beamter ist.
Seit 5-6 Jahren im Forum aktiv.
Bisher alle Kommentare im Beamten Bereich.


Vielleicht bin ich ja auch beamtenähnlicher Mitarbeiter, dann wäre ich beides ;)

Robertbob

Grobe Rechnung: Würde man die Besoldung von den Beamten und Pensionären um 10 % anheben, würde das den Haushalt mit 1,9 bis 2 Milliarden pro Jahr belasten. Haushaltsvolumen NRW ca. 112 Milliarden. Also weniger als 2 %.