Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Blablublu

Damit gibt es einen neuen überarbeitenten Entwurf. Hat das letzte Mal über ein Jahr gedauert...

abi

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105872.pdf

Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, Drucksache 21/5872, 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Anna Lührmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Personalmaßnahmen und neue Verwaltungskultur in Modernisierungsvorhaben der Bundesregierung

Auszug:

18. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Bundesalimentationsgesetz vor?

19. Wie wird die Bundesregierung die Kosten in Höhe von 707 Mio. Euro rückwirkend für 2025, 3,4 Mrd. Euro für das Jahr 2026 und 3,5 Mrd. Euro für 2027 im Haushalt berücksichtigen?

20. Wie begründet die Bundesregierung das Doppelverdienermodell?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Nachteilen bei Alleinerziehenden und Personen, deren Partner oder Partnerin nicht arbeitet oder weniger verdient, kommt?
b) Wenn diese Nachteile gewollt sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung sie?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass alleinerziehende Beamte, Richter und Soldaten mit einem zu berücksichtigenden Kind nach § 41a des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit Anhang VII.2
keinen ergänzenden Familienzuschlag erhalten?

21. Da die Referentenentwürfe des Bundesalimentationsgesetzes aus 2023 und 2024 vorsahen, dass es alimentative Ergänzungszuschläge gibt, die sich an den jeweiligen Wohnort der Beamtinnen und Beamten orientieren, angepasst an die Wohngeldverordnung, warum hat die Bundesregierung von der individuellen Berücksichtigung des Wohnortes wieder abgesehen?

Der frühe Vogel fängt den Wurm - aber - nur die zweite Maus bekommt den Käse!

tunnelblick

Damit ist das Thema für die nächsten Wochen wohl vom Tisch und zugleich eine zeitnahe Umsetzung.
Man kann sich natürlich Zeit verschaffen, indem man behauptet, dass man die Rückmeldungen der Verbände prüft, ich glaube allerdings, dass man sich Zeit lassen möchte bis zum 30. Juni, denn bis dahin soll ja das "große Reformpaket" fertig sein. Damit nehme ich Bezug auf Maischberger von gestern Abend:
https://www.ardmediathek.de/video/maischberger/maischberger-am-20-05-2026/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtMjA5YTUxMTktM2JjNS00NjAwLWI5N2ItZGVjYzJmNjI3ODFi

Ab circa Minute 8.

Sputnik1978

Zitat von: abi in Heute um 12:22Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105872.pdf

Deutscher Bundestag, 21. Wahlperiode, Drucksache 21/5872, 11.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Moritz Heuberger, Marcel Emmerich, Lukas Benner, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Anna Lührmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Personalmaßnahmen und neue Verwaltungskultur in Modernisierungsvorhaben der Bundesregierung

Auszug:

18. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Bundesalimentationsgesetz vor?

19. Wie wird die Bundesregierung die Kosten in Höhe von 707 Mio. Euro rückwirkend für 2025, 3,4 Mrd. Euro für das Jahr 2026 und 3,5 Mrd. Euro für 2027 im Haushalt berücksichtigen?

20. Wie begründet die Bundesregierung das Doppelverdienermodell?
a) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Nachteilen bei Alleinerziehenden und Personen, deren Partner oder Partnerin nicht arbeitet oder weniger verdient, kommt?
b) Wenn diese Nachteile gewollt sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung sie?
c) Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass alleinerziehende Beamte, Richter und Soldaten mit einem zu berücksichtigenden Kind nach § 41a des Bundesbesoldungsgesetzes in Verbindung mit Anhang VII.2
keinen ergänzenden Familienzuschlag erhalten?

21. Da die Referentenentwürfe des Bundesalimentationsgesetzes aus 2023 und 2024 vorsahen, dass es alimentative Ergänzungszuschläge gibt, die sich an den jeweiligen Wohnort der Beamtinnen und Beamten orientieren, angepasst an die Wohngeldverordnung, warum hat die Bundesregierung von der individuellen Berücksichtigung des Wohnortes wieder abgesehen?



Berechtigte Fragen; das Problem ist nur, dass die grünen Parteifreunde z.B. in NRW und Ba-Wü nichts anderes machen.

Sputnik1978

Zitat von: tunnelblick in Heute um 12:28Damit ist das Thema für die nächsten Wochen wohl vom Tisch und zugleich eine zeitnahe Umsetzung.
Man kann sich natürlich Zeit verschaffen, indem man behauptet, dass man die Rückmeldungen der Verbände prüft, ich glaube allerdings, dass man sich Zeit lassen möchte bis zum 30. Juni, denn bis dahin soll ja das "große Reformpaket" fertig sein. Damit nehme ich Bezug auf Maischberger von gestern Abend:
https://www.ardmediathek.de/video/maischberger/maischberger-am-20-05-2026/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtMjA5YTUxMTktM2JjNS00NjAwLWI5N2ItZGVjYzJmNjI3ODFi

Ab circa Minute 8.

Ich könnte mir auch vorstellen, dass man abwartet, ab Ende Juni überhaupt eine Zukunft der Koalition realistisch ist. Darüber hinaus könnte ich mir vorstellen, dass ein neuer Entwurf Abschmelzbeträge beinhalten wird (ab A13 aufwärts).

tunnelblick

Warum sollte man ab A13 Abschmelzbeträge haben?
In den Medien war die Kritik eher bei B11 zu finden und die Verbände kritisieren das fiktive Partnereinkommen mehr oder weniger uni sono.
Die Höhe der Kosten hatte man auch schon mit BMF ausgehandelt, wenn ich mich richtig erinnere.
Da sehe ich wenig Motivation ab A13 (also allergrößtenteils HD) zu sparen.

Maximus

"Eigentlich war für den 26. Mai 2026 ein Beteiligungsgespräch mit dem Bundesministerium des Innern geplant. Dieses wurde jedoch verschoben. Zur Begründung teilte das Ministerium mit, dass die Auswertung der Stellungnahmen der Ressorts und Verbände noch nicht abgeschlossen sei.

Erst nach Abschluss der internen Abstimmung und nach Versand eines überarbeiteten Gesetzentwurfs soll ein neuer Termin für das Beteiligungsgespräch festgelegt werden."

Kein Verband hat eine "Verschlechterung" gefordert. Wenn man aufgrund der Stellungnahmen den Gesetzentwurf überarbeiteten möchte, dann kann es eigentlich nur besser werden. Vielleicht wird der Entwurf an der ein oder anderen Stelle etwas entschärft (z.B. atypische Fallkonstellationen). Das Partnereinkommen wird natürlich bleiben.

Oder kann es sein, dass einige Ressorts (nicht BMI und BMF) den Entwurf blockieren und man sich nur Zeit kaufen möchte?

tunnelblick

#1117
Spekulationen führen doch zu nichts.
Ich denke, dass entweder jemand mit Insider-Wissen etwas durch sticht oder wir spätestens am 30. Juni mehr wissen.
Bis dahin kann natürlich jeder seine Meinungen und Wünsche kund tun (was ja evident hier den größten Teil der Diskussionen ausmacht), aber in der Sache wird sich dadurch natürlich nichts ändern.

Imperator

Zitat von: Maximus in Heute um 13:10Oder kann es sein, dass einige Ressorts (nicht BMI und BMF) den Entwurf blockieren und man sich nur Zeit kaufen möchte?

Daran habe ich auch schon gedacht. Vielleicht möchte der Bund seinen Entwurf mit dem Land Berlin abstimmen, da dieses ja eine Fristsetzung vom Bundesverfassungsgericht bis zum 31.03.2027 erhalten hat. Danach müsste auch vom Land Berlin in den kommenden Wochen oder spätestens direkt nach der Sommerpause mit einem Entwurf zu rechnen sein.

Oder man rechnet sowieso mit einem Zusammenbruch der Bundesregierung und möchte sein Image nicht weiter verschlechtern. :-\
Panem et circenses.

HumanMechanic

Zitat von: tunnelblick in Heute um 12:28Damit ist das Thema für die nächsten Wochen wohl vom Tisch und zugleich eine zeitnahe Umsetzung.
Man kann sich natürlich Zeit verschaffen, indem man behauptet, dass man die Rückmeldungen der Verbände prüft, ich glaube allerdings, dass man sich Zeit lassen möchte bis zum 30. Juni, denn bis dahin soll ja das "große Reformpaket" fertig sein. Damit nehme ich Bezug auf Maischberger von gestern Abend:
https://www.ardmediathek.de/video/maischberger/maischberger-am-20-05-2026/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLXNvcGhvcmEtMjA5YTUxMTktM2JjNS00NjAwLWI5N2ItZGVjYzJmNjI3ODFi

Ab circa Minute 8.
Kein Wort zur Besoldung von Minute 7 bis Minute 23.
Das Reformpaket Rente usw wurde auf Ende Juni verschoben. Aber da waren wir uns einig, dass die Besoldung da nicht mit drin ist.
Andere Gewerkschaften sagen, Termin steht noch.

BalBund

Zitat von: flip in Heute um 11:04Kann das jemand bestätigen?

Ich kann nur soviel dazu sagen, als dass Mitglieder des HPR BMI in der Regel außergewöhnlich gut informiert, aber auch verschwiegen sind, was Dinge angeht. Sollte (!) also jemand aus diesem Kreis eine solche Aussage getätigt haben, dann nur weil die entsprechenden Parteispitzen ähnliches wissen.

Nach der letzten Fragerunde für unseren Bundesfinanzminister im Deutschen Bundestag dürfte jeder für sich einschätzen können, was daran wahr sein könnte/dürfte/bedauerlicherweise ist*

*Nichtzutreffendes bitte streichen.

Knecht

Zitat von: BalBund in Heute um 14:11Parteispitzen

bedauerlich*

*Nichtzutreffendes bitte streichen.

Erledigt. Ich ergänze um "inkompetent".

Blablublu

Könnten vielleicht mal die Admins den Rechner Obsolet 2026 wieder auf die Hauptseite setzen und den anderen 2026 Rechner als obsolet Kennzeichnen?

xap

Zitat von: Garret in Heute um 12:14Laut der Website des EVG wurde die angesetzte Besprechung am 26.05.26 mit den Verbänden verschoben.
https://www.evg-online.org/aktuelles/artikel/verfassungskonforme-bundesbesoldung-beteiligungsgespraech-verschoben/
Das relativiert emdy's Zitat etwas. Wollen wir hoffen, dass dies der Grund ist. Wobei auch dieser vorgeschoben klingt.

xap

Zitat von: BalBund in Heute um 14:11Ich kann nur soviel dazu sagen, als dass Mitglieder des HPR BMI in der Regel außergewöhnlich gut informiert, aber auch verschwiegen sind, was Dinge angeht. Sollte (!) also jemand aus diesem Kreis eine solche Aussage getätigt haben, dann nur weil die entsprechenden Parteispitzen ähnliches wissen.
Ich würde davon ausgehen, dass die Parteispitzen immer vor einem PR (auch wenn es der HPR BMI ist) informiert sind. Von daher - ich verstehe diese Formulierung nicht. Es gibt keinen kausalen Zusammenhang.