Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Alexander79

Zitat von: Zock in Heute um 11:49Der Beamtenbund äußert sich zunächst mal sehr unkritisch.
https://www.dbb.de/artikel/gesetzentwurf-zur-amtsangemessenen-alimentation-liegt-vor.html

Nach 5 Minuten Überfliegen des Gesetzentwurfs sind schon gravierende Mängel ersichtlich. Ob dies deren eingehende Prüfung zeigt? Vermutlich hat Herr Geyer gar nicht mitbekommen, dass der Verheiratetenzuschlag in die Besoldung integriert wurde. 
Die Aussage ist ja schon wieder Grund genug beim VBB zu kündigen.

Oberamtsfuzzi

Zitat von: GeBeamter in Heute um 09:56Ich würde sogar dringend davon abraten. Wenn der Beamte dann unterhaltspflichtig wird, juckt das den DH gar nicht. Man bekommt in einer solchen Konstellation keinen Zuschlag nach § 41.

Heißt: Frau und evtl kleines, tatsächliches Partnereinkommen weg, evtl. Verpflichtung Frau und Kinder zu alimentieren, aber weiterhin Unterstellung eines Partnereinkommens von 20.000. Könnte noch stärker zum Verlustgeschäft werden, als es die Klimmzüge des DH eh schon tun.

Solange jeder Beamte fiktiv dienstfähig bleiben kann, juckt es den DH wohl tatsächlich nicht:

Nehmen wir mal eine teure Stadt: Der Mietspiegel 2025 in München weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 15,38 Euro/m² aus. Die Stadt berichtet für 2024 bei Wiedervermietungen unmöblierter Bestandswohnungen einen städtischen Durchschnitt von 21,22 Euro/m². Das heißt: Schon bei 35 m² läge die Kaltmiete rechnerisch bei rund 743 Euro, bei 40 m² bei rund 849 Euro. Nebenkosten und Heizung kommen dann noch obendrauf. Ein guter Realitätscheck sind die Münchner Grenzen für Unterkunftskosten im SGB II: Für eine Person setzt die Stadt ab 1. Januar 2026 911 Euro Bruttokaltmiete plus 80 Euro Heizung an, also 991 Euro warm.

Der allgemeine unpfändbare Grundbetrag liegt seit 1. Juli 2025 bei 1.555 Euro monatlich, nach § 850c Abs. 5 S. 1 Nr. 1 ZPO auf 1.559,99 Euro aufgerundet, also 1.560 Euro.

Zieht man die Warmmiete ab bleiben 569 Euro für alles andere. Das liegt praktisch auf Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende von 563 Euro, der 2026 unverändert weitergilt. Nur darf man dafür dann 41h/Woche ranklotzen...

AliMentierter

Zitat von: Zealord in Heute um 13:48Ich möchte nicht in die Tiefen des Entwurfs einsteigen, aber auf ein besonderes Schmankerl hinweisen: Durch die Integration des Familienzuschlags in die Grundalimentation, die Anrechnung des Partnereinkommens sowie die offenbar dadurch notwendige Berücksichtigung konkreter Konstellationen bezüglich Selbigen (§ 41 des Entwurfs) begiebt sich der Dienstherrr in die Position die Erwerbsfähigkeit des Partners im Rahmen der Fürsorgepflicht mitberücksichtigen zu müssen. Mit anderen Worten: "Da kann ich X, Y nicht, da arbeitet meine Frau und die reguläre Betreuung kann wegen A, B nicht gewährleistet werden." wird von einer menschlichen Arbeitsorganisationsaussage zu einer rechtlich tragenden. Ich frag mich, ob sich damit nicht ein Ei gelegt wurde.

Sehe ich auch so, wäre ein Hindernis für den "vollen persönlichen Einsatz", der bei mir teils schon zu einem Burnout geführt hat. Zudem wäre der DH im Rahmen der Fürsorgepflicht angehalten auf die familiäre Situation einzugehen und die "work-life-balance" zu erhalten. Wir sind z.B. eine "familienzertifizierte Behörde".

Aber ein konzertierter Präventions-/ Gesundheitstag zur vorbeugenden Verhinderung eines "Burnouts" wäre wohl die angemessene Reaktion auf diesen verfassungswidrigen Gesetzentwurf, der das BVerfG verhöhnt.

Für Polizisten würde ich den 1. Mai empfehlen.

@Alexander79, wirklich noch Mitglied? Die Spitzenfunktionäre stecken mit denen doch alle unter einer Decke, z.B. in diversen Vorständen.

Verwalter

Die Zahlen sprechen für sich, die Zeichen der Zeit wurden erkannt.

https://www.berliner-besoldung.de/bund-veroeffentlicht-referentenentwurf-balimentg-die-naechste-klagewelle-rollt-an/

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.


Demnächst wird es sicherlich auch solche Umfragen von euren Gewerkschaften und Berufsverbänden geben, NICHT!


PS: Eine Frage hätte ich noch: Wenn ich auf Teilzeit gehe oder Sabbatical mache, hat das Einfluss auf das fiktive Partnereinkommen, so wegen Bedarfsgemeinschaft und so?
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"


ChrisD

Die Presse ist schon mal insgesamt eine Sauerei, weil in vielen Zeitungsartikel von einer Steigerung von 7 Mrd. "Geldregen" geredet wird. Faktisch ist die Steigerung pro Jahr allerdings 3,5 Mrd. Verzerrt die Wahrnehmung und schlägt wieder in die Kerbe ,,gierige Beamte". Von dem Übertrag des Tarifergebnisses wird gar nicht gesprochen. Diese normale Lohnssteigerung macht den Mammutanteil an den 7 Mrd. aus.

Der zusätzliche Urlaubstag aus den Tarifverhandlungen fehlt völlig.

Die Rückführung auf 39 Stunden fehlt. Der Staat hat bereits mehr als 1 Jahresgehalt von uns einbehalte und jetzt wird noch nicht einmal die amtsangemessene Alimentation sowohl rückwirkend als auch für die Zukunft tatsächlich umgesetzt.

Als besonderes Schmankerl wird dafür die Pension gekürzt (Änderungen §14).

Altersteilzeit ist komplett rausgestrichen worden.

Die generelle Abschaffung der Stufe 1 macht doch gar keinen Sinn. Ein mieser Rechentrick. Damit wird der öD nicht attraktiver. Dafür werden alle, die die Stufe 1 durchlaufen haben, benachteiligt.

Eine Sonderzahlung ist kein Grundgehalt und die angemessene Alimentation bezieht sich auf das Grundgehalt. Die Aussage ,,Die in den Jahren 2023 und 2024 gewährte Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise nach § 14 Absatz 4 und 5 BBesG (8.) wird als Einkommen berücksichtigt." Ist somit meiner Meinung nach widerrechtlich.

Als Nachzahlung sollen im Allgemeinen die Beamten lediglich einmal 138 € für 2021 erhalten. Für 2022 bis 2025 nix. Ein schlechter Scherz! Vergleiche mal mit Schleswig-Holstein.

Der Ausgangspunkt wurde schön gerechnet indem E3 Stufe 2 verwendet wurde. Ein weiterer mieser Rechentrick. Ausgangspunkt hätte der zum Zeitpunkt des Verfassungsgerichtsurteils bestehenden ersten Stufe sein müssen: E 3 Stufe 1. Nach der Logik müssten alle bestehenden Beamte eine Stufe hoch gesetzt werden, im Zweifel durch eine neu geschaffene. Eine Berücksichtigung der momentan höheren Wochenstundenzahl fehlt völlig -> entweder mehr Geld oder Stunden runter. Hinzu kommt, dass entgegen des Verfassungsgerichtsbeschlusses, in welchem ein Partnereinkommen nicht einkalkuliert wird, das BMI bei der Festsetzung der Untergrenze ein Partnereinkommen eingerechnet hat. Der Ausgangspunkt ist also bereits viel zu tief angesetzt.

Vergleich Tariflohn hinkt: Tatsächlich könnten nur die bereinigten Nettowerte miteinander verglichen werden. Das Netto des Tariflohns müsste mit dem Netto des Beamten abzüglich der 50% Beihilfe (in meinem Fall 400 € pro Monat)  und umgerechnet auf den Stundenlohn verglichen werden. In der aktuellen Berechnung wird das nicht berücksichtigt.

Als Alternative zur Ausgangsanpassung aufgrund des Partnereinkommens müssten jedem Single auf Antrag die Differenz als ruhegehaltsfähige Komponente zusätzlich ausgezahlt werden.

Für A12: Wir bekommen lediglich die Übertragung des Tarifergebnisses als Steigerung. Nimmt man die alten Kalkulationstabellen, wo einfach das Tarifergebnis basierend auf die davor geltenden Tabellen übertragen wurden, erscheinen die gleichen Beträge (siehe öffentlicher-Dienst.info). Wird aber als wesentliche und grundlegende Steigerung verkauft.

Nur Familien erhalten ein wenig mehr. Grundlegend immer gut, aber auch dort bleibt das Ergebnis weit hinter dem zurück, was zu erwarten ist. Immer noch auch für nur Eheleute ohne Kinder. Auch, wenn in der Erläuterung sich viel davon wiederfindet, wird es nicht konsequent durchgeführt. Positiv ist der lange überfällige Alleinerziehenden-Zuschlag (die haben es bereits schwer genug).

Die Abstände zwischen den Laufbahngruppen müssten geprüft werden. Insbesondere in der B-Besoldung müssen größere Beträge/Prozente hinterfragt werden.

Fazit:
Um den Wunsch von Herrn Klingbeil möglichst wenig Geld für die Beamten auszugeben, haben anscheinend die Gesetzesentwurf-Ersteller so lange getüfftelt und gerechnet bis nur noch die 2,8% aus den Tarifverhandlungen übrig blieb.

Dafür haben sie 6 Jahre gebraucht. Ich kann weder die "wesentlichen Änderungen" noch die "wesentlichen Verbesserungen beim Grundgehalt" erkennen.

ChrisD

Hat eigentlich irgendjemand eine Übersicht der Reallohnverluste der Bundesbeamten gegenüber der Bevölkerung für die letzten Jahre?

Im Schnitt und in Vergleichsgruppen (z.B. Bandarbeiter zu A6 oder Ingenieur zu A12)?

Johnny75

Zitat von: ChrisD in Heute um 15:51Für A12: Wir bekommen lediglich die Übertragung des Tarifergebnisses als Steigerung. Nimmt man die alten Kalkulationstabellen, wo einfach das Tarifergebnis basierend auf die davor geltenden Tabellen übertragen wurden, erscheinen die gleichen Beträge (siehe öffentlicher-Dienst.info). Wird aber als wesentliche und grundlegende Steigerung verkauft.

Mimdestens dieser Teil ist nicht korrekt:

Bin selbst A12 und mein Grundgehalt in der Endstufe steigt sehr wohl im Vergleich zum '+2,8% Mai 2026' aufgrund der Tarifübertragung. Im Entwurf sind zwei Besoldungstabellen, Du bist anscheinend bei der ersten hängen geblieben - ich anfangs auch ;)

Als Lediger mit Fz für zwei Kinder erhalte ich ein relativ ordentliches Nettoplus von etwas mehr als 300 Euro (6%) im Vergleich zum bisherigen Netto ab Mai 2026.

Ich verstehe aber natürlich auch den Frust der verheirateten Kollegen, denen durch die Übernahme des alten Fz Stufe 1 ins Grundgehalt der entspr. Betrag flöten geht...

Phoenix

Zitat von: Johnny75 in Heute um 16:10Ich verstehe aber natürlich auch den Frust der verheirateten Kollegen, denen durch die Übernahme des alten Fz Stufe 1 ins Grundgehalt der entspr. Betrag flöten geht...

Hab nie verstanden warum man allein für das heiraten einen Zuschlag bekommen soll. Finde die Änderung sehr gut und fair


egal

Zitat von: RArnold in 15.04.2026 14:44Nein, der Anpassungsfaktor wurde jetzt direkt eingerechnet.
In der Summe ändert sich nichts.
Beamtenversorgungsgestz:

Es ist m.E. so: der Faktor 0,9901 (§ 5 Abs. 1)fällt weg, und die 1,8 Prozent (§50f BeamtVG) fallen auch weg. Dafür kommt die Reduzierung des Ruhegehaltssatzes um den Faktor 0,97226 (ergibt den abgesenkten Ruhegehaltsatzes). Das ist im Prinzip ein "Nullsummenspiel". Es ist m.E nur dafür da, die Berechnung einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Zwei "Verringerungsfaktoren" werden durch einen neuen nämlich die 0,97226 ersetzt. 0,97226 * 71,75 ergibt die 69,76 (neuer maximaler Ruhegehaltssatz) Von daher wird der bestehende Ruhegehaltssatz nicht verändert, sondern in der Berechnung um 0,97226 verringert.

egal

Zitat von: RArnold in 15.04.2026 14:44Nein, der Anpassungsfaktor wurde jetzt direkt eingerechnet.
In der Summe ändert sich nichts.
Beamtenversorgungsgestz:

Es ist m.E. so: der Faktor 0,9901 (§ 5 Abs. 1)fällt weg, und die 1,8 Prozent (§50f BeamtVG) fallen auch weg. Dafür kommt die Reduzierung des Ruhegehaltssatzes um den Faktor 0,97226 (ergibt den abgesenkten Ruhegehaltsatzes). Das ist im Prinzip ein "Nullsummenspiel". Es ist m.E nur dafür da, die Berechnung einfacher und übersichtlicher zu gestalten. Zwei "Verringerungsfaktoren" werden durch einen neuen nämlich die 0,97226 ersetzt. 0,97226 * 71,75 ergibt die 69,76 (neuer maximaler Ruhegehaltssatz) Von daher wird der bestehende Ruhegehaltssatz nicht verändert, sondern in der Berechnung um 0,97226 verringert.

DeltaR95

Kann mir einer erklären, wieso auf Seite 105 ein/e "Verheiratete Besoldungsempfängerin bzw. verheirateter Besoldungsempfänger ohne Kinder" im Jahr 2026 einen Familienzuschlag i.H.v. 705,68 € erhält?

flip

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 18:31Kann mir einer erklären, wieso auf Seite 105 ein/e "Verheiratete Besoldungsempfängerin bzw. verheirateter Besoldungsempfänger ohne Kinder" im Jahr 2026 einen Familienzuschlag i.H.v. 705,68 € erhält?
erhalten hat! Der Familienzuschlag Januar bis April 2026 wurde bereits ausgezahlt.
Monatlich 176,42€ x 4 Monate