Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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RegObInsp

Also wäre ich ein Gewerkschaftssekretär würde ich für alle Beamten im eD und mD die Vergabe einer Leistungsstufe nach § 3 BLBV fordern, wenn diese ansonsten unterhalb einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses bleiben würden.
Dies wäre für 2025 mindestens 110 € und Zulagen +3,11% sowie für 2026 mindestens +3.20% Grundgehalt.

Dies betrifft nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wohl folgende Beamte, wenn diese bisher den FZ1 erhalten haben: A3/S1, A3/S2, A3/S3, A4/S2, A4/S3, A5/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7, A8/S8
Da A8/S8 ja keine Leistungsstufe erhalten kann, müsste man wohl über eine Beförderung oder eine anderweitige Kompensation nachdenken.