Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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RegObInsp

Also wäre ich ein Gewerkschaftssekretär würde ich für alle Beamten im eD und mD die Vergabe einer Leistungsstufe nach § 3 BLBV fordern, wenn diese ansonsten unterhalb einer wirkungsgleichen Übertragung des Tarifergebnisses bleiben würden.
Dies wäre für 2025 mindestens 110 € und Zulagen +3,11% sowie für 2026 mindestens +3.20% Grundgehalt.

Dies betrifft nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wohl folgende Beamte, wenn diese bisher den FZ1 erhalten haben: A3/S1, A3/S2, A3/S3, A4/S2, A4/S3, A5/S2, A8/S5, A8/S6, A8/S7, A8/S8
Da A8/S8 ja keine Leistungsstufe erhalten kann, müsste man wohl über eine Beförderung oder eine anderweitige Kompensation nachdenken.



Alexander79

Wieso wird eigentlich bei einer "Grundsicherungsfamilie" ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 22648€ unterstellt?
Bei denen wird dann einfach pauschal unterstellt die verdienen beide nichts und der Beamtenehepartner kann nicht mal nachweisen das er weniger oder nichts hat.

Das ist doch völlig krank.

waynetology

Zitat von: GoodBye in Gestern um 17:11Führen Sie mal Gespräche zu Themen wie Genehmigung Nebentätigkeit, in die Dienststelle flatternde Lohnkontenpfändung, Abschied von Beförderungen nach A11 bei gebündelten Dienstposten durch Stellenpuffer aufgrund Wartezeiten von mehr als 10 Jahren, Begrenzungen von Heimarbeit, obwohl Kollegen mit Kindern den Sprit nicht mehr zahlen können etc.. Sie haben bisher nichts inhaltlich zur Debatte beigetragen, meinen aber, offensichtlich ohne Gespür für die Probleme der anderen Diskussionsteilnehmer, die Debattenkultur beurteilen zu dürfen. Dadurch heben Sie sich in eine moderative Rolle, die Ihnen nicht zusteht.

Insoweit bin ich auch gerne auf Sie eingegangen, weil ich mich dafür verantwortlich fühle, dass Sie hier auch das bekommen, was Sie anscheinend gesucht haben: Reibung.

Warum gehst du überhaupt auf solche sinnbefreiten Sticheleien ein?
Das erinnert mich ganz stark an den anderen AN, der im anderen Thread regelmäßig für Stunk gesorgt hat, indem er solche Beiträge geschrieben hat. Und am ende war doch jedem klar, das es hierbei lediglich um Neid ging, dass die Beamten mehr verdienen könnten als die AN. Riecht hier stark nach dem selben PRoblem.

Verwalter

Zitat von: Ryan in Gestern um 21:54Der neue Musterbundesbeamte ist ein Mann. Endlich haben wir Gewissheit.

Und wir können froh sein, dass es keine Frau ist. Denn dann würde ein Mann für Partnereinkommen sorgen. Und so ein Mann würde realistischerweise 51.434,88 Euro zum Familieneinkommen beitragen. Da würde dann nicht mehr so viel fehlen zur Erreichung der Schwelle zum Prekariat. Und mehr ist - das wissen wir alle - auch nicht zu erwarten. Insofern: Glück gehabt.

Tut sich mit dem fiktiven Partnereinkommen nicht auch der "Gender Pay Gap" vergrößern? Dachte den wollte man verringern. Wie wird das in der entsprechenden Statistik dann bewertet. Und ist die Herleitung/Begründung im Gesetz nicht diskriminierend? Ich meine so im Sinne des AGG. Sicher ein Einfallstor für die Gewerkschaften.;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Einigung2023


,,Die Tabelle entspricht im Bereich der B-Besoldung (betrifft die Staatssekretäre, die Redaktion) nicht den vorgesehenen Neuregelungen." Man bereite jetzt eine ,,entsprechende Tabellennachlieferung für die Ressortabstimmung" vor. Bedeutet: Im Innenministerium wird das Lohn-Plus für die Top-Beamten neu berechnet. Wie üppig es ausfallen wird: offen."

https://m.bild.de/politik/inland/nach-bild-bericht-dobrindt-streicht-kanzler-merz-65-000-euro-gehaltserhoehung-69e0fa2162672238fee07dea