Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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Sputnik1978

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:24Denkst du das BVerfG wird wirklich irgendwelche gesellschaftlichen Akzeptanzen einbeziehen?
Bekommen wir dann auch wieder die Todesstrafe, wenn der Großteil der Bevölkerung sich das wünscht?

Wenn uns das deutsche Rechtssystem eins gelehrt hat, dann das grundsätzlich nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht nach dem was das Volk sich wünscht.

Sonst würde vermutlich auch jeder Vergewaltiger Lebenslang bekommen. 🤷�♂️

Deine Argumentation ist schwierig und irritierend.

Die Todesstrafe wäre evident verfassungswidrig.

Der Strafrahmen für Vergewaltiger folgt aus dem StGB.

Hingegen gibt es bislang keine Norm, die ein fPE verbietet.

BPolFrust

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 21:25Deine Argumentation ist schwierig und irritierend.

Die Todesstrafe wäre evident verfassungswidrig.

Der Strafrahmen für Vergewaltiger folgt aus dem StGB.

Hingegen gibt es bislang keine Norm, die ein fPE verbietet.


Deine Argumentation zielte aber auch nicht auf ein Gesetz oder die Verfassung ab, sondern du sagtest das Gericht würde die Akzeptanz der Bevölkerung einbeziehen.

Dem widerspreche ich.
Wenn sich das fPE durchsetzen sollte, dann aus der Fortentwicklung der Besoldung bzw. der Abänderung der Annahme der Alleinverdienerfamilie durch das BVerfG.
Die derzeitige Argumentation der Politik oder die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung wird dem Gericht völlig egal sein.

GeBeamter

@Sputnik

Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns hier wieder einmal im Kreis drehen:

Natürlich gibt es eine Norm, die ein fPE untersagen würde (da Normen ausgelegt werden, bewusst im Konjunktiv).

Art. 33 (5) GG
Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Wie lautet der entsprechende, hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums?

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Zu "seiner Familie" gehört wohl ziemlich sicher auch der Ehepartner. Somit stellt sich schon die Frage, wie das BVerfG den Art. 33 (5) GG dahin auszulegen sollte, dass ein fPE in einem Besoldungsgesetz zulässig sein sollte. Zumal wie beim Bund zuletzt versucht rückwirkend, was direkt wieder gegen einen rechtstaatlichen Grundsatz verstieße (und jetzt bitte keine Diskussion wieder darüber, dass nur eine rückwirkende Schlechterstellung unzulässig wäre, somit der DH bereits bei einer Nachzahlung von 1€ auch eine Rückwirkung vornehmen dürfte).

Das BVerfG wird hoffentlich gegenüber den DH feststellen, dass das Berufsbeamtentum impliziert, dass der Beamte und seine Familie einen seinem Amt angemessenen Lebenswandel führen können sollen.
Und jetzt ist halt das Problem, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten in den letzten beiden Jahrzehnten enorm gestiegen sind. Unter anderem auch durch Handlungen des Staates selbst. Da wird das Gericht wohl hoffentlich sagen: tja, sorry, der Deal ist, du Beamter wirst zwar nicht reich, aber du und deine Familie lebt frei von existenziellen Sorgen. Es ist nicht das Problem des Beamten, dass das Freistellen von existenziellen Sorgen heutzutage deutlich mehr Sold erfordert, als es die Besoldungstabelle lange vorgesehen hat.
Die Alimentationsverpflichtung kann nicht, auch nicht anteilig, auf einen Dritten (Arbeitgeber des Partners) übertragen werden.



Südwestler

Zitat von: 2strong in Gestern um 19:36Bundespräsident und CDU-Vorsitzender konnten sich am 28. September persönlich austauschen. Da waren der SPD-Vorsitzende und der CSU-Landesgruppenchef nicht zugegen.
Leider völliger Quatsch.....
Ich war am 28ten zugegen und stand in der erweiterten Runde mit Herrn Steinmeier, Herrn Merz, Frau Klöckner ( um die Verfassungsorgane zu erwähnen), Herrn Klingbeil und Herrn Dobrindt. Und die Stimmung war jetzt nicht so schlecht....Es war halt mal ein positives Jubiläum!!
Es steht halt gerade spitz auf knopf.
Ob da die aA Priorisiert wird, ist schon sehr fraglich.
Es gibt, um was schlimmes zu sagen, noch wichtigeres als die aA.
Und Hummels These ist nun wirklich hahnebüchend

2strong

Und in dieser heiteren Runde wurde die Pflegereform thematisiert?

Viggen


... negativ, die aA natürlich samt fPE  ;)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg