Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Sputnik1978

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 20:24Denkst du das BVerfG wird wirklich irgendwelche gesellschaftlichen Akzeptanzen einbeziehen?
Bekommen wir dann auch wieder die Todesstrafe, wenn der Großteil der Bevölkerung sich das wünscht?

Wenn uns das deutsche Rechtssystem eins gelehrt hat, dann das grundsätzlich nach Recht und Gesetz entscheidet und nicht nach dem was das Volk sich wünscht.

Sonst würde vermutlich auch jeder Vergewaltiger Lebenslang bekommen. 🤷�♂️

Deine Argumentation ist schwierig und irritierend.

Die Todesstrafe wäre evident verfassungswidrig.

Der Strafrahmen für Vergewaltiger folgt aus dem StGB.

Hingegen gibt es bislang keine Norm, die ein fPE verbietet.

BPolFrust

Zitat von: Sputnik1978 in Gestern um 21:25Deine Argumentation ist schwierig und irritierend.

Die Todesstrafe wäre evident verfassungswidrig.

Der Strafrahmen für Vergewaltiger folgt aus dem StGB.

Hingegen gibt es bislang keine Norm, die ein fPE verbietet.


Deine Argumentation zielte aber auch nicht auf ein Gesetz oder die Verfassung ab, sondern du sagtest das Gericht würde die Akzeptanz der Bevölkerung einbeziehen.

Dem widerspreche ich.
Wenn sich das fPE durchsetzen sollte, dann aus der Fortentwicklung der Besoldung bzw. der Abänderung der Annahme der Alleinverdienerfamilie durch das BVerfG.
Die derzeitige Argumentation der Politik oder die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung wird dem Gericht völlig egal sein.

GeBeamter

@Sputnik

Auch auf die Gefahr hin, dass wir uns hier wieder einmal im Kreis drehen:

Natürlich gibt es eine Norm, die ein fPE untersagen würde (da Normen ausgelegt werden, bewusst im Konjunktiv).

Art. 33 (5) GG
Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Wie lautet der entsprechende, hergebrachte Grundsatz des Berufsbeamtentums?

Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Zu "seiner Familie" gehört wohl ziemlich sicher auch der Ehepartner. Somit stellt sich schon die Frage, wie das BVerfG den Art. 33 (5) GG dahin auszulegen sollte, dass ein fPE in einem Besoldungsgesetz zulässig sein sollte. Zumal wie beim Bund zuletzt versucht rückwirkend, was direkt wieder gegen einen rechtstaatlichen Grundsatz verstieße (und jetzt bitte keine Diskussion wieder darüber, dass nur eine rückwirkende Schlechterstellung unzulässig wäre, somit der DH bereits bei einer Nachzahlung von 1€ auch eine Rückwirkung vornehmen dürfte).

Das BVerfG wird hoffentlich gegenüber den DH feststellen, dass das Berufsbeamtentum impliziert, dass der Beamte und seine Familie einen seinem Amt angemessenen Lebenswandel führen können sollen.
Und jetzt ist halt das Problem, dass die allgemeinen Lebenshaltungskosten in den letzten beiden Jahrzehnten enorm gestiegen sind. Unter anderem auch durch Handlungen des Staates selbst. Da wird das Gericht wohl hoffentlich sagen: tja, sorry, der Deal ist, du Beamter wirst zwar nicht reich, aber du und deine Familie lebt frei von existenziellen Sorgen. Es ist nicht das Problem des Beamten, dass das Freistellen von existenziellen Sorgen heutzutage deutlich mehr Sold erfordert, als es die Besoldungstabelle lange vorgesehen hat.
Die Alimentationsverpflichtung kann nicht, auch nicht anteilig, auf einen Dritten (Arbeitgeber des Partners) übertragen werden.



Südwestler

Zitat von: 2strong in Gestern um 19:36Bundespräsident und CDU-Vorsitzender konnten sich am 28. September persönlich austauschen. Da waren der SPD-Vorsitzende und der CSU-Landesgruppenchef nicht zugegen.
Leider völliger Quatsch.....
Ich war am 28ten zugegen und stand in der erweiterten Runde mit Herrn Steinmeier, Herrn Merz, Frau Klöckner ( um die Verfassungsorgane zu erwähnen), Herrn Klingbeil und Herrn Dobrindt. Und die Stimmung war jetzt nicht so schlecht....Es war halt mal ein positives Jubiläum!!
Es steht halt gerade spitz auf knopf.
Ob da die aA Priorisiert wird, ist schon sehr fraglich.
Es gibt, um was schlimmes zu sagen, noch wichtigeres als die aA.
Und Hummels These ist nun wirklich hahnebüchend

2strong

Und in dieser heiteren Runde wurde die Pflegereform thematisiert?

Viggen


... negativ, die aA natürlich samt fPE  ;)
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Maximus

Zitat von: BPolFrust in Gestern um 21:49Deine Argumentation zielte aber auch nicht auf ein Gesetz oder die Verfassung ab, sondern du sagtest das Gericht würde die Akzeptanz der Bevölkerung einbeziehen.

Dem widerspreche ich.
Wenn sich das fPE durchsetzen sollte, dann aus der Fortentwicklung der Besoldung bzw. der Abänderung der Annahme der Alleinverdienerfamilie durch das BVerfG.
Die derzeitige Argumentation der Politik oder die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung wird dem Gericht völlig egal sein.

Das Gericht bezieht die Akzeptanz der Bevölkerung bzw. den aktuellen Zeitgeist - zumindest unbewusst/subtil - mit ein. Das passiert immer wieder. Deshalb kam es in der Vergangenheit schon zu kritischen Urteilen (um nicht zu sagen historischen Fehlurteilen).

Beispielsweise bestätigte das Verfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des Paragraphen 175 StGB, der sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte – und zwar in der von den Nationalsozialisten verschärften Fassung.

Auch während der Corona-Pandemie hat das Gericht falsche oder zumindest kritische Entscheidungen getroffen, und war aus meiner Sicht zu feige, sich gegen den "Zeitgeist" der Mehrheitsbevölkerung zu stellen.  Das Bundesverfassungsgericht lehnte u.a. maßgebliche Eilanträge gegen Sperrmaßnahmen, Ausgangsbeschränkungen und Schulschließungen ab.

Ob das fiktive Partnereinkommen tatsächlich "tot" ist, ist aus meiner Sicht daher nicht sicher.

AltStrG

Nachdem im Kanzleramt die neue harte Linie durch Warken gefahren wird (Klingbeil hat es am eigenen Leibe zu spüren bekommen, als Ungeeintes entschieden werden sollte), wird da innerhalb der Regierung in Sachen aA m.M.n. in 2026, 2027 nichts mehr Entscheidendes entschieden werden, es gibt in der politischen Innenansicht schlicht Wichtigeres.

Und eine Parlamentsvorlage in Sachen a. A. ist nicht vorgesehen, wenn ich das richtig verfolgt habe.

Viggen


... dies wiederum wäre desaströs respektiv ist es bereits!
" Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. "  Zitat: Rosa Luxemburg

Pawel

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:51Leider völliger Quatsch.....
Ich war am 28ten zugegen und stand in der erweiterten Runde mit Herrn Steinmeier, Herrn Merz, Frau Klöckner ( um die Verfassungsorgane zu erwähnen), Herrn Klingbeil und Herrn Dobrindt. Und die Stimmung war jetzt nicht so schlecht....Es war halt mal ein positives Jubiläum!!
Es steht halt gerade spitz auf knopf.
Ob da die aA Priorisiert wird, ist schon sehr fraglich.
Es gibt, um was schlimmes zu sagen, noch wichtigeres als die aA.
Und Hummels These ist nun wirklich hahnebüchend

Pawel

 Der Schlaf der Diener und das Koma des Dienstherrn
Es ist ein faszinierendes Schauspiel deutscher Staatsräson: Seit 2020 attestiert das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung nun schon in schöner Regelmäßigkeit, dass sie ihre eigenen Staatsdiener verfassungswidrig unterbezahlt. Die Reaktion im Bundesinnenministerium? Ein kollektives, jahrelanges Achselzucken. Letzten November gab es dann das erste feierliche Versprechen: Bis Ende des Jahres soll es aber nun gelingen.Nichts passierte .Nun in diesem September kommt der neue überarbeitete Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation aber wirklich. Der September ist vorbei, das Gesetz ist nicht da – und die Republik dreht sich weiter, als wäre nichts gewesen.
Man muss sich die Dreistigkeit einmal auf der Zunge zergehen lassen: Der Staat verlangt von seinen Beamten bedingungslose Treue, absolute Pflichterfüllung und den Verzicht auf das Streikrecht. Im Gegenzug garantiert er – theoretisch – eine amtsangemessene Versorgung. Praktisch jedoch rechnet sich das Innenministerium die Alimentation seit Jahren mit juristischen Kniffen und einem fiktiven Partnereinkommen schön, als handele es sich um eine besonders knausrige Form von Bürgergeld. Dass eine Regierung, die sich sonst so gern als Hüterin der Verfassung inszeniert, den Spruch aus Karlsruhe seit über sechs Jahren schlichtweg ignoriert, ist kein bürokratisches Versehen mehr. Es ist staatlich organisierte Arbeitsverweigerung.
Doch fast noch bemerkenswerter als die chronische Untätigkeit der Regierung ist das lähmende Desinteresse der Betroffenen.
Wo im Tarifstreit des öffentlichen Dienstes die Straßen brennen und Bahnhöfe stillstehen, herrscht in den Amtsstuben der Bundesbehörden das große, kollektive Schweigen. Ja, Beamte dürfen nicht streiken. Aber sie dürften aufbegehren, laut werden, ihre Verbände stürmen und die Gerichte mit Widersprüchen fluten. Stattdessen wiegt man sich in einer Mischung aus juristischer Resignation und vornehmer Zurückhaltung. Weil das Ministerium gnädigerweise versprochen hat, die Ansprüche auch ohne jährlichen Widerspruch nicht verjähren zu lassen, legt der deutsche Beamte die Hände in den Schoß. Man wartet. Man murmelt ein wenig Unmut in der Kaffeeküche. Und man nimmt klaglos hin, dass die rechtmäßige Besoldung seit Monaten nur als "vorläufiger Abschlag" aufs Konto tröpfelt.
Diese fatale Mischung aus politischer Dreistigkeit und beamtenrechtlicher Lethargie ist gefährlich. Wenn der Dienstherr seine Pflichten schleifen lässt und die Diener dazu nur müde nicken, erodiert das Fundament des Berufsbeamtentums. Solange die Betroffenen ihr Schicksal mit so viel Gleichmut ertragen, hat die Regierung auch weiterhin keinen Grund, sich zu beeilen. Warum auch? Ein Diener, der nicht einmal aufbegehrt, wenn man ihm sein verfassungsmäßiges Recht verwehrt, wird auch den nächsten geplatzten Termin im kollektiven Tiefschlaf aussitzen.



Pawel

Zitat von: Südwestler in Gestern um 22:51Leider völliger Quatsch.....
Ich war am 28ten zugegen und stand in der erweiterten Runde mit Herrn Steinmeier, Herrn Merz, Frau Klöckner ( um die Verfassungsorgane zu erwähnen), Herrn Klingbeil und Herrn Dobrindt. Und die Stimmung war jetzt nicht so schlecht....Es war halt mal ein positives Jubiläum!!
Es steht halt gerade spitz auf knopf.
Ob da die aA Priorisiert wird, ist schon sehr fraglich.
Es gibt, um was schlimmes zu sagen, noch wichtigeres als die aA.
Und Hummels These ist nun wirklich hahnebüchend

Genau solche Lemminge wie dich/euch braucht dieses Land.Nicht.

Sputnik1978

Ich bleibe dabei. Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt bei der Auslegung von Verfassungsrecht gesellschaftliche Trends.

Nur ein paar Highlights, die mir spontan einfallen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Urteile zum Schwangerschaftsabbruch
Urteile zur Ehe für alle
Urteil zum Klimaschutz
Urteile zum Verhältnis zum EU-Recht

Dass das BVerfG zwingend urteilen muss, dass ein Partnereinkommen gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt, erscheint mir deshalb nicht zwingend.

Sputnik1978

Zitat von: AltStrG in Heute um 02:13Nachdem im Kanzleramt die neue harte Linie durch Warken gefahren wird (Klingbeil hat es am eigenen Leibe zu spüren bekommen, als Ungeeintes entschieden werden sollte), wird da innerhalb der Regierung in Sachen aA m.M.n. in 2026, 2027 nichts mehr Entscheidendes entschieden werden, es gibt in der politischen Innenansicht schlicht Wichtigeres.

Und eine Parlamentsvorlage in Sachen a. A. ist nicht vorgesehen, wenn ich das richtig verfolgt habe.

Vielleicht beharrt die SPD auf einer großen Beamtenreform.

aA (+), dafür aber im Gegenzug gesetzliche Rente für neue Beamte und GKV für alle Beamte.

GeBeamter

Zitat von: Sputnik1978 in Heute um 07:14Ich bleibe dabei. Das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt bei der Auslegung von Verfassungsrecht gesellschaftliche Trends.

Nur ein paar Highlights, die mir spontan einfallen.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Urteile zum Schwangerschaftsabbruch
Urteile zur Ehe für alle
Urteil zum Klimaschutz
Urteile zum Verhältnis zum EU-Recht

Dass das BVerfG zwingend urteilen muss, dass ein Partnereinkommen gegen Art. 33 Abs. 5 GG verstößt, erscheint mir deshalb nicht zwingend.

Mir war klar, dass diese Beispiele kommen. Sie haben aber mit der Besoldungsrechtsprechung nichts zu tun. Es gibt kaum eine Gesetzgebung, die so intensiv der Verfassungsrechtsprechung unterliegt, wie das Beamten- und damit das Besoldungsrecht. Es gibt also eine ständige Rechtsprechung hierzu, im Gegensatz zu den anderen von dir genannten Themen. Das BVerfG hat in seinem Urteil aus September 2025 das Alimentationsprinzip, also die Alimentation der Familie noch einmal betont. Würde es gesellschaftlichen Trends Rechnung tragen, hätte es schon damals die gesellschaftliche Haltung und die Haushaltslage nutzen können, um diesen Grundsatz zu verändern.

Auch bei den anderen Urteilen hat das BVerfG sich nicht von gesellschaftlichen Trends leiten lassen. Beispiel Klimaschutz.
Der Gesetzgeber selbst hat den Art. 20a ins Grundgesetz geschrieben. Das BVerfG hat anhand dieses Artikels entschieden, dass der Staat sich keine Ziele setzen darf, die den Schutz natürlicher Ressourcen für künftige Generationen nicht zweifelsfrei erreichen. Der Gesetzgeber selbst hat hier "zeitgeistig" das GG angepasst, Karlsruhe hat nur dem Wortlaut nach ausgelegt und festgestellt, dass die Regierung zu wenig für den Schutz des Klimas tut.

Mit den anderen Themen ist es ähnlich. Die meisten davon sind übrigens Urteile, die eben penibel das Grundgesetz auslegen und damit eine bislang vllt ignorierte, aber verfassungswidrige Regierungs- und Verwaltungspraxis korrigieren. Das von dir genannte Szenario Sputnik, wäre genau andersherum und damit mE nicht zu erwarten: das BVerfG würde eine gefestigte Rechtsauffassung zu Gunsten einer eher nicht vom derzeitigen Wortlaut des GG gedeckten Praxis ersetzen.

Tatsächlich, tut mir leid für die Meinung, finde ich es für einen Beamten bedenklich, wenn er bei Urteilen des höchsten deutschen Gerichts von trendgeleiteten Entwicklungen ausgeht.
Beispiel Ehe für alle oder Urteile, die unter Strafestellung von Homosexualität aufzuheben. Das höchste Gut der Verfassung unseres Landes ist die Menschenwürde und der Gleichheitsgrundsatz. Und auch wenn diese Themen rund um eine Entscheidung des BVerfG gesellschaftlich kontrovers diskutiert wurden, das BVerfG tat nur eines: prüfen ob die Diskriminierung Homosexueller mit dem Gleichheitsgrundatz und der Menschenwürde vereinbar sind und stellte fest, dass dies verfassungswidrig jahrzehntelang nicht der Fall war.