Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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BalBund

Zitat von: Maximus in Gestern um 22:14Jetzt mal Butter bei die Fische!!! Rechnest du dieses Jahr noch mit einem Entwurf oder nicht? Wie stehen aus deiner Sicht die Chancen...50/50 oder schlechter?
Ich sehe weiterhin keinen zwingenden Druck, der den Besoldungsgeber Bund zwingen würde, in Zeiten in denen über wirklich dicke Reformen gestritten wird, weitere, unnötige Flanken zu eröffnen über welche die Koalitionäre in Unfrieden geraten könnten.

Die Fachseite hat weisungsgemäß geliefert, die administrative Ebene eine Abstimmung versucht und da stehen wir heute.

Morgen ist der Eurojackpot hübsch gefüllt, ich persönlich würde vermutlich dort mitspielen, aber es gibt ja noch Zeichen und Wunder, wenn auch nicht in dem vom Foreninsekt beschriebenen Ausmaß.

Verwalter

Zitat von: emdy in Gestern um 23:00"Zwar sieht Dr. Wöckel aktuell noch keinen generellen Unwillen der Gesetzgeber..." 😳

Alles klar, danke fürs Lippenbekenntnis zum effektiven Rechtsschutz. Karlsruhe verweilt also weiter im Dornröschenschlaf als würden wir alle 300 Jahre alt und hätten Zeit nochmal 25 Jahre auf eine verfassungskonforme Regelung zu warten.

So auch das Fazit, man müsse halt den Rechtsweg durch alle Instanzen wieder beschreiten, da eine nachgebesserte Alimentation nur auf Grundlage eines neuen Gesetzes nach Aufhebung das BVerfG erfolgen kann. Die Erben werden sich freuen, vorausgesetzt die Reparatur ist auch verfassungsgemäß (siehe Entwurf Berlin) Aber vermutlich entwertet sowieso der Kaufkraftverlust des Geldes die Nachzahlung oder es gab zwischenzeitlich ein Währungsreform. Höhere Gewalt wäre natürlich auch möglich. Das Szenario wäre wohl auch wahrscheinlicher als eine Haushaltsnotlage.
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Verwalter

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hier nach können etliche Seiten neu Geschrieben werden.
Das Partnereinkommen gilt nicht, später kommt etwas dazu.

Man macht es einfach trotzdem und es rechnet sich, weil die Rechtsbehelfe fehlen.
Vom Widerspruch bis zur Auszahlung der mir verfassungswidrig vorenthaltenen Alimentation vergehen vermutlich zwei Jahrzehnte ... mit effektivem Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 (4) GG ist sicherlich etwas anderes gemeint.

Maximus

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:32Ich sehe weiterhin keinen zwingenden Druck, der den Besoldungsgeber Bund zwingen würde, in Zeiten in denen über wirklich dicke Reformen gestritten wird, weitere, unnötige Flanken zu eröffnen über welche die Koalitionäre in Unfrieden geraten könnten.

Die Fachseite hat weisungsgemäß geliefert, die administrative Ebene eine Abstimmung versucht und da stehen wir heute.

Morgen ist der Eurojackpot hübsch gefüllt, ich persönlich würde vermutlich dort mitspielen, aber es gibt ja noch Zeichen und Wunder, wenn auch nicht in dem vom Foreninsekt beschriebenen Ausmaß.

Vielen Dank für deine Einschätzung!!!

AltStrG

Zitat von: abi in Gestern um 10:59Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, vertritt im ARD-,,Morgenmagazin" klar die Meinung, dass auf lange Sicht die Verbeamtung von Lehrern zu teuer ist.

Quelle

Im ARD-,,Morgenmagazin" diskutierten Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler, und der Bundesvorsitzender des DBB Beamtenbund und Tarifunion, Volker Geyer, am Montag über die Zukunft des Berufsbeamtentums. Holznagel sagte mit Blick auf Lehrkräfte:

,,Im Lehrkörper sehe ich keine Verbeamtungspflicht mehr. Das ist aus."

Holznagel forderte: ,,Wir dürfen nur noch im Kernbereich Beamte sozusagen einstellen, dort, wo hoheitliche Aufgaben zu erfüllen sind, Polizei, Justiz, aber dann auch nicht mehr."


Das ist aktuell mutmaßlich ein Teil der politischen Diskussion.

AltStrG

Zitat von: netzguru in Gestern um 23:30Hallo zusammen,

https://www.berliner-besoldung.de/speyer-tag-1-effektiver-rechtsschutz-und-die-nukleare-option/


2. Das fiktive Partnereinkommen: Eine bewusst offene Flanke
Ein besonders brisanter Punkt in der aktuellen Besoldungspolitik ist die Frage, ob Dienstherren die Alimentation an ein fiktives Partnereinkommen koppeln oder auf das Leitbild der Mehrverdienerfamilie umstellen können, um die Mindestbesoldung rechnerisch zu drücken.

Dr. Wöckel stellt unmissverständlich klar: Die aktuelle Entscheidung des BVerfG billigt diese Modelle nicht. Für die Bemessung der Mindestbesoldung hält der Senat strikt an der traditionellen vierköpfigen Alleinverdienerfamilie fest.

Keine Überraschung.