Bundesalimentationsgesetz

Begonnen von Admin, 15.04.2026 14:03

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GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 09:26Ja dann ist die Lösung doch einfach. AA für alle und zwar jetzt .....

Ich kasteie mich nicht imndem ich "verstehe", dass eine Beamtengruppe es noch schlimmer hat, als eine andere ....

Besonders das (siehe mein Beispiel oben) es ja immer zu Sonderfällen kommen kann. Erklärst Du dem Beamten in meinem obigen Beispiel das er warten muss weil die A16 Familie mit geerbten Mehrfamilienhaus in München eher dran ist als er?

Nein, das tue ich nicht, weil Du dort Dinge vermengst, die außerhalb der Sache liegen, bzw. jemanden ein weiteres Einkommen unterstellt, dass nicht einbezogen werden kann.

Viele würden sich wundern, wie weit die Prekariatsgrenze steigt, wenn mehr als 2 Kinder im Spiel sind und nur einer erwerbstätig ist. Der Druck steigt hier exponentiell.

Aber wir sind hier auch nicht mehr im Recht, sondern in der Politik. Im Recht hätte der Gesetzgeber verfassungswidrige Zustände, und damit meine ich beide Sachverhalte, unverzüglich zu beheben. Da sind wir uns einig.

Politisch und auch finanziell betrachtet ist die Deckung des Mehrbedarfs, auch in Anbetracht der Zahl der Beamten-Familien, die mehr als 2 Kinder haben, ein Witz.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Pumpe14

Zitat von: Hugo in Heute um 08:11Frage an unsere Experten:
Wurde hier im Forum bereits erörtert, ob sich der DH mit dem Faeser-Entwurf und des dort unterstellten fPE in Höhe der Minijob Obergrenze und dem Entwurf aus April 2026 nicht selbst ins Aus geschossen hat? Es kann doch nicht sein, dass 2024 ein Minijob unterstellt wird und mit dem neuen Urteil aus 2025 plötzlich ein höheres fPE angerechnet wird. Damit kann dem DH verfassungswidriges Handeln nachgewiesen werden.

Ich halte es zumindest denkbar, dass der Gesetzgeber bei der Begründung der rückwirkenden Einbeziehung des fPe, den Faser Entwurf hervorbringen wird.

Das Urteil gegen Berlin sagt eindeutig, dass bis dato keine Hinweise auf ein anderes, als das Alleinverdienermodell Vorlagen.

Der Bund wird argumentieren, dass er ja - siehe den Faser Entwurf - bereits mindestens 2024 davon abgewichen ist - zumindest mental 😂

Ob die Begründung trägt, und was mit dem Zeitraum davor ist, steht in den Sternen

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:39Nein, das tue ich nicht, weil Du dort Dinge vermengst, die außerhalb der Sache liegen, bzw. jemanden ein weiteres Einkommen unterstellt, dass nicht einbezogen werden kann.

Viele würden sich wundern, wie weit die Prekariatsgrenze steigt, wenn mehr als 2 Kinder im Spiel sind und nur einer erwerbstätig ist. Der Druck steigt hier exponentiell.

Aber wir sind hier auch nicht mehr im Recht, sondern in der Politik. Im Recht hätte der Gesetzgeber verfassungswidrige Zustände, und damit meine ich beide Sachverhalte, unverzüglich zu beheben. Da sind wir uns einig.

Politisch und auch finanziell betrachtet ist die Deckung des Mehrbedarfs, auch in Anbetracht der Zahl der Beamten-Familien, die mehr als 2 Kinder haben, ein Witz.

Das vermengen machst Du doch indem Du eine rechtswidrige Regelung nicht sofort beseitigt haben möchtest und zwar uneingeschränkt für jeden der betroffen ist, sondern eine Rangliste erstellst.

Es gibt keine Rangliste, weil es bei "nicht rechtmässig" keine Steigerungen gibt.

PolareuD

#8628
Zitat von: Pumpe14 in Heute um 09:43Ich halte es zumindest denkbar, dass der Gesetzgeber bei der Begründung der rückwirkenden Einbeziehung des fPe, den Faser Entwurf hervorbringen wird.

Das Urteil gegen Berlin sagt eindeutig, dass bis dato keine Hinweise auf ein anderes, als das Alleinverdienermodell Vorlagen.

Der Bund wird argumentieren, dass er ja - siehe den Faser Entwurf - bereits mindestens 2024 davon abgewichen ist - zumindest mental 😂

Ob die Begründung trägt, und was mit dem Zeitraum davor ist, steht in den Sternen

Im Entwurf zum BAlimentG wird schon argumentiert, dass mit dem Rundschreiben des BMI von 2021 jedem klar sein musste, dass das fPE ab 2021 kommt
(s. S. 146 im Entwurf). Selten so ein Blödsinn gelesen, wie diesen.

ZitatSpätestens aufgrund des Rundschreibens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (seinerzeitige Bezeichnung des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 14. Juni 2021 (Az. D3-30200/178#6)) war für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger erkennbar, dass vom Jahr 2021 an besoldungsrechtliche Änderungen erfolgen würden, so dass sie nicht mehr auf den Erhalt des Status Quo vertrauen durften. Insbesondere konnten die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger nicht darauf vertrauen, dass die Behebung eines Verfassungsverstoßes zur Gewährleistung der Mindestbesoldung weiterhin anhand des Maßstabs einer Alleinverdienerfamilie erfolgen würde (vgl. dazu VG Hamburg, Urteil vom 2. April 2025 – 21 B 151/24 –, Rn. 236, juris).
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Lichtstifter

Dass wir alle von der Amtsabgemessenen Alimentation - besser gesagt deren Nichterfüllung - betroffen sind, da sind wir uns doch einig.

Deine Extremfälle mögen existent sein, werden aber doch eher die Ausnahme bilden. Dagegen dürfte die von Goodbye & Rentenonkel geschilderte Problematik so ziemlich alle 5K-Familien (und aufwärts betreffen).

Neben dem privaten Trubel reiht sich dann die fianzielle Not mit ein (Existenzminimum ab dritten Kind wird nicht erreicht). Dieser Zustand ist nun schon bald 10 Jahre höchstrichterlich festgestellt. Während man sich auf Länderebene zumindest bemüht hat einen Ausgleich zu schaffen, schauen Bundkinder 3, 4, 5....in die Röhre.
Prekariatsbeamter

Pumpkin76

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:39Nein, das tue ich nicht, weil Du dort Dinge vermengst, die außerhalb der Sache liegen, bzw. jemanden ein weiteres Einkommen unterstellt, dass nicht einbezogen werden kann.

Viele würden sich wundern, wie weit die Prekariatsgrenze steigt, wenn mehr als 2 Kinder im Spiel sind und nur einer erwerbstätig ist. Der Druck steigt hier exponentiell.

Aber wir sind hier auch nicht mehr im Recht, sondern in der Politik. Im Recht hätte der Gesetzgeber verfassungswidrige Zustände, und damit meine ich beide Sachverhalte, unverzüglich zu beheben. Da sind wir uns einig.

Politisch und auch finanziell betrachtet ist die Deckung des Mehrbedarfs, auch in Anbetracht der Zahl der Beamten-Familien, die mehr als 2 Kinder haben, ein Witz.

Da lobe ich mir mein geliebtes Bayernland, wo man das glücklicherweise erkannt hat und für das vierte Kind ab Bes.Gr. A11 einen gehörigen Schluck aus der Pulle in Form von (2023) 1.100 Euro brutto im Jahr mehr einschenkt, begründet wie folgt:
Um die immer größeren Herausforderungen hinsichtlich der Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit abzumildern, die mit steigender Familiengröße im Hinblick auf dne Aufwand zur Betreuung von Kindern einhergehen, wird der Orts- und Familienzuschlag ab dem vierten Kind um einen nach den Ortsklassen gestaffelten Zuschlag erhöht.

Da wurde dann sozusagen nur noch ein Bruttojahreseinkommen von 18.900 Euro von der Mutter verlangt - bei vier Kindern  ;D

Bayern war halt schon immer familienfreundlich sozialer eingestellt.

Rheini

Zitat von: Lichtstifter in Heute um 09:58Dass wir alle von der Amtsabgemessenen Alimentation - besser gesagt deren Nichterfüllung - betroffen sind, da sind wir uns doch einig.

Deine Extremfälle mögen existent sein, werden aber doch eher die Ausnahme bilden. Dagegen dürfte die von Goodbye & Rentenonkel geschilderte Problematik so ziemlich alle 5K-Familien (und aufwärts betreffen).

Neben dem privaten Trubel reiht sich dann die fianzielle Not mit ein (Existenzminimum ab dritten Kind wird nicht erreicht). Dieser Zustand ist nun schon bald 10 Jahre höchstrichterlich festgestellt. Während man sich auf Länderebene zumindest bemüht hat einen Ausgleich zu schaffen, schauen Bundkinder 3, 4, 5....in die Röhre.

Ich maße mir nicht an irgendjemand der derzeit nicht die aA erhält zu erzählen das er diese jetzt nicht bekommen solle, weil jemand anderes die noch dringender braucht. Und der besagte Extremfall sagt auch "Danke" dafür, dass er nicht die Normalität ist. Kann er sich ein Ei drauf backen ...

Ich finde das schon schändlich genug, dass dies der DH macht. Jetzt aber auch noch innerhalb der Beamtenschaft? Mir graust es ......

Was kommt danach? Ab 2040 erst die A5, dann 2 Jahre später A6 usw.? Oder zuerst die in den Städten, dann die Landbewohner?


Rentenonkel

Zitat von: Rheini in Heute um 09:45Das vermengen machst Du doch indem Du eine rechtswidrige Regelung nicht sofort beseitigt haben möchtest und zwar uneingeschränkt für jeden der betroffen ist, sondern eine Rangliste erstellst.

Es gibt keine Rangliste, weil es bei "nicht rechtmässig" keine Steigerungen gibt.

Es geht nicht um eine Rangliste.

Der Senat hat bewusst diese beiden Rechtsfragen voneinander getrennt und in unterschiedlichen Verfahren entschieden. Bei der verfassungsrechtlich verankerten amtsangemessenen Alimentation unterscheidet das Bundesverfassungsgericht grundlegend zwischen zwei wesentlichen Bereichen oder ,,Zweigen" der Besoldung, um die finanzielle Gleichwertigkeit von Beamtenfamilien zu garantieren.

Ab dem dritten und jedem weiteren Kind greift ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Schutz. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, dass der zusätzliche Bedarf für das dritte Kind nicht aus der regulären Grundbesoldung querfinanziert werden darf.

Ein Vermengen dieser beiden getrennt voneinander zu betrachtenden Zweige der Rechtsprechung macht der Bund, indem er versucht, beide Urteile in ein und demselben Gesetz umzusetzen. Damit geht der Bund im Gegensatz zu allen anderen Rechtskreisen einen Sonderweg und ist meiner Ansicht nach mit diesem Sonderweg gescheitert, weil die Absicht, die Verfahren zu beschleunigen, sich ins Gegenteil verdreht haben.

Wenn also ein solches Gesetzgebungsverfahren scheitert, dann halte ich es für geboten, es wieder zu trennen und genau wie der Senat getrennt voneinander zu betrachten, um so denjenigen, die von beiden Rechtsfragen betroffen sind, zumindest in der einen Frage eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewähren.

Das mag bezogen auf die Anzahl der Widerspruchsführer nicht viel sein, bezogen auf die Menschen, die tagtäglich  Nudeln mit Ketchup essen müssen, sieht es jedoch anders aus.

In meinen Augen gibt es keinen sachlichen Grund, die notwendige Umsetzung des Urteils aus dem Jahre 2020 weiter zu verzögern. Die Gründe, die ein Verzögern rechtfertigen könnten, sind alleine welche, die den zweiten Strang der Rechtsprechung betreffen.

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:23Es geht nicht um eine Rangliste.

Der Senat hat bewusst diese beiden Rechtsfragen voneinander getrennt und in unterschiedlichen Verfahren entschieden. Bei der verfassungsrechtlich verankerten amtsangemessenen Alimentation unterscheidet das Bundesverfassungsgericht grundlegend zwischen zwei wesentlichen Bereichen oder ,,Zweigen" der Besoldung, um die finanzielle Gleichwertigkeit von Beamtenfamilien zu garantieren.

Ab dem dritten und jedem weiteren Kind greift ein eigenständiger verfassungsrechtlicher Schutz. Das Bundesverfassungsgericht legt fest, dass der zusätzliche Bedarf für das dritte Kind nicht aus der regulären Grundbesoldung querfinanziert werden darf.

Ein Vermengen dieser beiden getrennt voneinander zu betrachtenden Zweige der Rechtsprechung macht der Bund, indem er versucht, beide Urteile in ein und demselben Gesetz umzusetzen. Damit geht der Bund im Gegensatz zu allen anderen Rechtskreisen einen Sonderweg und ist meiner Ansicht nach mit diesem Sonderweg gescheitert, weil die Absicht, die Verfahren zu beschleunigen, sich ins Gegenteil verdreht haben.

Wenn also ein solches Gesetzgebungsverfahren scheitert, dann halte ich es für geboten, es wieder zu trennen und genau wie der Senat getrennt voneinander zu betrachten, um so denjenigen, die von beiden Rechtsfragen betroffen sind, zumindest in der einen Frage eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewähren.

Das mag bezogen auf die Anzahl der Widerspruchsführer nicht viel sein, bezogen auf die Menschen, die tagtäglich  Nudeln mit Ketchup essen müssen, sieht es jedoch anders aus.

In meinen Augen gibt es keinen sachlichen Grund, die notwendige Umsetzung des Urteils aus dem Jahre 2020 weiter zu verzögern. Die Gründe, die ein Verzögern rechtfertigen könnten, sind alleine welche, die den zweiten Strang der Rechtsprechung betreffen.

Dem widerspreche ich nicht und habe es auch nie.

Ich widerspreche nur der Ansicht das das eine wichtiger ist als das andere.

Wenn es sinnvoll ist diese beiden Bereiche zu trennen, bitte dann soll man es trennen. Aber man soll nicht vom DH argumentieren das man das eine jetzt macht zu Lasten des anderen.

Ich behaupte mal die Arbeitsebene in den Ministerien ist so gut aufgestellt, beide Verfahren zeitgleich abzuarbeiten.

Alles andere (oh zusammen wird es aber zu teuer o. ä., das bekommen wir aber jetzt nicht vermittelt), ist nicht legitim.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 10:28Dem widerspreeche ich nicht und habe es auch nie.

Ich widerspreche nur der Ansicht das das eine wichtiger ist als das andere.

Wenn es sinnvoll ist diese beiden Bereiche zu trennen, bitte dann soll man es trennen. Aber man soll nicht vom DH argumentieren das man das eine jetzt macht zu Lasten des anderen.

Ich behaupte mal die Arbeitsebene in den Ministerien ist so gut aufgestellt, beide Verfahren zeitgleich abzuarbeiten.

Alles andere (oh zusammen wird es aber zu teuer o. ä., das bekommen wir aber jetzt nicht vermittelt), ist nicht legitim.

Das Verfahren ab Kind 3 betrifft inhaltlich allein die Freigabe von Haushaltsmitteln, wenn der Gesetzgeber sonst nicht weiter gestalten mag, und betrifft damit nicht strukturelle Fragen.

Die sachgerechte Bedarfsermittlung nach den Empfehlungen zur reinen Sachbedarfsermittlung des Deutschen Vereins nach Altersgruppen unter teilweiser Anrechnung des Kindergeldes erfolgt bereits auf anderen Feldern. Erforderliche Nettoermittlung anhand Steuersatz. Regelung zur jährlichen Anpassung anhand der jährlichen Empfehlungen. Fertig.

Kosten sind in nullkommanichts abzuschätzen.

Eine politische Bombe ist es natürlich trotzdem, weil sich die Allgemeinheit wieder darüber echauffieren wird, dass das 3. Beamtenkind den gleichen reinen Sachbedarf wie z.B. ein Pflegekind hat.

,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:38Das Verfahren ab Kind 3 betrifft inhaltlich allein die Freigabe von Haushaltsmitteln, wenn der Gesetzgeber sonst nicht weiter gestalten mag, und betrifft damit nicht strukturelle Fragen.

Die sachgerechte Bedarfsermittlung nach den Empfehlungen zur reinen Sachbedarfsermittlung des Deutschen Vereins nach Altersgruppen unter teilweiser Anrechnung des Kindergeldes erfolgt bereits auf anderen Feldern. Erforderliche Nettoermittlung anhand Steuersatz. Regelung zur jährlichen Anpassung anhand der jährlichen Empfehlungen. Fertig.

Kosten sind in nullkommanichts abzuschätzen.

Eine politische Bombe ist es natürlich trotzdem, weil sich die Allgemeinheit wieder darüber echauffieren wird, dass 3. Beamtenkind den gleichen Sachbedarf wie z.B. ein Pflegekind hat.



Auch dem widerspreche ich Dir nicht.

Und wenn Teile der aA fertig sind und andere noch was brauchen, na dann soll man die fertigen Teile jetzt umsetzen.

Mein (einziger) Punkt in dieser Diskussion ist, dass es keine Wertigkeit innerhalb der Rechtswidrigkeit gibt und daher der DH z. B. nicht sagen soll, dass er das eine auf Kosten etwas anderes umsetzt und die Beamtenschaft dies auch noch versteht bzw. unterstützt.

GoodBye

Zitat von: Rheini in Heute um 10:41Auch dem widerspreche ich Dir nicht.

Und wen Teile der aA fertig sind und andere noch was brauchen, na dann soll man die fertigen Teile jetzt umsetzen.

Mein (einziger) Punkt in dieser Diskussion ist, dass es keine Wertigkeit innerhalb der Rechtswidrigkeit gibt und daher der DH z. B. nicht sagen soll, dass er das eine auf Kosten etwas anderes umsetzt und die Beamtenschaft dies auch noch versteht bzw. unterstützt.

Natürlich gibt es keine Wertigkeit, deshalb habe ich ja auch politisch geschrieben. Der Verdacht, dass das eine auf Kosten des anderen geregelt wird, ist m.E. unbegründet. Das ist allein ein willkommenes Argument, was Unruhe und Spaltung erzeugen soll.

Nun aber doch zu einem "aber" in der Wertung. M.E. kann man und muss man wohl -  auch aus verfassungsrechtlicher und prozessualer Sicht - eine Trennlinie ziehen, wo es um reine Existenzsicherung - was Alimentation übrigens nicht bezweckt- geht. Die Frage der Existenzsicherung stellt sich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zur Mehrkindfamilie stets unmittelbar und betrifft damit stets unmittelbar Art 1. Abs. 1 und Art 20 Abs. 1 GG. Damit ist man eigentlich sogar aus dem Bereich der Evidenzkontrolle raus.
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Rentenonkel

Ich bin nicht der Dienstherr. Ich argumentiere auch nicht, dass man das eine zu Lasten des anderen machen sollte.

Ich sage das genaue Gegenteil: Es kann nicht sein, dass die kinderreichen Beamten im Bund weiterhin auf ihr Geld mit dem Argument warten müssen, weil die Arbeitsebene des Ministeriums beide Rechtsfragen in einem Gesetz erledigen möchte; allerdings entgegen Deiner Einschätzung in der anderen Rechtsfrage nicht zu einer zeitnahen Lösung gekommen ist und absehbar auch nicht wird. Das hat nichts damit zu tun, dass das Ministerium nicht verschiedene Lösungen präsentiert hat und kann; sondern vielmehr mit dem fehlenden politischen Willen, auch das zu heilen, was zu heilen ist, und an anderer Stelle Einsparungen vorzunehmen, die nicht den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, oder anderweitig Mehreinnahmen zu generieren, um diese Ausgaben tätigen zu können, ohne mit der Schuldenbremse in Konflikt zu geraten. Dieses Problem wird im Übrigen von Jahr zu Jahr größer.

Im Ergebnis mutet man denjenigen, die von beiden Rechtsfragen betroffen sind, seit Jahren in sehr vielen, wenn auch nicht allen Familien, eine prekäre Einkommenssituation zu, obwohl sie zumindest teilweise abgeholfen werden könnte und bei der Frage der Verhältnismäßigkeit und Dringlichkeit der Frage das Pendel in meinen Augen klar zugunsten der Beamtenfamilien schlagen müsste.

Das eine ist mithin nicht wichtiger als das andere, kann aber schneller umgesetzt werden als das andere. Und das Argument es zu vermischen, nur weil es für uns als Gesetzgeber einfacher und schneller ist, beides gemeinsam zu entscheiden, greift ins Leere, wenn dadurch notwendige gesetzliche Änderungen und notwendige Zahlungen über Jahre hinaus aufgeschoben werden.

Rheini

Zitat von: GoodBye in Heute um 10:52Natürlich gibt es keine Wertigkeit, deshalb habe ich ja auch politisch geschrieben. Der Verdacht, dass das eine auf Kosten des anderen geregelt wird, ist m.E. unbegründet. Das ist allein ein willkommenes Argument, was Unruhe und Spaltung erzeugen soll.

Nun aber doch zu einem "aber" in der Wertung. M.E. kann man und muss man wohl -  auch aus verfassungsrechtlicher und prozessualer Sicht - eine Trennlinie ziehen, wo es um reine Existenzsicherung - was Alimentation übrigens nicht bezweckt- geht. Die Frage der Existenzsicherung stellt sich aufgrund der bisherigen Rechtsprechung zur Mehrkindfamilie stets unmittelbar und betrifft damit stets unmittelbar Art 1. Abs. 1 und Art 20 Abs. 1 GG. Damit ist man eigentlich sogar aus dem Bereich der Evidenzkontrolle raus.

Dann muss man das für alle Situationen machen. Vor einiger Zeit wurde hier über eine 4K Familie und deren Gerichtsverfahren berichtet bei dem das Gericht festgestellt hat, dass der Beamte nur 95% des Geldes einer vergleichbaren Bürgergeldfamilie erhält.

Und noch eigentlicher sollte man dem DH feste in den H. treten das er im Bund seit 2020 von den Zuständen weiß und immer nur "gute Gründe" für die nicht Umsetztbarkeit vorgetragen hat.

Rheini

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 10:54Ich bin nicht der Dienstherr. Ich argumentiere auch nicht, dass man das eine zu Lasten des anderen machen sollte.

Ich sage das genaue Gegenteil: Es kann nicht sein, dass die kinderreichen Beamten im Bund weiterhin auf ihr Geld mit dem Argument warten müssen, weil die Arbeitsebene des Ministeriums beide Rechtsfragen in einem Gesetz erledigen möchte; allerdings entgegen Deiner Einschätzung in der anderen Rechtsfrage nicht zu einer zeitnahen Lösung gekommen ist und absehbar auch nicht wird. Das hat nichts damit zu tun, dass das Ministerium nicht verschiedene Lösungen präsentiert hat und kann; sondern vielmehr mit dem fehlenden politischen Willen, auch das zu heilen, was zu heilen ist, und an anderer Stelle Einsparungen vorzunehmen, die nicht den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz genießen, oder anderweitig Mehreinnahmen zu generieren, um diese Ausgaben tätigen zu können, ohne mit der Schuldenbremse in Konflikt zu geraten. Dieses Problem wird im Übrigen von Jahr zu Jahr größer.

Im Ergebnis mutet man denjenigen, die von beiden Rechtsfragen betroffen sind, seit Jahren in sehr vielen, wenn auch nicht allen Familien, eine prekäre Einkommenssituation zu, obwohl sie zumindest teilweise abgeholfen werden könnte und bei der Frage der Verhältnismäßigkeit und Dringlichkeit der Frage das Pendel in meinen Augen klar zugunsten der Beamtenfamilien schlagen müsste.

Das eine ist mithin nicht wichtiger als das andere, kann aber schneller umgesetzt werden als das andere. Und das Argument es zu vermischen, nur weil es für uns als Gesetzgeber einfacher und schneller ist, beides gemeinsam zu entscheiden, greift ins Leere, wenn dadurch notwendige gesetzliche Änderungen und notwendige Zahlungen über Jahre hinaus aufgeschoben werden.

Na dann sind wir doch nicht voneinander entfernt.

Ich habe ja nie gefordert das es nur dann umgesetzt werden soll, wenn alles umgesetzt wird.

Ich wehre mich nur gegen das gegeneinander ausspielen von Gruppen weil man doch verstehen muss, dass anderer wichtiger sind.

Nein sind sie nicht, alle sind wichtig und alle haben ihre eigenen Gründe warum, wieso und weshalb die aA umgesetzt werden muss. Und alle Gründe sind legitim und erlauben kein Hinterfragen, weil das kein Grund für die Gewährung oder Nichtgewährung der aA ist.