Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, Gestern um 10:27

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BVerfGBeliever

@clarion: Völlig richtig, deine Frage deckt exakt den konstruktionsbedingten Fehler der ZBR-Schwan-Methodik auf.

@Maximus: Ebenfalls völlig richtig. Das 2015er Zitat von Stuttmann kritisiert (zu Recht) die damals übliche Praxis, unterjährige Erhöhungen so zu behandeln, als seien sie bereits zu Jahresbeginn erfolgt. Im Januar 2026 (NVwZ 1-2, 2026, S. 13) hat Stuttmann hingegen Folgendes geschrieben: "Das BVerfG verlangt nun, dass die real gewährte Gesamt-Besoldung eines jeden Jahres für jede Besoldungsgruppe verglichen werden muss." Insofern habe ich leider vorhin bei meiner Aufzählung von juristischen Quellen mit mathematischem Sachverstand vergessen, ihn ebenfalls zu erwähnen.. :)

PolareuD

Vielleicht sollte die Kontrafraktion hier mal versuchen die Proposition einzunehmen, um zu ergründen welche Aussagen mit der Schwan Methodik beantwortet werden. Ansonsten dreht man sich wiederkehrend im Kreis.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Maximus

Dieses Zitat von Stuttmann war mir gar nicht bekannt. Eindeutiger geht es doch nicht. Es soll die Gesamtbesoldung eines jeden Jahres, also die Jahresbruttobesoldung, berechnet werden. Somit steht auch fest, dass die Jahresbruttobesoldung der Gegenstand der Spitzausrechnung ist...so will es zumindest Karlsruhe.

Will man etwas anderes, müsste man Karlsruhe überzeugen, dass der Färber-Index nicht sachgerecht ist. Mich haben Swens Argumente hier jedenfalls nicht überzeugt. Mathematische "Ungereimtheiten" können nicht durch eine juritische Begründung "ausgebügelt" werden. Der Index muss mathematisch schlüssig und sollte für jedermann auf den ersten Blick nachvollziehbar sein. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass Karlsruhe sich auf den Schwan-Index einlassen wird.

Maximus

#48
Zitat von: PolareuD in Heute um 16:19Vielleicht sollte die Kontrafraktion hier mal versuchen die Proposition einzunehmen, um zu ergründen welche Aussagen mit der Schwan Methodik beantwortet werden. Ansonsten dreht man sich wiederkehrend im Kreis.

Ich habe die Proposition eingenommen und versucht sie zu verstehen. Der Schwan-Index sagt u.a. Folgendes aus.

Unterjährige Besoldungserhöhungen führen auch bei der Färber-Methode mitunter (weiterhin) zu einem "erhöhten" Index-Wert. Das will uns Swen die ganze Zeit sagen.

BVergBeliever und viele andere User versuchen die ganze Zeit darauf hinzuweisen, dass dies nicht falsch bzw. sachgerecht ist.

Swen müsste also nachweisen, dass die spitze Berechnung der Jahresbruttobesoldung kein sachgerechtes Vorgehen ist.

Bisher hat mich kein Argument überzeugt.

Du kannst es ja gerne auch nochmal versuchen. Ich lasse mich gerne überzeugen ...das meine ich ernst.






BVerfGBeliever

Hallo PolareuD, es kann definitionsgemäß keine einzige Aussage/Frage/etc. geben, die sinnvoll mit Hilfe der ZBR-Schwan-Methodik beantwortet werden könnte, da diese prinzipiell und systematisch falsche Ergebnisse liefert (aufgrund ihrer fehlerhaften Konstruktion). Und nur kurz zur Klarstellung: Es gibt im Rahmen der Fortschreibungsprüfung selbstverständlich mehr als genug Punkte, die sinnvollerweise hinterfragt, kritisiert und diskutiert werden könnten bzw. sogar sollten (Wahl des Startjahres, Verknüpfung zwischen BAT und TVöD/TV-L, Nominallohnindex vs. Vollzeitlohnindex, Vergleich mit der BIP-Entwicklung, usw. usf.). Aber dazu bedarf es nun mal sachgerecht ermittelter Indexwerte, ansonsten ist die ganze "Übung" sinnlos.

lotsch

Egal welche Berechnung zugrunde gelegt wird, der Dienstherr würde trotzdem möglichst zum Ende des Jahres eine Besoldungserhöhung vornehmen. Er spart sich dabei nämlich unterjährig eine Menge Zinsen. Sollte man bei einer Besoldungserhöhung z.B. im Dezember zusätzlich eine Verzinsung mit berechnen, oder wäre das zu kleinlich?