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#21
@ SonicBoom

Deine unverschämte und masslos beleidigende Art ist vollkommen inakzeptabel.
#22
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:44Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung [...]
Ich denke nicht, dass deine Interpretation Swens Anspruch gerecht wird. Zumindest in den beiden ZBR-Schwan-Aufsätzen steht explizit, dass die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, BVerfG, etc.) angeblich "evident sachwidrig" sei und man daher stattdessen die angeblich "sachgerechte" Schwan-Methodik verwenden solle/müsse/etc.
#23
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:44@ BVerfGBeliever

Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.

Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.

Dafür reichen zwei Zeilen an der Mathe Tafel. Und selbst dann ist es nicht sachgerecht. Und welcher Gegenstand da bemessen wird ist weiterhin unklar
#24
Zitat von: Versuch in Gestern um 20:37Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.

BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?

Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?


Oder vielleicht, nur vielleicht, sind die oberen Gruppen gar nicht derart im Hintertreffen wie sie tun? Aber hier wird sich um Indizes gestritten anstatt das Abstandsgebot.
#25
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:20Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.

Erst als Fanboy ein Autoritätsargument versuchen aufzubauen für den Artikel eines Fachfremden und dann nicht akzeptieren wollen was es sonst noch so mit gleichem Filter in die Bibliothek geschafft hat?
#26
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Rentenreform und de...
Letzter Beitrag von Paterlexx - Gestern um 20:48
Ich würde die Arbeitsplätze nach Aufgaben organisieren. 90 % der Verwaltungsprozesse lassen sich bereits heute durch KI automatisieren oder zumindest erheblich verschlanken. Es sind immer dieselben Prüfungen und Abläufe. Was nicht passt, wird angepasst.

Das bedeutet: Der öffentliche Dienst wird in den nächsten Jahren schrumpfen, sobald endlich jemand auf die Idee kommt, ihn als digitalen Zwilling abzubilden. Man schaue nach Estland! Rentenversicherung, Arbeitsagentur und viele weitere Verwaltungsbereiche können deutlich vereinfacht oder teilweise ersetzt werden. Es wird so kommen.

Im Gegenzug sollten die Bürger steuerlich entlastet werden. Kein Geld mehr ohne Gegenleistung ins Ausland. Weniger Bürokratie, weniger Verwaltungskosten, schnellere Verfahren und mehr Geld für die Menschen, die es erwirtschaften. Ab geht die Luzi. Es war noch nie so einfach.
#27
@ BVerfGBeliever

Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.

Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.
#28
Zitat von: Maximus in Gestern um 17:15Diese 180-Gradwende bzw. dieser "Wertungswiderspruch" muss doch wirklich alle aufrütteln. Wie ich schon so oft geschrieben habe, sind die Randnummern 154 und 155 ein "Geschenk", das Karlsruhe den Besoldungsgesetzgebern gemacht hat.

Kann mir jemand erklären, welche Motivation Karlsruhe hier gehabt haben könnte?

Ich gehe weiterhin davon aus, dass Karlsruhe die Konsequenzen klar gewesen sein müssen. Dieser "Wertungswiderspruch" wird zumindest für die vergangene Besoldung hingenommen. Hinsichtlich der zukünftigen Besoldung hofft man, dass der "Wertungswiderspruch" dadurch aufgelöst wird, dass die höheren Besoldungsgruppen durch eine neue Tabelle mit nach oben gezogen werden.

Für den hD habe ich hinsichtlich der vergangenen Besoldung jedenfalls keine Hoffnung.




Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.

BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?

Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?
#29
Ich bin gespannt, ob man dann noch nach 45 Dienstjahren mit 65 in Pension gehen kann, oder ob die Rentenkommission auch bei Beamte das abschaffen möchte.
#30
Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.