Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Diskretion: Wie sichere ich eine interne Bewerbung am besten ab, damit mein aktueller Vorgesetzter nicht vorzeitig informiert wird? Reicht eine vertrauliche Bewerbung aus, oder gibt es bei hausinternen Wechseln andere Fallstricke bei der Kommunikation zwischen Lehrstühlen/Verwaltung?
Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Vertrag: Da ich den unbefristeten Status für eine Befristung aufgeben würde: Wie läuft das technisch mit dem Personalabteilung ab? Ist hier eine Abordnung oder Aufhebungsvertrag üblich oder eine normale Kündigung?
Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Zwischenzeugnis: Ein Zwischenzeugnis liegt aktuell nicht vor. Ist es bei internen Bewerbungen (insbes. Wechsel Technik -> Forschung) nachvollziehbar, wenn man aufgrund des ungekündigten Verhältnisses darauf verzichtet?
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:38Größtenteils richtig. Jetzt musst du es ,,nur" noch Swen erklären.
Ansonsten habe ich vorhin auf dem Flur ein loses Blatt mit folgendem Inhalt gefunden (bei den farbig markierten Worten war handschriftlich hinzugefügt, dass diese angeblich originalgetreu aus der Feder eines gewissen Herrn Andersen stammen sollen):
,,Es war einmal ein Foren-König namens Swen. Eines Tages erschienen an seinem Hofe zwei [Schwan-Methodik-]Wandergesellen und sagten, daß sie das schönste [Spitzausrechnungs-]Zeug, das man sich denken könne, zu weben verständen. Die Farben und das Muster wären nicht allein ungewöhnlich schön, sondern die Kleider, die von dem Zeuge genäht würden, besäßen die wunderbare Eigenschaft, daß sie für jeden Menschen unsichtbar wären, der nicht für sein Amt tauge oder der unverzeihlich dumm sei."
Weiß eventuell jemand, wie die Geschichte weitergeht (wie gesagt, ich habe leider nur die erste Seite gefunden)?
Zitat von: WikingerBrot in Heute um 10:29Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

Zitat von: D-x in Heute um 15:19Das ist so auch nicht richtig. Die Hervorhebungen machen deutlich, was auch die Kommentarliteratur besagt. Es zählt neben der Zeit beim aktuellen Arbeitgeber nur die aus genau einem direkt vorausgehenden Arbeitsverhältnis im öD. Erfolgt der Übergang nicht nahtlos (dann ist laut Kommentarliteratur nämlich kein "Wechsel" gegeben) findet auch keine Anrechnung statt. Ich empfehle dazu übrigens das BAG-Urteil 6 AZR 417/19.
Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:43Ich denke nicht, dass diese 20.000 Euro in den Besoldungstabellen enthalten sind ;-)