Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:44Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung [...]Ich denke nicht, dass deine Interpretation Swens Anspruch gerecht wird. Zumindest in den beiden ZBR-Schwan-Aufsätzen steht explizit, dass die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, BVerfG, etc.) angeblich "evident sachwidrig" sei und man daher stattdessen die angeblich "sachgerechte" Schwan-Methodik verwenden solle/müsse/etc.
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:44@ BVerfGBeliever
Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.
Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.
Zitat von: Versuch in Gestern um 20:37Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.
BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?
Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?
Zitat von: PolareuD in Gestern um 20:20Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.
Zitat von: Maximus in Gestern um 17:15Diese 180-Gradwende bzw. dieser "Wertungswiderspruch" muss doch wirklich alle aufrütteln. Wie ich schon so oft geschrieben habe, sind die Randnummern 154 und 155 ein "Geschenk", das Karlsruhe den Besoldungsgesetzgebern gemacht hat.
Kann mir jemand erklären, welche Motivation Karlsruhe hier gehabt haben könnte?
Ich gehe weiterhin davon aus, dass Karlsruhe die Konsequenzen klar gewesen sein müssen. Dieser "Wertungswiderspruch" wird zumindest für die vergangene Besoldung hingenommen. Hinsichtlich der zukünftigen Besoldung hofft man, dass der "Wertungswiderspruch" dadurch aufgelöst wird, dass die höheren Besoldungsgruppen durch eine neue Tabelle mit nach oben gezogen werden.
Für den hD habe ich hinsichtlich der vergangenen Besoldung jedenfalls keine Hoffnung.