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TV-L / Aw: Interner Wechsel: Von unbe...
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 16:09
Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Diskretion: Wie sichere ich eine interne Bewerbung am besten ab, damit mein aktueller Vorgesetzter nicht vorzeitig informiert wird? Reicht eine vertrauliche Bewerbung aus, oder gibt es bei hausinternen Wechseln andere Fallstricke bei der Kommunikation zwischen Lehrstühlen/Verwaltung?

Wie MoinMoin schon sagt, kommt das stark auf eure hausinternen Kommunikationskanäle an. Wen da jemand jemand kennt, der jemand kennt, kannst du die Bewerbung noch so vertraulich einreichen, und dein Vorgesetzter erfährt trotzdem davon. Den Wunsch nach einer vertraulichen Bewerbung kannst du aber natürlich notieren.

Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Vertrag: Da ich den unbefristeten Status für eine Befristung aufgeben würde: Wie läuft das technisch mit dem Personalabteilung ab? Ist hier eine Abordnung oder Aufhebungsvertrag üblich oder eine normale Kündigung?

Abordnung nein, Aufhebungsvertrag und Kündigung beide möglich, je nach Fallen der Frist.

Zitat von: HSG10H in Heute um 13:27Zwischenzeugnis: Ein Zwischenzeugnis liegt aktuell nicht vor. Ist es bei internen Bewerbungen (insbes. Wechsel Technik -> Forschung) nachvollziehbar, wenn man aufgrund des ungekündigten Verhältnisses darauf verzichtet?

Ich würde sagen ja, kann aber natürlich die potenziell neue Dienststelle anders sehen.
 
#22
Die einzige mir bekannte Regelung, welche eine Ausschreibungspflicht normiert, ist § 8 LGG.
Voraussetzung für diese Verpflichtung ist, dass Frauen in dem Bereich der zu besetzenden Stelle unterrepräsentiert sind.
Im Einvernehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten kann nach § 8 Abs. 1 S. 2 LGG von einer dienststellenübergreifenden Ausschreibung abgesehen werden.
Des Weiteren sind in Abs. 7 Ausnahmen hierzu vorgesehen.
#23
TVöD Kommunen / Aw: Vorstellungsgespräch Verha...
Letzter Beitrag von Thomas49 - Heute um 16:08
Hallo,

ich stehe vor einer ähnlichen Situation - ich habe mich mit 15 Jahren Berufserfahrung in der "freien Wirtschaft" auf eine Stelle in EG 10 beworben und habe am Montag mein Vorstellungsgespräch. Aus meiner Sicht zahlt meine Berufserfahrung sehr deutlich auf die in der Ausschreibung geforderten Qualifikationen ein.

Dazu die Frage: ist die Eingruppierung in die jeweilige Stufe etwas, was man schon im Vorstellungsgespräch anspricht? Oder klärt man das im Nachgang mit der Personalabteilung, falls man eine Zusage bekommt? Ich möchte das Thema einerseits im Vorstellungsgespräch nicht in den Fokus stellen, andererseits ist für mich klar, dass ich den Arbeitsvertrag nicht unterschreiben würde, wenn nicht mindestens ein Jahresbrutto herauskommt, das Stufe 5 entspricht...
#24
Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:38Größtenteils richtig. Jetzt musst du es ,,nur" noch Swen erklären.


Ansonsten habe ich vorhin auf dem Flur ein loses Blatt mit folgendem Inhalt gefunden (bei den farbig markierten Worten war handschriftlich hinzugefügt, dass diese angeblich originalgetreu aus der Feder eines gewissen Herrn Andersen stammen sollen):

,,Es war einmal ein Foren-König namens Swen. Eines Tages erschienen an seinem Hofe zwei [Schwan-Methodik-]Wandergesellen und sagten, daß sie das schönste [Spitzausrechnungs-]Zeug, das man sich denken könne, zu weben verständen. Die Farben und das Muster wären nicht allein ungewöhnlich schön, sondern die Kleider, die von dem Zeuge genäht würden, besäßen die wunderbare Eigenschaft, daß sie für jeden Menschen unsichtbar wären, der nicht für sein Amt tauge oder der unverzeihlich dumm sei."


Weiß eventuell jemand, wie die Geschichte weitergeht (wie gesagt, ich habe leider nur die erste Seite gefunden)?

Ich weiß, wie Rentenonkels Absatz weitergeht, den ich zumindest vollständig zitiert hätte. Eventuell auch die folgenden Absätze, da sie im Zusammenhang stehen.


"Allerdings sind solche Betrachtungen immer noch typisiert, weil sie keine individuellen Parameter enthalten und von fiktiv einheitlich gestalteten Grundtypen der Besoldung ausgehen. Dem hat man versucht dadurch zu begegnen, dass man nunmehr auf jede Besoldungsgruppe für sich betrachtet und nicht mehr die Beamtenbesoldung als ganze Einheit......"
#25
TVöD Kommunen / Aw: Seit Monaten ohne Stelle.....
Letzter Beitrag von Vollstrecker - Heute um 16:06
Es soll auch schon AN gegeben haben, die sich regelmäßig ein- und ausgeloggt haben, aber irgendwie über Jahre von Kollegen kaum bis gar nicht gesehen worden sind.  ;D
#26
Beamte der Länder / Aw: [Allg] Beschluss des Bunde...
Letzter Beitrag von Rentenonkel - Heute um 16:05
Zitat von: WikingerBrot in Heute um 10:29Gab eigentlich in NRW eine Stellungnahme ob etwas getan wird?
Wenn ja hat jemand auch eine Quelle?

Noch vor der Landtagswahl 2027? Niemals, das kostet doch Geld ;D  ;D  ;D  ;D  ;D  ;D
#27
TVöD Kommunen / Aw: Berechnung Dienstjubiläum
Letzter Beitrag von Kaffeekanzler - Heute um 16:03
Zitat von: D-x in Heute um 15:19Das ist so auch nicht richtig. Die Hervorhebungen machen deutlich, was auch die Kommentarliteratur besagt. Es zählt neben der Zeit beim aktuellen Arbeitgeber nur die aus genau einem direkt vorausgehenden Arbeitsverhältnis im öD. Erfolgt der Übergang nicht nahtlos (dann ist laut Kommentarliteratur nämlich kein "Wechsel" gegeben) findet auch keine Anrechnung statt. Ich empfehle dazu übrigens das BAG-Urteil 6 AZR 417/19.

Das ist vollkommen korrekt. Wobei der Kommentar Breier/Dessau von rehm darauf hinweist, dass das BAG einen "zeitlichen Zusammenhang" fordert. Die Frage, ob dieser Zusammenhang bspw. bei einer Unterbrechung durch die Sommerferien bei Lehren noch besteht, wurde seitens des BAG offen gelassen. Es hat jedoch angefügt, dass ,,dafür viel spricht".

Insofern wurden bei uns im Hause Unterbrechungszeiten bei derartigen Wechseln von ca. 1 Monat nicht als schädlich betrachtet und die vorherige Beschäftigungszeit mitberücksichtigt.


BAG vom 29.6.2017 – 6 AZR 364/16
#28
Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:43Ich denke nicht, dass diese 20.000 Euro in den Besoldungstabellen enthalten sind ;-)

Doch, sind sie, allerdings versteckt.

Grundsätzlich muss der 4 K Musterbeamte ja über ein Nettoeinkommen inklusive Kindergeld und nach Abzug der KV und PV von 1,84 MÄE verfügen. Bei dem fiktiven Partnereinkommen wird jetzt einfach unterstellt, dass der Ehepartner 20.000 EUR brutto in die Familie einbringt, mithin kann bei den unteren Besoldungsgruppen die Mindestbesoldung nur unter Berücksichtigung dieses fiktiven Einkommens erreicht werden.

Mithin bekommt der kleinste Beamte in der Besoldungstabelle (und durch das Abstandsgebot auch alle darüber) deutlich zu wenig.
#29
allgemeine Diskussion / Aw: Stellenausschreibungspflic...
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 15:57
Ausschreiben müsste man, wenn man jemanden externes einstellen will.
oder wie schon gesagt, wenn es interne betriebliche Vereinbarungen mit dem PR gibt.
#30
TVöD Kommunen / Aw: Stellenbewertung ab EG 13
Letzter Beitrag von MoinMoin - Heute um 15:49
Diese 13 baut ja nicht auf andere EGs auf, daher kannst du direkt dort einsteigen.
Sonst müsste man ja immer bei 1 anfangen.