Das nenne ich mal effektiven Rechtsschutz.Zitat von: ChristopherBlair in Gestern um 16:57Wir alle haben es satt. Sofern das Streikrecht fallen sollte, wäre ich mit dabei und würde versuchen so viele Kollegen zu mobilisieren, wie ich nur kann. Ich glaube aber nicht, dass es dazu überhaupt kommen wird und halte die Drohung des Richterbunds für einen Bluff. Das Streikrecht für Beamte wäre m.E. der finale Todesstoß für das Berufsbeamtentum und würde mittelfristig dessen Abschaffung bedeuten, da es keine Neuverbeamtungen mehr geben würde. Das wissen alle Beteiligten und daher hat das meiner Kenntnis nach bis auf Verdi bisher auch noch keine Gewerkschaft ernsthaft gefordert.

Zitat von: wizzard in Gestern um 17:14Es ist echt faszinierend, mit wie viel Inbrunst ein totes Thema hier noch diskutiert wirdDiese Regierung wird nichts mehr in den Bundestag geben. Nach den Wahlen im Osten sehe ich eher vorgezogene Bundestagswahl und die Beamtenalimentation ist dann das Problem der nächsten Regierung. Spannend wird es wie es mit den unter Vorbehalt gezahlten Erhöhungen ohne Gesetzesbeschluss weitergeht

Diese Regierung wird nichts mehr in den Bundestag geben. Nach den Wahlen im Osten sehe ich eher vorgezogene Bundestagswahl und die Beamtenalimentation ist dann das Problem der nächsten Regierung. Spannend wird es wie es mit den unter Vorbehalt gezahlten Erhöhungen ohne Gesetzesbeschluss weitergeht 
Zitat von: Schmiss in Gestern um 15:36Ja, wir bekommen ein Formblatt mit entsprechendem Text und müssen nur unterschreiben. Ich vermute, meine Kommune sammelt hier nur die Widersprüche, damit sie wissen, wer Widerspruch eingelegt hat. Auf der einen Seite natürlich extrem freundlich gegenüber den Beamt*innen, auf der anderen Seite natürlich gefährlich für den Haushalt.Du redest mir das Wort. Kommune ist bzgl. Widerspruch nicht mit großen Behörden oder der Landesregierung zu vergleichen. Hier atmet der DH noch anders. Deshalb ist es auch so schwer, dem einen oder anderen hier zu erklären, wie die Uhren dort ticken.
Und wenn dann die Regierung mal entschieden hat, werden alle Widersprüche entsprechend behandelt.
Zitat von: hf4om in Gestern um 16:28rein praktisch gedacht:
wenn grisupoli demnächst streikt (müsste tatsächlich wohl er machen, da seine klage ja nun schon ewig in der schwebe hängt, mit aussicht auf unendlichkeit), müsste sein dienstherr ihn mit verweis auf das streikverbot dienstrechtlich sanktionieren.
er wiederum würde dagegen vorgehen und bezug nehmen müssen auf die aA und darauf, dass der gesetzgeber dahingehend nicht reagiert...sein rechtsweg ist ja ausgeschöpft.
würde das nicht das nationale verfahren beschleunigen bzw. obsolet machen, sofern der EGMR eher entscheidet?
unsere nichtverfassungsgemäße besoldung ließe sicherlich einen solidaritätsbeitrag zu...meinen segen hätte er![]()