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#21
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Rowhin - Heute um 12:45
Zitat von: Mig82 am Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.

Habe mich hier evtl missverständlich ausgedrückt - das ist bei uns genau so. Was ich meinte war: würde mein AG normalerweise am 26./27. zahlen, dann würde er diesmal im Dezember entsprechend am 23. zahlen. Faktisch zahlt aber auch mein AG am 30.
#22
Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von NWB - Heute um 12:45
Zumal doch auch einmal entschieden wurde, dass es dem Beamten nicht zugemutet werden kann, so etwas zu beantragen und das Nichtvorhandensein von Einkünften des Ehegatten nachzuweisen.
Dem steht ja u.a. auch das Steuergeheimnis entgegen.
#23
Beamte der Länder / Antw:[Allg] Beschluss des Bund...
Letzter Beitrag von clarion - Heute um 12:05
@cyrix, es wird Familienkonstellationen geben, bei denen der Partner nicht arbeiten kann. Wenn man ein fiktives Partnereinkommen nicht da real da ist, muss es möglich sein, dass Ergänzungszuschläge beantragt werden können. Und wer bestimmt in dem Zusammenhang eigentlich, ob ein Partner nicht arbeiten kann oder nicht arbeiten will oder was zumutbare Arbeit ist? Und dass Ergänzungszuschläge nicht bei der Berechnung der aA zu berücksichtigen sind, geht aus dem Urteil hervor. Daher ist das fiktive Partnereinkommen sowas von tot, lebt leider aber als Zombi weiter, zumindest in Bayern.
#24
Zitat von: AltStrG am Gestern um 15:16Das Partnereinkommen ist mehr oder weniger tot, gewöhnt euch an den Gedanken. Aus rechtlogischer und rechtstheoretischer Sicht spricht nichts mehr für ein Partnereinkommen, sondern viel mehr dagegen. Auch im Sinne des Geistes des Beschlusses des BVerfG

Das bayerische LFF sieht das Ganze folgendermaßen:

"Information zur Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur Amtsangemessenheit der Alimentation

Nach eingehender Prüfung möglicher Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025 zur amtsangemessenen Alimentation genügt die bayerische Besoldung auch den neu aufgestellten verfassungsrechtlichen Maßstäben über alle Besoldungsgruppen, Familien- und Ortskonstellationen hinweg. Dies gilt sowohl für die Vergangenheit als auch für das laufende Jahr.
Selbstverständlich werden die neuen Vorgaben auch bei künftigen Bezügeanpassungen berücksichtigt."
#25
Zitat von: cyrix42 am Heute um 09:49Entsprechend ist es mehr als nur nachvollziehbar, wenn die verschiedenen Besoldungsgesetzgeber jetzt diesen Weg gehen — bis sie durch die nächste Leitplanke des BVerfGs weiter in ihrer Gesetzesausgestaltung eingeschränkt werden. Bis dahin sind sie aber quasi auch gezwungen, den kosteneffizientesten Weg zu gehen.

Wie gesagt, die Besoldung des Beamten muss "so bemessen sein, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt" (Leitsatz 7).

Mit anderen Worten: Die Besoldung muss mindestens die Prekaritätsschwelle von 184% des MÄE überschreiten. Und nicht etwa die Besoldung zuzüglich etwaiger weiterer Familieneinnahmen (Erbschaften, Lottogewinne, Partnereinkommen, etc.). Und falls diese zusätzlichen Familieneinnahmen möglicherweise gar nicht existieren und trotzdem in die Rechnung einbezogen werden (so wie in Bayern), wird lediglich eine noch höhere Sprosse auf der Absurditäts-Leiter erklommen.

Aber ja, du hast vermutlich Recht, es wird wohl erst noch einer weiteren "Ansage" aus Karlsruhe bedürfen, um die Gesetzgeber wieder von der genannten Absurditäts-Leiter herunterzuholen..
#26
In einigen Monaten sind wir alle schlauer.
#27
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von SozPädBW - Heute um 11:11
Da der 31.12. kein Bankfeiertag ist, kann die Zahlung bis 31.12. erfolgen. Dies ist jedoch je nach Dienststelle sehr unterschiedlich.
#28
Bayern ist leider nicht irgendein Bundesland. Da der Innenminister von der CSU kommt, steht zu befürchten, dass sich der Bund am Modell Bayern orientieren wird.

Der Finanzsenator von Berlin meinte im übrigen, dass er sich mit den anderen Bundesländern abstimmen möchte. Ich bin gespannt, ob Bayern auch dazu gehört.
#29
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Lisa1991hoppe - Heute um 10:48
Zitat von: Mig82 am Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.

Bei uns ist
Zitat von: Mig82 am Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.

Denke das wird immer so sein, gibt aber einige AG die eben früher zahlen und Dezember halt vor Weihnachten um Verspätungen zu umgehen. Ich hatte das beim tvöd schon einmal das am 23. Gezahlt wurde. Bei uns zahlt der Hund scheinbar auch immer schön 26/27, egal ob der letzte Tag am Wochenende ist oder nicht
#30
TV-L / Antw:Wann Gehalt im Dezember?
Letzter Beitrag von Mig82 - Heute um 10:32
Zitat von: Rowhin am Heute um 09:30Wie FearOfTheDuck schon sagt, können wir das nicht wissen, da dein AG hier von den generellen Vorgaben abzuweichen scheint.

In der Logik meines AGs würde es heißen, dass am 23. gezahlt wird - Zahltag durch Feier bzw. Wochenendtage vorverlegt, aber das ist nur Spekulation.

Also bei uns (Bund) sind der 29.12 und 30.12 normale Arbeitstage und es muss Urlaub genommen oder Stunden abgebaut werden.