Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18@Swen
Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).
Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.
Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.
Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.
Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18@Swen
Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).
Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.
Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.
Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.
) für die anstehende Wahl sichern will.Zitat von: netzguru in 19.09.2026 21:26Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY
@Swen
Bitte um Hilfe bei diesem Absatz, hier bin ich Planlos
2.2. Art. 14 GG
Darüber hinaus ist fraglich, ob den Beamten im Hinblick auf die Versorgung auch eine Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG zusteht. Grundsätzlich können auch subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG zugeordnet werden, soweit ein subjektives öffentliches Recht dem Inhaber eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht
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. Allerdings fallen nur solche vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unter den Schutzbereich, wenn der Staat die Rechtsposition nicht ersatzlos entziehen kann, weil sie so stark und verfestigt ist, dass ihre ersatzlose Entziehung mit dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes unvereinbar wäre.
22
Der Versorgungsanspruch der Beamten ist zwar eine stark verwurzelte Rechtsposition, die nicht ersatzlos entzogen werden kann, jedoch wird dieser öffentlich-rechtliche Anspruch bereits von Art. 33 Abs. 5 GG geschützt, sodass Art. 14 GG nicht anzuwenden ist.
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Die Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung hingegen führen zu einem nach Art. 14 GG grundrechtlich gesicherten Anspruch, da sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
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Zitat von: Knecht in 19.09.2026 16:55... Zeit für ein Bier.
Zitat von: BPolFrust in 19.09.2026 18:49https://www.bundestag.de/resource/blob/1202000/WD-6-0012-0007_gestaltung_beamtenversorgung.pdf
Zitat von: SwenTanortsch in 19.09.2026 10:28@ BalBund
Schön formuliert. Kommt von Dir in nächster Zeit mal eine Prognose, die belastbar ist, oder bleibt es bei Deinen Prognosen der letzten Jahre? Ich würde mich über einen betreffenden Beitrag von Dir mit Erkenntnisgewinn freuen. Selbstreflexion ist immer gut. Da sind wir einer Meinung.
Zitat von: SAS in 19.09.2026 00:08Und hier nochmal die Streichung des Veheirateten Zuschlags ist richtig und längst überfällig. Der Umgang damit ist das Problem er hätte vollständig ins Grundgehalt integriert werden müssen. Ich bin froh das es diesen Zuschlag nicht mehr gibt er war gesellschaftspolitisch falsch.
Zitat von: Daninjo in 19.09.2026 18:54Da scheint es ja um die Versorgung zu gehen. Die resultiert aus der Höhe der Besoldung.
Dort nun auch ein fiktives Partnereinkommen einzubauen wäre "doppelt gemoppelt". Was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendwer irgendwann genau das für eine super Sache halten wird und anstößt![]()