Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 09:35Aktueller Snapshot der A16-Endstufen-Grundbesoldungen (Stichwort Fortschreibungsprüfung) am ,,Vorabend" der angekündigten aschermittwöchlichen Dobrindt(Frau Walter, wo ist mein Sprechzettel?)-Spitzenbesoldungs-Bazooka:
- Bayern: 107.599,76 €
- Bund: 107.741,76 €
- Sachsen: 111.979,92 €
- Hessen: 112.876,08 €
Helau!
Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Zitat von: simon1979 in Heute um 08:32@Swen
Hat das neue Urteil nicht zwischen Vergangenheit und Zukunft unterschieden?
"...mitsamt dem in der aktuellen Entscheidung wiederholten Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie nun erst recht hinreichende Gründe für sein Unterfangen anführen. ..."
So wie ich das Urteil verstanden habe, gilt dieser Ansatz doch nur für vergangene Zeiträume.
Für zukünftige Entscheidungen des Besoldungsgesetzgebers hat doch auch das BVerfG die Mehrverdienerfamilie als Maßstab in Betracht gezogen.
Zitat von: Magda in Heute um 09:28Ich hab den Artikel gerade komplett gelesen: Immerhin sind Beamte mit Kindern unter 12 oder die nahe Angehörige pflegen. Dann betrifft mich die Regelungen zumindest vorerst nicht (wobei ich sie trotzdem nicht gut heiße, da sie keinen Effekt auf den Haushalt haben wird).
Zitat von: AltStrG in Heute um 00:04Und bislang stand Bayern (trotz Partnereinkommen!) an der Spitze der Besoldungspyramide
Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:42Nur an dieser Stelle: Haushaltsbetrachtungen und Sonderopfer dürfen nur unter engsten Schranken für Beamte im Rahmen ihrer Alimentierungen gelten. Erst wenn die Einsparungen ALLE Bereiche im GLEICHEN Umfang betreffen würden, dann, und nur dann, kämen Einsparungen (aka keine Kürzungen mit Ausnahme des gleichen Umfanges) in Betracht.
Faktisch und de jure ist ein Sonderopfer unmöglich, dass hat das BVerfG unmissverständlich deutlich gemacht. Haushaltsbetrachtungen dürfen keine Rolle spielen. Und der Status der Beamten für die FDGO und deren Funktion ebenfalls unmissverständlich deutlich gemacht. Sinn und Zweck des Alimentationsprinzips ist es, dass die Beamte unabhängig bleiben und nicht empfänglich für beispielsweise Bestechungen werden. Eine rechtsstaatlich unparteiische Verwaltung muss der Staat alimentieren.
(Prüfschritt 3)
Der Vorwurf der "Absicht/Vorsätzlichkeit" der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit der Besoldung hat das BVerfG ebenfalls nicht ohne Grund eingestreut, Zitat" vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung" & "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen und Jahren evident verletzt".
Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Gab meinem Vorredner nur recht.
Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Das ist doch absurd.