Neueste Beiträge

#91
Für eine weitere Reform der Schuldenbremse gibt es dank AfD und Brandmauer  keine parlamentarische Mehrheit mehr. Das war ja der Ausgangspunkt der Hypothek gebrochenes Wahlversprechen des BK.
#92
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von Maximus - 19.09.2026 22:39
Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.

Vielen Dank für deine Einschätzung der Lage.

Für den Kanzler geht es aktuell ums Überleben. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass das Thema "Beamtenbesoldung" demnächst in den Fokus rückt. Hier spielen andere Themen wie Rente, Pflege, Wirtschaft etc. eine wichtigere Rolle.

Vermutlich spielt man wieder die Zeitkarte und lässt erst einmal die anderen Besoldungsgesetzgeber kommen. Zwischenzeitlich gibt es dann wieder eine Entscheidung aus Karlsruhe. Spätestens dann wird man die Übertragung des Tarifergebnisses und die Umsetzung der Rechtsprechung aus 09/2025 wieder trennen.

Ich glaube, es muss erst (wirtschaftlich) schlimmer werden. Dies wird dazu führen, dass man die Schuldenbremse nochmals reformiert. Der Geldhahn wird dann vollends aufgedreht. In diesem Zuge fällt dann auch was für die Beamten ab.

Freiwillige Einsparungen in den Ressorts wird es jedenfalls nicht geben. Wen keine neuen Schulden aufgenommen werden, sehe ich vorerst schwarz für uns. 
#93
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von MrFen - 19.09.2026 22:05
Zitat von: BalBund in 19.09.2026 21:18@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre).

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie.

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.



Egal wie sehr man die Situation so oder ähnlich vermutet, es ist ein Schlag ins Gesicht es in dieser Deutlichkeit zu lesen.
#94
Es tut sich leider erst was, wenn diese Politiker nachhaltig merken, dass Sie die Macht verlieren könnten - so merkwürdig wie es klingt aus dem Mund eines Beamten. Es ist halt leider nunmal die bittere Wahrheit. Kaum sind die Wahlergebnisse aus Sachsen Anhalt da merkt man wie die CDU & auch Wüst andere Töne spucken und siehe da - Tankrabatt etc - natürlich passend unmittelbar kurz vor den Wahlen in MV und Berlin.

Also bedeutet für uns zu hoffen und beten, dass CDU & Grüne, SPD so schlecht wie möglich abschneiden in der Umfragen vor der Wahl.

Meine einzige Hoffnung, dass diese Landesregierung noch was positives in unserem Sinne tut, ist das die sich noch einige der potentiell hunderttausenden Stimmen der Beamten (samt Partnereinkommen Erzielenden :o ) für die anstehende Wahl sichern will.

Mit diesem Clowns Entwurf weiß ich wo mein Kreuz nämlich sonst landet. Erspart mir bitte die Predigt. Habe selber Migrationshintergrund. Juckt mich nicht die Bohne mehr.

Wüst braucht ein gutes Ergebnis - sonst war es das mit seiner zukünftigen Kanzlerkandidatur. Das kriegt er aber nur hin, wenn breite Teile der Mitte der Gesellschaft hinter ihm stehen. Ich zähle uns zu dieser Mitte.
 
#95
Ja, leider. Und machen wir uns nichts vor. Er kann immer etwas erfinden, um die a.A. auf wundersame Weise zu erreichen.
Das selbst kreierte Instrument können die doch für sich erhöhen wie sie wollen. Das gibt es nicht und deshalb auch wohl keine Vorgaben dazu.🙈 Vielleicht in 5 Jahren.😤
#96
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von AltStrG - 19.09.2026 21:37
Zitat von: netzguru in 19.09.2026 21:26Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY
@Swen
Bitte um Hilfe bei diesem Absatz, hier bin ich Planlos

2.2. Art. 14 GG
Darüber hinaus ist fraglich, ob den Beamten im Hinblick auf die Versorgung auch eine Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG zusteht. Grundsätzlich können auch subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG zugeordnet werden, soweit ein subjektives öffentliches Recht dem Inhaber eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht
21
. Allerdings fallen nur solche vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unter den Schutzbereich, wenn der Staat die Rechtsposition nicht ersatzlos entziehen kann, weil sie so stark und verfestigt ist, dass ihre ersatzlose Entziehung mit dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes unvereinbar wäre.
22
Der Versorgungsanspruch der Beamten ist zwar eine stark verwurzelte Rechtsposition, die nicht ersatzlos entzogen werden kann, jedoch wird dieser öffentlich-rechtliche Anspruch bereits von Art. 33 Abs. 5 GG geschützt, sodass Art. 14 GG nicht anzuwenden ist.
23
Die Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung hingegen führen zu einem nach Art. 14 GG grundrechtlich gesicherten Anspruch, da sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
24


Interessant ist vielmehr, was zum Thema "Private Einkünfte", "Vertrauensschutz" (haha) und Mindestversorgung gesagt wird.

Und: Wenn man das Papier querliest und rück-interpretiert, dann ist ein fiktives Partnereinkommen nicht möglich.

Zur Frage: die Rechtsposition der beamtenrechtlichen Versorgung und Alimentierung ist durch 33 GG extrem stark, und viel, viel, viel stärker als Rente oder Betriebsanwartschaften, betriebliche Altersvorsorge, Aktien-Rente u.a.

Alimentationsprinzip vs. Äquivalenzprinzip, zwei verschiedene Rechtskreise.

Beamtenversorgung (Art. 33 Abs. 5 GG) = Grundgesetzlich garantierter Verfassungsgrundsatz
Gesetzliche Rente (Art. 14 GG) = Einfachgesetzlicher Rentenanspruch mit Eigentumsschutz
Betriebliche & private Vorsorge / Aktienrente = Privatrechtlicher oder tarifvertraglicher Vertragsschluss, ebenfalls Einfachgesetzlich.

#97
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von netzguru - 19.09.2026 21:26
Zitat von: Knecht in 19.09.2026 16:55... Zeit für ein Bier.

Und zu welchem Preis mehr als 15 € in BY
Zitat von: BPolFrust in 19.09.2026 18:49https://www.bundestag.de/resource/blob/1202000/WD-6-0012-0007_gestaltung_beamtenversorgung.pdf

@Swen
Bitte um Hilfe bei diesen Absätzen, hier bin ich Planlos

2.2. Art. 14 GG
Darüber hinaus ist fraglich, ob den Beamten im Hinblick auf die Versorgung auch eine Eigentumsgarantie aus Art. 14 GG zusteht. Grundsätzlich können auch subjektive öffentliche Rechte dem verfassungsrechtlichen Eigentumsbegriff des Art. 14 GG zugeordnet werden, soweit ein subjektives öffentliches Recht dem Inhaber eine Rechtsposition verschafft, die derjenigen eines Eigentümers entspricht
21
. Allerdings fallen nur solche vermögenswerte subjektive öffentliche Rechte unter den Schutzbereich, wenn der Staat die Rechtsposition nicht ersatzlos entziehen kann, weil sie so stark und verfestigt ist, dass ihre ersatzlose Entziehung mit dem rechtsstaatlichen Gehalt des Grundgesetzes unvereinbar wäre.
22
Der Versorgungsanspruch der Beamten ist zwar eine stark verwurzelte Rechtsposition, die nicht ersatzlos entzogen werden kann, jedoch wird dieser öffentlich-rechtliche Anspruch bereits von Art. 33 Abs. 5 GG geschützt, sodass Art. 14 GG nicht anzuwenden ist.
23
Die Ansprüche und Anwartschaften aus der gesetzlichen oder betrieblichen Rentenversicherung hingegen führen zu einem nach Art. 14 GG grundrechtlich gesicherten Anspruch, da sie auf nicht unerheblichen Eigenleistungen beruhen und der Existenzsicherung dienen.
24
______________
5.1. Änderung des Besoldungsniveaus

Das Mindestniveau für die Besoldung liegt demnach bei der Prekaritätsschwelle von 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens einer vierköpfigen Alleinverdienerfamilie.
__________________________
5.2. Änderung des Versorgungsniveaus und der Berechnungsgrundlage
... wobei auch hier der Kern amtsangemessener Alimentation und die Vollversorgungsfunktion strikt zu beachten sind.
#98
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von BalBund - 19.09.2026 21:18
Zitat von: SwenTanortsch in 19.09.2026 10:28@ BalBund

Schön formuliert. Kommt von Dir in nächster Zeit mal eine Prognose, die belastbar ist, oder bleibt es bei Deinen Prognosen der letzten Jahre? Ich würde mich über einen betreffenden Beitrag von Dir mit Erkenntnisgewinn freuen. Selbstreflexion ist immer gut. Da sind wir einer Meinung.

@Swen

Meine Prognose bleibt weiterhin unverändert, die fachliche Seite weiß um das Thema, die Hausleitungen der beiden federführenden Ministerien ebenso, aber beide verfolgen die Scholz-Lindner Linie unbeirrt fort. Erst müssen die Minister des KoA-Partners Einsparungen erbringen, ehe sich die Schatulle öffnet (ich schrieb ja bereits, dass das BMI auf über 2 Milliarden nicht verausgabter Mittel sitzt und deshalb nicht betroffen wäre). 

Da jedes Gesetz vorher in der StS-Runde abgestimmt wird, müssten BMI/F auf den Kanzler (bzw. die Kanzleramtsministerin) zurückgreifen, damit das Thema ohne vorherigen Konsens ins Kabinett geht.

Das mag dort irgendwann opportun erscheinen, ein besonders großer Freund von Beamten war der BK aber nie. 

Weitere Erkenntnisgewinnung wird daher nur über Rechtsprechung oder eine gelungene politische Kampagne eines Dritten zeitnah erfolgen können.

#99
Zitat von: SAS in 19.09.2026 00:08Und hier nochmal die Streichung des Veheirateten Zuschlags ist richtig und längst überfällig. Der Umgang damit ist das Problem er hätte vollständig ins Grundgehalt integriert werden müssen. Ich bin froh das es diesen Zuschlag nicht mehr gibt er war gesellschaftspolitisch falsch.

Mir geht es Hauptsächlich darum, das man erneut einen Weg gefunden hat, um vielen von uns die Besoldung zu kürzen. Für verheiratete bedeutet es überdies noch eine Pensionskürzung, was gerade für die unteren Besoldungsgruppen bitter ist.
Eigentlich sollte es ja in die andere Richtung gehen, aber der FM ist offensichtich der Meinung, dass unsere Besoldung zu hoch ist.

 
#100
Beamte des Bundes und Soldaten / Aw: Bundesalimentationsgesetz
Letzter Beitrag von GoodBye - 19.09.2026 19:59
Zitat von: Daninjo in 19.09.2026 18:54Da scheint es ja um die Versorgung zu gehen. Die resultiert aus der Höhe der Besoldung.

Dort nun auch ein fiktives Partnereinkommen einzubauen wäre "doppelt gemoppelt". Was natürlich nicht heißt, dass nicht irgendwer irgendwann genau das für eine super Sache halten wird und anstößt ;D

Guter Punkt. Die Versorgung ist mit der Grundbesoldung verbunden und knüpft damit an eine Besoldung an, die davon ausgeht, das noch jemand anderes seinen Beitrag leistet. Macht im Gesamtsystem dann eigentlich wenig Sinn. Vielleicht kann man das mal als Thema weiterdiskutieren.