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#91
Zitat von: BeamtenähnlichesKonstrukt in Heute um 07:40Ein freundliches "sorgt Euch nicht, die Verarsche geht maßlos weiter" ...
Zitat von: ToniHassla in Heute um 00:05https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/tilman-kuban/fragen-antworten/wieviel-nachzahlung-bekommt-ein-bundesbeamter-a9-stufe-8
Derzeit in der Abstimmung? Ich dachte er wird auf der Homepage veröffentlicht sobald er in die Abstimmung geht? Das war doch die Aussage aus dem BMI?
#92
Es handelt sich um eine Beamtenlaufbahn. Ich würde daher den Begriff Ausbildung nicht verwenden.

Zitatmit großem Interesse verfolge ich die vielfältigen Aufhaben der Stadtverwaltung
Unglaubwürdig. In der Regel wissen Jugendliche und junge Erwachsene so gut wie nichts über die Aufgaben und Abläufe in einer Verwaltung.

Zitatals moderne Dienstleisterin für die Bürgerinnen und Bürger
Was macht diese Verwaltung im Vergleich zu anderen zu einer modernen Verwaltung?

ZitatIch schätze die Rolle der öffentlichen Verwaltung als verlässliche Instanz
Das kann schnell unglaubwürdig klingen, insbesondere bei jungen Menschen ohne nennenswerte Lebens- und Berufserfahrung, die in der Regel so gut wie nichts über öffentliche Verwaltung wissen.

Zitatbesitze die Fähigkeit, mich schnell und gewissenhaft in neue IT-Anwendungen sowie gesetzliche Vorgaben einzuarbeiten
Hast du dich jemals in irgendeine Gesetzlichkeit eingearbeitet? Hast du jemals in einem Gesetz gelesen? Als Schulabgänger und Berufsanfänger halte ich das für eine gewagte Aussage.

Nach meiner persönlichen Erfahrung wissen Schulabgänger, dabei spielt es keine große Rolle, ob Abitur oder mittlere Reife, so gut wie nichts über die Aufgaben und Organisation von Behörden. In den Auswahlverfahren merkt man das sehr deutlich. Wer es bis zu den Gesprächen schafft, lernt meist zwei bis drei Ämter auswendig und kann mit Glück auch den Bürgermeister/Landrat/Behördenleiter benennen. Danach ist dann auch Schluss.

Vor diesem Hintergrund wirken deine Ausführungen unglaubwürdig.
Den Beleg dafür lieferst du hier gleich mit:
ZitatMein Anschreiben ist bewusst sachlich, konservativ und ohne Gehaltsvorstellungen gehalten

Dieser Satz lässt starke Zweifel daran aufkommen, dass du dich mit einer Beamtenlaufbahn oder alternativ Ausbildung bzw. Arbeit in einer Stadtverwaltung vertraut gemacht hast. Junge Leute würden wahrscheinlich sagen: epic fail.


Mein Ansatz wäre daher eher, kurz zu beschreiben, dass du dich bei der Berufsorientierung intensiv mit der Arbeit in einer Verwaltung vertraut gemacht hast, Interesse gefunden hast und überzeugt bist, dass deine Fähigkeiten und Neigungen gut dazu passen. Im Idealfall kannst du auf Praktika verweisen oder kennst im privaten Umfeld Personen, mit denen du über die Arbeit in einer Kommunalverwaltung gesprochen hast.

Zudem ist das hier nicht "nur" eine Ausbildung. Es geht um ein Beamtenverhältnis. Du stellst dein Leben in den Dienst des Staates. Es sollte hervorgehen, dass dir dieser Umstand bewusst ist und du mit der Rolle eines Beamten vertraut bist.

Vor diesem Hintergrund ist die Bewerbung m. E. auch etwas zu kurz. Neben Einleitung und Schluss gibt es nur drei sehr dünne Absätze mit größtenteils unglaubwürdigen oder zumindest unbelegten Aussagen.








#94
TVöD Kommunen / Aw: Dienstjubiläum Ausbildungs...
Letzter Beitrag von Bubi11 - Heute um 07:20
Ich finde das halt immer schade das man das den Mitarbeitern nicht sagt. Viele haben die tariflichen Regelungen nicht gleich parat. Die Personalabteilung sagt immer sie sind die Dienstleister der Mitarbeiter aber wichtige Sachen werden immer vorenthalten. Ist bei uns genauso.
Wenn jemand bei uns neu kommt und war vorher im öffentlichen Dienst muss dieser das explizit schriftlich der Personalabteilung mitteilen das die Jahre anerkannt werden. Obwohl es die Personaler zum Beispiel im Lebenslauf oder Vorstellungsgespräch erfahren. Aber Mitarbeiter in der Pflege oder Technik oder sonst wo wissen das in der Regel nicht das sie das Melden müssen und so werden die Dienstzeiten nicht anerkannt.
#95
Zitat von: RArnold in Heute um 00:00Da stimme ich dir zu. Wenn jemand neben dem (normalen) Studium einen Job hat und Rentenbeiträge zahlt (mindestens die Arbeitgeberanteile) entsteht ja auch ein Anspruch. Somit entstehen da auch Beitragszeiten.
Deswegen kommt diese Reform wahrscheinlich, aber sie wird keinen Effekt haben.
Naja, er kann ja dann Rente beantragen.
Versteh nicht, warum der Dienstherr diese Jahre auf die Pension anrechnen müsste auch wenn sie Einstellungsvorraussetzung wären.
40 Dienstjahre trotz Studium sollte normal jeder hinbekommen, wer es nicht schafft, bekommt statt Pension eben Rente, so wie er auch in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
#96
Beamte Bayern / Aw: Besoldungsrunde 2025-2028 ...
Letzter Beitrag von KoQ - Heute um 00:43
Zitat von: derSchorsch in 21.03.2026 18:42Verstehe nicht den Sinn, die unterstützten Verfahren ruhend zu stellen. Die muss man doch bis in die höchste Instanz bringen.
Der Ruhendstellung müssen doch beide Seiten zustimmen. Das passiert ja nicht gegen den Willen des Klägers. Wie hat die DPolG das denn begründet? Oder wie haben sie dich da beraten?

Seitens des RA wurde mir damals mitgeteilt, dass das Ruhen des Verfahrens durch das Gericht angeregt wurde weil wohl bereits mehrere gleich gelagerte Fälle anhängig wären und deren Entscheidung abgewartet wird und auch mein Verfahren dementsprechend entschieden werden könnte.
Der RA sah darin keinen Nachteil für die Klägerschaft.
#97
Da es bisher niemand angemerkt hat: im ersten Satz steht "Aufhaben" statt "Aufgaben"
#99
Zitat von: InternetistNeuland in Gestern um 22:35Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.

Da stimme ich dir zu. Wenn jemand neben dem (normalen) Studium einen Job hat und Rentenbeiträge zahlt (mindestens die Arbeitgeberanteile) entsteht ja auch ein Anspruch. Somit entstehen da auch Beitragszeiten.
Deswegen kommt diese Reform wahrscheinlich, aber sie wird keinen Effekt haben.
#100
Zitat von: RArnold in Gestern um 17:04Die nicht-Anrechnung von Studienzeiten kommt vermutlich zusammen mit der Regelung für alle Akademiker.


Halte ich zumindest bei Dualen Studiengängen für verfassungswidrig. Hier wird ja bereits gearbeitet, entsprechend gilt in der freien Wirtschaft die Zeit auch für die Rente. Außerdem ist dieses Duale Studium Einstellungsvoraussetzung um die entsprechenden Stellen zu besetzen.