
Zitat von: Warnstreik am Gestern um 11:31
Am Ende ist es die liberalste aller Forderungen: gesetzliche Zwangsmaßnahmen sollten nur möglich sein, wenn sie für alle gelten. Freiheiten sollten indes auch für alle gelten. D.h. z.B. auch, dass es natürlich möglich sein muss, dass sich ein Beamter gesetzlich Krankenversichern kann und der Arbeitgbeber auch den Arbeitgeberanteil dafür zahlt.
Zitat von: AltStrG am Gestern um 15:16Einen schönen Urlaub noch.
*Herrliche 24 Grad mit Sonnenschein in Süd/Mittel-Florida, Frühstück ist gerade aufgekaut und nunmehr geht es Golf spielenNoch weitere sieben Tage! Hurra!

Zitat von: Hain am 18.12.2025 15:14
Moin,
für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.
VG Hain