Neueste Beiträge

#91
allgemeine Diskussion / Antw:neuer Server und Foren Up...
Letzter Beitrag von Rowhin - Gestern um 18:35
Fand das alte Design ebenfalls optisch ansprechender. Aber läuft schön flüssig :)

Edit: Oh, ich liebe den neuen Quick Edit. Allein dafür hat sichs gelohnt!
#92
Während mir das neue Design optisch nicht unbedingt gefällt, ist es wenigstens responsive und ich kann das Browserfenster auch mal schmäler machen. Glückwunsch zum gelungenen Umzug.
#93
allgemeine Diskussion / neuer Server und Foren Upgrade
Letzter Beitrag von Admin - Gestern um 18:19
Anmerkungen zum neuen Forum und Server bitte an dieser Stelle.
#94
Ankündigungen/Informationen / Umzug Forum auf neuen Server
Letzter Beitrag von Admin - Gestern um 18:19
wir haben das Forum nun auf einen neuen und deutlich leistungsfähigeren Server umgezogen. Das Aussehen ist bedingt durch das Versions-Upgrade der Foren-Sofware leider etwas verändert.

An dieser Stelle auch herzlichen Dank an Herrn Ministerialrat D. für die tatkräftige Unterstützung. Ohne seine Geduld bei der Datenbankmigration hätten wir mit einem leeren Forum neu begonnen.

Anmerkungen dazu bitte unter:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,127342.0.html
#95
allgemeine Diskussion / Antw:Sicherheit Beamtenpension...
Letzter Beitrag von Faunus - Gestern um 16:36
Zitat von: Warnstreik am Gestern um 11:31
Am Ende ist es die liberalste aller Forderungen: gesetzliche Zwangsmaßnahmen sollten nur möglich sein, wenn sie für alle gelten. Freiheiten sollten indes auch für alle gelten. D.h. z.B. auch, dass es natürlich möglich sein muss, dass sich ein Beamter gesetzlich Krankenversichern kann und der Arbeitgbeber auch den Arbeitgeberanteil dafür zahlt.

Genau und alle zahlen ab eine gewissen Einkommen (Gehalt, Wertpapiere, Immobilien etc.) den Spitzensteuersatz und die Sozialversicherungsbeiträge.  ;D
#96
allgemeine Diskussion / Antw:Sicherheit Beamtenpension...
Letzter Beitrag von bebolus - Gestern um 16:27
@Faunus, was ist denn jetzt mit den Bürgergeldempfängern, die rauchen und Alkohol trinken?

Die können doch wohl weniger rauchen und weniger Alkohol trinken und stattdessen eine Zusatzversicherung zur Krankenversicherung zahlen, damit Steuergelder eingespart werden.
#97
Zitat von: AltStrG am Gestern um 15:16
*Herrliche 24 Grad mit Sonnenschein in Süd/Mittel-Florida, Frühstück ist gerade aufgekaut und nunmehr geht es Golf spielen :) Noch weitere sieben Tage! Hurra!
Einen schönen Urlaub noch.
#98
Ich hatte mich bereits vor einem Jahr für das Thema hier stark gemacht (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124922.msg381425.html#msg381425), es hat sich seit dem einiges getan - auch wenn manche behauptet hatten, es gibt hier eigtl. gar kein Problem  ;D ;D

https://www.dbwv.de/aktuelle-themen/blickpunkt/beitrag/durchbruch-bei-den-beihilfe-bearbeitungszeiten-bundestag-beschliesst-verbesserungen

Kurzfassung:

Der Bundestag hat erstmals eine verbindliche Vier-Wochen-Frist für die Bearbeitung von Beihilfeanträgen beschlossen. Erfolgt innerhalb dieser Zeit keine Entscheidung, gelten die beantragten Aufwendungen automatisch als erstattungsfähig. Ziel ist es, lange Wartezeiten und übermäßigen Prüfaufwand zu beenden.

Die Regelung geht maßgeblich auf den langjährigen Druck des Deutschen BundeswehrVerbands (DBwV) zurück. Hintergrund waren massive Rückstände beim Bundesverwaltungsamt mit zeitweise rund 160.000 unbearbeiteten Anträgen.

Einschränkung: Erstattungen können bis zu zwei Jahre rückwirkend überprüft und bei Überzahlungen zurückgefordert werden. Die Fiktionsregel gilt zunächst befristet auf sechs Jahre.

Insgesamt soll die Neuregelung die Fürsorgepflicht des Dienstherrn stärken und die Bearbeitungsstaus dauerhaft reduzieren.

Scheinbar ist der Druck immer größer geworden und wer weiß, vielleicht ist der eine oder andere Verantwortliche auch über dieses Forum gestolpert.
#99
allgemeine Diskussion / Antw:Vorzimmerdamen 9a
Letzter Beitrag von Faunus - Gestern um 16:02
Zitat von: Hain am 18.12.2025 15:14
Moin,

für die AGinnen in Nds. und Mitglieder des KAV gibt es eine Ermächtigung des KAV zur übertariflichen Eingruppierung von Vorzimmerkräften vom 03.03.1997 das mehrfach angepasst wurde und eine gestaffelte Eingruppierung (danach wessen Vorzimmer es ist) bis EG 9a (entsprechende Überleitung der BAT Vergütungsgruppen.

VG Hain

Ich denke, dass ist nachvollziehbar. Wirklich gute Vorzimmerkräfte sind echte Allrounder und damit eigentlich m.M. nach in Ausnahmefällen sogar den Anforderungen einer E10 standhalten könnten. 
#100
Völlig richtig.

- "Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamten und ihren Familien lebenslang einen amtsangemessenen Unterhalt zu gewähren. Es hat – im Zusammenwirken mit dem Lebenszeitprinzip – vor allem die Funktion, die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten im Interesse einer fachlich leistungsfähigen, rechtsstaatlichen und unparteiischen Verwaltung zu gewährleisten. Das Berufsbeamtentum sichert auf diese Weise das Prinzip der freiheitlichen Demokratie gegen Übergriffe zusätzlich ab." (Leitsatz 2)
- "Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt." (Leitsatz 7)

Das tritt nach meiner Kenntnis ... ist das sofort ... unverzüglich gilt ausnahmslos für ALLE Beamtenfamilien in ALLEN Lebenslagen!


Denn natürlich haben viele Beamtenfamilien neben der Besoldung auch andere Einnahmen. Die einen erben etwas, die anderen haben ein glückliches Händchen an der Börse, usw. usf. Und ja, selbstverständlich gibt es auch viele Beamtenfamilien, in denen auch der Partner ein Einkommen hat. Aber all diese zusätzlichen Einnahmen haben nach meinem Verständnis absolut NICHTS mit der obigen Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn zu tun.

Denn die Besoldung ist "ein Korrelat des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit – grundsätzlich auf Lebenszeit – die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen." (Rn. 49)

Und genau diese Besoldung muss (alleine!) den hinreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko gewährleisten, siehe den oben zitierten Leitsatz Nummer 7.


Somit ist es mir nach wie vor ein Rätsel, warum der beispielsweise der bayerische Gesetzgeber der Meinung ist, von der geschuldeten Besoldung einfach einen willkürlichen Betrag in Höhe von 13.576 Euro (netto) abziehen zu können.

Warum eigentlich nicht gleich 50.000 Euro? Dann müsste er gar keine Besoldung mehr zahlen. Ironie off.