Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 08:25was er aus politischer Sicht als Haushaltsgesetzgeber aufgrund der Schuldenbremse grundsätzlich auch tun müsste und dementsprechend auch wird.

Nur an dieser Stelle: Haushaltsbetrachtungen und Sonderopfer dürfen nur unter engsten Schranken für Beamte im Rahmen ihrer Alimentierungen gelten. Erst wenn die Einsparungen ALLE Bereiche im GLEICHEN Umfang betreffen würden, dann, und nur dann, kämen Einsparungen (aka keine Kürzungen mit Ausnahme des gleichen Umfanges) in Betracht.

Faktisch und de jure ist ein Sonderopfer unmöglich, dass hat das BVerfG unmissverständlich deutlich gemacht. Haushaltsbetrachtungen dürfen keine Rolle spielen. Und der Status der Beamten für die FDGO und deren Funktion ebenfalls unmissverständlich deutlich gemacht. Sinn und Zweck des Alimentationsprinzips ist es, dass die Beamte unabhängig bleiben und nicht empfänglich für beispielsweise Bestechungen werden. Eine rechtsstaatlich unparteiische Verwaltung muss der Staat alimentieren.

(Prüfschritt 3)

Der Vorwurf der "Absicht/Vorsätzlichkeit" der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit der Besoldung hat das BVerfG ebenfalls nicht ohne Grund eingestreut, Zitat" vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung" & "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen und Jahren evident verletzt".


AltStrG

#5431
Zitat von: Durgi in Gestern um 10:12@GeBeamter

Deine Einordnung ist in weiten Teilen sehr sauber und zeigt genau das richtige Gespuer fuer die Trennlinien, die das BVerfG gezogen hat... und ebenso fuer jene, die es bewusst offengelassen hat :D

Zwei Dinge wuerde ich herausarbeiten und leicht nachschaerfen:
1. Mindestbesoldung vs. Amtsangemessenheit, nennen wir es  "die entscheidende Zaesur"
Du hast voellig recht: Mit dem Leitsatz, dass der Beamte nicht zur Abwehr eines realen Armutsrisikos auf andere Einkuenfte verwiesen werden darf, ist das Partnereinkommen für die Mindestbesoldung erledigt. Das ist keine Randnotiz, sondern eine klare Sperre.
Damit sind Modelle, die (wie der fruehere BMI-Entwurf) zur Erreichung der Mindestbesoldung ein (auch geringfuegiges) Partnereinkommen unterstellen, verfassungsrechtlich tot(da lehne ich mich vorsichtig aus dem Fenster). Da gibt es keinen Spielraum mehr.

Der zweite Schritt... und hier liegt dein richtiger Instinkt... betrifft die Amtsangemessenheit oberhalb der Mindestschwelle. Das BVerfG hat hier keinen expliziten Leitsatz formuliert, sondern ,,nur" begruendet. Das ist kein Zufall. Der Senat laesst diesen Raum offen, weil er schlicht nicht Gegenstand des Verfahrens war - welch Ueberraschung :)

2. Warum Partnereinkommen auch dort kaum tragfaehig ist
Dein Argument mit dem ,,Diener zweier Herren" greift genau den neuralgischen Punkt. Selbst wenn man theoretisch sagen wollte: Die Familie als Ganzes darf auf weitere Einkuenfte verwiesen werden, kollabiert das Modell praktisch sofort.

Denn:
Jede pauschale Anrechnung eines Partnereinkommens erzeugt neue Ungleichheiten und haette zwingend eine komplexe Haertefallarchitektur zur Folge (Jobverlust, Elternzeit, Krankheit, Umzug, Teilzeit, Trennung).

Vor allem aber entsteht genau das, was der Senat vermeiden will: eine strukturelle Abhaengigkeit der Amtsangemessenheit von Drittentscheidungen, die der Beamte weder steuern noch verantworten kann.

Faellt das unterstellte Einkommen weg, rutscht die Familie sofort unter die amtsangemessene Alimentierung – ohne dass der Dienstherr reagiert hat. Das ist mit Art. 33 Abs. 5 GG schlicht nicht vereinbar.

Insofern teile ich deine Schlussfolgerung.
Auch jenseits der Mindestbesoldung wird eine Rechtfertigung von Partnereinkommen extrem angreifbar sein. Nicht weil das BVerfG es ausdruecklich verboten haette, sondern weil jede denkbare Ausgestaltung entweder gleichheitswidrig, praxisuntauglich oder alimentationssystematisch inkonsistent waere.

Halten wir also fest: Du hältst das Partnereinkommen aus den gleichen Gründen wie ich (auch) für tot. :)

Ich hatte ganz weit vorne schon drauf hingewiesen, dass die strukturelle Ungleichheit beim Partnereinkommen (Arbeitslosigkeit, Kündigung, Kurzarbeit, Teilzeit, Kinderzeit, Elternzeit des Partners, Krankheit, Trennung, Tod) niemals die GG-Schranke passieren wird. Dazu müsste man zusätzlich definieren, was ein "Partner" ist (Ehe, Lebenspartnerschaft, Verlobung, gemeinsame Haushaltsführung, religiöse Mehrehe) und was ein "Einkommen" ist (Was passiert eigentlich, wenn der Partner eine Million Euro verdient? Dann braucht der Beamte ja gar nicht mehr besoldet werden? Was ist mit Einkommen aus Erbfällen? Aus Stiftungen? Aus Aktienbesitz? Aus Immobilienbesitz? Aus Unfällen oder Rentenzahlungen?).

All das führt dazu, das m.M.n. in aller Deutlichkeit das Partnereinkommen tot ist. Und genau das wusste das BVerfG, als es den in Rede stehenden kleinen Spalt offen ließ bzw. offen lassen musste, damit der Gestaltungsspielraum des Besoldungsgesetzgebers nicht auf Null schrumpft.

Zudem gibt es tatsächliche Fälle des "Partnereinkommens", nämlich zwei Beamte, die verheiratet sind. Dort werden Familienzuschläge u.a bereits verrechnet, halbiert bzw. nicht gezahlt. Auch deswegen wird das BVerfG es nicht offiziell für tot erklären.

Die zusätzliche Problematik der Rechtsprechung des ersten Senates im Rahmen der Bürgergeld/HartzIV/Sozialgesetzgebung im Zusammenhang mit der Rechtsprechung des zweiten Senats in Sachen Alimentierung hatte ich schon ausgeführt.

AltStrG

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 10:30Vielleicht durchschlägt der DH ja den gordischen Knoten und kommt mit einer einem Geniestreich gleichenden Lösung um die Ecke.

Das halte ich für ausgeschlossen. ;)


AltStrG

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:40@

Das oft bemuehte Beispiel Bayern hilft hier nur bedingt. Politisch funktioniert das Modell bislang, verfassungsrechtlich ist es aber weder abschliessend geklaert noch ohne Weiteres auf den Bund uebertragbar.


Eben, es wurde nicht angegriffen. Und bislang stand Bayern (trotz Partnereinkommen!) an der Spitze der Besoldungspyramide, wenn ich mir die Besoldungstabellen aus Bayern hier im Forum so ansehe.

Hugo

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:04Eben, es wurde nicht angegriffen. Und bislang stand Bayern (trotz Partnereinkommen!) an der Spitze der Besoldungspyramide, wenn ich mir die Besoldungstabellen aus Bayern hier im Forum so ansehe.

Bei einer 5K Familie hätte ich in Bayern 209 Euro mehr. Da sind die anderen BL besser aufgestellt.

Alexander79

Zitat von: Hugo in Heute um 06:21Bei einer 5K Familie hätte ich in Bayern 209 Euro mehr. Da sind die anderen BL besser aufgestellt.
Im Jahr?
Ansonsten bitte Jahreswerte vergleichen.
In Bayern gibts noch Sonderzahlungen.

clarion

Und gehen einige Bayern gegen das Partnereinkommen vor? Der Tenor ist ja hier, dass die Anrechnung Partnereinkommen nur in der Theorie möglich ist, in der Praxis aufgrund der unterschiedlichen Lebenskonetellationen nicht auber juristisch begründet ist.

Dann warten wir mal ab, was sich am Rosenmontag tut. Ich bin schon gespannt auf Eure Einordnung. Gerade der Bund hat mit der Spanne von A3 bis A16 noch die größte Spanne, und braucht hinsichtlich des Abstandsgebotes noch die meisten Abstufungen.

Hugo

Zitat von: Alexander79 in Heute um 06:59Im Jahr?
Ansonsten bitte Jahreswerte vergleichen.
In Bayern gibts noch Sonderzahlungen.
Im Jahr sind es 2429 € netto mehr in Bayern. Das sind auch diese Sonderzahlungen die den Kohl "fett" machen. Ohne SZ würde ich in Bayern ganze 0,87 € mehr im Monat bekommen  :) 

DrStrange

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:55Zudem gibt es tatsächliche Fälle des "Partnereinkommens", nämlich zwei Beamte, die verheiratet sind. Dort werden Familienzuschläge u.a bereits verrechnet, halbiert bzw. nicht gezahlt. Auch deswegen wird das BVerfG es nicht offiziell für tot erklären.


Und da frage ich mich: Ist das rechtens? Ich mache mich doch als Partner auch von einem Dritten abhängig!? Der eine Partner ist Beamter bei der Lapo in BY und der andere ist Beamter beim Bund. Beide besolden unterschiedlich. Also bei mir ist es tatsächlich nur ein Gefühl, dass es in so einer Konstellation irgendwo klemmen könnte (Habe aber nichts verglichen oder ausgerechnet, nur aus den bisherigen Erfahrungen hier)
Sagt der Besolder hier: dein Partner lebt auch vom Staat und erhält ein 4k Besoldung. Deshalb reicht es auch für dich!?

GeBeamter

Zitat von: Hugo in Heute um 07:27Im Jahr sind es 2429 € netto mehr in Bayern. Das sind auch diese Sonderzahlungen die den Kohl "fett" machen. Ohne SZ würde ich in Bayern ganze 0,87 € mehr im Monat bekommen  :) 

Da muss man dann aber bedenken, dass Bayern 20.000€ Partnereinkommen anrechnet. Mal gesetzt den Fall, das wäre nicht verfassungskonform, wäre die Besoldung insgesamt aber deutlich höher. Man sieht, wie der Bund hier durch jahrelange Untätigkeit hinterherhinkt.

SwenTanortsch

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:57Das halte ich für ausgeschlossen. ;)



Das kann man tatsächlich kaum anders sehen. Denn die in Deinem vorherigen Post genannten strukturellen Ungleichheiten sind so vielfältig und komplex, dass sie sich in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation nicht bewältigen lassen, weshalb sie in ausnahmslos allen bislang vorliegenden Gesetzesbegründungen, mit denen die Betrachtung des Partnereinkommens gerechtfertigt werden soll(t)en, konsequent ausgeblendet worden sind. Zwar könnte der Dienstherr nun im Rahmen der ihn treffenden Darlegungslast die eklatanten Begründungsdefizite im Gerichtsverfahren nachholen, wenn er das sachlich könnte. Das würde ihm allerdings nicht hinreichend gelingen können, wie das alle 17 Dienstrechtsministerien wissen. Nicht umsonst hat bislang keiner auch nur in Ansätzen versucht, die in Gesetzgebungsverfahren eingebrachten empirischen Nachweise einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung zu widerlegen, da sie in der gesellschaftlichen Wirklichkeit der Bundesrepublik nicht widerlegbar sind. Von daher hat man sich auch an jenen Stellen regelmäßig mit kurzen und wenig weiterführenden Behauptungen begnügt.

Im Ergebnis werden die Besoldungsgesetzgeber, die die Betrachtung des Partnereinkommens im Rahmen des von ihnen zu beachtenden Mindestabstandsgebots gesetzlich geregelt haben, diese Regelungen nun ungebrochen fortsetzen - alles andere würde gewaltig höhere regelmäßige Personalkosten nach sich ziehen - und also, wenn sie schlau sind, versuchen, darüber in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten möglichst wenig Worte zu verlieren, die zugleich weiterhin über Behauptungen nicht hinausgelangen werden. Und wer die Betrachtung des Partnereinkommens bislang noch nicht eingeführt hat und das ggf. jetzt doch noch ganz gerne tun möchte, müsste im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung mitsamt dem in der aktuellen Entscheidung wiederholten Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie nun erst recht hinreichende Gründe für sein Unterfangen anführen. Dabei wäre nun insbesondere eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Rn. 70 der aktuellen Entscheidung notwendig. Die sich dabei in den Weg stellende Schranke ist - jetzt noch einmal konkretisiert - insbesondere § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG (https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/__8.html).

Ergo: Wenn der Bund nun ebenfalls noch die Betrachtung des Partnereinkommens einführen wollte - und warum sollte er das in eigener Sicht, also verfassungsrechtlich weiterhin frei floatend, nicht tun wollen -, dürfte es interessant werden, mit welchen Behauptungen man dort dann im Gesetzentwurf operieren wollte, um den toten Gaul zu reiten.

Alexander79

Zitat von: GeBeamter in Heute um 07:32Da muss man dann aber bedenken, dass Bayern 20.000€ Partnereinkommen anrechnet. Mal gesetzt den Fall, das wäre nicht verfassungskonform, wäre die Besoldung insgesamt aber deutlich höher. Man sieht, wie der Bund hier durch jahrelange Untätigkeit hinterherhinkt.
Stimmt, das ist eigentlich der größere "Skandal".
Und dann kommt noch dazu, Bayerns Beamte arbeiten 40 Stunden.

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Heute um 08:21Stimmt, das ist eigentlich der größere "Skandal".
Und dann kommt noch dazu, Bayerns Beamte arbeiten 40 Stunden.

NRW 41 Std. und die stehen bei den Bezügen nicht an der Spitze.

BWBoy

Zitat von: Maximus in Gestern um 21:34Hier nochmal der Beitrag von Kimonbon. Im Übrigen finde ich es sehr auffällig, wie sich die Beiträge von ihm/ihr im Verleich zu früher gewandelt haben ;)

Ich bin gespannt was tatsächlich rauskommt. Ganz schlecht wird es nicht werden, da der DBB seit Mitte 2025 sich sehr zurückhaltend verhält. Die wissen bereits, in welche Richtung es geht. Insofern gehe ich davon aus, dass der neue Entwurf "deutlich" besser sein wird, als der alte Faeser-Entwurf (mit diesen hätte sich der DBB nicht abspeisen lassen).


Naja, Kimonbon hieß ja früher Kimonbo. Und da schien sie mir ein reiner Sarkasmus-Account zu sein.

Kimonbon haut nur manchmal solche Sprüche raus wie damals Kimonbo. Wir können uns nicht mal sicher sein, ob überhaupt dieselbe Person dahinter steckt.

simon1979

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 07:48Das kann man tatsächlich kaum anders sehen. Denn die in Deinem vorherigen Post genannten strukturellen Ungleichheiten sind so vielfältig und komplex, dass sie sich in der Bemessung der amtsangemessenen Alimentation nicht bewältigen lassen, weshalb sie in ausnahmslos allen bislang vorliegenden Gesetzesbegründungen, mit denen die Betrachtung des Partnereinkommens gerechtfertigt werden soll(t)en, konsequent ausgeblendet worden sind. Zwar könnte der Dienstherr nun im Rahmen der ihn treffenden Darlegungslast die eklatanten Begründungsdefizite im Gerichtsverfahren nachholen, wenn er das sachlich könnte. Das würde ihm allerdings nicht hinreichend gelingen können, wie das alle 17 Dienstrechtsministerien wissen. Nicht umsonst hat bislang keiner auch nur in Ansätzen versucht, die in Gesetzgebungsverfahren eingebrachten empirischen Nachweise einer mittelbaren Geschlechterdiskriminierung zu widerlegen, da sie in der gesellschaftlichen Wirklichkeit der Bundesrepublik nicht widerlegbar sind. Von daher hat man sich auch an jenen Stellen regelmäßig mit kurzen und wenig weiterführenden Behauptungen begnügt.

Im Ergebnis werden die Besoldungsgesetzgeber, die die Betrachtung des Partnereinkommens im Rahmen des von ihnen zu beachtenden Mindestabstandsgebots gesetzlich geregelt haben, diese Regelungen nun ungebrochen fortsetzen - alles andere würde gewaltig höhere regelmäßige Personalkosten nach sich ziehen - und also, wenn sie schlau sind, versuchen, darüber in den kommenden Gesetzgebungsverfahren zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten möglichst wenig Worte zu verlieren, die zugleich weiterhin über Behauptungen nicht hinausgelangen werden. Und wer die Betrachtung des Partnereinkommens bislang noch nicht eingeführt hat und das ggf. jetzt doch noch ganz gerne tun möchte, müsste im Rahmen der aktuellen Rechtsprechung mitsamt dem in der aktuellen Entscheidung wiederholten Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie nun erst recht hinreichende Gründe für sein Unterfangen anführen. Dabei wäre nun insbesondere eine hinreichende Auseinandersetzung mit der Rn. 70 der aktuellen Entscheidung notwendig. Die sich dabei in den Weg stellende Schranke ist - jetzt noch einmal konkretisiert - insbesondere § 8 Abs. 1 Nr. 3 MZG (https://www.gesetze-im-internet.de/mzg/__8.html).

Ergo: Wenn der Bund nun ebenfalls noch die Betrachtung des Partnereinkommens einführen wollte - und warum sollte er das in eigener Sicht, also verfassungsrechtlich weiterhin frei floatend, nicht tun wollen -, dürfte es interessant werden, mit welchen Behauptungen man dort dann im Gesetzentwurf operieren wollte, um den toten Gaul zu reiten.

@Swen

Hat das neue Urteil nicht zwischen Vergangenheit und Zukunft unterschieden?

"...mitsamt dem in der aktuellen Entscheidung wiederholten Kontrollmaßstab der vierköpfigen Alleinverdienerfamilie nun erst recht hinreichende Gründe für sein Unterfangen anführen. ..."

So wie ich das Urteil verstanden habe, gilt dieser Ansatz doch nur für vergangene Zeiträume.

Für zukünftige Entscheidungen des Besoldungsgesetzgebers hat doch auch das BVerfG die Mehrverdienerfamilie als Maßstab in Betracht gezogen.