Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BWBoy

Zitat von: MrFen in Gestern um 21:53Welcher Beitrag ist damit gemeint? Gibt es einen Link?  Und wer ist die lieblingskranke Regierungsoberamtsrätin?

Vermutlich Kimonbon

kimonbon

Da sitzt man im Homeoffice gemütlich bei Kaffee und Wäsche waschen und sieht Huch, man wurde zitiert :-) herzlichen Dank für die Zitationen. Und nochmal hört auf meine Worte ich werde auch das Orakel aller Regierungsoberamtsrätinnen genannt hahaaaaaa ich rechne mit mindestens 3000€ Nachzahlung für die letzten Jahre. Bis 3000€ kann der Bund ohne Probleme anordnen, siehe auch damals diese 3000€ Tacken wegen der Inflation oder anderen Gedöns hahaaaaa
Zitat von: BWBoy in Heute um 08:33Vermutlich Kimonbon

Julianx1

So tot wie der Gaul hier beschrieben wird ist er aber nicht. Da fehlt die Leichenschau und der Totenschein.

Das BVerfG hat die Frage ausdrücklich für die Zukunft offen gelassen. Denn sie war bis dato vor der dieser Gerichtsbarkeit nicht zu beantworten.

Bis jetzt kann jeder Besoldungsgeber auch mühelos Bayern als Beispiel nehmen. Erst wenn hier entschieden würde dass es verfassungswidrig ist, muss sich der Bund Gedanken machen.

Auf die Frage hin warum der Bund sehendes Auge etwas regeln sollte was fraglich oder angreifbar wäre? Weil Grundsätze zur Besoldung von der Politik beschlossen werden. Und ja, Haushaltszwänge sind keine Rechtfertigung. Aber Politik hat sich verändert. Gesetze werden immer öfter mit einer periodischen Haltwertzeit erlassen. Und wenn ich sparen muss, dann neige ich dazu erstmal eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Dies mit dem Wissen, dass evtl jemand anderes unter anderen Voraussetzungen das Ganze wieder ausbaden muss.

Auch die Rolle der ,,Sonderopfer" ist real. Sie dürfen nur nicht so benannt werden. Ein Blick in die Vergangenheit trifft es. Ob Höhe der Jahressonderzahlung, wöchentliche Dienstzeit, Wegfall Urlaubsgeld, Einschränkungen zu Teilzeitregelungen, bis hin zum Föderalismus an sich ist von Sonderopfern geprägt. Vielleicht hilft da auch ein Blick von uns Bundesbeamten zu den kommunalen Kollegen. Hier liegen sehr oft die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für Beförderungen nicht vor. Siehe Haushaltssicherung. Dann werden Beförderungen teils über Jahre nicht ausgesprochen. Was zu massiven finanziellen Nachteilen führt.

Auch eine restriktive Beförderungspolitik des Bundes kann zu Haushaltsentspannung führen ohne das hier ein Sonderopfer benannt wurde.

Mich wundert es auch ein wenig, dass hier niemand Stelleneinsparungen und damit einhergehend Arbeitsverdichtungen in die ganze Diskussion mit einbezieht. Für mich ist das ein Sonderopfer. Und eine weitere Verdichtung geht zu meinen Lasten.

Der Besoldungsgeber wird versuchen eine aA unter maximalen minimalistischen Anstrengungen herbeizuführen.

Abstände zwischen den Besoldungen? So niedrig wie irgendwie. Familienzuschläge? Ortszuschläge? In der günstigsten Variante. Anrechnung von fiktiven oder realen Partnereinkommen in der Zukunft? Na klar. Ich würde es erstmal machen. Im Moment kann ich davon ausgehen das ich das Besoldungsmodell angemessen und begründet weiterentwickeln darf. Und da Prinzip des einen Dienstherren ist schon lange aufgeweicht. Wie viele Beamte haben bereits jetzt eine genehmigte Nebentätigkeit. Und wer hat nicht das Einkommen des oder der Partnerin fest ins Haushaltsbuch oder so gar in die Immobilienfinanzierung mit eingerechnet. Naja, bei der Bank sagst du ja auch nicht, bitte rechnen sie nur mit meinem Einkommen.

Die ganze Diskussion hier ist Glaskugel gucken. Das ist aber auch gut so. Mich holt es eher auf den Biden der Realität zurück. Das Evakuieren der Urteile, mit seinen ganzen Auslegungen ist für mich hoch interessant hier. Besonders weil es hier absolute Spezialisten gibt, die sich hier ziemliche Mühe geben.

Aber bei all dem wie es sein müsste, wissen wir das es so nicht kommen wird. Denn wie sein müsste weiß auch der Dienstherr seit 30  Jahren. Und andere Zwänge waren da viel greifender.

Eins noch. An den höheren Dienst. Wir brauchen und überhaupt keinen Kopf machen. Wir sind jederzeit so was von ersetzbar. Geht in die private Wirtschaft. Sucht euer Glück. Attraktiv muss der öD nicht werden. Er wird attraktiv durch die private wirtschaftlich. Sicherheit hat gerade ein großes Comeback. Arbeitsplatzsicherheit mit Ausblick auf ein gutes Einkommen im Alter. Und die Bewerberlisten sind voll. Seit 2023 steigen die Bewerberlisten im allgemeinen Verwaltungsbereich. Und für IT und Technik kann ich nach weiteren Benefiz suchen.

Gen Z. Jung, hoch qualifiziert mit Bachelor und Master in Rekordzeit stehen auf den Listen. Die haben eine ganz andere Beziehung zum Berufsbeamtentum als wir alten Söcke mit 35 und mehr Dienstjahren.


Durgi

Zitat von: Maximus in Gestern um 21:41Verrate nicht zu viel! :D Jetzt schaut sich jeder die Organigramme an. Pass nur auf, sonst kommen einige hier aus dem Forum zu Kaffee und Kekse vorbei ;)
Da mein Avatar mein Erscheinungsbild freitags gegen 12 Uhr ohnehin recht realitaetsnah abbildet, duerfte die Identifikation ueberschaubar sein.
Unangekuendigter Besuch ist zwar grundsaetzlich moeglich, entfaltet seine volle Wirkung erfahrungsgemaess aber erst nach vorheriger Terminabstimmung.
So bleibt die Ordnung gewahrt – und mir die regelmaessige Freude am institutionell korrekt vorbereiteten Gespraech. ☺️

oder um es mit meinen alltaeglichen Worten zu sagen:
§ 1 Identifizierbarkeit und Besuchsmodalitaeten

(1) Die visuelle Repräsentation des Unterzeichners (Avatar) ist geeignet, dessen äußeres Erscheinungsbild freitags gegen 12:00 Uhr mit hinreichender Bestimmtheit abzubilden.

(2) Ein persoenliches Erscheinen Dritter ist dem Grunde nach zulaessig, setzt jedoch zur Wahrung geordneter Verwaltungsablaeufe eine vorherige Terminvereinbarung voraus.

(3) Unangekuendigter Besuch begruendet weder einen Anspruch auf Audienz noch auf Kekse.

(4) Die Freude des Unterzeichners an fachlichem Austausch entsteht regelmaessig nur bei ordnungsgemaesser Vorbereitung.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

kimonbon


Durgi

Zitat von: kimonbon in Heute um 09:01Da sitzt man im Homeoffice gemütlich bei Kaffee und Wäsche waschen und sieht Huch, man wurde zitiert :-) herzlichen Dank für die Zitationen. Und nochmal hört auf meine Worte ich werde auch das Orakel aller Regierungsoberamtsrätinnen genannt hahaaaaaa ich rechne mit mindestens 3000€ Nachzahlung für die letzten Jahre. Bis 3000€ kann der Bund ohne Probleme anordnen, siehe auch damals diese 3000€ Tacken wegen der Inflation oder anderen Gedöns hahaaaaa

Nein.
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

DeltaLima

Zitat von: kimonbon in Heute um 09:01Da sitzt man im Homeoffice gemütlich bei Kaffee und Wäsche waschen und sieht Huch, man wurde zitiert :-) herzlichen Dank für die Zitationen. Und nochmal hört auf meine Worte ich werde auch das Orakel aller Regierungsoberamtsrätinnen genannt hahaaaaaa ich rechne mit mindestens 3000€ Nachzahlung für die letzten Jahre. Bis 3000€ kann der Bund ohne Probleme anordnen, siehe auch damals diese 3000€ Tacken wegen der Inflation oder anderen Gedöns hahaaaaa

Das wären ja dann nur 41,67€ pro Monat, die der DH im Verzug ist

Und ganz ehrlich A3/1 ist nicht an 41€ an der AA gescheitert

Camouflage62

Der Staat wartet auf ein neues BTC ATH ;D  ;D

Alexander79

Zitat von: Rheini in Heute um 08:25NRW 41 Std. und die stehen bei den Bezügen nicht an der Spitze.
Gab meinem Vorredner nur recht.
Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Das ist doch absurd.

Camouflage62

In Bayern sind die Beamten auch noch gut angesehen, genauso wie die Soldaten.

Da ist denke ich der Zugzwang viel größer. Gibt da auch noch die meisten Kasernen der BRD.

Einigung2023

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Gab meinem Vorredner nur recht.
Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Das ist doch absurd.

Wenn ich meine Partnerin mit 2 Kindern, Mietstufe 4, durchrechne würde sie in Bayern 3€ mehr im Monat bekommen im Vergleich zum Bund. Mittlerer Dienst.

Finanzer

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Gab meinem Vorredner nur recht.
Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Das ist doch absurd.

Dann muss man aber auch betrachten, das die Lebenserhaltungskosten in Bayern im Regelfall höher sind als die in den anderen Bundesländern. Und dann haben wir noch den Großraum München....

Btw, wir Hessen werden noch dieses Jahr verfassungskonform besoldet werden. Ganz ganz sicher, ich schwör.
https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/poseck-verspricht-verfassungskonforme-besoldung-in-hessen-noch-in-diesem-jahr-94154619.html

simon1979

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Gab meinem Vorredner nur recht.
Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.
Das ist doch absurd.

Du musst aber auch berücksichtigen, dass Bayern das Urteil von 2020 bereits umgesetzt hat und der Bund eben immer noch nicht.
Ich (A8 zwei Kinder) hatte damals für den Zeitraum von 2020 bis 2023 eine Nachzahlung von ca. 12.000 € erhalten.

Rentenonkel

Zitat von: AltStrG in Gestern um 23:42Nur an dieser Stelle: Haushaltsbetrachtungen und Sonderopfer dürfen nur unter engsten Schranken für Beamte im Rahmen ihrer Alimentierungen gelten. Erst wenn die Einsparungen ALLE Bereiche im GLEICHEN Umfang betreffen würden, dann, und nur dann, kämen Einsparungen (aka keine Kürzungen mit Ausnahme des gleichen Umfanges) in Betracht.

Faktisch und de jure ist ein Sonderopfer unmöglich, dass hat das BVerfG unmissverständlich deutlich gemacht. Haushaltsbetrachtungen dürfen keine Rolle spielen. Und der Status der Beamten für die FDGO und deren Funktion ebenfalls unmissverständlich deutlich gemacht. Sinn und Zweck des Alimentationsprinzips ist es, dass die Beamte unabhängig bleiben und nicht empfänglich für beispielsweise Bestechungen werden. Eine rechtsstaatlich unparteiische Verwaltung muss der Staat alimentieren.

(Prüfschritt 3)

Der Vorwurf der "Absicht/Vorsätzlichkeit" der mutmaßlichen Rechtswidrigkeit der Besoldung hat das BVerfG ebenfalls nicht ohne Grund eingestreut, Zitat" vollständigen Ausfall der Gestaltungsverantwortung" & "Pflicht zur kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen und Jahren evident verletzt".

Ein Sonderopfer in diesem Sinne liegt jedoch nicht vor. Dazu müsste der Gesetzgeber erst einmal feststellen, dass der Beamte eigentlich mehr bekommen müsste, dass allerdings aus Gründen des Sparhaushaltes nicht macht.

Hier geht es um etwas anderes: Einen Modellwechsel vom Alleinverdiendermodell zum Mehrverdienermodell. Ein solcher Wechsel ist kein Sonderopfer, solange der verfassungsrechtliche Rahmen nicht verlassen wird, sondern schlicht eine Fortschreibung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. 

Wenn jedoch, und das dürfte dann nach Art. 33 Abs. 5 GG das sein, was schwierig werden dürfte, nach dem Modellwechsel der Gesetzgeber eben de facto durch ein fiktives Partnereinkommen eben nicht mehr in jedem Fall die gesamte Familie alimentieren muss, dann dürfte auch eine Einschränkung der Grundrechte des Beamten nach Art. 33 Abs. 5 GG, also insbesondere nach dem Europäischen Recht das Streikverbot, nicht mehr zulässig sein. Das eine ist meiner Meinung nach untrennbar mit dem anderen verbunden, was dann de facto das Ende des Berufsbeamtentums bedeuten würde, so es nicht ohnehin in ein paar Monden erneut von Karlsruhe kassiert würde.

Allerdings gibt es nach meiner Einschätzung eine wesentliche Stellschraube, an der der Gesetzgeber drehen könnte, ohne den verfassungsrechtlichen Rahmen zu verlassen und dennoch mittelbar etwas mit Partnereinkommen zu tun haben dürfte: Die Kosten der Krankenversicherung. Die Kinder und Ehepartner, die über eigenes Einkommen verfügen, sind regelmäßig selbst versichert, in den weit überwiegenden Fallen sogar in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Daher darf man sich schon die Frage stellen, wieso bei der Mindestbesoldung (und aufgrund des Abstandsgebotes auch in den darüber liegenden Besoldungsgruppen) bei dem 4K Musterbeamten immer ein pauschaler Beitrag zur KV und PV für seine Familienangehörigen angesetzt wird, den er jedoch nicht immer hat. Hier könnte man aus meiner Sicht wesentlich ungleiches auch ungleich behandeln.

An dieser Schraube, so denke ich, kann der Besoldungsgesetzgeber durchaus drehen: Entweder durch Erhöhung der Beihilfesätze so wie in Sachsen, wobei diese ins Leere laufen, wenn die Familienangehörigen selbst versichert sind, oder durch Arbeitgeberzuschüsse zu den nachgewiesenen Kosten der privaten KV und PV (wie schon früher gesagt: die ja jetzt per Elstam abgerufen werden können). Die Kosten für die private KV und PV dürfen jedoch lediglich die Höhe der Nebenbesoldungen beeinflussen und um eine generelle Anhebung oder zumindest Reform der Grundalimentation kommt der Gesetzgeber, so denke ich, dennoch nicht vorbei.

Auch gibt es im Sozialrecht (Bürgergeld, Grundsicherung) die Verpflichtung zur Unterstützung der Eltern ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 EUR. Daher könnte man im Rahmen der Familienzuschläge auch darüber nachdenken, ob bei einem hohen Einkommen der Angehörigen ein Unterhaltsanspruch des Familienangehörigen gegenüber dem Beamten mehr angenommen werden kann und insoweit die Familienzuschläge ab einem gewissen Einkommen, mit welchem der Partner oder das Kind grundsätzlich in der Lage sein sollte, seinen Lebensunterhalt vollständig selbst bestreiten zu können, mithin die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruches nach §§ 1601 ff. BGB nicht mehr gegeben sind, abgesenkt werden dürften oder sogar vollständig wegfallen dürften. Mit einer ähnlichen Begründung gibt es in Beamtenfamilien ja auch nur bei einem der beiden Beamten einen Familienzuschlag. In vielen Rechtskreisen gibt es beispielsweise auch bei der Beihilfe eine Einkommensgrenze, ab der für Familienangehörige gar keine Beihilfeberechtigung mehr vorliegt. Meines Wissens nach ist diese bisher nicht verfassungsrechtlich beanstandet worden.

Diese Reformen wären aus meiner Sicht keine Sonderopfer, die durch die Rechtsprechung, die Du zitiert hast, abgedeckt wären, weil sie nicht die Grundalimentation sondern nur die Nebenbesoldungskomponenten berühren, die nicht den gleichen verfassungsrechtlichen Schutz wie die Grundalimentation haben.

BVerfGBeliever

Zitat von: AltStrG in Heute um 00:04Und bislang stand Bayern (trotz Partnereinkommen!) an der Spitze der Besoldungspyramide

Zitat von: Alexander79 in Heute um 09:15Trotz Partnereinkommen bezahlt Bayern seinen Beamten tausende Euros mehr als der Bund.

Aktueller Snapshot der A16-Endstufen-Grundbesoldungen (Stichwort Fortschreibungsprüfung) am ,,Vorabend" der angekündigten aschermittwöchlichen Dobrindt(Frau Walter, wo ist mein Sprechzettel?)-Spitzenbesoldungs-Bazooka:

- Bayern: 107.599,76 €
- Bund: 107.741,76 €
- Sachsen: 111.979,92 €
- Hessen: 112.876,08 €

Helau!