[NI] Besoldungsrunde 2019 - Niedersachsen

Begonnen von Admin, 04.03.2019 10:51

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DDU_Nds

Geld wird es wohl erst im August bzw. September geben...

Mitteilung des MF vom 09.05.2019

Buccaneer

Klasse...das fühlt sich dann fast an wie Urlaubsgeld - ein Relikt aus längst vergangenen Epochen.
Nun ja, Gesetzesverfahren dauern nun einmal, und als es in der Sitzungs-TO für Mai nicht auftauchte...

DDU_Nds

Nichts, was wir nicht schon wussten findet ihr in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 13.05.2019
Zitat"Die Niedersächsische Landesregierung hat am (heutigen) Montag die Einbringung des Gesetzentwurfs über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften in den Landtag beschlossen. Die durchgeführte Verbandsbeteiligung hat im Ergebnis keine Änderungen am Gesetzentwurf der Landesregierung ergeben. Kernelement des Gesetzentwurfs ist die wirkungsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten der Länder rückwirkend zum 1. März 2019, auch für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen des Landes. [...]


[...]Der Gesetzentwurf sieht vor,

       
  • [...]2019 ist eine zum 1. März rückwirkende Anhebung der Bezüge um 3,16 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro[...]

       
  • [...]2020 sollen die Bezüge um weitere 3,2 Prozent zum 1. März 2020 erhöht werden.

       
  • Eine weitere Erhöhung um 1,4 Prozent für das Jahr 2021 erfolgt zum 1. März 2021. [...]"[/l]
Den Gesetzentwurf habe ich bislang noch nicht gefunden.

DDU_Nds


toommtom

Servus! :)
Kann mir jemand kurz sagen, ob diese Mindesterhöhung von 100€ für alle Besoldungsgruppen gilt? Ich habe mir den Gesetzesentwurf durchgelesen, habe jedoch keinen § gefunden oder den entsprechenden § überlesen, der diese Mindesterhöhung einschränkt.
Meine Gruppe ist A13.

Herzlichen Dank für Eure Antworten! :)

_restore

Gilt für alle. Hat aber nicht für alle Auswirkungen. Mit A13 verdienst du Zuviel, um von der Mindesterhöhung zu profitieren. Siehe hier:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/ni/a/2019/a/vergleich.beamte-nds-2018i.html

Buccaneer

Na, dann braucht es ja heute nur noch beschlossen zu werden...am schönsten an der Drucksache 18/3763 (jener Gesetzentwurf) liest sich die Begründung, warum die Besoldung, obwohl in zwei der fünf Punkte des BVerfG-Beschlusses gerissen, doch noch verfassungskonform sein dürfte...
Sollte das in den anhängigen Klagen genauso gesehen werden, rückt die (Neu-)Gewährung des Weihnachtsgeldes wohl wieder in weite Ferne...

Fragmon

Da habt ihr noch Glück, in Sachsen sieht das viel schlimmer aus:
2018
7,18% hinter Tarif
12,77% hinter nominallohnindex
4,31 %hinter Verbraucherpreis
2020
5,45% hinter Tarif
10,15% hinter nominallohnindex
2,38 % hinter Verbraucherpreis

Das ist auf Kante genäht.


Fragmon

#173
Edit: hier stand Müll

TV-Ler

Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:09
Die Erhöhungen der Indizes sind in Niedersachsen niedriger als in Sachsen obwohl es  bundeseinheitlich gleich sein sollte.
Warum sollte das bundeseinheitlich gleich sein?

Fragmon

Zitat von: TV-Ler am 18.06.2019 13:16
Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:09
Die Erhöhungen der Indizes sind in Niedersachsen niedriger als in Sachsen obwohl es  bundeseinheitlich gleich sein sollte.
Warum sollte das bundeseinheitlich gleich sein?

Ich habe es gerade gelesen, dass die Daten aus den statistischen Landesämtern genommen werden sollten bzw. Regional differenziert.

TV-Ler

Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:19
Zitat von: TV-Ler am 18.06.2019 13:16
Zitat von: Fragmon am 18.06.2019 13:09
Die Erhöhungen der Indizes sind in Niedersachsen niedriger als in Sachsen obwohl es  bundeseinheitlich gleich sein sollte.
Warum sollte das bundeseinheitlich gleich sein?

Ich habe es gerade gelesen, dass die Daten aus den statistischen Landesämtern genommen werden sollten bzw. Regional differenziert.
Selbst wenn mit einem bundesweiten Durchschnitt gerechnet werden würde, so wäre doch gerade das fragwürdig. Die Beamtenbesoldung ist nunmal heute "regionalisiert" und deshalb sollte einen niedersächsischen Beamten beispielsweise die Teuerungsrate in Sachsen nicht scheren ...

DDU_Nds

Lt. Pressemitteilung des MF gibt es
Zitat3,16 % - mind. 100 Euro - rückwirkend zum 01.03.2019
3,2 % zum 01.01.2020 und
1,4 % zum 01.01.2021
[...]

Mit der rückwirkenden Zahlung ist im September 2019 zu rechnen.

Falls ich es im Gesetzentwurf richtig gelesen habe, wird jetzt die Mindestversorgung aus A5 Stufe 8 mit 65 % berechnet - abzüglich der allgemeinen Stellenzulage und ohne die bisherige Bruttoerhöhung von 30,68 Euro.



Buccaneer

6. § 40 Abs. 3 Satz 3 erhält folgende Fassung:
,,3Es darf nicht hinter 75 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe
der Besoldungsgruppe A 5 zurückbleiben."
7. § 60 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
,,(4) § 58 Abs. 7 und 8 gilt entsprechend."

...so der Text...

DDU_Nds

§ 40 NBeamtVG bezieht sich auf die MindestUNFALLversorgung, die man erhält, wenn man einen Dienstunfall hatte und infolgedessen dauerhaft dienstunfähig ist.

Ich beziehe mich jedoch mit dem Wort "Mindestversorgung" auf § 16 Absatz 3 NBeamtVG (=> dauerhaft dienstunfähig, ohne dass ein Dienstunfall vorliegt)Im Entwurf unter Artikel 5 3. zu finden.