8h Arbeitszeitanrechnung bei Dienstreise über 8h?

Begonnen von mathias172, 24.10.2019 09:20

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Spid

Auch aus Sicht des Arbeitsschutzes wäre das völlig unbeachtlich.

BAT

Doch wäre es, jeder Arzt wird es bestätigen. Studien liegen vor.

Du meinst wohl die rechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz?

Spid

Welche Studien oder Ärzte bestätigen, daß es aus Arbeitsschutzgründen fatal oder auch nur relevant wäre, wenn die Arbeitsvertrags-, Tarif- oder Betriebsparteien Reisezeiten als Arbeitszeit deklarierten?

BAT

Nicht weitere Details in die Feststellung einbringen, sonst gibt es nur Nebendiskussionen.

Im Gegenteil, wärst Du in der Pflicht zu erklären, wieso es Höchstarbeitszeiten in Deutschland gibt. Oder sind die aus Umweltschutzgründen entstanden?

Spid


BAT

Zitat von: Spid in 25.10.2019 20:00
Welche weiteren Details?

Wir reden über Arbeitsschutz, sei es gesetzlich normiert oder empirisch erforscht, und Du bringst die Tarifparteien, etc. mit rein.

Also bitte eine einfache Antwort auf eine einfache Frage.

Spid

Du führtest au:
Zitat von: BAT in 25.10.2019 18:36
Und daher wäre es ja fatal, bei so einigen Dienstreisen den Teil der Reise als Arbeitszeit zu deklarieren. Für beide Seiten.

Darauf entgegnete ich:
Zitat von: Spid in 25.10.2019 18:40
Nein. Siehe u.a. auch das o.g. BAG-Urteil mit weiteren Verweisen.

Woraufhin Du ausführtest:
Zitat von: BAT in 25.10.2019 18:43
Mir geht es nicht zuvörderst um die Vergütung. (die bekommen wir hier auf anderem Wege)

Woraufhin ich entgegnete:
Zitat von: Spid in 25.10.2019 18:49
Auch aus Sicht des Arbeitsschutzes wäre das völlig unbeachtlich.

Da in dem Urteil und insbesondere den darin enthaltenen weiteren Verweisen, auf das ich verwies, die entsprechenden arbeitsrechtlichen Implikationen enthalten waren, u.a. jene, daß es sich gesetzlich ja um Arbeitszeit handele, bleiben nur die von mir genannten Gruppen, die etwas als Arbeitszeit deklarieren könnten. Und das hätte - wie ausgeführt - keine Auswirkungen auf den Arbeitsschutz. Also, wo sind die Studien und Ärzte, die anderes behaupten?

BAT

Also ist die gesetzliche Regelung zur Höchstarbeitszeit überflüssig?



Spid

Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß aus meinen Ausführungen?

Kryne

Zitat von: BAT in 25.10.2019 18:26
Ja, gut, das nicht bezahlt wird ist die eine Sache. Aber man steht auch als Beschäftigter in der Pflicht, nicht gegen Gesetzte zu verstoßen. Deswegen besser alles über 10 Stunden nicht als Arbeitszeit deklarieren.

Also ich habe ein paar mal im Jahr mehr als 10 Stunden. Lasse ich mir dann natürlich als Überstunden aufschreiben.

Kommt bei mir vor, wenn ich z.B. an einer politischen Sitzung teilnehmen muss um z.B. etwas zu präsentieren. Wenn ich da irgendwo bei Top 7 oder 8 bin, dann kann es sein das ich nach 1 Std. raus bin, oder nach 3 oder sogar 4. Je nachdem wie ausgiebig vorherige Punkte diskutiert werden.

Da ich sowas vorher nicht weiß, muss ich natürlich meinen Arbeitstag ganz normal gestalten um am Ende im blödesten Fall nicht mit einem Minus dazustehen.

Aber gut, das war hier nicht Thema :D


Würde ich meine Reisezeit nicht vergütet bekommen, dann würde ich keine Lehrgänge mehr besuchen. So einfach ist das. (Mein AG ordnet keine Lehrgänge an, zumindest in den 5 Jahren die ich dort bin bisher noch nie erlebt).

Spid

Und wenn er es täte?


Davon ab haben hier ja nun mehrere Diskussionsteilnehmer geäußert, ihr AG würde übertariflich die Reisezeit anrechnen. Interessant wäre in dem Zusammenhang ja noch, ob es sich in diesen Fällen um kommunale AG in Ländern handelt, in denen derlei gesetzlich untersagt ist.

Kat

Zitat von: Kaffeetassensucher in 25.10.2019 08:54
Zitat von: superbraz in 25.10.2019 08:09
bei uns ist fahrzeit > dienstzeit

warum sollte es auch anders sein?

Da könnte man auch fragen: Warum sollte es so sein?
Lehnt man sich im Zug oder auch im Auto (als Beifahrer) zurück und schläft noch ne Runde, liest ein Buch oder malt bunte Strichmännchen auf ein Blatt Papier, fiele es mir ziemlich schwer, dies als Arbeitszeit ansehen zu wollen ("Ich habe im Geiste Excel-Zellen gezählt", "Das war Fachliteratur! Der Ring, den Frodo in den Vulkan gelesen hat, steht für ...!", "Das waren Vorab-Notizen für meine Präsentation, die ich gehalten habe!"?).

Zudem kenne ich als Grundsatz "Fahrtzeit ist keine Arbeitszeit". Das mögen einzelne AG anders handhaben oder es mag oder mag nicht abweichende Regelungen dazu geben aber eben so habe ich das in der Ausbildung gelernt und so wird es auch bei uns gehandhabt.

Natürlich ist Fahrtzeit Arbeitszeit. Ich habe die Zeit nicht zur freien Verfügung, ich kann nicht tun und lassen was ich will sondern muß im Zug zu dieser Forbildung sitzen.

Spid

Im Sachverhalt geht es ja nicht um die Frage der Arbeitszeit, sondern um die Frage, ob sie zu vergüten sei. Dazu gibt es eine abschließende Regelung im Tarifvertrag.

WasDennNun

Zitat von: Kat in 28.10.2019 07:04
Natürlich ist Fahrtzeit Arbeitszeit. Ich habe die Zeit nicht zur freien Verfügung, ich kann nicht tun und lassen was ich will sondern muß im Zug zu dieser Forbildung sitzen.
Und du nimmst natürlich dir Arbeit mit, die du im Zug erledigen kannst, gell!

BTW:
So natürlich wie eben auch nicht jede Minute im Büro Arbeitszeit ist?
Ich hätte kein Problem, wenn die "Frühstücksrunden", Kaffeepausen etc. von der vergüteten Arbeitszeit abgerechnet werden, dann wäre diese Diskussion schnell vorbei.

Tariflich hat man jedoch kein Anrecht auf die pauschalen Vergütung der Fahrtzeit als Arbeitszeit.
Das wäre ja mal was für die nächste Tarifrunde.

Dakmer

Zitat von: Spid in 28.10.2019 06:57
Davon ab haben hier ja nun mehrere Diskussionsteilnehmer geäußert, ihr AG würde übertariflich die Reisezeit anrechnen. Interessant wäre in dem Zusammenhang ja noch, ob es sich in diesen Fällen um kommunale AG in Ländern handelt, in denen derlei gesetzlich untersagt ist.

Landkreisverwaltung. Wir bekommen seit ca. letzem Jahr die Wegezeit. D. h. nicht nur, wenn ich selbst Auto fahre, sondern wenn ich zum Zug muss ab Haus. Und das ist gesetzlich untersagt? Oh je.