Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid

Die Rechtsmeinung des AG, die in einer Stellenbewertung zum Ausdruck kommt, berührt die Eingruppierung in keinster Weise. Ob man eine solche beantragt oder einen Döner bestellt, hat dahingehend den gleichen Effekt - ein Döner macht aber wenigstens satt, eine Stellenbewertung ist einfach nur ein Schriftstück ohne Wert.

Django79

Aktuell bin ich aber nach erfolgter Stellenbewertung seitens meines Arbeitgebers (anno 2012) "korrekt" eingruppiert, wenngleich sich aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen entscheidende Änderungen meiner Aufgaben bis zum heutigen Tage ergeben haben. Wie würde die Überleitung anhand einer neuen Enteltordnung ab 2021 in einem solchen Fall aussehen bzw. vonstatten gehen?

Spid

TB sind stets korrekt eingruppiert. Es kann qua definitionem keine falsche Eingruppierung geben. Mithin bist Du nun korrekt eingruppiert und wirst es auch nach Inkrafttreten der Änderungen sein.

Amiga

@TV-Ler und @Spid: Dankeschön. Ihr habt mir sehr geholfen.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

lowsounder

Ich glaub Django meint, wie (und eventuell wann) der AG vorgeht. Ob er selbstständig prüft ob sich durch die geänderte EGO Änderungen der EG ergeben und dann den AN darauf hinweist, dass der AN einen Antrag zur Höhergruppierung stellen kann.

Spid

Wir haben dich schon festgestellt, daß es im Bereich IT weder Bestandsschutz noch Antrag auf Höhergruppierung gibt.

lowsounder

 ;D Natürlich.
Aber stellen wir uns ein Paralleluniversum (oder eine wahnwitzige Zukunft) vor, in dem der TVÜ-L nicht so geschrieben ist wie er es jetzt ist, sondern dass klar geregelt ist, dass eine Höhergruppierung auf Antrag möglich ist ab 2021.

Spid

Warum sollten wir Regelungen annehmen, die die Tarifparteien nicht getroffen haben? Und vor allem: wie wollen wir antizipieren, welche Regelungen die Tarifparteien vielleicht hätten treffen wollen?

TV-Ler

Zitat von: Spid am 07.11.2019 08:12
Und vor allem: wie wollen wir antizipieren, welche Regelungen die Tarifparteien vielleicht hätten treffen wollen?
Hmm, wer kann uns aus diesem Ödland der Unkenntnis befreien?

WasDennNun

Jeder IT sollte sich anschauen, was seine auszuübednen Tätigkeiten und was sein ausgeübten tätigkeiten sind, wenn seine ausgeübten Tätigkeiten jetzt oder in Zukunft eine HG bedeuten, dann sollte er dafür sorgen, dass die ausgeübten Tätigkeiten zu auszuübende werden, oder sie rechtzeitig nicht mehr machen, damit der Ag sie überträgt.

Stellenbewertungen können einen da evtl. ein Anhaltspunkt sein, sich eine eigene Meinung zu bilden.

lowsounder

@Spid
Warum? Na um eine theoretische Frage zu beantworten.
Bei dem "Was" gehen wir nach dem Prinzip der Parsimonie vor: § 29f soll genau wie § 29d sein, nur mit einem um ein Jahr verschobenen Zeitraum.

Wastelandwarrior

Ihr müsst viel entspannter werden... das ist nicht der Koran. Bei dem offensichtlichen Fehler, keine Maßgaben für § 29d Absatz 1 TVÜ-Länder geregelt zu haben, handelt es sich eben um einen solchen und der ist im Wege der Auslegung für Zweit-Semester Bachelor-Studierende vernünftig anwendbar.  ;)

Wastelandwarrior

btw. jeder der so einen Fehler alleine findet, kann sich ja als Lektor melden und die Schlaumeier-Brille tragen. Sowohl bei den beteiligten Gewerkschaften als auch bei den Arbeitgebern sind die Stellen offensichtlich unbesetz (oder fehlbesetzt).  :)

Spid

Das kann eben nicht im Wege der Auslegung geheilt werden - das wird auch der Bachelorstudent im 2. Semester so sehen, sofern er etwas studiert, was ihm die dafür notwendige Kompetenz vermittelt. Es besteht keine Regelungslücke, mithin gibt es nichts zu schließen. Der Sachverhalt ist durch die Tarifvertragsparteien so geregelt worden, daß kein Bestandsschutz für IT-Beschäftigte besteht, mithin die Änderungen der EGO unmittelbar auch auf Bestandsbeschäftigte mit unverändert auszuübender Tätigkeit wirken, ohne daß ein Antrag erforderlich wäre oder die Möglichkeit bestünde, einen solchen zu stellen. Ob sie zu doof waren, ist dabei unbeachtlich. Die Tarifvertragsparteien haben schließlich schon eine Menge Mist beschlossen.

Wastelandwarrior

Da irrst du. Die Regelung wäre dann überflüssig (weil § 12 TV-L auch so unmittelbar gelten würde). Also sollte "etwas" anderes geregelt werden. Was, ist nicht schwer rauszubekommen.  ;)  Und nein, es ist nicht "unbeachtlich" wie der Kontext ist und was offensichtlich geregelt werden sollte. Aber da sind wir wieder bei: "Es muss alles immer überall richtig sein, sonst kann ich nicht arbeiten!" (was ich dir im Übrigen nicht abkaufe  :D ) oder "Menschen machen Fehler und damit muss man umgehen." Im Bereich der Länder wird -bis jemand wie du klagt und beim BAG gewinnt- sicher der Sinn und Zweck umgesetzt werden. Ganz praktisch.