Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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Spid

Also weder automatisch noch tarifkonform. Da ein Antrag gestellt werden muß, kann von automatisch nicht die Rede sein - was ja auch gut, sonst wäre das tarifwidrig. Es ist aber dennoch tarifwidrig, weil die Antragsfrist noch nicht begonnen hat und somit auch ein Antrag noch nicht gestellt werden konnte. Was auch immer Gegenstand des Änderungsvertrages war, es ist nicht die Änderung des Tarifvertrags zum 01.01.20.

QuietscheEnte

Lieber Spid,
ich bin derzeit in E7 eingruppiert und habe eben einen Änderungsvertrag zu E9b unterschrieben, da ich ab 01.01.20 dahin höher gruppiert werde.

Spid

Also stimmt doch meine Annahme: Was auch immer Gegenstand des Änderungsvertrages war, es ist nicht die Änderung des Tarifvertrags zum 01.01.20.

Capo

Habe jetzt meine Abrechnung bekommen. Bei uns hier in NRW hat das LBV bei der Überleitung der Meister und Techniker in die 9a, für alle die in der Stufe 4 oder höher gekommen sind, rückwirkend das Überstundenentgelt neu berechnet und zurückgefordert. Bei mir über 300 Euro. Wer solche Abschlüsse macht sollte Entlassen werden >:(

Andyheinz04

Hallo,

mal eine kurze Frage,
Ich bin Techniker und wurde im Dezember von der 9a Stufe 3 auf Stufe 5 hochgestuft.
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?

Danke für die Info

Spid

Eine Überleitung in E9b findet nicht statt. Eine Höhergruppierung kann auf Antrag erfolgen. Der Antrag ist formlos.

TV-Ler

Zitat von: Andyheinz04 in 07.01.2020 08:03
Wie wird die Überleitung aussehen in die 9b? Antrag? Wenn ja wo finde ich einen solchen Antrag?
Es findet keine Überleitung statt, sondern auf Antrag eine Höhergruppierung.
Der Antrag kann formlos erfolgen.

Uni1606

Hallo Forum Gemeinde

Ich verfolge in geraumen Abständen das Bunte Treiben ihr im Forum
und Versuche für mich passende Informationen zu finden.
Meistens mit Erfolg durch gute Antworten der Spezis hier.

Nun komm ich aber leider nicht weiter und bitte um Rat

Ich bin Industriemeister (Werkstattleiter einer Mechanischen Werkstatt) an einer Hochschule.
Mir sind 2 Facharbeiter plus Auszubildenden ständig unterstellt.
Diese Tätigkeit mache ich seit Juni 2013 Eingruppiert wurde ich in die E7/3.
2018 wollte mein Vorgesetzter meine Stellenbeschreibung anpassen und mich somit in die E9/2
bringen. Vorgesehen war E9 mit Verlängerten Stufenlaufzeiten nach Anlage A Entgeltordnung
15.2 Fallgruppe 2 mit Gruppenzulage. Angeboten von der Dienststelle wurde Fallgruppe 4 also ohne Zulage. Ich habe dieses Angebot Dankend ausgeschlagen, da ich durch die Verlorenen Jahre incl. weniger Sonderzahlung plus den Verlängerten Stufenlaufzeiten kein positives Ergebnis für mich gesehen habe. Zudem habe ich etwas auf den neuen Tarifvertrag gehofft dass es eine Einigung bei Stufengleicher Höhergruppierung gibt. Stand jetzt ist, keine Stufengleicher Höhergruppierung,
dafür keine Verlängerten Stufenlaufzeiten, Eingruppierung der Meister mindestens in E8.
Ich bin jetzt in der E7/4 und würde im Juni 20 in die E7/5 kommen.
Meine Frage zu dieser Situation ist jetzt, wie ich mich verhalten soll.
Nach Absprache mit dem PR würde mir gesagt dass die Höhergruppierung in E8 die ab 01.01.20 in Kraft getreten ist, beantragt werden muss. Bedeutet für mich Ich komme wahrscheinlich rückwirkend ab 1. oder 2. Quartal in die E8/3. Mit dem Garantiebeitrag wären das also 100 Euro mehr. Aber ich Verliere einfach mal so knapp 4 Jahre meiner Erfahrungsstufe. Was soll ich also tun, warten bis ich im Juni in der E7/5 bin und dann einen neuen Anlauf mit meiner aktualisierten Tätigkeitsbeschreibung machen? (dann also in dieE9/3) Oder erstmal die E8 annehmen den Garantiebeitrag nutzen und einen gewissen Zeitraum später den Antrag in die E9 stellen? 

Was ist für die Spezis hier der Vernünftigste Weg?
Gibt es Informationen über die Durchführung der Tariflichen Mindesteingruppierung E8 für Meister die jetzt in Kraft getreten ist ?
Wie verhält sich der Garantiebeitrag bei den zwei Varianten?

Ich hoffe auf Hilfreiche Infos

Im Voraus schon mal besten Dank

Spid

Ein Antrag auf Höhergruppierung wirkt auf den 01.01.20 zurück und führt in E8/3 mit dem Entgelt E7/4 + Garantiebetrag. Ob der AG gewillt ist, eine höherwertige Tätigkeit zu einem für Dich günstigen Zeitpunkt zu übertragen, kann nicht beurteilt werden.

Uni1606

Danke für die schnelle Antwort !

kannst du mir noch Sagen was mit dem Garantiebeitrag passiert wenn ich
A sofort von E7/4 in die E9/2 wandere (100 €in E8 und zusätzlich 180 € in E9 ist wahrscheinlich Wunschvorstellung)
B erst E8 und einen gewissen Zeitraum später in E9 ?

Danke für die Fachhinweise!

Spid

A E7/4 + Garantiebetrag
B E7/4 + Garantiebetrag für die Verweildauer in E8/3, bei der Höhergruppierung bon E8/3 in E9a/2 besteht Anspruch auf E8/3 plus gedeckeltem Garantiebetrag in Höhe der Differenz zwischen E9a/3 und E8/3.

Uni1606

Okay....... ::)

bedeutet also
A E7 + 100€ oder 180€? für zwei Jahre dann in E9/3 ?
B E7 + 100€ in E8/3 inhalb 3 Jahre in E9/2 bedeutet E8/3 plus 180 Euro gedecklt bei dem Betrag von E9/3 (2020 116,65€) Aufstieg nach 2 Jahren in E9/3

richtig toll wäre es wenn das mit den Zahlen Darstellen würdest ;-)

Danke
gibt auch ein applaud !!!

Spid

Es gibt keine E9 mehr.

A E7/4 + 180€, die reguläre Stufenlaufzeit in Stufe 3 ist 3 Jahre.
B Die Stufenlaufzeit in Stufe 2 beträgt 2 Jahre.

Uni1606

Ich meine Natürlich stets E9a !
Dachte es wäre bekannt das der IM nicht höher kann!

Ich versuch es anders !

A was verdiene ich wenn ich im Februar in die E9a kommen würde bezogen stand jetzt E7/4
   (in welche Stufe komme ich und wann ist der nächste reguläre Stufenaufstieg) Bitte in Euro

B lassen wir lieber erstmal weg !


Spid

Es ist von einem Industriemeister wohl zu erwarten, daß er zwei Beträge addieren kann. E9 und E9a sind zwei völlig unterschiedliche Entgeltgruppen, die nichts miteinander gemein haben.