Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

RsQ

Zitat von: WasDennNun in 25.02.2020 09:48
Falsch, ich kann mir durchaus vorstellen, dass man die Stelle mit Dipl. Inf. / Master Inf. Tätigkeiten versieht und wenn man dann noch einen entsprechenden Stab hat ist es ja E13/E14/E15

Jeder, der fachlich fähig ist, bekommt doch der Privatwirtschaft signifikant mehr, auch ohne dass er Verantwortung (und sei es nur auf Gruppenebene) hat.

WasDennNun

Zitat von: RsQ in 25.02.2020 10:50
Zitat von: WasDennNun in 25.02.2020 09:48
Falsch, ich kann mir durchaus vorstellen, dass man die Stelle mit Dipl. Inf. / Master Inf. Tätigkeiten versieht und wenn man dann noch einen entsprechenden Stab hat ist es ja E13/E14/E15

Jeder, der fachlich fähig ist, bekommt doch der Privatwirtschaft signifikant mehr, auch ohne dass er Verantwortung (und sei es nur auf Gruppenebene) hat.
Richtig. kenne einige 80T€ ITler die keine Studium haben. Quasi Undenkbar im öD.

Lurchi

Zitat von: WasDennNun in 25.02.2020 17:34
Zitat von: RsQ in 25.02.2020 10:50
Zitat von: WasDennNun in 25.02.2020 09:48
Falsch, ich kann mir durchaus vorstellen, dass man die Stelle mit Dipl. Inf. / Master Inf. Tätigkeiten versieht und wenn man dann noch einen entsprechenden Stab hat ist es ja E13/E14/E15

Jeder, der fachlich fähig ist, bekommt doch der Privatwirtschaft signifikant mehr, auch ohne dass er Verantwortung (und sei es nur auf Gruppenebene) hat.
Richtig. kenne einige 80T€ ITler die keine Studium haben. Quasi Undenkbar im öD.

Es ist in meinen Augen unumstritten, dass in der freien Wirtschaft deutlich besser bezahlt wird - unabhängig vom Bildungsgrad. Ich komme selbst aus einer gehobenen Position aus dem IT-Bereich der freien Wirtschaft und habe einstellen dürfen. Natürlich wurde der Bildungsabschluss "betrachtet", ausschlaggebend war er aber nie. Warum auch wenn die Person nachgewiesene Praxiserfahrung in dem gesuchten Umfeld mitbringt? Die Argumentation über die "Breite der Einsetzbarkeit" bei Vorhandensein eines akademischen Abschlusses (oder wie auch immer die offizielle Formulierung lautet) hat sich mir nie erschlossen. Ob Bachelor, Master oder Promotion spielte bei uns keine große Rolle, solange die Erfahrung in dem jeweiligen Themengebiet nachgewiesen wurde.

Zum Thema Gehalt: Man darf das Ganze aber auch nicht nur einseitig betrachten: Ich hatte in der freien Wirtschaft ein absolutes Spitzengehalt aber mit großen und vor allem spürbaren Einbußen in der Freizeit. Unbezahlte Überstunden gehörten zum Tagesgeschäft. Im Urlaub hatte man seine E-Mails ständig im Blick, ein richtiges "Abschalten" gab es nicht. Hinzukommen ständige Sparinitiativen, die sich meist um die Reduktion von Arbeitsplätzen drehten. Jobverlagerungen nach Indien oder Polen waren keine Seltenheit. Man wird halt ständig weiter "gepeitscht" um Jahr für Jahr ein wenig schneller im Hamsterrad zu laufen.


Dennoch sind die Gehaltsdifferenzen im öD und der freien Wirtschaft in meinen Augen zu groß und da muss etwas passieren. Ich würde es allerdings ebenfalls sehr begrüßen, wenn dieses "Herumreiten" auf Abschlüssen ein Ende findet (zugunsten von Anerkennung von Berufserfahrung).

Spid

Der TV-L trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung oder Einstellung. Es ist gänzlich dem AG überlassen, welche Anforderungen er dafür stellt.

WasDennNun

Zitat von: Spid in 27.02.2020 00:39
Der TV-L trifft keine Regelungen zur Stellenbesetzung oder Einstellung. Es ist gänzlich dem AG überlassen, welche Anforderungen er dafür stellt.
Richtig! Deswegen schrieb ich undenkbar, möglich wäre es ja!
@Lurchie
Habe 100% die gleichen Erfahrungen (und ähnlichen Lebensweg).

ITler

Bei uns gibt es Seitens des Arbeitgebers keine Beratungspflicht, angenommen ich stelle den Antrag schriftlich(TV-H) und werde von E8 in die 9A höhergruppiert, muss ich die Höhergruppierung annehmen oder kann ich die dann immer noch ablehnen?

Spid

Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar in dem Augenblick, wie er beim AG eingeht. Die Rechtsfolge wäre also bereits durch das Stellen des Antrags eingetreten und Du wärest bereits rückwirkend in E9a höhergruppiert.

Arno-Nühm

Ist es rein rechtlich überhaupt möglich, den Antrag so zu formulieren, dass eine Höhergruppierung erst zum 01.03. beantragt wird und nicht ab Geltungsdatum 01.01. !?


Spid


Fritte

Am 01.01.2021 werde ich höher gestuft von E11/2 nach E11/3.

Wenn die Tätigkeiten eine Höhergruppierung aufgrund der neuen EGO zulassen, wo würde ich landen?

Spid


lowsounder

Zitat von: Fritte in 29.02.2020 12:33
Am 01.01.2021 werde ich höher gestuft von E11/2 nach E11/3.

Glückwunsch, Punktlandung  ;D

ITler

Zitat von: Spid in 28.02.2020 15:00
Der Antrag entfaltet seine Wirkung unmittelbar in dem Augenblick, wie er beim AG eingeht. Die Rechtsfolge wäre also bereits durch das Stellen des Antrags eingetreten und Du wärest bereits rückwirkend in E9a höhergruppiert.

Verstehe

Mein nächster Stufenaufstieg ist 10/2020, angenommen ich stelle keinen Antrag auf Höhergruppierung(TV-H), sondern mir werden 10/2020 höherwertige Aufgaben übertragen und die Zeitanteile so geändert, dass sich eine Höhergruppierung ergibt. Wird diese Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert?

LG
ITler

lowsounder

Nein, wenn du keinen Antrag stellst und höherwertige Aufgaben übernimmst, ist es eine normale Höhergruppierung.
Dann hat es auch nichts damit zu tun, dass die neuen Aufgaben erst durch die Änderung am 01/2020 in eine höhere EG führen.

TV-Ler

Zitat von: ITler in 04.03.2020 07:54
Wird diese Höhergruppierung zurück auf den 01.01.2020 datiert?
Nein. Wenn dir die höherwertigen Aufgaben 10/2020 übertragen werden, warum sollte dann die Höhergruppierung auf 01/2020 zurückdatiert werden?