[TV-H] Höhergruppierung Ingenieure ab 2020: wo bleibt die Hierarchisierung?

Begonnen von archybald, 11.06.2019 14:09

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vader19

Zitat von: Spid in 18.02.2020 09:22
Man hat §18 dahingehend geändert, als daß die Regelung zur Fachkräftezulage für Ingenieure (Abschnitt 21 Unterabschnitt 1) nicht mehr dadurch beendet wird, daß die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure neu gefaßt werden - was ja geschehen ist. Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.

Danke Spid! Das ist ja interessant.
Gibt's denn Termine der Anzeichen dafür? Ich habe nämlich auch im Februar weiterhin meinen Fachkräftezulage enthalten und werde es dann ja sicher bis zu dieser Neuregelung weiter tun.

Noch eine Frage: Z.Zt. steh ich bei E11/4 und komme am 01.01.21 in die E11/5. Wo würde ich bei einer Höhergruppierung landen, weil E12/3 das identische Entgelt aufweist?
In dem Fall würde ich mich tatsächlich sehr verschlechtern.

Spid

Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?

Kaiser80

Zitat von: Spid in 18.02.2020 09:22
...Mithin gibt es die Fachkräftezulage u.a. für Ingenieure weiterhin - und zwar so lange, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefaßt werden. Ja, genau: Ärzte und Zahnärzte.
Ist das jetzt ironisch gemeint? Was denken sich die TVP dabei? Wo ist der Zusammenhang zwischen Ärzten und Ings? Das ist echt nicht zu fassen...


vader19

Zitat von: Spid in 02.03.2020 15:14
Nein. Die TVP haben mal wieder ziemlichen Unfug vereinbart. Wann soll die Höhergruppierung stattfinden?

Fiktiv zum 01.01.2020, wenn ich einen Antrag stellen und dieser auch genehmigt würde.

Spid

Von E11/4 geht es in E12/4. Im TV-H erfolgen Höhergruppierungen stufengleich.

F1s1

Falscher Thread. Sorry

Spid


Mannhemer

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Höhergruppierungen.
Bei Antrag, könnte ich in E12 Fallgruppe 2 kommen. Leider wird bezüglich der Nachteilen der Fallgruppe 2 im Vergleich zu Fallgruppe 1 bei unserer Personalabteilung abgeblockt und Fragen nur schwammig beantwortet.

Die Unterschiede zwischen den Fallgruppen sind mir klar (nach den Formulierungen der EGO). Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass es bei einer zukünftigen Höhergruppierung in E13 keinen Unterschied macht aus welcher Fallgruppe ich komme. Sehe ich das richtig oder müsste ich erst in E12 Fallgruppe 1 kommen, um dann von dort in die E13 zu wechseln?

Viele Grüße
Mannhemer



Bastel

Wenn man jetzt als Ing. gemäß TV-H eingestellt wird bekommt man

eine "neue" Technikerzulage in Höhe von 5x,xx€?
und eine Fachkräftezulage in Höhe von ca. 1xx,xx€?

Verstehe ich das richtig?

Spid

Nein. Die Technikerzulage ist entfallen und ein Anspruch auf die Fachkräftezulage besteht nicht.

Bastel


Spid

Doch, durchaus. U.a. eine Entgeltgruppenzulage von bis zu 258€ - und die Fachkräftezulage kann, bis die Tätigkeitsmerkmale für Ärzte und Zahnärzte neu gefasst werden, Ingenieuren gezahlt werden, es besteht aber - wie ausgeführt - kein Anspruch.