Verbesserung Techniker / Meister

Begonnen von Marten, 05.03.2019 20:56

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thesisko

Weiter oben steht nur, dass Entgeltgruppenzulagen wohl entfallen seien.
Wer die Meisterzulage mal bekommen hat, der bekommt sie weiter?
Klingt leider nach immer weniger Geld.
Für eine Meisterstelle ist das reine E9 Gehalt nicht mal annähernd angemessen.

Muss ich wohl abwarten.

Spid

Nein. Sie sind - wie bereits dargelegt - bereits vor Jahren entfallen. Eine dafür gezahlte Besitzstandszulage ist mit Ablauf des 31.12.2018 entfallen.

wap

Die Meisterzulage ist, wie Spid bereits sagte, schon länger entfallen. Die Entgeltordnung sieht jedoch seit der letzten Tarifrunde wieder eine Zulage in Höhe der ehemaligen Meisterzulage vor.

15. Meister, technische Beschäftigte mit besonderen Aufgaben, Grubenkon-
trolleure
Vorbemerkung
1Beschäftigte, die nach diesem Abschnitt eingruppiert sind, erhalten eine mo-
natliche Zulage in Höhe von 38,35 Euro. 2Die Zulage wird nur für Zeiträume
gezahlt, in denen Beschäftigte einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzah-
lung nach § 21 haben. 3Die Zahlung erfolgt längstens bis zu einer Überarbeitung
bzw. Neuregelung des Abschnitts 15.

Also gleicher Betrag, er heisst nur anders. Leider ist der Betrag nicht dynamisiert und verliert somit immer mehr an Bedeutung. Von den 38,35 bleibt ja netto nicht viel mehr wie für einen Kasten Bier und ein Päckchen des hier so oft zitierten Räucherlachs pro Monat übrig.

Isie

Zitat von: TV-Ler in 27.07.2020 09:55
Zitat von: Isie in 26.07.2020 21:39
Zitat von: TV-Ler in 26.07.2020 15:30
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.

TV-Ler

Zitat von: Isie in 27.07.2020 12:53
Zitat von: TV-Ler in 27.07.2020 09:55
Zitat von: Isie in 26.07.2020 21:39
Zitat von: TV-Ler in 26.07.2020 15:30
Mein Bezug war die oben geschilderte Situation, also Höhergruppierung auf Antrag aus EG9a Stufe 6 nach EG9b Stufe 5. Gezahlt wird offenbar das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. Besitzstandszulage aus EG9a in Höhe von 145,99. Im Ergebnis ist das ein höheres Entgelt als EG9b Stufe 6.
Das halte ich für einen Bearbeitungsfehler, der aufgrund der Neuregelung des Garantiebetrages passiert ist.
Der Garantiebetrag kommt doch hier trotz der Neuregelung (sprich: der deutlichen Erhöhung) gar nicht zum Tragen.
Der "Bearbeitungsfehler", der inzwischen mindestens in Niedersachsen und Bayern aufgetreten ist, scheint mir daher eher dem Wunsch und Willen der TdL zu entsprechen ...
Wenn man die Auffassung vertritt, dass die Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage oder eine Entgeltgruppenzulage zu 9a durch die Höhergruppierung auf Antrag wegfällt, muss man sie zwingend in die Berechnung des Garantiebetrages einbeziehen. Dadurch würde sich nach Höhergruppierung ein Gesamtentgelt von ca. 4220 EUR ergeben.
So habe ich die tariflichen Regelungen auch verstanden.
Genau das geschieht hier aber offenbar nicht mal ansatzweise:
Es wird für die Stufenlaufzeit der EG9b Stufe 5 ja gerade NICHT das bisherige Entgelt (aus EG9a Stufe 6 + Besitzstandzulage) zzgl. Garantiebetrag gezahlt, sondern das Entgelt der EG9b Stufe 5 zzgl. der Besitzstandzulage. D.h. man schert sich einen D*eck um die tariflichen Regelungen.
Nach einem "Bearbeitungsfehler" sieht das jedenfalls nicht aus.

Friedrichs007

Die Beschäftigten, die bisher eine Vergütungsgruppenzulage erhalten haben und somit aus dem vorherigen BAT überführt wurden, erhalten im Rahmen der Höhergruppierung nach §29d TVÜ-L (Entgeltordnung Anlage A,Teil II,Nr.22.2) die neue Entgeltgruppe 9b plus die Vergütungsgruppenzulage in Höhe von zurzeit 145,99€. Der Gesamtbetrag kann daher oberhalb des Tabellenentgelts (Stufe 6) der EG9b liegen.

Für Beschäftigte mit Entgeltgruppenzulage in Höhe von zurzeit 101,57€ entfällt diese Zulage dauerhaft. Sie erhalten ausschließlich das Entgelt nach Höhergruppierung mit dem Garantiebetrag (oder falls der Garantiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung ist, wird als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt).

Spid

Zitat von: Spid in 24.07.2020 10:43
Vergütungsgruppenzulagen sind bereits mit Ablauf des 31.10.2006 entfallen.

Seit dem 01.01.2020 besteht kein Anspruch mehr auf eine Entgeltgruppenzulage nach Anlage F Abschnitt I Nr. 9.

Isie

Das hatten wir ja schon. Auch dazu gibt es verschiedene Rechtsauffassungen. Erstaunlich, dass eine einzige Tarifeinigung so viel Diskussionsstoff liefert. Die TVP hätten vermutlich besser die vielen Neuregelungen nicht alle auf einmal vereinbaren sollen. Kein Wunder, dass sie anscheinend irgendwann den Faden verloren haben.

Spid

Das liegt nicht an der Zahl der Änderungen, sondern an ihrer unzureichenden Qualität.

ITechniker

#849
Bei mir hat sich auch was getan, aber ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Ich mit gerade  mit einem Kollegen verglichen, wir bekommen jetzt unterschiedliche Bezüge...

  • Er hat zum in Juni 2015 seine Stelle engetreten, ich im Juni 2016; identische Tätigkeitsbeschreibung
  • Ursprünglich eingruppiert in der E9a (klein) + Entgeltgruppenzulage
  • Beide rückwirkend zum 01.01.2019 in E9a S3 + Entgeltgruppenzulage umgruppiert
  • Beide rückwirkend zum 01.01.2020 in E9b S3 höhergruppiert
  • Er bekommt einen Garantiebetrag von 98,50 €, ich nicht

Ich verstehe den Unterschied nicht. Es gibt nur drei Punkte die mir einfallen, die aber m.M.n. alle nicht reinspielen sollten. Er ist ein Jahr länger dabei, wir hatten also zum zum Zeitpunkt der Höhergruppierung in die E9b noch unterschiedliche Stufenlaufzeiten (wenn ich das richtig verstehe). Er ist verheiratet, ich nicht. Und ich bekomme vermögenswirksame Leistungen (6,65 €), er nicht.

Unsere Bezüge unterschieden sich nun um 91,85 €netto, entsprechend weniger brutto. Er hat auch Mitte des Monats eine Überweisung "Vorauszahlung Bezüge" in Höhe von ca 577 € bekommen, ich nicht.

Hat da irgendwer den Ansatz einer Erklärung für?

Spid

Ja: der AG ist unfähig. Bei einer Höhergruppierung von E9a/3 in E9b/3 fällt ein Garantiebetrag in Höhe des Unterschiedsbetrags von E9a/3 und E9b/3 an. Dieser wird zusätzlich zum Tabellenentgelt der E9a/3 gezahlt.

ITechniker

Wie wird das in diesem konkreten Fall denn angewendet?

Direkter Unterschiedsbetrag
E9a S3: 3.276,44 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> -98,21 €

Negativ wird Unterschiedsbetrag ja nicht sein.
Wird bei der Berechnung dann die Entgeltgruppenzulage (Nr. 9) in Höhe von 101, 57 € berücksichtigt?
E9a S3: 3.276,44 € + 101,57 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> +3,36 €

Altlast

Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung 9a/Stufe6--9b/Stufe5

Ausgangssituation : 9a/6                Nach Höhergr. : 9b/5    staatl.gerpr.Tech. Fallgr.1
Grundgehalt  :          3.895,24            4.124,89
Erhb.individ.Endst.:       42,25
Bewähr.Zul.FN Vb  :     145,61
Vermögensb.AG-Ant.:      6,65                  6,65

Gesamtbrutto :         4.089,75            4.131,54   

wurde mir so eben von der Personalabtl. mitgeteilt!
Ist dem so ?
Ist die Bewähr.Zul.FN Vb und der Erhb.indiv.Endstufe keine Zulage oder Besitzstand ?
Gilt der Garantiebetrag nur aufs Entgeld der Entgeldtabelle TV-L 2020 ?

Ich bin guter Hoffnung das mich jemand erleuchten kann ! :)
     

Spid

Zitat von: ITechniker in 29.07.2020 08:52
Wie wird das in diesem konkreten Fall denn angewendet?

Direkter Unterschiedsbetrag
E9a S3: 3.276,44 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> -98,21 €

Negativ wird Unterschiedsbetrag ja nicht sein.
Wird bei der Berechnung dann die Entgeltgruppenzulage (Nr. 9) in Höhe von 101, 57 € berücksichtigt?
E9a S3: 3.276,44 € + 101,57 €
E9a S3: 3.374,65 €
=> +3,36 €

3276,44+98,21

Eine Entgeltgruppenzulage steht bereits seit dem 01.01.20 nicht mehr zu. Aufgrund der Deckelung des Garantiebetrags hätte sie auf die Berechnung ohnehin keinen Einfluss.

Spid

Zitat von: Altlast in 29.07.2020 08:56
Ich habe eine Frage zur Höhergruppierung 9a/Stufe6--9b/Stufe5

Ausgangssituation : 9a/6                Nach Höhergr. : 9b/5    staatl.gerpr.Tech. Fallgr.1
Grundgehalt  :          3.895,24            4.124,89
Erhb.individ.Endst.:       42,25
Bewähr.Zul.FN Vb  :     145,61
Vermögensb.AG-Ant.:      6,65                  6,65

Gesamtbrutto :         4.089,75            4.131,54   

wurde mir so eben von der Personalabtl. mitgeteilt!
Ist dem so ?
Ist die Bewähr.Zul.FN Vb und der Erhb.indiv.Endstufe keine Zulage oder Besitzstand ?
Gilt der Garantiebetrag nur aufs Entgeld der Entgeldtabelle TV-L 2020 ?

Ich bin guter Hoffnung das mich jemand erleuchten kann ! :)
   

Die individuelle bleibt bei der Ermittlung des Garantiebetrags unberücksichtigt, die Besitzstandszulage für die Vergütungsgruppenzulage ist bereits am 01.01.19 entfallen. Nicht zustehende Entgeltbestandteile bleiben bei der Ermittlung des Garantiebetrags unberücksichtigt.