Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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ManuelDessau


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Wir haben alle Gehälter nachgezahlt + einer AG-Zulage in Höhe von 3% der säumigen Gehälter.
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Was genau bedeutet das? Wir sind hier tatsächlich davon ausgegangen, dass wir als Angestellte eine Zulage oder ähnliches erhalten bzw. Verzugszinsen, da wir 8 Monate auf unser Geld gewartet haben. Letztendlich wurde es im August kommentarlos und vollversteuert nachgezahlt.

Spid

Es besteht auch nun noch die Möglichkeit, vom AG Verzugszinsen zu verlangen - und diese gerichtlich durchzusetzen.

Novus

Zitat von: ManuelDessau in 04.09.2020 07:35

Was genau bedeutet das? Wir sind hier tatsächlich davon ausgegangen, dass wir als Angestellte eine Zulage oder ähnliches erhalten bzw. Verzugszinsen, da wir 8 Monate auf unser Geld gewartet haben. Letztendlich wurde es im August kommentarlos und vollversteuert nachgezahlt.

Das bedeutet wir haben eine Arbeitgeberzulage in Höhe von 3% Verzugszinsen gewährt und zwar 7 Monate rückwirkend auf den zu wenig gezahlten Entgeltanteil

Spid

Anspruch bestünde auf 5% über dem Basiszinssatz, im inredestehenden Zeitraum also 4,12%.

Novus

Zitat von: Spid in 04.09.2020 09:39
Anspruch bestünde auf 5% über dem Basiszinssatz, im inredestehenden Zeitraum also 4,12%.

Mehr als 3% kann ohne Ministeriumsentscheidung aber nicht gewährt werden - das mag ein internes Problem sein, aber wie gesagt: Es interessiert keinen der Entscheidungsträger...

maverick

Hallo mal wieder,

nachdem mein AG mich im Juli 2020 in die Stufe 4 (EG 11b) hochstufte (vielen Dank für die Hilfe dazu hier im Forum!), bezahlt er mir weiter das Vergleichsentgelt. Mein jetziges Brutto liegt aber überhalb des vorherigen Brutto + Vergleichsentgelt.
Ich gehe davon aus, dass mir mein AG das Vergleichsentgelt fälschlicherweise weiterzahlt, oder?

Gruß Maverick

Spid

Ja, siehe §29e Abs. 4 Satz 2 TVÜ-L.

Sozialarbeiter

Stand in Hamburg:
Fachkräfte im ASD wurden bis 31.12.2019 nach E 10 vergütet. Ab 01.01.2020 werden diese Fachkräfte in der Stadt Hamburg nach S 14 vergütet. Heute ging in Hamburg ein Schreiben von Verdi rum. Hier ein paar Auszüge:

[...] viel bla bla [...]
"Aufgrund der Argumentation von ver.di hat das Personalamt einen Vorschlag erarbeitet: Diejenigen Beschäftigten, die am 31.12.2019 im ASD beschäftigt waren und am 01.01.2020 weiterhin beschäftigt sind und in die Erfahrungsstufen 1 bis 4 übergeleitet wurden, können zum Ausgleich der finanziellen Einbußen eine Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L erhalten. Die FHH hat für diese Fälle fiktiv für ein Berufsleben von 30 Jahren entstehende Entgeltdifferenzen zwischen E10 und S 14 errechnet. Über die Zulage nach § 16 Abs. 5 TV-L (Differenz zu nächst-höherer Stufe) wird diese Differenz monatlich ausgeglichen (längste Dauer: 75 Monate). Diese Zulage soll zusätzlich zum Tabellen- oder Vergleichsentgelt gezahlt werden. Für diejenigen, die mit der Überleitung in die S 14 Erfahrungsstufe 5 übergeleitet wurden, war eine Lösung in den Durchführungshinweisen der FHH bereits so vorgesehen. Hier gibt es für längstens 60 Monate (fünf Jahre Stufenlaufzeit) diese Zulage. In Erfahrungsstufe 6 bleibt es bei der Lösung über das Vergleichsentgelt zur Entgeltgruppe 10."
[...] viel bla bla [...]
"Die FHH macht die dargestellten Zugeständnisse jedoch nur unter Auflagen: Die Zulage für den/die einzelne Beschäftigte wird nur gezahlt werden, wenn diese/r keine Eingruppierungsklage EG 10/S 15 führt"
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Spid


Fleißiger Falter

Guten Morgen, ich habe meine Überleitung als Erzieherin in Berlin bekommen. Ein Witz!
Entgeltgruppe vor der Überleitung E9A Stufe 5, nach der Überleitung S8b Fallgruppe 00 Stufenzuordnung nach §29e TVÜ-L - Stufe 4+. Das Gehalt ist das gleiche geblieben. Erwartet hatte ich Stufe 5.
Woher kommt die Stufe 4+ und wieso gab es keine höhere Einstufung? Ich kann auch das ermittelte Brutto vor und nach der Überleitung von 3868,75 EUR nicht verstehen.
Könnt Ihr helfen und mich aufklären? Vielen Dank!

Sozialarbeiter

Die Stufenlaufzeiten der S Tabelle sind insgesamt 2 Jahre länger als in der E Tabelle. So kann es dazu kommen, dass man wieder eine Stufe zurückgestuft wird (Von 5 auf 4 Beispielsweise oder von 4 auf 3).
Sollte durch dieses Rückstufen ein geringeres Gehalt entstehen, wird ein Vergleichsentgelt gezahlt. Das Gehalt bleibt quasi das Gleiche.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Isie

Das Vergleichsentgelt setzt sich aus dem Tabellenentgelt der bisherigen Entgeltgruppe und Stufe und der bzw. den Entgeltgruppenzulage/n zusammen, die man vor der Überleitung bekommen hat. Maßgebend sind die Beträge, die im Januar 2020 ohne die Überleitung zugestanden hätten.

Eleggua

Heute, 28.09.2020, bekam ich die Gehaltsabrechnung für September 2020 inkl. der darin abgebildeten Umsetzung der S-Tabelle (bin Sozialarbeiter in schulischer Verantwortung in NDS).
Die Umsetzung bringt mir (bisher 9b Stufe 6, nun 11b Stufe 6) monatlich 4.617,55 € brutto, entspricht bei Steuerklasse 1 und 1 voller Kinderfreibetrag 2.639,83 € netto.
Ich habe folglich 263,47 € brutto/126,58 € netto mehr im Monat.
Es gibt eine dementsprechende Nachzahlung ab Januar 2020 in entsprechender Höhe - jedoch keine Verzugszinsen (haben also dem AG ein Darlehen für 9 Monate gegeben).
Wer Ende September keine Nachzahlung/Umsetzung bzgl. S-Tabelle erfährt (NDS), der soll schnellstmöglich das NLBV informieren!
Da das NLBV auf die Übermittlung bestimmter Daten durch die Personalstellen angewiesen ist, die Arbeitnehmer jedoch keine Infos darüber bekommen, ob und wann und wie diese Übermittelung stattgefunden hat, kann es in Einzelfällen sein, dass eine Umsetzung diesbezüglich nicht vorgenommen werden konnte. So die Auskunft vom NLBV.
Besser wäre gewesen, wie in anderen Bundesländern auch geschehen, die Personalstellen hätten die Daten mindestens in Kopie an den Arbeitnehmer geschickt, sodass Fehler bzw. Versäumnisse schnellstmöglich hätten erkannt werden können.

ReneD

Kurze Frage an die Runde.
Meine Frau ist im August 2019 in die Stufe 3 der E8 aufgestiegen.
Nun erfolgte im Oktober 2020 endlich die Überleitung in die S8a Stufe 2.

Gemäß der Zuordnungstabelle ist sie jetzt in der Stufe 2, 3 Jahr.
Da ich das mit der Restzeit nicht ganz verstehe, würde ich gerne wissen, wann der Aufstieg in die Stufe 3 erfolgt.

Vielen Dank vorab.

Spid

Die Restzeit ist jene Zeit, die kein volles Jahr beträgt und wird angerechnet.