Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

Begonnen von Admin, 03.03.2019 17:59

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Spid

Wenn Du im September 18 in E8/4 gekommen bist, warst Du im Überleitungszeitpunkt in Stufe 4 2. Jahr und warst in S8a/3 4. Jahr übergeleitet und bist somit seit September 2020 in S8a/4.

Isie

Zitat von: Isie am 29.10.2020 14:39
Wenn du in EG 8 die Stufe 4 im September 2018 erreicht hast und das korrekt berechnet war, hast du in EG S 8a die Stufe 4 im September 2020 erreicht. Ein späteres Erreichen der Stufe 4 würde bedeuten, dass die Stufenlaufzeit im September 2020 noch nicht erfüllt war, z. B. durch eine weitere Elternzeit.

Isie

@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?

Bewährung

Bewährungshelfer - Überleitung in S-Tabelle bedeutet schlechtere Bezahlung

Bewährungshelfer wurden bei der letzten Tarifrunde in S15 eingruppiert. Ein Vergleichsentgelt im Januar 2020 sollte eine Schlechterstellung verhindern. Dies bewahrt die Kollegen jedoch nicht vor einer Schlechterstellung infolge eines verzögerten Stufenaufstiegs, der mit der Überleitung in den TVL-S ebenfalls verbunden ist.

Der verzögerte Stufenaufstieg im TVL-S (3 statt 2 Jahre in Stufe 2, 4 statt 3 Jahre in Stufe 3) bedeutet für die Bewährungshelfer einen verzögerten Stufenaufstieg in Summe von 2 Jahren. Dies führt letztlich über die Jahre betrachtet zu einer Schlechterbezahlung im TVL-S. Die Differenz (alle Jahresgehälter zusammengerechnet) beträgt nach 11 Erfahrungsjahren knapp 11.000 € (!)
Bewährungshelfer, die zwischen 7 und 21 Dienstjahre beschäftigt sind, sind von diesem Negativ-Effekt betroffen und erhalten weniger Geld als sie es bei einem Verbleib im TVL EG 10 verdient hätten.

Ein Überblick verschafft folgende Tabelle ganz gut: web.xlsx


Mir ist völlig unverständlich, dass dies die Tarifparteien nicht überschaut haben und entsprechend bei der Stufenüberführung reagiert haben.

Aus meiner Sicht sollte hier spätestens bei der nächsten Tarufrunde reagiert werden und die Bewährungshelfer mindestens in die S16 eingruppiert werden und das nicht nur aufgrund Ihrer anspruchsvollen Arbeit, sondern in erster Linie, um den oben genannten Fehler auszubessern!

Spid

Gibt es irgendeinen Hinweis darauf, daß der Effekt ungewollt ist?

Novus

Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Sozialarbeiter

Zitat von: Bewährung am 10.11.2020 11:26
Bewährungshelfer - Überleitung in S-Tabelle bedeutet schlechtere Bezahlung

Bewährungshelfer wurden bei der letzten Tarifrunde in S15 eingruppiert. Ein Vergleichsentgelt im Januar 2020 sollte eine Schlechterstellung verhindern. Dies bewahrt die Kollegen jedoch nicht vor einer Schlechterstellung infolge eines verzögerten Stufenaufstiegs, der mit der Überleitung in den TVL-S ebenfalls verbunden ist.

Der verzögerte Stufenaufstieg im TVL-S (3 statt 2 Jahre in Stufe 2, 4 statt 3 Jahre in Stufe 3) bedeutet für die Bewährungshelfer einen verzögerten Stufenaufstieg in Summe von 2 Jahren. Dies führt letztlich über die Jahre betrachtet zu einer Schlechterbezahlung im TVL-S. Die Differenz (alle Jahresgehälter zusammengerechnet) beträgt nach 11 Erfahrungsjahren knapp 11.000 € (!)
Bewährungshelfer, die zwischen 7 und 21 Dienstjahre beschäftigt sind, sind von diesem Negativ-Effekt betroffen und erhalten weniger Geld als sie es bei einem Verbleib im TVL EG 10 verdient hätten.

Ein Überblick verschafft folgende Tabelle ganz gut: web.xlsx


Mir ist völlig unverständlich, dass dies die Tarifparteien nicht überschaut haben und entsprechend bei der Stufenüberführung reagiert haben.

Aus meiner Sicht sollte hier spätestens bei der nächsten Tarufrunde reagiert werden und die Bewährungshelfer mindestens in die S16 eingruppiert werden und das nicht nur aufgrund Ihrer anspruchsvollen Arbeit, sondern in erster Linie, um den oben genannten Fehler auszubessern!

Jup, ist kacke. ASDler in Hamburg erhalten an Vergütung anstelle von E10 sogar nur noch S14. Bei S15 läuft man zumindest nach 21 Jahren ins Plus im Gegensatz zur E10 Bei der S14 läuft man nie ins Plus.
Habt ihr da bei eurem Personalamt und der Gewerkschaft entsprechend Stunk gemacht? Man kann ja zusätzlich zum Vergleichsentgelt auch noch eine Zulage gemäß § 16 Abs. 5 TVL vereinbaren, um besagte Verlust zumindest für das Bestandspersonal aufzufangen.
Mail-Aktion zur TV-L Tarifrunde:
Solidarisch zeigen und die Verantwortlichen in Hamburg via Mail auffordern auf eine bessere Bezahlung hinzuwirken: https://wastunfuerhamburg.de/

Ich empfehle den Thread zur Hamburg Zulage unter der Rubik Allgemeines, den ich seit 1-2 Jahren stetig füttere.

Zinc

Zitat von: Novus am 10.11.2020 11:44
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Wo hast du denn den Quatsch her?

Jockel

Ich verstehe ja, dass manche Mitbürger meinen, es gäbe irgendwelche Ansprüche finanzieller Art aus ausstehenden Stufenaufsteigen bzw. Summen in Stufen der Entgelttabelle, die noch nicht erreicht sind.

Dem ist aber nicht so.

Insofern "verliert" man auch nix.

Die Tarifvertragsparteien könnten die Entgelttabellen sogar um 25% kürzen. Wäre dann so.

Gleiches gilt für den ASD in Hamburg. E 10 war vermutlich (bei den meisten Betroffenen) nicht tarifgerecht, sondern eine "praktische Lösung". S14 ist (bei den meisten Betroffenen) tarifgerecht für den Job. Die Kohle, die es jetzt oben drauf gibt, ist Goodwill und dient der Befriedung. Wer vorher "zu viel" bekam, der sollte besser nicht sooo laut rumjammern, es könnte nämlich ein Lernprozess beim AG einsetzen, besser keine Geschenke zu verteilen, wenn hinterher keine Ruhe einkehrt. Wenn ohnehin Viele jammern, kann er das auch billiger haben. :-) 

Spid

Beim ASD hat die FHH sich selber ins Knie geschossen, indem entsprechende Tätigkeiten behauptet worden sind - und wenn sich diese nicht geändert haben...

Novus

Zitat von: Zinc am 10.11.2020 17:21
Zitat von: Novus am 10.11.2020 11:44
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Wo hast du denn den Quatsch her?

Der "Quatsch" stammt aus dem Finanzministerium :)

ReneD

Zitat von: Isie am 04.11.2020 07:06
@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?

@Isie

sorry für die späte Rückmeldung. Habe bisher zweimal versucht, von der zuständigen Personalbuchhaltung die Info zu bekommen, wie sich der angegebene Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berechnet. Eine Antwort steht aber noch aus. Die Buchhaltung ist derzeit auch nur per E-Mail erreichbar.
Eine Kollegin meiner Frau hat auch schon angemerkt, dass sie den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich wohlgemerkt um einen der größten Kitaträger Berlins. Ich hoffe, dass da nicht systematisch was falsch läuft.

ReneD

Zitat von: ReneD am 11.11.2020 22:10
Zitat von: Isie am 04.11.2020 07:06
@ReneD:
Gibt es was Neues zum Stufenaufstieg deiner Frau?

@Isie

sorry für die späte Rückmeldung. Habe bisher zweimal versucht, von der zuständigen Personalbuchhaltung die Info zu bekommen, wie sich der angegebene Zeitpunkt des Stufenaufstiegs berechnet. Eine Antwort steht aber noch aus. Die Buchhaltung ist derzeit auch nur per E-Mail erreichbar.
Eine Kollegin meiner Frau hat auch schon angemerkt, dass sie den Zeitpunkt des nächsten Stufenaufstieges nicht nachvollziehen kann. Es handelt sich wohlgemerkt um einen der größten Kitaträger Berlins. Ich hoffe, dass da nicht systematisch was falsch läuft.

Haben jetzt endlich eine Rückmeldung zur Einstufung erhalten. Die Infos hier im Forum waren richtig,
meine Frau ist bereits im August 2020 aufgestiegen. Wird nun alles nachverrechnet.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Isie

Danke, dass du berichtet hast, wie es nun ausgegangen ist.

AV

Hallo liebe Forumsteilnehemer,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Ich bin seit genau 4 Jahren im öffentlichen Dienst tätig. Ich wurde am 01.01.2017 in der E10 Erfahrungsstufe 4 eingestellt.
Im E 10 betrug die Stufenlaufzeit in der 4 4 Jahre und so ist es ja auch in der neuen S- Tabelle.
Dann müsste ich doch ab 01.01.2021 in die Erfahrungsstufe 5 wechseln.

Da ich beim aktuellen Arbeitgeber die Erfahrungsstufen 2 und 3 gar nicht durchlaufen habe, kann dieser Arbeitgeber doch nicht verlangen, dass ich nun 6 Jahre in der Erfahrungsstufe 4 verbleibe.

Ist da jemand fundiert anderer Meinung?