Tarifrunde TVöD 2020 - Diskussion

Begonnen von Admin, 06.06.2020 20:50

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dahofa

Zitat von: Spid am 04.02.2021 10:36
Besonders qualifizierte Erfahrung (einschlägige Berufserfahrung) besitzt also unter besonderen Umständen (ausschließlich bei Einstellung) einen begrenzten Einfluß auf die Stufenzuordnung. Dadurch ergibt sich aber eben keine Abbildung von Erfahrung. Jemand mit 20-jähriger Erfahrung wird - in Ermangelung einschlägiger Berufserfahrung - in Stufe 1 eingestellt, jemand mit 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung in Stufe 3. Jetzt ändern wir die auszuübende Tätigkeit des Ersteren im bestehenden Arbeitsverhältnis und er macht das, was er vorher 20 Jahre gemacht hat - und er verbleibt dennoch in Stufe 1. Die Stufen der Entgelttabelle bilden schlicht keine Erfahrung ab.
Ja, das ist dann wohl so. Zumindest im 2. von Dir geschilderten Fall bedeutet die Stufe 3 eine einschlägige Berufserfahrung von drei Jahren.

LeonL

Zitat von: Schokobon am 03.02.2021 11:32
Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und behaupten auch nicht, dies zu tun.

Zumindest das Bundesinnenministerium stellt einen Zusammenhang von Berufserfahrung und Stufenlaufzeit in seinem Rundschreiben vom 7. Mai 2019 (Aktenzeichen: D5-31002/55#7) als Durchführungshinweise wie folgt her:

"4 Stufenlaufzeit (Absatz 4)
Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die jeweils nächsthöhere Stufe nach den in Absatz 4 geregelten Stufenlaufzeiten.
Stufenlaufzeit sind ,,Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber". Nicht maßgeblich ist die Beschäftigungs-zeit nach § 34 Absatz 3 TVöD. Das Aufsteigen in den Stufen der Entgelttabelle des TVöD erfolgt nach Berufserfahrung. Der Arbeitgeber honoriert dadurch verbesserte Arbeitsqualität und -quantität sowie eine Produktivitätssteigerung durch den Erwerb von Erfahrung. Mit der zunehmenden Dauer der Erbringung der Arbeitsleistung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Befähigung, die Arbeitsleistung zu erbringen, größer wird.
In § 17 Absatz 3 TVöD wird auf Absatz 4 Bezug genommen. Die dortigen Regelun-gen ergänzen die Regelungen zur Stufenlaufzeit des § 16 (Bund) TVöD. So können bestimmte Zeiten der Abwesenheit einer ununterbrochenen Tätigkeit gleichstehen, für die Stufenlaufzeit unschädlich sein oder aber zu einer Rückstufung führen. Die Möglichkeit der leistungsbezogenen Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlauf-zeit ist in § 17 Absatz 2 TVöD geregelt." (S. 19/27)

Spid

Das BMI könnte auch die Existenz von Reichsflugscheiben behaupten - das führt ebensowenig zu deren Existenz wie die Behauptung des BMI zur Abbildung von Erfahrung durch die Stufen der Entgelttabelle führt.

WasDennNun

Zitat von: LeonL am 04.02.2021 14:36
Zitat von: Schokobon am 03.02.2021 11:32
Stufen der Entgelttabelle bilden keine Erfahrung ab und behaupten auch nicht, dies zu tun.

Zumindest das Bundesinnenministerium stellt einen Zusammenhang von Berufserfahrung und Stufenlaufzeit in seinem Rundschreiben vom 7. Mai 2019 (Aktenzeichen: D5-31002/55#7) als Durchführungshinweise wie folgt her:

"4 Stufenlaufzeit (Absatz 4)
Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 bis 15 erreichen die jeweils nächsthöhere Stufe nach den in Absatz 4 geregelten Stufenlaufzeiten.
Stufenlaufzeit sind ,,Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe bei demselben Arbeitgeber". Nicht maßgeblich ist die Beschäftigungs-zeit nach § 34 Absatz 3 TVöD. Das Aufsteigen in den Stufen der Entgelttabelle des TVöD erfolgt nach Berufserfahrung. Der Arbeitgeber honoriert dadurch verbesserte Arbeitsqualität und -quantität sowie eine Produktivitätssteigerung durch den Erwerb von Erfahrung. Mit der zunehmenden Dauer der Erbringung der Arbeitsleistung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Befähigung, die Arbeitsleistung zu erbringen, größer wird.
In § 17 Absatz 3 TVöD wird auf Absatz 4 Bezug genommen. Die dortigen Regelun-gen ergänzen die Regelungen zur Stufenlaufzeit des § 16 (Bund) TVöD. So können bestimmte Zeiten der Abwesenheit einer ununterbrochenen Tätigkeit gleichstehen, für die Stufenlaufzeit unschädlich sein oder aber zu einer Rückstufung führen. Die Möglichkeit der leistungsbezogenen Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlauf-zeit ist in § 17 Absatz 2 TVöD geregelt." (S. 19/27)
Lustig, gell, wissen nicht was sie vereinbart haben.
Ab Stufe 3 ist es Leistung nicht nicht Berufserfahrung die zum Stufenanstieg führt.
Wenn jemand das jedoch (aufgrund von Beamtenkalkriesel) gleichsetzt.....

dregonfleischer

auch das ist natuerlich nur die halbe wahrheit weil natuerlich der vorgesetzte der befragt wird oder eine Beurteilung natuerlich so schreibt das man in die nächste Stufe kommt habe noch nie mitbekommen das einem der stufenaufstieg verweigrt wird und wir haben hier genug lowperformer

WasDennNun

Ich habe noch nie mitbekommen, dass ein Vorgesetzter befragt wurde, ob der Stufenanstieg nach Zeitablauf stattfinden soll.
Wahrscheinlich, weil das bei mir noch nie relevant war.

LeonL

Gut, aber welche Intention verbirgt sich dann hinter den Stufen und den Stufenlaufzeiten, wenn nicht die abstrahierte Annahme der zunehmenden Berufserfahrung? Soll es ein ganz trivialer Loyalitätsbonus sein, dass man seinem AG nicht davon rennt?

Spid

Es geht darum, den AN möglichst lange ihr Entgelt vorzuenthalten - und die Schwäche der Gewerkschaften, dem etwas entgegenzusetzen.

WasDennNun

Zitat von: LeonL am 04.02.2021 18:01
Gut, aber welche Intention verbirgt sich dann hinter den Stufen und den Stufenlaufzeiten, wenn nicht die abstrahierte Annahme der zunehmenden Berufserfahrung?
Es könnte ein Leistungsanreizsystem sein, wenn man halt mal den einen verkürzt den anderen in der Stufe 3 festnagelt.
Es könnte auch ein Fördersystem sein (ohne Leistungsbezug) in dem man damit Zulagen aussteuert (im TV-L /TVöD Bund möglich) und damit einigen Berufen / Leuten schneller das Spitzenentgelt gibt.
Wie oben geschrieben, glauben (interpretieren) es einige AGs als Berufserfahrungsbonus
ZitatSoll es ein ganz trivialer Loyalitätsbonus sein, dass man seinem AG nicht davon rennt?
Defacto ist es dass, sprich die berühmte Möhre die man dem ESEL vorhält.
Und im öD gibt es ja offensichtlich ne Menge Esel, die dass mit sich machen lassen.
Und ne Menge Esel AG seitig, die es nicht für das Personalmanagement nutzen.

und die Masse kann sich regelmäßig über eine zusätzliche "Lohnerhöhung" freuen.

Novus

Wenn nun aber die Stufe 6 frühzeitig, durch Verkürzung der Stufenlaufzeit erreicht und dann 20% der Stufe 3 als Zulage gewährt wird, ist das doch der gegenteilige Effekt?

BAT

Zitat von: Novus am 09.02.2021 14:20
Wenn nun aber die Stufe 6 frühzeitig, durch Verkürzung der Stufenlaufzeit erreicht und dann 20% der Stufe 3 als Zulage gewährt wird, ist das doch der gegenteilige Effekt?

Hä?

WasDennNun

Zitat von: Novus am 09.02.2021 14:20
Wenn nun aber die Stufe 6 frühzeitig, durch Verkürzung der Stufenlaufzeit erreicht und dann 20% der Stufe 3 als Zulage gewährt wird, ist das doch der gegenteilige Effekt?
Welcher gegenteiliger Effekt?

Der dass Deppen ewiglich in der Stufe 3 verbleiben?

Oder der das Leistungsträger bei Erreichen der Endstufe aufhören Leistung zu bringen?
(Dann waren sie keine Leistungsträger sondern Blender, auf die man reingefallen ist.)

Und es sind 20% der Stufe 2

und die wären dann ja auch widerruflich

BAT


WasDennNun

Zitat von: BAT am 09.02.2021 16:27
Zitat von: WasDennNun am 09.02.2021 16:24

Und es sind 20% der Stufe 2


Hä?
Die Zulage, die es für euch Kommunalen nicht gibt , auf die sich Novus mutmaßlich bezogen hat.

Spid