[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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algo86

Das würde mich auch interessieren.
Denke die warten das Ende der Besoldungsrunde ab und ändern dann in dem Zug auch das BVG Urteil im baybesg. Denke vor Ende 2022 wird da nix gehen.

Gruenhorn


Auch wenn der Freistaat Bayern behauptet, dass ein Widerspruch keine weiteren Vorteile bringt, sollte man das nicht glauben. Angesichts der Stümpereien der anderen Bundesländer zur Beseitigung des Missstandes, kann man vermuten, dass auch Bayern nur unzureichend nachbessern wird.
Legt man nun keinen Widerspruch ein, ist man dem Gesetz schutzlos ausgeliefert und hat keine weiteren Rechtsmittel mehr.

eclipsoid

Kurzes Update aus Hamburg: Dort hatte ich - wie 11.000 andere Beamte auch - Widerspruch gegen die Besoldungsbescheide eingelegt. Jeder hat jetzt per Postzustellungsurkunde  einen Teilbescheid bekommen. Für 2013-2019 wird das Verfahren ausgesetzt, da das Verwaltungsgericht die Alimentation als verfassungswiedrig bewertet und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat. Das wird wohl noch dauern.
Für die Zeit ab 2020 wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Dort bleibt jetzt nur die Klage...

Descartes

Update zur Situation in NRW. Irgendwie vermittelt mir mein Dienstherr gerade das Gefühl, dass mir Nachzahlungen für 2011-2020 eigentlich nicht zustünden, aber man ja letztendlich an das entsprechende Landesgesetz gebunden wäre. Mein Einwand, es handele sich hierbei um eine höchstrichterliche Entscheidung zu Besoldungs- und Alimentationsfragen wurde mit dem Einwand beantwortet, die Regelung der Landesregierung sei ziemlich ungerecht etc. . Soweit sind wir schon mit der allseits beschworenen ,Haltung', dem ,Gefühl', das sich gegen Logik durchsetzen möchte, dem Gesetz, das das ,gesunde Volksempfinden' im individuellen Gerechtigkeitsempfinden nach eigenem Gusto interpretiert.

Descartes

Und: jetzt müsse man erst einmal sorgfältig prüfen, da die Regelung des Landes ja so überraschend und kurzfristig hereingebrochen sei.......
Also dem Land entstehen haushaltliche Belastungen von 30 statt 600 Mio. € (bei einer Zahlung von Amts wegen), aber man soll immer noch ein schlechtes Gewissen haben!

algo86

Zitat von: Descartes in 10.11.2021 08:23
Update zur Situation in NRW. Irgendwie vermittelt mir mein Dienstherr gerade das Gefühl, dass mir Nachzahlungen für 2011-2020 eigentlich nicht zustünden, aber man ja letztendlich an das entsprechende Landesgesetz gebunden wäre. Mein Einwand, es handele sich hierbei um eine höchstrichterliche Entscheidung zu Besoldungs- und Alimentationsfragen wurde mit dem Einwand beantwortet, die Regelung der Landesregierung sei ziemlich ungerecht etc. . Soweit sind wir schon mit der allseits beschworenen ,Haltung', dem ,Gefühl', das sich gegen Logik durchsetzen möchte, dem Gesetz, das das ,gesunde Volksempfinden' im individuellen Gerechtigkeitsempfinden nach eigenem Gusto interpretiert.

In welcher Form hat dein Dienstherr das denn getan?

Descartes

U.a. im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte sowie im persönlichen Gespräch.
Vielleicht hatte ich auch nur diesen sehr subjektiven Eindruck...

KlausdieMaus

Zitat von: Descartes in 10.11.2021 10:40
U.a. im Rahmen einer Informationsveranstaltung für Führungskräfte sowie im persönlichen Gespräch.
Vielleicht hatte ich auch nur diesen sehr subjektiven Eindruck...

Du hast also einen Bescheid gekriegt und bekommst von 2011-2020 nachgezahlt? Respekt und Glückwunsch zugleich. Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben. Zinsen sparen das Land auf diesem Weg genug. Damals hätte das Land für die neuen Schulden für die Auszahlung Zinsen bezahlen müssen. Heute kriegt der Staat dank der Nullzinspolitik Geld fürs Schulden machen. Besser geht es nicht. Obendrein hat man dank weniger Widersprüche 570 Millionen Euro gespart. Das nennt man winwin-Situation.  Ich rechne gerade aus, wie oft und wie lange ich krank feiern muss, um die mir vorenthaltenen Beträge durch Urlaub auf gelben Schein wieder rein zu holen:)

LehrerBW

Mal ganz doof gefragt...wie bekommt man denn raus ob man angemessen besoldet ist?
Ich hätte jetzt beispielsweise A13, bin verheiratet und habe ein Kind.
Woran orientiere ich mich nun?

blauesviereck

Einfach die letzten 164 Seiten lesen. Die armen Schüler...

LehrerBW

Zitat von: blauesviereck in 11.11.2021 03:03
Einfach die letzten 164 Seiten lesen. Die armen Schüler...
Danke für die qualifizierte Antwort  ;D

Descartes



Du hast also einen Bescheid gekriegt und bekommst von 2011-2020 nachgezahlt? Respekt und Glückwunsch zugleich. Ein schlechtes Gewissen brauchst du nicht zu haben. Zinsen sparen das Land auf diesem Weg genug. Damals hätte das Land für die neuen Schulden für die Auszahlung Zinsen bezahlen müssen. Heute kriegt der Staat dank der Nullzinspolitik Geld fürs Schulden machen. Besser geht es nicht. Obendrein hat man dank weniger Widersprüche 570 Millionen Euro gespart. Das nennt man winwin-Situation.  Ich rechne gerade aus, wie oft und wie lange ich krank feiern muss, um die mir vorenthaltenen Beträge durch Urlaub auf gelben Schein wieder rein zu holen:)
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Leider nein! Ich habe wie die meisten Kolleginnen und Kollegen die Materie völlig falsch eingeschätzt und nie gedacht, dass das BVerfG so entscheiden würde. 1-2 Jahre dürften es sein für 2011-2020... . Aber man kann nur allen Kolleginnen und Kollegen raten, die Widersprüche auf amtsangemessene A. vor Jahresende einzureichen.

algo86

Ist an sich schon eine freche Regelung mit jedes Jahr Widerspruch einlegen müssen.
Welcher normale Mensch macht sowas?
Habe 2020 das erste Mal von der Thematik gehört und von daher auch nur Widerspruch für letztes und dieses Jahr eingelegt.

Finanzer

@algo86: noch frecher ist es, den Beamten vorzugaukeln sie müssten nicht jährlich Einspruch einlegen (siehe Hamburg).

Einfach jährlich Einspruch einlegen und fertig... und möglichst Viele an der eigenen Dienststelle für das Thema begeistern.

Ansonsten gilt: Wenn mein Dienstherr sagt die Sonne scheine, nehme ich mir meinen Regenschirm mit.

beelzebub

Wenn ich die Information des DBB Sachsen-Anhalt richtig lese, sollen Beamte mit Kindern eine Nachzahlung ab 2015 bekommen.
https://www.sachsen-anhalt.dbb.de/aktuelles/news/freud-und-leid-eng-bei-einander/

Die ohne Kinder und Pensionäre nicht...

Seit Jahren erfolgt die Mitteilung, niemand müsse einen Widerspruch einlegen, jeder würde so gestellt, als habe er Widerspruch eingelegt. (Ausser Beamte mit 3 und mehr Kindern im letzten Jahr)

Frage an die "Insider" hier, da in diesem Jahr die Zusage des Finanzministeriums ausgeblieben ist, in diesem Jahr Widerspruch einlegen???