[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Opa


Zitat von: Reisinger850 in 20.11.2021 16:14
https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/finanzminister-sagt-schnelle-anpassung-der-besoldungs-und-versorgungsbezuege-zu/


In einem weiteren Schritt soll die verfassungsmäßige Alimentation im Rahmen der Besoldungsanpassung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden."


Interessant auch unter dem Aspekt, dass ,,noch in dieser Legislaturperiode" bedeutet: Vor dem 15. Mai 2022. Der Wahlkampf läuft bereits, was für eine (insgesamt eher unpopuläre Entscheidung wie die Erhöhung unserer Besoldung) nichts gutes verspricht.

Floki

ZitatInteressant auch unter dem Aspekt, dass ,,noch in dieser Legislaturperiode" bedeutet: Vor dem 15. Mai 2022. Der Wahlkampf läuft bereits, was für eine (insgesamt eher unpopuläre Entscheidung wie die Erhöhung unserer Besoldung) nichts gutes verspricht.

Das würde ich so nicht sagen. Die Beamtenschaft nebst Angehörigen ist in NRW nicht unerheblich. So gab es ja auch schon mal eine große Beförderungswelle nach A12 (FV) vor Wahlen.

Opa

Wie viele der 13,1 Mio. Wahlberechtigten in NRW ,,beamtenfreundlich" abstimmen, weiß ich natürlich nicht.
Angesichts der Pandemiekosten spielen die Ausgaben der öffentlichen Hand aber sicher eine gewichtige Rolle und ich bezweifle ernsthaft, dass sich mit der Besoldungsanpassung politische Blumentöpfe gewinnen lassen.

Reisinger850

Beamte in NRW, vor allem die Lehrer, sind oft wahlentscheidend.

Grüne/SPD wurden ja hauptsächlich wegen der Schulpolitik (Inklusion) abgewählt.
Die Nullrunde nicht zu vergessen.

Schlimm, dass es nicht besser wurde unter Gebauer.
(Corona - Politik, weiter verfassungswidrige Bezahlung der Grundschul- und Sek1 Lehrer).
Wenn die SPD A13 für alle ins Wahlprogramm aufnimmt, kenne ich 100.000 Lehrer, die allein deshalb für die stimmen werden ;)

Umgekehrt kann die CDU punkten, wenn sie kurz vorher noch was anpackt.

Rentenonkel

Zitat von: Floki in 23.11.2021 12:45
ZitatIch gehe allerdings davon aus, dass die Umsetzung voraussichtlich nicht in allen Punkten den Vorgaben des BVerfG entsprechen wird, sondern dass man sich im Sinne einer Salami Taktik nur sehr vorsichtig an eine amtsangemessene Besoldung annähern wird und weitere, gerichtliche Auseinandersetzungen in Kauf nimmt.   

Das hat schließlich auch gute Tradition! Insbesondere da die Umsetzung selber zwar zügig erfolgen soll, aber bisher noch kein Gesetzesentwurf, Stellungnahmen, etc. bekannt sind.
Vielleicht wird es still und heimlich bei der Besoldungsanpassung mit übernommen...

Genau das hat Lienenkämper öffentlich angekündigt:

"In einem weiteren Schritt soll die verfassungsmäßige Alimentation im Rahmen der Besoldungsanpassung noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden."

Es ist also damit zu rechnen, dass die Umsetzung im Zuge der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtenbesoldung erfolgt. Fraglich bleibt jedoch, wie genau der Minister sich das vorstellt. Bei der Anpassung der Besoldung für kinderreiche Beamte wurde der Familienzuschlag ab Kind 3 verdoppelt. Mal abwarten, ob die Landesregierung bei der Umsetzung des Berliner Urteils mehr Kreativität beweist.

IGL

Für Interessierte aus BW das Schreiben des Finanzministeriums ("Vier-Säulen-Modell"), auf das im Artikel der Stuttgarter Zeitung Bezug genommen wird:

FinanzministeriumBW_InformationenRcknahmeKrzungen.pdf

Alternative Plattform:

https://docdro.id/HMGshig


micha77

Zitat von: Berti0809 in 24.11.2021 08:16
Zitat von: micha77 in 24.11.2021 06:34
Zitat von: micha77 in 23.11.2021 22:00
Zitat von: sapere aude in 22.11.2021 21:31
Für den 30.11. ist wohl die Verhandlung vor dem Hessischen VGH in Sachen Besoldung terminiert.

Gibt es dazu eine Quelle?
Beim VGH selbst steht es noch nicht in der Vorschau. Allerdings ist die "Vorschau" auch schon überholt.

Ich bin gerade selber drüber gestolpert... ;)
Steht in der Stellungnahme vom dbb zur Besoldungsanpassung drin.
Seite 3 ganz unten -  der DSTG erwähnt den Termin auch in seiner Stellungnahme
https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-20-45-T1.pdf

Danke für die Quellenangabe.
Eine Frage dazu. In der Quellenangabe wird von der mündlichen Verhandlung am 30.11. gesprochen. Wird an diesem Tag dann auch das Urteil zur Klage fallen oder wie muss man sich den ungefähren, zeitlichen Ablauf vorstellen?

Hat darin jemand aus Erfahrungswerten zu berichten?

Ich schiebe die Frage mal hierher von Berti

algo86

Für mich ist die Lage für alle A9er immer noch unklar.
Werden die nun auf A10 gehoben oder wird nur das Endamt mittlerer Dienst auf A10 gehoben?

Neuer12

Zitat von: uw147 in 21.11.2021 13:00
Zitat von: Neuer12 in 21.11.2021 12:09
Gibt es irgendwo ein gutes Musterwiderspruchsschreibem für alle Bundesländer oder speziell für BW?

Thx

Das vom DBB NRW kann man gut verwenden: https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/ansprueche-auf-angemessene-alimentation-geltend-machen/

Danke.

Hier ist zwar vom Abstandsverbot die Rede.

Werden damit aber auch solche Dinge abgefangen wie es bei jetzt machen will?
Höhergruppierung der unteren Gruppen und keine Anpassung der höheren Entgeltgruppen?

calmac

Zitatverfassungswidrige Bezahlung der Grundschul- und Sek1 Lehrer

Inwiefern ist die Bezahlung verfassungswidrig?

Reisinger850

Zumindest entspricht es nicht den Besoldungsrichtlinien würde ich meinen.

So sind es nur Sek 1 Lehrer und Grundschullehrer, wo einfach der Master unter den Teppich gekehrt wird...

calmac

Ah ha ... also Grundschul- und Sek I Lehrer, die bis 2010 (zumindest in NRW) lediglich ein 7-semestriges Studium machen mussten, sollen auch A13 bekommen?


Hiko

Zitat von: calmac in 27.11.2021 07:09
Ah ha ... also Grundschul- und Sek I Lehrer, die bis 2010 (zumindest in NRW) lediglich ein 7-semestriges Studium machen mussten, sollen auch A13 bekommen?

Wird nicht kommen, da die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Das vergisst ein Großteil der "A13 für alle"-Fraktion nur leider.

Auf der anderen Seite ist die Besoldung der Bachelor-Master-Lehrkräfte verfassungswidrig, da man seinerzeit Besoldungsstufen an Studiendauer bzw. Abschlüsse gekoppelt hat.

Reisinger850

#2578
Zitat von: calmac in 27.11.2021 07:09
Ah ha ... also Grundschul- und Sek I Lehrer, die bis 2010 (zumindest in NRW) lediglich ein 7-semestriges Studium machen mussten, sollen auch A13 bekommen?


8 Semester waren es vor 2009. Und seit 2015 verliert jede Neueinstellung 300 Euro netto monatlich im Vergleich zu A13. Sind fast 7 Jahre verfassungswidrige Bezahlung nichts?

Die Altlehrkräfte müssten zur Not durch ein Stufenprogramm angepasst werden, da Erfahrung gleich Ausbildung in dem Fall. Stell dir den 45 Jährigen Kollegen mit A12 vor, der weniger als der 29 Jährige Neue verdient...Das könnte sein Ausbilder sein :D

Dazu ist der Mangel in Grundschule / Sek1 in NRW fast absurd. Jede zweite Stelle läuft leer , während man bei Sek II 60 Bewerbungen auf eine Stelle hat. Das geht nicht mehr lange gut. A13 für alle wird sicherlich Wahlkampfthema im Mai.

Allein sich vorzustellen, dann man mit den Sonderpädagogen zusammen arbeitet an der gleichen Schule und die Bezahlung 300-500 Eur geringer ist,
ist krank. Und dies bei gleicher Studiendauer und Vorbereitungsdienst.

calmac

In NRW waren es sieben Semester. LPO 2003, §32 Abs. 1
LPO 2003 lief auslaufend bis 2017, so dass es in der Theorie Lehrer gibt, die 2016 ein 1. Staatsexamen nach LPO 03 gemacht haben.

Ich bin auch ein Befürworter von A13 für alle. Ohne wenn und aber. Es gibt aber noch Aspekte zu klären.