Ablehnung Widerspruch amtsangemessen Alimentation - Klagen, aber wie?

Begonnen von derSchorsch, 25.03.2024 15:42

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limven

Mal eine Frage zwischendurch, einige Kollegen und ich, alle ledig ohne Kinder, haben Ende 23 Wiederspruch gegen die Besoldung eingelegt. Natürlich kommen jetzt auch die ersten Ablehnende Bescheide. Wie wird denn die Chance für ledige eingeschätzt?

Ich werde wohl so oder so klagen einfach nur um in ein paar Jahren nicht blöd dazustehen. Wenn nichts wird sind die 500€ halt weg. Die anderen sind aber nicht so wirklich entschlossen.

derSchorsch

Zitat von: limven am 26.04.2024 12:51
Mal eine Frage zwischendurch, einige Kollegen und ich, alle ledig ohne Kinder, haben Ende 23 Wiederspruch gegen die Besoldung eingelegt. Natürlich kommen jetzt auch die ersten Ablehnende Bescheide. Wie wird denn die Chance für ledige eingeschätzt?

Ich werde wohl so oder so klagen einfach nur um in ein paar Jahren nicht blöd dazustehen. Wenn nichts wird sind die 500€ halt weg. Die anderen sind aber nicht so wirklich entschlossen.

Eine belastbare Einschätzung kann hier vermutlich niemand geben.
Fakt ist doch aber, dass die Übergewichtung der Zuschläge dich als ledigen Beamten benachteiligen. Es gibt ja auch sowas wie ein Abstandsgebot zwischen den Besoldungsklassen.
Die saubere Lösung wäre, die Grundbesoldung anzupassen. Genau das macht der Staat aber nicht, weil er Geld sparen will. Ob diese Vorgehensweise verfassungskonform ist, gilt es zu prüfen. Da ist genau so ein Fall wie deiner doch besonders interessant.
Ich habe auch '"nur" ein Kind und meine Frau verdient mehr wie 20T€ im Jahr. Trotzdem klage ich.

Ozymandias

Zitat von: limven am 26.04.2024 12:51
Mal eine Frage zwischendurch, einige Kollegen und ich, alle ledig ohne Kinder, haben Ende 23 Wiederspruch gegen die Besoldung eingelegt. Natürlich kommen jetzt auch die ersten Ablehnende Bescheide. Wie wird denn die Chance für ledige eingeschätzt?

Ich werde wohl so oder so klagen einfach nur um in ein paar Jahren nicht blöd dazustehen. Wenn nichts wird sind die 500€ halt weg. Die anderen sind aber nicht so wirklich entschlossen.

Reiche den Unentschlossenen mal diese Lektüre weiter:
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Ledige in höheren Besoldungsgruppen sind bislang seit 2020 in fast allen Bundesländern leer ausgegangen. Hier besteht ein höheres Risiko in der Prozessführung, muss man einfach so bejahen.

Aber: Es gibt leider keine andere Möglichkeit mehr die Rechtskraft zu hemmen. Mit Glück gibt es neue Impulse durch das BVerfG. Bis in Bayern alles geklärt ist hat man locker 5-10 Jahre zusammen, macht 50-100 Euro Kosten pro Jahr um seine Ansprüche zu wahren, bei guten Gewinnchancen und sagen wir mal locker 3-5k pro Jahr Besoldung um die es geht. Ist einfach ein Schnäppchen und es gibt eben noch viele Fragezeichen, die nicht geklärt sind.

Kreuzschiene

Zitat von: Ozymandias am 26.04.2024 15:39
Zitat von: limven am 26.04.2024 12:51
Mal eine Frage zwischendurch, einige Kollegen und ich, alle ledig ohne Kinder, haben Ende 23 Wiederspruch gegen die Besoldung eingelegt. Natürlich kommen jetzt auch die ersten Ablehnende Bescheide. Wie wird denn die Chance für ledige eingeschätzt?

Ich werde wohl so oder so klagen einfach nur um in ein paar Jahren nicht blöd dazustehen. Wenn nichts wird sind die 500€ halt weg. Die anderen sind aber nicht so wirklich entschlossen.

Reiche den Unentschlossenen mal diese Lektüre weiter:
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Ledige in höheren Besoldungsgruppen sind bislang seit 2020 in fast allen Bundesländern leer ausgegangen. Hier besteht ein höheres Risiko in der Prozessführung, muss man einfach so bejahen.

Aber: Es gibt leider keine andere Möglichkeit mehr die Rechtskraft zu hemmen. Mit Glück gibt es neue Impulse durch das BVerfG. Bis in Bayern alles geklärt ist hat man locker 5-10 Jahre zusammen, macht 50-100 Euro Kosten pro Jahr um seine Ansprüche zu wahren, bei guten Gewinnchancen und sagen wir mal locker 3-5k pro Jahr Besoldung um die es geht. Ist einfach ein Schnäppchen und es gibt eben noch viele Fragezeichen, die nicht geklärt sind.
Fazu hätte ich jetzt tatsächlich eine Frage.

Ich bin selbst als Vater von drei Kindern betroffen. Meine Frau ist derzeit nicht berufstätig.

Wegen Fristablauf habe ich nun auch Klage eingereicht. Rechtsschutz habe ich leider nicht bei meiner Gewerkschaft.

Eie ist das denn nun mit den Kosten? Was fällt wann an?
Und wie kann man fas Verfahren vor Gericht jetzt in die Länge ziehen? Uber Jahre?

limven

Danke für die Antworten, sowas hab ich mir gedacht. Dann werde ich mich wohl nächste Woche nochmal meine Überzeugungskraft nutzen müssen.

limven

Zitat von: Kreuzschiene am 26.04.2024 18:33
Zitat von: Ozymandias am 26.04.2024 15:39
Zitat von: limven am 26.04.2024 12:51
Mal eine Frage zwischendurch, einige Kollegen und ich, alle ledig ohne Kinder, haben Ende 23 Wiederspruch gegen die Besoldung eingelegt. Natürlich kommen jetzt auch die ersten Ablehnende Bescheide. Wie wird denn die Chance für ledige eingeschätzt?

Ich werde wohl so oder so klagen einfach nur um in ein paar Jahren nicht blöd dazustehen. Wenn nichts wird sind die 500€ halt weg. Die anderen sind aber nicht so wirklich entschlossen.

Reiche den Unentschlossenen mal diese Lektüre weiter:
https://www.bayrv.de/fileadmin/Bayerischer-Richterverein/Dokumente/Stellungnahmen/22-01_Stellungnahme2_GesetzentwurfBesoldungsanpassungBVerfG2022.pdf

Ledige in höheren Besoldungsgruppen sind bislang seit 2020 in fast allen Bundesländern leer ausgegangen. Hier besteht ein höheres Risiko in der Prozessführung, muss man einfach so bejahen.

Aber: Es gibt leider keine andere Möglichkeit mehr die Rechtskraft zu hemmen. Mit Glück gibt es neue Impulse durch das BVerfG. Bis in Bayern alles geklärt ist hat man locker 5-10 Jahre zusammen, macht 50-100 Euro Kosten pro Jahr um seine Ansprüche zu wahren, bei guten Gewinnchancen und sagen wir mal locker 3-5k pro Jahr Besoldung um die es geht. Ist einfach ein Schnäppchen und es gibt eben noch viele Fragezeichen, die nicht geklärt sind.
Fazu hätte ich jetzt tatsächlich eine Frage.

Ich bin selbst als Vater von drei Kindern betroffen. Meine Frau ist derzeit nicht berufstätig.

Wegen Fristablauf habe ich nun auch Klage eingereicht. Rechtsschutz habe ich leider nicht bei meiner Gewerkschaft.

Eie ist das denn nun mit den Kosten? Was fällt wann an?
Und wie kann man fas Verfahren vor Gericht jetzt in die Länge ziehen? Uber Jahre?

Der Thüringer Beamtenbund schreibt was von 483€ Gerichtskosten. https://www.thueringer-beamtenbund.de/amtsangemessene-alimentation/haeufig-gestellte-fragen/

Surfer

Zitat von: Illunis am 25.04.2024 15:06
@lotsch
so war mein Widerspruch (im Prinzip die BDK Vorlage ergänzt um ein paar Kleinigkeiten):

W i d e r s p r u c h   gegen die Bezügemitteilungen ab   xxx
sowie
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen meine Bezügemitteilung vom xxx form- und fristgerecht

Widerspruch

ein und beantrage die

Gewährung und Festsetzung einer amtsangemessenen Besoldung....


Widerspruchsbescheid:

Das Landesamt für Finanzen... erlässt folgenden Widerspruchsbescheid
1. Ihre (Leistungs-)Widersprüche vom xxx, in Form der o.g. Anträge auf amtsangemessene Alimentation, werden zurückgewiesen..


und die Rechtsbehelfsbelehrung lässt mir die Klage innerhalb eines Monats

Also mein Bescheid wurde identisch formuliert. Gelber Brief kam gestern, kann somit kurz vor Urlaubsantritt zumindest die Klage einreichen. Dann erstmal auf Zeit spielen......

LG

Kreuzschiene

Zitat von: Surfer am 28.04.2024 06:57
Zitat von: Illunis am 25.04.2024 15:06
@lotsch
so war mein Widerspruch (im Prinzip die BDK Vorlage ergänzt um ein paar Kleinigkeiten):

W i d e r s p r u c h   gegen die Bezügemitteilungen ab   xxx
sowie
Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen meine Bezügemitteilung vom xxx form- und fristgerecht

Widerspruch

ein und beantrage die

Gewährung und Festsetzung einer amtsangemessenen Besoldung....


Widerspruchsbescheid:

Das Landesamt für Finanzen... erlässt folgenden Widerspruchsbescheid
1. Ihre (Leistungs-)Widersprüche vom xxx, in Form der o.g. Anträge auf amtsangemessene Alimentation, werden zurückgewiesen..


und die Rechtsbehelfsbelehrung lässt mir die Klage innerhalb eines Monats

Also mein Bescheid wurde identisch formuliert. Gelber Brief kam gestern, kann somit kurz vor Urlaubsantritt zumindest die Klage einreichen. Dann erstmal auf Zeit spielen......

LG

Aber wie funktioniert das "auf Zeit spielen"?

Entscheidet da nicht irgendwann einfach das Gericht?

Lydian

Vielen Dank für die Fundgrube in diesem Thread und Forum allgemein. Ich hoffe den Klageantrag dadurch zulässig erstellt zu haben und harre dann der Dinge.

PN hat anscheinend nicht geklappt, wäre aber dankbar um Zugang zur Cloud.

magnesior

Ich habe den Klageantrag ebenfalls eingereicht und wäre wie mein Vorredner daran interessiert, der Cloud beitreten zu können.

derSchorsch

PN senden geht über diesen Link (wenn eingeloggt):
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?action=pm;sa=send
Dort dann den Namen des Empfängers und den Text eingeben.

Allgäuer

Bei mir ist nun die Rechnung vom VG über den RA eingegangen. Als Streitwert wurden 5.000 € angesetzt und es wurde ein Betrag von 540,50 € fällig. Ob da ein Teil für den RA dabei ist, kann ich nicht beurteilen. Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:




Gerichtliche Tätigkeit                                                        434,20 €
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 5.000,00 €)
                                                                              434,20 €
RVG Gebühren                                                                  434,20 €
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV-RVG                                             20,00 €
Zwischensumme netto                                                           454,20 €
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG                                             86,30 €

Rechnungsbetrag                                                               540,50 €

derSchorsch

Zitat von: Allgäuer am 01.05.2024 19:29
Bei mir ist nun die Rechnung vom VG über den RA eingegangen. Als Streitwert wurden 5.000 € angesetzt und es wurde ein Betrag von 540,50 € fällig. Ob da ein Teil für den RA dabei ist, kann ich nicht beurteilen. Die Rechnung setzt sich wie folgt zusammen:




Gerichtliche Tätigkeit                                                        434,20 €
1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV (Wert: 5.000,00 €)
                                                                              434,20 €
RVG Gebühren                                                                  434,20 €
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV-RVG                                             20,00 €
Zwischensumme netto                                                           454,20 €
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG                                             86,30 €

Rechnungsbetrag                                                               540,50 €


Das müssten alles Gebühren des Rechtsanwalts sein. Diese bemessen sich teilweise auch nach dem Streitwert.

Allgäuer

Stimmt, da hast du wohl Recht!

RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)    ;)

Könnte darauf deuten, dass das VG auch einen Streitwert von 5.000 € ansetzt!??

phili

Ich habe ja ohne RA Klage eingereicht und am Wochenende den Brief vom Gericht bekommen. Dort wurden für die Berechnung 5000€ angesetzt.