[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

Zitat von: Taigawolf in 31.07.2024 12:45
Zitat von: Rentenonkel in 31.07.2024 12:18
Das BVerfG hat in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf die nachlassende Qualität in der Gesetzgebung reagiert. Er hat den Gesetzgeber auf seine Darlegungs- und Begründungspflichten verwiesen und so die Prüf- und Kontrollfunktion gestärkt. Der Gesetzgeber muss bereits im Gesetzgebungsverfahren auf begründete Kritik reagieren und diese im Rahmen der Gesetzgebung widerlegen.

Aufgrund der Vielzahl der anhängigen Verfahren beim BVerfG geht auch nunmehr das BVerwG nicht mehr davon aus, dass Beamte regelmäßig amtsangemessen alimentiert werden. Darin könnte man einen Hinweis sehen, dass das BVerwG den anhängigen Klagen beim BVerfG (immerhin fast 50) durchaus gute Erfolgschancen zugesteht.

Das erwartbare Urteil hat daher enorme Sprengkraft. Es wird vermutlich den Gestaltungsspielraum der Besoldungsgesetzgeber deutlich präzisieren und somit den Gestaltungsspielraum deutlicher als bisher begrenzen. Die Botschaft des BVerfG an den Gesetzgeber dürfte damit als Aufforderung verstanden werden, trotz entsprechender Hinweise den Boden des Grundgesetzes nicht mehr zielgerichtet zu verlassen.

Sobald das Urteil da ist, wird es daher den Besoldungsgesetzgebern deutlich schwerer fallen, ihr wissentlich und willentlich verfassungswidriges Verhalten ungebrochen fortzusetzen.

Im Gegensatz zu Taigawolf sehe ich daher am weit entfernten Horizont eine Verbesserung kommen. Bis dahin schreibe ich jährlich kurz vor Weihnachten an meinen Dienstherrn weiterhin einen Widerspruch, um die Verjährung zu hemmen.

Mit etwas Glück kommt dann dieses Jahr noch das Urteil und im nächsten Jahr eine Nachzahlung in unbekannter Höhe.

Naja das mag man so sehen... und ich hoffe, dass ich falsch liege.

Aber wie geschrieben werden da dieselben Überlegungen angestellt, die schon höchstrichterlich abgeurteilt wurden. Trotzdem will man es machen. Und das Doppelverdienermodell ist sicher nicht Bestandteil des erwarteten Urteils. Darüber hören wir in 10-15 Jahren ein Urteil des BVerfG. Bis dahin ist wieder ordentlich Geld gespart.

Seit letztes Jahr hört man "in absehbarer Zeit ist es soweit". Anfang diesen Jahres dann "sicher in ein paar Wochen hören wir was". Es ist mehr als die Hälfte des Jahres um und die Sommerpause kommt. Jetzt kommt "mit etwas Glück noch dieses Jahr".

Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.

Wer glaubt, dass wir nach dem kommenden Urteil in absehbarer Zeit alle plötzlich amtsangemessen und verfassungsgemäß alimentiert werden, der muss schon großes Vertrauen in die zukünftige Rechtstreue der Besoldungsgesetzgeber haben. Ich habe es nicht mehr, Urteil hin oder her.

Maximale Rechtsbeugung wird auch weiterhin die Devise bleiben, nur um Kosten zu sparen. In Zukunft zusätzlich sogar noch aus der puren Geldnot heraus.

Das BVerfG könnte schon jetzt seine Direkten und sein Urteil so gestalten, dass damit bei den alten Urteilen auch schon das Doppelverdienermodell abgeurteilt wird. Auch wenn das DV-Modell noch nicht Verfahrensgegenstand ist.
Ist zumindest theoretisch möglich, wir werden uns überraschen lassen müssen, wie weit die Einhegung geht, die zu 100% kommen wird, hoffentlich noch dieses Jahr. Wobei es vermutlich auch noch mal in der nächsten Jahresvorschau landet, aufgrund der aktuellen Entwicklungen bzgl. DV-Modelll, das nun viele BL diskutieren.

A9A10A11A12A13


BVerfGBeliever

Die Schlingen (um die Hälse der Besoldungsgesetzgeber) ziehen sich immer weiter zu..

Ozymandias

Vor den Landtagswahlen im Osten wird es glaube ich kein Urteil geben.
Man muss den Parteien und der Bevölkerung ja auch etwas Zeit geben um das zu verdauen und die Entscheidungsfindungen demokratisch zu organisieren/sortieren. Danach steht einem Urteil aber nichts mehr im Weg. Dann ist es sowieso schon Oktober/November/Dezember.
Ansonsten wird es dieses Jahr nichts mehr.

SwenTanortsch

Auf Berliner-Besoldung sind am 02. ubd 03. August in den Komentaren Gründe dargelegt worden, weshalb mit einer Entscheidung aus Karlsruhe als Folge der offesichtlich im Herbst des letzten Jahres vollzogenen Umentscheidung für die Kontrolle des Berliner Besoldungsgesetzgebers praktisch zwangsläufig kaum vor Spätherbst des Jahres, eher gen Ende des Jahres bzw. im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen sein dürfte:

https://www.berliner-besoldung.de/uebersteigt-die-alimentation-noch-regelmaessig-das-nach-massgabe-von-art-33-abs-5-gg-gebotene-besoldungsniveau-ein-offensichtlich-fundamentaler-rechtsprechungswandel-des-bundesverwaltungs/

xap

Da die Senate seit Jahren hoffnungslos überlastet sind und Lebenszeit endlich ist, wird es Zeit für neue Paradigmen in der Rechtsprechung. Es wird wohl Zeit die überlasteten Richter am BVerfG mit KI zu erset... zu unterstützen.

Solitair

Zitat von: xap in 07.08.2024 15:56
Da die Senate seit Jahren hoffnungslos überlastet sind und Lebenszeit endlich ist, wird es Zeit für neue Paradigmen in der Rechtsprechung. Es wird wohl Zeit die überlasteten Richter am BVerfG mit KI zu erset... zu unterstützen.

Viel zu gefährlich. KI könnte ja nach Recht und Gesetz entscheiden.

Saggse

Zitat von: Taigawolf in 31.07.2024 12:45
Weiterhin stimmen mich regelmäßige gemeinsame Essen von Verfassungsrichtern und Regierungsvertretern nicht gerade optimistisch. Ich weiß, dass das seit jeher Usus ist. Dennoch muss man es nicht gutheißen. Man kann mir erzählen, was man will, aber da werden wichtige Dinge besprochen und nicht nur miteinander gegessen.
Es ist ein erheblicher Unterschied, ob da Dinge besprochen werden - das ist ja wohl der Sinn solcher Treffen - oder ob hier tatsächlich eine signifikante Einflussnahme der Politik gegenüber dem Gericht stattfindet. Letzteres zu unterstellen, hat in meinen Augen durchaus einen verleumderischen Charakter, wenn man nicht in der Lage ist, mehr Indizien zu liefern als "Die spendieren denen regelmäßig ein teures Mittagessen und reden dabei miteinander.". Amtsangemessene Alimentation auch von Verfassungsrichtern hin oder her - dass man die mit einem teuren Mittagessen "kaufen" kann, halte ich dann doch für sehr, sehr fragwürdig...

rs

@Saggse
Also ich konnte dem Beitrag von Taigawolf nicht entnehmen, dass er/sie eine Einflussnahme unterstellt. Hier wurden nur persönliche Bedenken geschildert. Diese teile ich auch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man sich zum sinnfreien Smalltalken trifft. In allen anderen Gesprächen zwischen Menschen möchte mindestens ein Beteiligter etwas bewirken. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Von einer Verleumdung spricht man, wenn wider besseren Wissens Unwahrheiten behauptet werden. Da hier keiner bei diesen Gesprächen dabei ist, handelt es sich nur um Vermutungen.

lotsch

Wenn das Verleumdung wäre, würden wir in einer Diktatur leben. Das ist ganz klar Meinungsäußerung, in diesem Fall Kritik.
Das BVerfG hat wegen seiner besonderen Aufgaben eine herausragende Stellung in unserem Land. Wer sollte mehr dazu berechtigt sein, es zu kritisieren, als der Bürger und gleichzeitig Souverän.

Saggse

Zitat von: lotsch in 08.08.2024 15:28
Wenn das Verleumdung wäre, würden wir in einer Diktatur leben. Das ist ganz klar Meinungsäußerung, in diesem Fall Kritik.
Ich sprach nicht von "Verleumdung", sondern von "verleumderischen Charakter", den ich bei der sehr diffus formulierten Unterstellung erkenne, Vertreter der Legislative und Exekutive könnten durch informelle Gespräche bei gemeinsamen Essen Entscheidungen der Judikative in ihrem Sinne beeinflussen. Der Punkt, ab dem die Grenze zu einer echten Verleumdung tatsächlich überschritten würde, ist hier freilich noch längst nicht erreicht. Ich denke, es ist unstrittig, dass es sich hier um eine vollkommen legitime "Meinungsäußerung" handelt. Eine - noch dazu idealerweise konstruktive - Kritik kann ich hier nicht erkennen. Menschen treffen sich und reden miteinander über Dinge, die sie gemeinsam betreffen. Das ist in meinen Augen ein völlig normaler und legitimer Vorgang. (Ich fände es weitaus bedenklicher, wenn sie nicht miteinander reden würden.) Selbstverständlich können solche Gespräche grundsätzlich auch ein Geschmäckle haben, um es mal vorsichtig zu formulieren. Allerdings sollte man, sofern man so etwas öffentlich in den Raum stellt und als Kritik verstanden möchte, zumindest Indizien beisteuern, die dies belegen - und das sollte zumindest minimal mehr sein als "Die reden miteinander.". Wenn bei diesen Treffen drei Koffer in den Händen von Politikern in den Raum gebracht werden und diese Koffer den Raum in den Händen von Richtern verlassen, wäre das beispielsweise ein solches Indiz - wenn auch ein schwaches...

Ozymandias

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=VG%20Hamburg&Datum=07.05.2024&Aktenzeichen=20%20B%2014%2F21

VG Hamburg, 07.05.2024 - 20 B 14/21

Aussetzungs- und Vorlagebeschluss zur Hamburger Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 in den Jahren 2020 und 2021

Und wieder kommt ein Verfahren neu dazu. War heute in meiner dejure Merkliste.

NordWest

Da werden die Hamburger Tricks offengelegt, die auch wieder ins aktuell der Bürgerschaft vorliegende Besoldungsgesetz einfließen sollen:

- Statt Hamburger Mieten wird großzügig das Umland mit einberechnet und dafür extra ein anderer Index verwendet, weil so viele Hamburger Beamte im Umland wohnen (ein Zirkelschluss, denn viele wohnen ja gerade dort, weil sie sich ausreichend Wohnraum in HH gar nicht mehr leisten können - und mit der Begründung will man jetzt die Besoldung kleinrechnen...)

- Das groteske Ehepartnereinkommen, hier oft genug besprochen

- Statt dem Hamburger Nominallohnindex nimmt HH lieber den von ganz Deutschland. Begründung: In HH leben einfach zu viele Gutverdiener, die den Index "verzerren". HH irgnoriert dabei erstens, dass das auch vor 15 Jahren schon der Fall war und hier nur die prozentuale Entwicklung verglichen wird und zweitens, dass das Kostenniveau in der Stadt eben auch von solchen Gutverdienern mitgeprägt wird, wie man im Alltag ja durchaus zu spüren bekommt...

- Auch beim Inflationsfaktor schummelt HH, da hier leider leider einfach keine Werte nur für HH vorlägen, so dass man leider leider auf die nirdrigeren Werte außerhalb HHs zurückgreifen muss. Das für einen Großteild er 15 Jahre durchaus Hamburger Daten vorliegen und auch diese getrost irgnoriert werden, spielt für HH keine Rolle

Die Liste lässt sich noch weit fortsetzen. Eigentlich wird in jedem Bereich geschummelt, den man sich angucken kann. Verfassungstreue sieht m.E. anders aus...

lotsch

Tricks und schummeln missfällt mir immer wieder in diesem Zusammenhang. Es sind einfach vorsätzliche Verfassungsbrecher.

Verfassungsmäßige

Es gab doch vor kurzem eine Anfrage der CDU in Hamburg, wie es mit den Bewerberzahlen in Hamburg aussieht, Ergebnis war richtig schlecht. Nicht nur zu wenige Bewerber, sondern auch sehr viele Abbrecher.
Speziell bei der Polizei und in der Steuerverwaltung.
Wundert mich nicht, wenn das Eingangsamt in Hamburg in der Steuerverwaltung A6 im mittleren Dienst ist.Mit dem Geld kann man noch bei den Eltern wohnen bleiben.