[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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A9A10A11A12A13


SchrödingersKatze


LehrerinRLP

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 13.09.2024 11:42
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Wobei immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass das Land Hessen sowohl etwas getan hat (2 x 3%) als auch selbst darauf hinweist, dass das nicht reicht. Es macht sich im Vergleich zum rheinland-pfälzischen Dienstherrn, der nur mauert, immerhin ehrlich und tut auch etwas!

Unknown

Zitat von: LehrerinRLP in 14.09.2024 09:44
Zitat von: A9A10A11A12A13 in 13.09.2024 11:42
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Wobei immer wieder darauf hingewiesen werden muss, dass das Land Hessen sowohl etwas getan hat (2 x 3%) als auch selbst darauf hinweist, dass das nicht reicht. Es macht sich im Vergleich zum rheinland-pfälzischen Dienstherrn, der nur mauert, immerhin ehrlich und tut auch etwas!
Gibt dem Affen Zucker

Wenn der hessische Besoldungsgesetzgeber richtig was tun würde, dann wäre die Besoldung verfassungskonform. Für mich sind das nur Nebelkerzen, dass man sich rechtfertigen kann, ja aber wir haben ja....
Es ist und bleibt trotzdem ein unhaltbarer Zustand und ein bisschen verfassungswidrig gibt es nicht. Entweder die Besoldung ist verfassungskonform oder verfassungswidrig. Was dazwischen gibt es nicht.

BVerfGBeliever

Zitat von: A9A10A11A12A13 in 13.09.2024 11:42
[HE] 11.09.2024
Sachstand Amtsangemessene Alimentation: Sackgasse statt Schnellstraße!

https://www.gdp.de/hessen/de/stories/2024/09/gdp-hessen-11.09.2024-sachstand-amtsangemessene-alimentation

Der Text der GdP bestätigt leider mal wieder mein Vorurteil, dass die meisten Gewerkschaften und Verbände nicht alle Tarifangestellten und Beamten im Blick haben, sondern ausschließlich die unteren Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen.

Wenn ich alleine diesen Satz schon lesen muss: "Die Übertragung der tariflich vereinbarten Sockelbeträge in Höhe von 200 Euro ab Februar und eine Erhöhung insgesamt um mindestens 340 Euro ab August hätte überproportional die unteren Einkommen gestärkt und somit eine Möglichkeit eröffnet, den verfassungsrechtlich erforderlichen Mindestabständen näher zu kommen."

Ja, liebe GdP, möglicherweise wäre dadurch die Verletzung der Mindestalimentation etwas verringert worden.

Gleichzeitig wäre jedoch aufgrund der Missachtung des Binnenabstandsgebots die amtsangemessene Alimentation noch weiter in den "roten Bereich" gedrückt worden!

Ozymandias

https://www.bild.de/politik/inland/haushaltsplanung-2025-der-ampel-droht-das-naechste-finanz-debakel-66dac722850ab075339c9485

Das Soli-Urteil soll noch dieses Jahr kommen und kann erneut einen Krater in den Haushalt reißen.



Baden-Württemberg:

ZitatDas Ministerium für Finanzen strebt die Befassung des Finanzausschusses nach den förmlichen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren sowie der Sommerpause am 19. September 2024 an.

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1

Hier geht es dann auch nächste Woche um den Sockel und das Doppelverdienermodell.
Der Sockel wurde hier nach Protesten (Unterschriftenaktion GEW BW) entgegen der ersten Meldung wieder eingeführt.

Das Binnenabstandsgebot kann ja laut BVerfG alle 5 Jahre um weniger als 10% eingedampft werden. Der Sockel sollte drunter sein. Ob sich diese Direktive noch langfristig hält, ist die Frage.

Zitatnämlich wenn der Abstand von zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen innerhalb von 5 Jahren um mindestens 10 % abschmilzt (BVerfGE 155, 1 <Rn. 44>).

AltStrG


Zitatnämlich wenn der Abstand von zwei zu vergleichenden Besoldungsgruppen innerhalb von 5 Jahren um mindestens 10 % abschmilzt (BVerfGE 155, 1 <Rn. 44>).
[/quote]

Da gehört ja noch mehr dazu, als dieser Halbsatz.

LehrerinRLP

Gibt dem Affen Zucker

Wenn der hessische Besoldungsgesetzgeber richtig was tun würde, dann wäre die Besoldung verfassungskonform. Für mich sind das nur Nebelkerzen, dass man sich rechtfertigen kann, ja aber wir haben ja....
Es ist und bleibt trotzdem ein unhaltbarer Zustand und ein bisschen verfassungswidrig gibt es nicht. Entweder die Besoldung ist verfassungskonform oder verfassungswidrig. Was dazwischen gibt es nicht.
[/quote]

Aus Rheinland-Pfalz schaut man trotzdem neidisch auf dieses Vorgehen!

correction80

Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Malkav

Zitat von: correction80 in 19.09.2024 08:06
Kleine Anfrage + Antwort aus dem rheinlandpfälzischen Landtag.

https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10397-18.pdf

Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Da sind die 260 2022er-Klagen in Schleswig-Holstein ja schon ganz ordentlich im Vergleich. Selbst diese Zahl hatte mich persönlich absolut ratlos zurückgelassen, wenn ich das Gejammere auf den (mir zugänglichen und bekannten) Behördenfluren so anhöre. Für 2023 gibt es hier noch keine Klagen, da die Bezügestelle noch nicht über die Widersprüche/Anträge für 2023 entschieden hat.

Das positive Phänomen der Klagewelle scheint sich aktuell wirklich auf HH und Thüringen zu beschränken. Mich nervt das Gejammere der Kolleginnen und Kollegen jetzt schon, wenn die Klägerinnen und Kläger heftige Nachzahlungen bekommen sollten und alle anderen erwarteterweise leer ausgehen.  ::)

correction80

In dem Aussetzungsbeschluss des OVG Koblenz 5 K 1153/22.KO wurde auf Seite 7 unter 4. folgendes festgestellt:

"...verzichtete die Beklagte für die Haushaltsjahre 2012 bis 2016 auf die Erhebung von Widersprüchen
sowie auf eine zeitnahe Geltendmachung von Besoldungsansprüchen durch ihre
Beamtinnen und Beamten. Bereits anhängige Verfahren ließ sie ruhen. Damit
schloss sich die Beklagte dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz
an..."


Kann jemand von euch zu dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz etwas sagen?
Wie wurden die Beamten seitens des Landes über den Verzicht auf Widersprüche informiert?
Hat dies bis jetzt rechtliche Bindung? Also würde ich eine Nachzahlung für die Jahre 2012 - 2016 erhalten falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, auch wenn ich für diese Jahre keine Widersprüche eingelegt habe und keine Klage erhoben wurde?

Danke schon mal im Voraus

LehrerinRLP

Kann jemand von euch zu dem damaligen Vorgehen des Landes Rheinland-Pfalz etwas sagen?
Wie wurden die Beamten seitens des Landes über den Verzicht auf Widersprüche informiert?
Hat dies bis jetzt rechtliche Bindung? Also würde ich eine Nachzahlung für die Jahre 2012 - 2016 erhalten falls die Verfassungswidrigkeit festgestellt werden würde, auch wenn ich für diese Jahre keine Widersprüche eingelegt habe und keine Klage erhoben wurde?

Danke schon mal im Voraus
[/quote]

Ein Widerspruch wird ja abgelehnt von unserer sozialen Regierung. Zur Zeit ist das Vorgehen so, dass man klagen muss und das Verfahren ruhend gestellt werden muss. Erst mit der Ruhendstellung hat man bei einer entsprechenden Entscheidung Recht auf Nachzahlung. Vorher ist die Frage, ob bei den Widersprüchen auf die "Einrede der Verjährung" verzichtet wurde. Ist das der Fall, musste man nicht klagen und hat entsprechend Recht auf Nachzahlung. Ob die dann aber auch kommt, ist völlig unklar. In Hessen kam sie bis heute nicht ...

NordWest

Zitat von: correction80 in 19.09.2024 08:06
Ich bin tatsächlich erstaunt wie wenige den Klageweg bestreiten.

Das erstaunt mich ehrlich gesagt gar nicht. Aber viel schlimmer ist, dass die aktuelle Rechtsauslegung der Notwendigkeit einer Klage zum Erhalt von Ansprüchen aus einer immerhin verfassungswidrigen Besoldung die Verzögerungstaktik der Besoldungsgeber auch noch finanziell belohnt. Bis auf die paar Leute, die wirklich klagen, kommen die Länder kostenlos aus der Sache heraus - und lassen sch daher immer absurdere Besoldungstricks einfallen, egal wie offensichtlich verfassungswidrig sie sind.

AltStrG


lotsch

Zitat von: AltStrG in 20.09.2024 01:16
Den Kommunen geht das Geld aus, selbst den reichen Gegenden; angeblich die hohen Personalkosten (ja,ja):

https://www.donaukurier.de/lokales/ingolstadt/ingolstaedter-ob-weist-sofortige-haushaltssperre-an-es-fehlen-etliche-millionen-17027735

Das ist Jammern auf hohem Niveau. Es steht ja im Artikel, dass im Vergleich die Grundsteuer ziemlich niedrig ist.
Soweit ich mich erinnern kann, gönnt man sich in Ingolstadt auch einige Museen, die nicht gerade der Hammer sind. Oft fehlt den Politikern auch die Durchsetzungsfähigkeit.