[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

mezzo

Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern
https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

Leon1981

Zitat von: mezzo in 26.09.2024 06:45
Eine Frage zur Kindersonderzahlung 2024 im Gesetzesentwurf der Besoldungsanpassung in Niedersachsen. In verschiedenen Beiträgen wird berichtet, dass es nur für das erste und zweite Kind gilt. Ich habe mir jetzt den Gesetzesentwurf angeschaut und lese ihn so, als ob es für jedes berechtigte Kind für den auch ein Familienzuschlag bekommen wird, eine 1000 € Prämie einmalig für 2024 geben soll? Was ist richtig, gibt es eine Höchstanzahl Kinder bei der Berücksichtigung der Sonderzahlung 2024?

Par.3
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/ni/ni-d-19-5132.pdf

Verdi spricht von max.2 Kindern https://nds-bremen.verdi.de/frauen-und-gruppen/beamtinnen-und-beamte/magazin-kurz-und-buendig/++co++1e0084ac-4b3d-11ef-83a0-5d14f8193340#:~:text=Erh%C3%B6hung%2520der%2520Grundgeh%C3%A4lter%2520zum%252001.11,um%2520linear%25204%252C76%2525.&text=F%C3%BCr%2520das%2520Jahr%25202024%2520wird,dies%2520ist%2520unabh%C3%A4ngig%2520vom%2520Familienerg%C3%A4nzungszuschlag.

falscher Thread

Grandia

Und es wurde schon om Thread der Besomdu gserhöhung Nds. 2023-2024 besprochen. Schauen Sie doch kurz da rein.

Malkav

Zitat von: Fragmon in 25.09.2024 20:20
Schleswig-Holsteiner, ihr tut mir leid.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/beihilfeeinschnitt-wirkt-wie-eine-besoldungskuerzung/

Bei der Erhöhung des Selbstbehaltes ist das Urteil des BVerwG zur Kostendämpfungspauschale einschlägig:

,,Eine Kostendämpfungspauschale [was dem Selbstbehalt in SH entspricht] wirkt sich für diejenigen Beamten, denen im jeweiligen Kalenderjahr beihilfefähige Aufwendungen entstehen, wie eine Besoldungskürzung aus (BVerwG, Urteil vom 20. März 2008 - 2 C 49.07 - BVerwGE 131, 20 Rn. 9) und enthält damit eine Aussage über die Höhe der amtsangemessenen Alimentation."

Mit anderen Worten, es wäre im Verfahren zum Erlass der neuen BhVO als Rechtsverordnung exakt die gleichen Bemessungen und Abwägungen hinsichtlich der amtsangemessenheit der Alimentation zu treffen, wie diese im Gesetzgebungsverfahren notwendig sind. Dies gilt umso mehr, als die u.a. betroffene Besoldungsgruppe A10 auch noch den abschmelzenden Familienergänzungszuschlag erhält und sich daher eh schon seeeeehr nah an den 115% der sozialen Grundsicherung bewegt. Sonst würde auch hier nicht den Ansprüchen an eine sachgerechte Prozeduralisierung Genüge getan. Bin ich alleine mit der Vermutung, dass sich der Verordnungsinhalt auf "Streiche "140" und ersetze durch "1X0"" beschränken wird?

Die Niedersachsen haben, dank der dortigen Ausgestaltung des FEZ als VO, bereits Erfahrungen mit § 47 VwGO (Beklagbarkeit einer VO vor dem zuständigen OVG) sammeln dürfen. Selbiges dürfte doch auch für die BhVO SH gelten. In SH ist dieser Weg gem. § 5 AGVwGO SH grundsätzlich eröffnet. Gibt es von dieser Front eigentlich schon was zu berichten?

boysetsfire

Zitat von: Fragmon in 25.09.2024 20:20
Schleswig-Holsteiner, ihr tut mir leid.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/beihilfeeinschnitt-wirkt-wie-eine-besoldungskuerzung/

Es kommt noch besser:

Einzig und allein die ÖD-Angestellten und Beamten in SH sind für die Haushaltslücke von rund 580 Millionen Euro verantwortlich. Und wenn sie dann auch noch die Frechheit beseitzen, das Deutschlandticket zu nutzen und vielleicht sogar noch Wohngeld beziehen, dann findet das die ehemalige Landesverfassungsrichterin und jetzige Finanzministerin Frau Schneider gar nicht mehr witzig:

ZitatDieser finanzielle Engpass, verursacht durch steigende Tarif- und Besoldungskosten sowie Mehrausgaben für Beihilfe, ...

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/_startseite/Artikel2024/240924_Haushaltsentwurf_2025

Frage: Wie erbärmlich und ekelhaft kann man sein?

Frau Schneider: Ja!

Paterlexx

Zitat von: cyrix42 in 21.09.2024 10:15
Und welche der Ausgaben davon sind von den Kommunen zu tragen? Oder wieder nur blinder Populismus ohne Inhalt?

Btw: Es macht doch immer Spaß nach unten zu treten gegenüber diejenigen, denen die sich noch weniger wehren können. Sich gegenüber von Armut und Krieg Betroffenen zu profilieren, ist schon armselig...

Am Ende sollte es kein getrenntes Kassendenken geben. Die Kommunen dürften nicht einen Euro der Flüchtlingskrise tragen, tun sie aber. Die Kommunen sollten ihre Beamten nach Gesetz- und Recht bezahlen, tun sie aber nicht. Wenn das Populismus ist, dann bin ich wohl Populist. Niemand hier sagt, dass wir nicht gegen Armut und Krieg vorgehen sollen. Aber wir versenken gerade die ganze Nation. Was glauben Sie, wie es hier weitergeht? Weiter so ist das Ende. 

LehrerinRLP

Bitte zurück zum Thema! Es geht um ein Urteil, nicht um gesellschaftspolitische Fragen!

A9A10A11A12A13

Ihr seid schuld ::)

https://www.gdp.de/berlin/de/stories/2024/09/never-ending-story-amtsangemessene-alimentation-entscheidung-des-bverfg-wahrscheinlich-nicht-mehr-in-diesem-jahr

umfangreiche Stellungnahmen verzögern rechtlich nachvollziehbar die Beschlussfassung?
kann mir jemand den Rechtstext zum Umfang und der darin festgelegten Grenze für übertriebenen Umfang zeigen?

An welcher der 246 Fußnoten auf 41 Seiten einer unverlangt eingesendeten Stellungnahme steckt KarlsRuhe denn fest?

Ozymandias


AR76

Oder das der Haushalt dann gesprengt wird....Die waren doch letztens Essen mit Politikern....Da kann man einer kleinen Bitte nachkommen.....tut ja keinem weh...ach warte....

Ozymandias

Das Verfahren, ob die Grundsicherung in 21 und 22 hoch genug war, hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

A9A10A11A12A13

Zitat von: Ozymandias in 30.09.2024 17:45
... hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23
...BVerfG&Datum=31.12.2222

KarlsRuhe antwortet doch bereits im Januar 24 auf eine Sachstandanfrage "Derzeit ist nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung in diesem Verfahren gerechnet werden kann." Diese umfangreiche und individuell ausgeklügelte Antwort ist die entsprechende Wertschätzung der impertinenten Frage und findet ebenso in eine um mindestens 12 Monate aufgeschobene Wiedervorlage des Verfahrens ihre Berücksichtigung. Dennoch bleibt damit das Verfahren im  198jährigen Beschlusshorizont noch unfassbar schnell.

VierBundeslaender

Da wird jetzt aber die Verzögerungsrüge (der juristische Begriff ist mE ein anderer), die Karlsruhe damals abgeschmettert hat mit dem Hinweis "Urteil fast fertig", jetzt langsam schwerer abzulehnen. Entweder verzögert der Gesetzgeber mit Hunderten Seiten Unsinn - dann hat aber der Kläger Recht, oder Karlsruhe liefert endlich - dann aber bitte langsam mal zeitnah.

Malkav

Zitat von: VierBundeslaender in 02.10.2024 07:19
Da wird jetzt aber die Verzögerungsrüge (der juristische Begriff ist mE ein anderer), die Karlsruhe damals abgeschmettert hat mit dem Hinweis "Urteil fast fertig", jetzt langsam schwerer abzulehnen. Entweder verzögert der Gesetzgeber mit Hunderten Seiten Unsinn - dann hat aber der Kläger Recht, oder Karlsruhe liefert endlich - dann aber bitte langsam mal zeitnah.

Doch der Begrif ist so richtig (§ 97b Abs. 1 S. 2 BVerfGG).

Ich warte nur darauf, dass sich der Brandenburger Beschwerdeführer mal an den EGMR wendet hinsichtlich des fehlenden individuellen Rechtsschutzes. Denn hinsichtlich des Alimentationsanspruches existiert in der Bundesrepublik Deutschland faktisch kein Rechtsschutz durch die unabhängige Justiz bzw. dieser wird praktisch durch Arbeitsverweigerung aktuell nicht gewährt.

Man stelle sich dies bitte mal in irgendeinem anderen Justizkontext vor:


  • "Ihre Kinder werden Ihnen seitens des Jugendamtes willkürlich entzogen, weil Sie zu Hause [beliebige Fremdsprache] sprechen? Natürlich ist ihr Elternrecht betroffen. Sie werden zeitnah binnen zwanzig Jahren eine Entscheidung erhalten. Die Kinder sind/waren ja nicht weg ... sie sind nur woanders"

  • "Die Krankenkasse bezahlt ein zugelassenes Medikament nicht, welches Ihr voraussichtliches Ableben in zwei Jahre abwenden könnte? Da droht der KV aber eine heftige Schadenersatzforderung Ihrer, wenn wir als Sozialgericht darüber in zehn Jahren entschieden haben."

  • "Ihnen wurde im Winter das Gas abgedreht, weil angeblich Zahlungsrückstände bestünden, welche aber nur ein Buchungsfehler beim Versorger sein können? Wärme ist ja nachholbar (heizen Sie halt nach dem Aufdrehen ein wenig mehr), sodass es doch nicht schlimm ist, wenn das Vollstreckungsgericht sich ein paar Jahre Zeit nimmt."


Und wehe es kommt mir nun jemand mit: "Es ist doch nur Geld! Das kann nachbezahlt werden.". Das mag gelten, wenn die Verfahrensdauer (bis zur abschließenden Regelung!) ein oder zwei Jahre beträgt. Hier geht es aber um den Lebensstandart von teilweise Jahrzehnten, welcher erheblich unter dem liegt, was dem jeweiligem Amtsinhaber nach dem Grundgesetz zusteht. Und ein (mit Nachzahlungen bezahlter) zweimonatiger Maledivenurlaub als Pensionär gleicht halt nicht den (wegen festgestellter Unteralimentation) unfinanzierbaren Familienurlaub 2007 mit dem Kindern aus.

Wilkinson13

Schöne Beispiele. ;)

Warum machen die Medien eigentlich keinen Rummel um das Thema.
Das ist doch mittlerweile so skandalös, dass man auch Beamtenferne
Bevölkerungsschichten erreichen könnte.

Allein, wenn für die Allgemeinheit mal aufbereitet würde, dass selbst im
Staatsdienst unter (oder gleich) Bürgergeld bezahlt wird, müsste das für
Springer und Co. doch eine einen Artikel wert sein.