[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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philipph

Zitat von: HansGeorg in 10.10.2024 14:11
Zitat von: philipph in 10.10.2024 13:55
@ Hans-Georg

köntest du die Schritte zur Klage für die Allgemeinheit konkretisieren? Ich weiß, dass das hier im Threadverlauf schon einmal skizziert wurde, aber ich finde es nicht mehr.

Ich schätze, dass die Klage für immer mehr Kollegen interessant wird!?

Vielen Dank im Voraus!

1. Rechtsschutzversicherung besorgen
2. 3 Monate warten
3. Widerspruch gegen die Besoldung einlegen, ab dann jedes Jahr
4. Bei Ablehnung Weitergabe an Rechtsanwalt, der dann alles macht.

Eine Rechtsschutzversicherung habe ich bereits.

Widerspruch habe ich auch regelmäßig eingelegt und dieser wurde seitens des Dienstherren ruhend gestellt. Eine Ablehnung gibt es nicht. Bedeutet das, dass der Klageweg ohne rechtmittelfähigen Bescheid noch gar nicht eröffnet ist?

Gibt es eine Empfehlung für eine geeignete Kanzlei zur Rechtsvertretung?

HansGeorg


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Eine Rechtsschutzversicherung habe ich bereits.

Widerspruch habe ich auch regelmäßig eingelegt und dieser wurde seitens des Dienstherren ruhend gestellt. Eine Ablehnung gibt es nicht. Bedeutet das, dass der Klageweg ohne rechtmittelfähigen Bescheid noch gar nicht eröffnet ist?

Gibt es eine Empfehlung für eine geeignete Kanzlei zur Rechtsvertretung?
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Ohne Bescheid kannst du keine Klage einreichen, das ist korrekt. Am besten eine Kanzlei in deiner Nähe, welche bereits solche Fälle auf dem Tisch hat. Am besten eine Email mit dem Sachverhalt und der Frage ob die Kanzlei bereits mit ähnlich gelagerten Fällen betraut ist und alle in deiner Nähe dann in BCC. Ansonsten mal die Gerwerkschaft fragen.

DaEx

#6497
Hast Du dem Ruhen zugestimmt? Ansonsten kannst Du ein Schreiben verfassen, dass Du mit dem Ruhen nicht einverstanden bist und eine rechtsmittelfähigen Bescheid haben möchtest...

Zur Not könntest Du dann auch eine Untätigkeitsklage beim VG einreichen...

Kann man auch ohne Anwalt machen ;)

IchLiebeBeamtentum

Klagen, klagen, klagen.
Viel Erfolg brauche ich ja nicht zu wünschen, ihr kennt ja schon das Urteil der Bundesrichter.
Wie es der unendlich weise Soldat schrieb, ihr werdet in 30 Jahren zehntausende Euros zurückbekommen und alle anderen werden vor Neid erblassen.

AltStrG

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 10.10.2024 17:58
Klagen, klagen, klagen.
Viel Erfolg brauche ich ja nicht zu wünschen, ihr kennt ja schon das Urteil der Bundesrichter.
Wie es der unendlich weise Soldat schrieb, ihr werdet in 30 Jahren zehntausende Euros zurückbekommen und alle anderen werden ich werde vor Neid erblassen.

So wird es kommen. Ich freue mich auf die Kohle.


IchLiebeBeamtentum

Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Lichtstifter

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 11.10.2024 07:10
Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Dafür musst du ins Lotto-Forum. Viel Spaß dort und in deinem weiteren Leben. Hier kannst du nicht viel beitragen.
Prekariatsbeamter

IchLiebeBeamtentum

Oh, ich lerne hier viel.
Unter anderem, dass Semantik für viele Beamte ein Fremdwort ist.

HansGeorg

Zitat von: Lichtstifter in 11.10.2024 07:47
Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 11.10.2024 07:10
Kannst du mir noch die 6 aus 49 in 30 Jahren voraussagen?
Ich freue mich auch schon auf die Kohle.

Dafür musst du ins Lotto-Forum. Viel Spaß dort und in deinem weiteren Leben. Hier kannst du nicht viel beitragen.
Dont feed the Troll

IchLiebeBeamtentum


dregonfleischer


Ozymandias

Zitat von: Ozymandias in 30.09.2024 17:45
Das Verfahren, ob die Grundsicherung in 21 und 22 hoch genug war, hat nun ein Aktenzeichen beim BVerfG bekommen. BVerfG - 1 BvL 2/23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=31.12.2222&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=19.07.2024&Aktenzeichen=1%20BvL%202%2F23

Unzulässige Richtervorlage. Komischerweise noch gar nicht auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht? Vor 2 Jahren hat der VdK eine Musterklage zur Grundsicherung angekündigt, da diese damals nur um 3 Euro erhöht wurde, allerdings hat man seitdem nicht mehr viel davon gehört.

Sieht man auch, dass Entscheidungen bis zur Veröffentlichung weitere 3 Monate benötigen können.

SchrödingersKatze

Jetzt sind ja doch noch einige Entwürfe zum Partner*inneneinkommen nachgezogen, zuletzt jetzt eben der Bund. Spannend, dass oftmals auf die Geringfügigkeitsgrenze zurückgegriffen wird- Außer in Bayern, wo sie mit 20.000 Euro pro Jahr gesetzt wird.

Danke Söder!

Paterlexx

Ich glaube, diese Woche findet in Hamburg die erste Verhandlung für die Besoldungszuschlag-(für-Familien)-Versuche des Bundeslandes HH von 2022 (rückwirkend) statt. Sprich, hier hat das Verwaltungsgericht noch im Jahr des Versuches die aA richtigzustellen einen Verhandlungstermin angesetzt. Ich vermute, es wird auch einfach weitergeleitet zum Verfassungsgericht. Aber die Fenster werden kleiner und beim Verfassungsgericht die Stabel größer.

Weiter wird auf dunklen Fluren gemunkelt, dass man wohl für die Bezirksämter eine Großstadt-Pauschale in Betracht ziehen will. Natürlich passend zur Wahl nächstes Jahr. Diese könnte wohl für alle Beamten kommen, die in einem gewissen Radius um den Arbeitsort wohnen. Diese Gedankenspiele gab es schon vorher, allerdings ist das alles wieder nicht pensionswirksam. Aber warten wir mal ab.

NordWest

Zitat von: Paterlexx in 13.10.2024 11:38
Weiter wird auf dunklen Fluren gemunkelt, dass man wohl für die Bezirksämter eine Großstadt-Pauschale in Betracht ziehen will. Natürlich passend zur Wahl nächstes Jahr. Diese könnte wohl für alle Beamten kommen, die in einem gewissen Radius um den Arbeitsort wohnen. Diese Gedankenspiele gab es schon vorher, allerdings ist das alles wieder nicht pensionswirksam. Aber warten wir mal ab.

Ja, hierbei sollen Beamte mit "Kundenkontakt" profitieren, also evtl. auch nicht alle in Bezirksämtern arbeitende Beamte, dafür aber möglicherweise auch einige Beamte mit Kundenkontakt in anderen Ämtern. Lehrer (immer im "Kundenkontakt") dürften ebenfalls unberücksichtigt bleiben. Wie auch immer: Es geht hier nur um einen beschränkten Kreis, der sich ggf. ein bisschen freuen darf. Hier relevant sollte zuvorderst die allgemeine Besoldungskonfomität mit der Verfassung sein.