[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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lumer

Zitat von: Versuch in 18.05.2025 15:12
Wie kann man eine Frist verpassen, wenn man handelt wie von der Behörde verlangt?
Unter der Annahme, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, kann innerhalb eines Jahres der Rechtsbehelf eingelegt werden (§ 58 II VwGO). Diese Frist läuft gerade unabhängig, ob und wie eine Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist. Handelst du also so, wie die Behörde es sagt, und zieht sich das länger als ein Jahr hin, kannst du die Frist versäumen. Unter Umständen kann dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen (§ 60 VwGO). Aber auch das Mittel ist begrenzt (Fristversäumnis "ohne Verschulden", Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses). Deshalb würde ich den Weg nicht ausprobieren wollen.

Versuch

Zitat von: lumer in 19.05.2025 14:57
Zitat von: Versuch in 18.05.2025 15:12
Wie kann man eine Frist verpassen, wenn man handelt wie von der Behörde verlangt?
Unter der Annahme, dass die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, kann innerhalb eines Jahres der Rechtsbehelf eingelegt werden (§ 58 II VwGO). Diese Frist läuft gerade unabhängig, ob und wie eine Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist. Handelst du also so, wie die Behörde es sagt, und zieht sich das länger als ein Jahr hin, kannst du die Frist versäumen. Unter Umständen kann dann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand helfen (§ 60 VwGO). Aber auch das Mittel ist begrenzt (Fristversäumnis "ohne Verschulden", Einlegung des Rechtsbehelfs innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses). Deshalb würde ich den Weg nicht ausprobieren wollen.

Das verstehe ich nicht.

Es gab ja , egal wie, keine Ablehnung des Widerspruchs.
Wie könnte dieser dann ungültig werden?




HochlebederVorgang

Nein, ich meine, da soll später im Jahr etwas kommen. Ich denke, dabei geht es vor allem um umfassende Daten, die objektiv darlegen sollen, wo die Besoldung mittlerweile steht.

Ozymandias

Noch nicht gelesen, aber in Hessen war Färber pro Partnereinkommen soweit ich mich erinnere.

VierBundeslaender

Jein. In dem Gutachten zerlegt sie den Gesetzentwurf: Nicht nachvollziehbare Zahlen (das muss man sich mal vorstellen!), chaotische Kinderzuschläge die absurde Wirkungen zeigen, viel zu geringe Steigerungsraten usw.

Sie sagt auch, dass die Alleinverdienerehe nicht mehr die typische Lebensform ist, erwähnt aber dabei sofort dass 1) es dem BVerfG nicht um Lebenswirklichkeiten, sondern um einen Vergleichsmaßstab geht und 2) man dann bei Abschaffung auch ein neues Gesamtkonzept braucht, das sie nicht im Ansatz erkennen kann. Ich lese das wie ein "schriftliches Nachdenken über eine Alternative". Das ist schon in sich schlüssig, was da steht.

Malkav

Also ich weiß einfach nicht, was den DRB Brb geritten hat das Gutachten ausgerechnet bei Prof.'in Färber in Auftrag zu geben. Hoffentlich ging man davon aus, dass die Sache juristisch mittlerweile so klar ist, dass es für die politische Arbeit lediglich noch einer ökonomischen Unterfütterung bedurfte.

Wenn ich mir Ihre Ausführungen zu den Wohnkosten (Wohngeldwerte sind super oder man legt nicht das 95%-Perzentil, sondern den Medianwert zu grunde) oder der Kürzung von der berücksichtigungsfähigen Kosten einer Mittagsverpflegung anschaue gruselt es mich fachlich.

Von unzähligen Tippfehlern in den Tabellen oder der Verwendung von Ausrufezeichen als Rudeltieren ("!!!") auf Seite 40 fange ich gar nicht erst an. Hatte Sie keinen HiWi der das nochmal formal gecheckt hat?

DeGr

Gibt es hier inzwischen eine (Klage-)Gemeinschaft von niedersächsischen Beamten?

Bei uns (Kreisverwaltung) sollen bald die Ablehnungen kommen und ich werde mich jetzt so langsam mit einer Klageschrift beschäftigen müssen.

HochlebederVorgang

Ich frage mich sowieso, welche Erkenntnis eine vermeintliche "ökonomische Betrachtungsweise" bringen soll. Es gibt klare rechtliche Vorgaben durch das BVerfG, und jetzt kommt jemand mit wirtschaftswissenschaftlichem Hintergrund und versucht "ökonomisch" das Pferd von hinten aufzuzäumen, weil es vom Ergebnis angeblich besser passen soll. Den Grund, weshalb es z.B. bei den Wohnkosten mit den von ihr vorgeschlagenen Ermittlungsmethoden besser passen soll, oder weshalb das 95%-Perzentil nicht geeignet erscheint, bleibt sie darüber hinaus auch noch schuldig.




Ozymandias

Man bräuchte eher eine finanzwissenschaftliche Studie zu den möglichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und Haushalte. Da es bisher keine großen Rückstellungen gibt, bleibt die Besoldungsrevolution wohl ein Traum und es gibt höchstens kosmetische Einhegungen.

HansGeorg

Zitat von: Ozymandias in 20.05.2025 12:36
Man bräuchte eher eine finanzwissenschaftliche Studie zu den möglichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und Haushalte. Da es bisher keine großen Rückstellungen gibt, bleibt die Besoldungsrevolution wohl ein Traum und es gibt höchstens kosmetische Einhegungen.

Ich denke, dass jedem, welcher sich in letzter Zeit mit dem Thema beschäftigt hat auch ohne Studie eine Sachlage klar ist. Bei den wenigen Widersprüchen und noch weniger Klagen und der mittlerweile Dauer ist es (selbst bei etwaigen Nachzahlungsansprüchen) sowohl für die Länder als auch den Bund bisher ein äußerst lukratives Geschäft gewesen. Allerdings wurde in SH eine Rückstellung aufgebaut welche in dem Fall genommen wir. Der Pensionsfond den die Beamten mit Abschlägen in den letzten Jahren selbst gefüllt haben, das ist bereits öfentlich so gesagt worden.

HochlebederVorgang

Zitat von: Ozymandias in 20.05.2025 12:36
Man bräuchte eher eine finanzwissenschaftliche Studie zu den möglichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und Haushalte. Da es bisher keine großen Rückstellungen gibt, bleibt die Besoldungsrevolution wohl ein Traum und es gibt höchstens kosmetische Einhegungen.

Dazu braucht man neben den reinen Daten aber keinen Professorentitel. Das ist eine reine Fleißaufgabe.

Und wenn man schon dransitzt, könnte man auch gleich ehrlich machen und eine Einschätzung vornehmen, was als Einkommenssteuer an den Staat zurückfließt. Gleiches gilt auch für die Mehrwertsteuer. Bis in einige Besoldungsgruppen hinein, würde eine amtsangemessene Alimenation mit Sicherheit nicht aufs Sparkonto fließen, sondern gleich wieder im Wirtschaftskreislauf landen. Davon dürfte auszugehen sein, wenn hier ein nicht unbeträchtlicher Teil unter dem Grundsicherungsniveau liegt.

HochlebederVorgang

Zitat von: HansGeorg in 20.05.2025 12:43
Zitat von: Ozymandias in 20.05.2025 12:36
Man bräuchte eher eine finanzwissenschaftliche Studie zu den möglichen Auswirkungen auf die Staatsfinanzen und Haushalte. Da es bisher keine großen Rückstellungen gibt, bleibt die Besoldungsrevolution wohl ein Traum und es gibt höchstens kosmetische Einhegungen.

Ich denke, dass jedem, welcher sich in letzter Zeit mit dem Thema beschäftigt hat auch ohne Studie eine Sachlage klar ist. Bei den wenigen Widersprüchen und noch weniger Klagen und der mittlerweile Dauer ist es (selbst bei etwaigen Nachzahlungsansprüchen) sowohl für die Länder als auch den Bund bisher ein äußerst lukratives Geschäft gewesen. Allerdings wurde in SH eine Rückstellung aufgebaut welche in dem Fall genommen wir. Der Pensionsfond den die Beamten mit Abschlägen in den letzten Jahren selbst gefüllt haben, das ist bereits öfentlich so gesagt worden.

Ja, der nach außen stets freundliche und smarte Herr Günther scheisst da auch auf die Verfassung.