[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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HochlebederVorgang

,,Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.,,

Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Finanzer

Zitat von: HochlebederVorgang in 22.07.2025 00:24
Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Da bin ich inzwischen eher pessimistisch, ob eine Korrektur oder Klarstellung helfen würde.
Der Gesetztgeber hat in allen Besoldungskreisen eine große Bereitschaft gezeigt, zu tricksen und sich um die Anpassung der Besoldung herumzuschummeln.
Hinzukommt die Tendenz, die Judikative als Organ und ihre Urteile weiter zu untergraben. Mit dem Florett der geschliffenen und kleinteiligen Argumentation wird das Bundesverfassungsgericht sich und uns keinen Gefallen tun, im nächsten Urteil hoffe ich eher auf die schwere Klinge.... oder gleich einen Backstein.

maxg

Zitat von: HochlebederVorgang in 22.07.2025 00:24
,,Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.,,

Hiermit hat sich das BVerfG einfach keinen Gefallen getan. Wahrscheinlich ist es einfach nicht davon ausgegangen, dass dieser Satz auf gröbste Art und Weise mißinterpretiert und völlig unzutreffend ausgelegt wird. Eine Korrektur oder Klarstellung im nächsten Urteil würde helfen

Ich teile insbesondere deinen ersten Satz nicht.

Der erste Satz des BVerfG-Zitats ist doch eine Binsenweisheit. Es war doch schon immer so, dass es zur Grundbesoldung Familien-/Kinderzuschläge gab. Eine entsprechende Erhöhung der Alimentation entspricht somit sicher auch den "althergebrachten Grundsätzen des Beamtenrechts".

Der zweite BVerfG-Satz ist in seinem Wortlaut und der Interpretation m.E. auch nur vorsätzlich misszuverstehen. Die Öffnungsklausel "stärker als bisher" dahingehend in Besoldungsrecht (NRW u.ä.) umzusetzen, dass mehr als 40% der Besoldung eines Beamten (m/w/d) aus Familienkomponenten besteht, kann man wohl kaum dem BVerfG "anlasten", sondern nur dem jeweiligen Besoldungsgesetzgeber. Dieser hat jegliche Verhältnismäßigkeit (aus durchschaubaren Gründen) offenkundig überschritten.

HochlebederVorgang

Wir haben da keine unterschiedlichen Ansichten. Das BVerfG musste wohl fast leider von vorsätzlicher Falschauslegung seitens der Gesetzgeber ausgehen.

Die Auslegung ist systematisch betrachtet natürlich vollkommener Schwachsinn.

Paterlexx

Satire? Leider Realität:
Ich arbeite gerade daran, einen Vater mit deutschem Pass, vier Ehefrauen und 23 Kindern in den Beamtenstatus zu bringen. Nur um aufzuzeigen, dass das eine oder andere neue Gesetz irre ist.

Ich erwarte vom Bundesverfassungsgerichts einfach mal nichts. Eine klare Ansage können Richter dort eh nicht machen. Das verhindern die Parteibücher schon.

AlxN

In BW und A7 wären das nur für die 23 Kinder 21.632,08€. Kein Grundgehalt, kein Ehezuschlag, kein Ergänzungszuschlag. Ab dem dritten Kind jeweils 989,17€ für die weiteren Kinder lässt grüßen.

Ozymandias

Wird die Anzahl der Kinder im Bewerbungsverfahren abgefragt?
Sollte man eher nicht vorher sagen  ;)

lotsch

Zitat von: Paterlexx in 22.07.2025 17:46
Satire? Leider Realität:
Ich arbeite gerade daran, einen Vater mit deutschem Pass, vier Ehefrauen und 23 Kindern in den Beamtenstatus zu bringen. Nur um aufzuzeigen, dass das eine oder andere neue Gesetz irre ist.

Ich erwarte vom Bundesverfassungsgerichts einfach mal nichts. Eine klare Ansage können Richter dort eh nicht machen. Das verhindern die Parteibücher schon.

Das erinnert mich an ein Gespräch im Souk von Marrakesch, das ich mit einem Marokkaner, der gut Deutsch konnte, führte: Was, du hast nur eine Frau, das ist ja wie jeden Tag Spaghetti essen.


HansGeorg

"Der Beamtenbund kritisierte die Regierungspläne scharf. Die Umwidmung der Mittel (Pensionsfond,die die Beamten durch Gehaltsverzicht selbst aufgebracht hatten) in ,,politisches Spielgeld" sei ein erneuter Versuch, Haushaltskonsolidierung auf dem Rücken der Beamten zu betreiben, bemängelte Landeschef Kai Tellkamp. ,,Für mich sieht das so aus, als sollen die Beamten für die von der Politik verzockten Northvolt-Millionen haften.""


https://www.kn-online.de/schleswig-holstein/haushaltswentwurf-2026-regierung-will-sparkurs-ohne-demos-U4WYXSGCX5FT3FVUTVF55R3G74.html?utm_medium=Social&utm_source=Facebook&fbclid=IwY2xjawLswcNleHRuA2FlbQIxMQABHk1yf_vPrWgdbALrr2woxO4T8vB38Q5kjb4lOqAiGfSTspmkKuunQKv4qggo_aem_hHirenmTWjnfLdJHyUZhjg#Echobox=1753197250

VierBundeslaender

Zitat von: Paterlexx in 22.07.2025 17:46
Ich arbeite gerade daran, einen Vater mit deutschem Pass, vier Ehefrauen und 23 Kindern in den Beamtenstatus zu bringen. Nur um aufzuzeigen, dass das eine oder andere neue Gesetz irre ist.
Das ist jetzt übertrieben, oder?

NWB


A9A10A11A12A13

https://nord.dgb.de/++co++44331dc4-67bb-11f0-9b15-d93727d4702e

DGB-Mitgliederinformation: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation 2013-2019

"... ca. 7.000 Klagen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht, ... Das letzte Wort wird hier nun das Bundesverfassungsgericht haben... Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist aktuell nicht absehbar."

Zitat von: lotsch in 16.07.2025 15:16
Urteil zur zeitnahen Geltendmachung und Treu und Glauben.
https://www.rechtundpolitik.com/justiz/vg-hamburg/beamtenbesoldung-einwand-unzureichender-alimentation-muss-jaehrlich-erfolgen/

rundmc87

Kurze offtopic Frage:

In der kommenden Abrechnung gibt es nun die Anpassung der Besoldung. Die Zulage steigt nun auf 460€, aber die formale Höhergruppierung erfolgt erst im kommenden Jahr im August. Gibt es da dann irgendwie mehr Geld oder wozu wird 1 Jahr später erst höher gruppiert?

Verwaltungsgedöns


Verwaltungsgedöns

Das Urteil kommt nächsten Monat, richtig? Aber dann muss man noch auf das passende Bundesland warten, richtig? Frage für einen Freund.  8)