[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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Ozymandias

Zitat von: Arwen in 28.08.2025 11:34
.......und die von meiner Frau und mir 2005,2006,2007,2008,2009,2010,2011,2012,2013,2014.....usw.

Da sollte man sich mal näher mit der Fünftelregelung und dem 911-Konfigurator beschäftigen.  8)

Arwen

Ozy, Fünftelregelung und Krankenbeiträge in voraus habe ich auf dem Schirm.
911 könntest du mich unterstützen. Dazu kommt noch meine Klage 3. Kind.Wir hatte vor 1 1/2 geschrieben.

Arwen


Ozymandias

Porsche ist auch nur ein Witz, vielleicht schreibe ich mal einen kleinen Guide mit Ideen für steuerliche Optimierungen, wenn es mit den Auszahlungen ernst wird. Dieses Jahr kommt höchstens die Entscheidung, aber es wird noch kein Cent fließen. Selbst nächstes Jahr ist fraglich, da die Nachzahlungsgesetze das letzte mal fast 2 Jahre gebraucht haben.

Bei euch ist dann die Frage, wie diese uralt Jahre behandelt werden. Bei den Nachzahlungen die ich in BW gesehen habe, gingen die Nachzahlungstabellen glaube ich nur bis 2009 oder 2010.

Mit der Fünftelregelung kann man bei Abfindungen echt viel hinbiegen, habe da etwas Erfahrung in der Familie gesammelt aber leider selber nicht optimal hinbekommen, da ich das Wissen erst im Nachhinhein erworben habe.
Als Beamter kommt man mit Abfindungen oder Nachzahlungen für mehrjährigen Arbeitslohn eigtl. nie in Berührung.

Arwen

Freue mich auf deinen Guide. Ansonsten sehe ich das mit den - hoffentlich- Nachzahlungen genau wie du.

GoodBye

Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447
,,Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Ozymandias

Zitat von: GoodBye in 28.08.2025 14:54
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Ist klar die Alternative. Es lässt sich leider sehr schlecht aus der Ferne beurteilen, womit man besser fährt.
Wenn man seine oder auch die Einkünfte des Partners nicht runter bekommen kann, kann man damit evtl. besser fahren. Aber das bedeutet erneut 4-5 Jahre Rechtstreit (in diesem Beispiel wg. 2k Euro).
Man benötigt auf jeden Fall eine Steuersoftware, die automatisch auch die Einzelveranlagung berechnet.

Ich kann nur dazu raten, wenn die Enormität der Nachzahlungen sich kristallisiert, sich mit dem Thema etwas genauer zu beschäftigen.

Die Wirtschaftswoche hatte zu Abfindungen (hier ähnlich für mehrjährige Tätigkeit) in der Vergangenheit gute Artikel zwecks Optimierungen, für Leute die sich selber einen Überblick verschaffen wollen. Auch die "Der Privatier" Webseite hat gute Infos zur Fünftelregelung und möglichen Optimierungen.

HansGeorg

Zitat von: GoodBye in 28.08.2025 14:54
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.

Illunis

Zitat von: HansGeorg in 28.08.2025 16:22
Zitat von: GoodBye in 28.08.2025 14:54
Dazu habe ich wieder das Thema Steuerprogressionsschaden, wobei man natürlich auch im Vorfeld alle Möglichkeiten der Gestaltung nutzen sollte.

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/NJRE001553447

Da ich eine Rechtsschutzversicherung habe werde ich das schon alleine aus Prinzip machen, wegen der bisherigen Fürsorge des Dienstherren in dem Thema.

Ich auch, gibt dann ja auch noch andere Themen, wie z.B. unnötig gezahlte Zinsen usw. zu klären.
Befürchte aber, dass es beim nächsten Verfahren nochmal um das selbe Thema geht  :-\

Tomcat7

Weil der Begriff "3. Kind" hier gefallen ist:

Wie wird eigentlich begründet, dass Beamte mit 1 und 2 Kindern im Vergleich zu solchen mit 3 Kindern deutlich finanziell benachteiligt werden? Ich habe mal spaßeshalber einen verheirateten A14er mit 3 Kindern in BW durchgerechnet: Eheschließung = 175 € + 1. Kind = 153 € monatlich + 2. Kind = 153 € monatlich + 3. Kind = 989 € monatlich.  :o :o :o :o Wir ist v. a. dieser Betrag fürs 3. Kind zu erklären? Ich dachte bislang immer, das seien "nur" 750 €, aber es scheint sogar noch mehr zu sein ...

Grüße
Tomcat

clarion

Es gibt ein  Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der  Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.

LehrerBW

Zitat von: clarion in 28.08.2025 23:07
Es gibt ein  Urteil, dass die Grundbesoldung für Partner*in und bis zu zwei Kindern reichen muss. Ab dem dritten Kind müsste der  Beamte unverhältnismäßig viel Geld für die Kinder aufwenden, so dass er selbst nicht mehr amtangemessene leben kann, daher gibt es für das dritte, vierte, fünfte Kind so viel mehr. Man kann Beamten mit Familiengründungsabsichten nur raten, gleich mit Drillingen anzufangen.
Es gibt kein Urteil, welches besagt, dass der Unterhalt für Ehefrau und zwei Kinder über die Grundbesoldung zu erfolgen hat. Eben weil es das nicht gibt, erfolgt dies in BW allein über Zuschlagsorgien, die auch noch nach oben abschmelzen und im hD überhaupt nicht mehr ankommen.
Gäbe es ein Urteil hätte man erfolgreich gegen diese üble Praxis klagen können


Arwen


Finanzer

Zitat von: Arwen in 29.08.2025 08:17
LehrerBW hat ja überhaupt keine Ahnung

Es ist Freitag und die Woche war lang, da ist doch bei uns allen langsam die Luft raus  ;)