[HB] Arbeitszeit ab 01.01.2026 41 Stunden

Begonnen von Zauberberg, 29.08.2025 07:52

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Zauberberg

Wir sind doch nur dafür da, um negative Stimmung gegen die Beamten zu machen, damit ein Feinnbild für die Steuerzahler, in wirtschaftlich schlechten Zeiten gepflegt wird.

3,8 ist halt 3,65 +0,15. Das 3,65 die normale Tarifsteigerung ist und es nur 0,15 % sind, lässt sich halt nicht so reißerisch verkaufen. Das bei zwei Kindern gedeckelt wird, erwähnt auch niemand., nur wer aufmerksam liest könnte daruaf kommen.


Keating

Ob nun die anderen norddeutschen Länder, die doch in einem Verbund sein sollen, nachziehen?

Zauberberg

Die norddeutschen Länder sind genauso wenig ein Verbund wie die Bremer Dienststellen und Behörden der oft genannte "Konzern" Bremen sind. Siehe Zeiterfassung oder Anschluss an das MIP !

Magda

Zitat von: Keating in 08.10.2025 13:49
Ob nun die anderen norddeutschen Länder, die doch in einem Verbund sein sollen, nachziehen?
Welchen Verbund meinst du?
Beamtenrechtlich (Besoldung und Arbeitszeit) kocht doch jeder sein eigenes Süppchen.

Keating

Zitat von: Magda in 09.10.2025 08:07
Zitat von: Keating in 08.10.2025 13:49
Ob nun die anderen norddeutschen Länder, die doch in einem Verbund sein sollen, nachziehen?
Welchen Verbund meinst du?
Beamtenrechtlich (Besoldung und Arbeitszeit) kocht doch jeder sein eigenes Süppchen.

Offiziell sind die Norddeutschen Länder in einem Absprachenbund, damit man sich nicht gegenseitig die Beamten abluchst... klappt ja aber nicht so gut.

Zauberberg

 ;D ...der war gut !

....erst verbeamtet Nds. die Lehrer ...dann Bremen ...warum wohl !

Zauberberg

Na, wer war heute auf der Infoveranstaltung für die Beamtenversorgung ? Frag für einen Freund ! 😂

Magda


Zauberberg

Witzig!  ...und ? Wie fandest Du die Veranstaltung? Warst Du Vortragende ;-) !
Es gab sinnvolle und Fragen und nicht so ganz sinnvolle Fragen!


Rheini


Magda

Zitat von: Zauberberg in 27.10.2025 16:39
Witzig!  ...und ? Wie fandest Du die Veranstaltung? Warst Du Vortragende ;-) !
Es gab sinnvolle und Fragen und nicht so ganz sinnvolle Fragen!
Ich fand die Veranstaltung informativ, wobei ich es als sinnfrei empfinde, dass man sich erst ab 58 seinen Pensionsanspruch ausrechnen lassen kann, denn dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Ich hab in meinem Lebenslauf ein paar Fallstricke, auf die ich auch im Nachgang von der Vortragenden keine Ja oder Nein Antwort erhalten habe. Die finale Antwort erhalte ich also in 20 Jahren bei meiner ersten Berechnung :-P

egonkrenz

Zitat von: Magda in 28.10.2025 08:14
Zitat von: Zauberberg in 27.10.2025 16:39
Witzig!  ...und ? Wie fandest Du die Veranstaltung? Warst Du Vortragende ;-) !
Es gab sinnvolle und Fragen und nicht so ganz sinnvolle Fragen!
Ich fand die Veranstaltung informativ, wobei ich es als sinnfrei empfinde, dass man sich erst ab 58 seinen Pensionsanspruch ausrechnen lassen kann, denn dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen.

Ich hab in meinem Lebenslauf ein paar Fallstricke, auf die ich auch im Nachgang von der Vortragenden keine Ja oder Nein Antwort erhalten habe. Die finale Antwort erhalte ich also in 20 Jahren bei meiner ersten Berechnung :-P


die pensionsberechnung kannst du doch recht einfach selbst in die hand nehmen mit diversen pensionsrechnern. ich finde die beiden ganz gut:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/versorgungsrechner-versorgungsabschlagsrechner-0

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/versorgungsrechner


gib mir gern mal ein feedback wenn du etwas besonders gut oder schlecht findest an den rechnern

Magda

Meine ungeklärte Frage bezieht sich auf die Anrechnung von Ausbildungs- und Studienzeiten.

Ich habe beides, da ich mich vom mittleren Dienst in den höheren Dienst gearbeitet habe.

Es begann mit einer Berufsausbildung, die mir die Laufbahnbefähigung für den mittleren Dienst brachte, die ich allerdings als Angestellte absolvierte und in den 3 Jahren in die Rentenversicherung eingezahlt habe, da ich aber darüber hinaus nicht eingezahlt habe, erfülle ich hier nicht die Mindestanforderung für einen Rentenanspruch.

Es folgte ein Bachelor-Studium, welches mir die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst brachte. Und zuletzt absolvierte ich ein Masterstudium und über eine passende Stelle, habe ich die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erworben.

Nun wird eine Berufsausbildung mit bis zu 3 Jahren angerechnet. Ein Studium nur mit X Tagen (die genaue Zahl habe ich gerade nicht parat). Das Bachelorstudium lief Vollzeit mit Beurlaubung ohne Dienstbezüge, d.h. hier habe ich keine Zeiten erworben. Zählt jetzt nur das letzte Studium, da die letzte Laufbahn zählt? Oder können die 3 Jahre Berufsausbildung auch angerechnet werden, da sie im engen Zusammenhang zu meiner jetzigen Tätigkeit stehen?

Zauberberg

Hallo Magda,

die erstmalige Berechnung mit 58. Jahren ist völlig sinnfrei. Da helfen auch keine Rechner, weil sie die individuelle Situation nicht berücksichtigen.
Da Du jetzt 28 Jahre bist, solltest Du die 71,25 % voll bekommen.
Mein Werdegang ist ähnlich, ich habe Verwaltungsfachangestellter gelernt, dann Bachelor und später Aufstiegslehrgang. Die Lehre ist raus, die Angestelltenzeit bis zum Bachlor auch. Hast Du das Masterstudium im Beamtenverhältnis durchgeführt (Entscheidungsmanagement) ? Dann ist es ja inklusive.
Wenn ich mit 58. Jahren die erste Berechnung muß die sitzen, denn die zweite geht erst ab 60 Jahren und da man ja mit 60 Jahren in ATZ gehen kann (noch), muß der Vertrag mit 60 Jahren geschlossen sein, somit bleibt eine Berechnung mit 58. Jahren !That´s it!
Ich kann Dir die Bildungszeit bei der VHS "Wege in die ATZ/Pension" empfehlen.