Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025

Begonnen von Versuch, 16.05.2025 17:22

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Arwen


LehrerBW

Jemand mitbekommen wie es in Freiburg lief?

Ozymandias

Ich hatte versucht eine Auskunft zu erhalten, dort wußte man nichts von einer solchen Verhandlung.
Vielleicht wurde der Termin wieder verschoben oder man konnte bei meiner Anfrage nicht genau zuordnen, da ich nach der Klage des DRB BW wegen Richterbesoldung gefragt hatte.

Evtl. wird das Urteil erst noch in den nächsten 2 Wochen verkündet. Weiß nicht genau wie das Verwaltungsgericht das macht, ist bei vielen Gerichtsarten anders.

Ohne Aktenzeichen ist es halt auch nicht einfach, müssen wir halt warten bis es im DRB Newsletter steht oder veröffentlicht wird.

LehrerBW

Zitat von: Ozymandias in 15.10.2025 11:01
Ich hatte versucht eine Auskunft zu erhalten, dort wußte man nichts von einer solchen Verhandlung.
Vielleicht wurde der Termin wieder verschoben oder man konnte bei meiner Anfrage nicht genau zuordnen, da ich nach der Klage des DRB BW wegen Richterbesoldung gefragt hatte.

Evtl. wird das Urteil erst noch in den nächsten 2 Wochen verkündet. Weiß nicht genau wie das Verwaltungsgericht das macht, ist bei vielen Gerichtsarten anders.

Ohne Aktenzeichen ist es halt auch nicht einfach, müssen wir halt warten bis es im DRB Newsletter steht oder veröffentlicht wird.

Aktenzeichen für Freiburg ist Az: 6 K 3748/25
Hat mich aber bei der Suche nicht weitergebracht 😒

Ozymandias

Das ist wohl eine Klage gegen die 2024er Besoldung, die 2025 eingereicht wurde. Die wird höchsten in ein paar Jahren entschieden.

Das Verfahren in Freiburg ging noch gegen das 4-Säulen-Modell und dürfte 2023 oder auch 2024 eingereicht worden sein. Ist also leider nicht das korrekte Aktenzeichen.

Naja, bald dürfte ein Newsletter des DRB BW kommen, vielleicht sind da Infos drin. Oder ein Mitglied des Vereins könnte freundlich nachfragen.

waykay

Habe soeben meinen Widerspruchdbescheid erhalten.
Bin nun am überlegen ob ich klagen soll. Ich werde berichten.

A11, 2 Kinder, verheiratet.


Ozymandias

Zitat von: waykay in 30.10.2025 19:09
Habe soeben meinen Widerspruchdbescheid erhalten.
Bin nun am überlegen ob ich klagen soll. Ich werde berichten.

A11, 2 Kinder, verheiratet.

https://www.drb-bw.de/aus-dem-landesverband/downloads

Hier ein Muster, würde es machen, da es langfristig um mehrere Jahre gehen dürfte.

Ozymandias

https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

Vom 14. Oktober es sollten demnächst mehr Widerspruchsbescheide kommen.

Dagegen hilft nur eine Klage siehe Link zum DRB BW.


Leider gibt es noch keine Neuigkeiten zur angeblichen Verhandlung in Freiburg, ich vermute diese wurde verschoben. Hoffentlich mit einem Termin nach der BVerfG-Entscheidung die hoffentlich bald kommt.

Hans

Ja, auch hier kam heute der Bescheid. Nun ist guter Rat teuer. Klagen? Mit welchen Kosten bzw. Aufwand ist dies verbunden? Hoffe, dass die Versprechen des Dienstherren bestand haben und keine Klage notwendig ist?

Ozymandias

Zitat von: Hans in 11.11.2025 14:31
Ja, auch hier kam heute der Bescheid. Nun ist guter Rat teuer. Klagen? Mit welchen Kosten bzw. Aufwand ist dies verbunden? Hoffe, dass die Versprechen des Dienstherren bestand haben und keine Klage notwendig ist?

ZitatIn diesem Zusammenhang möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass bezüglich des BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell) weiterhin die Zusage von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz vom 10. Januar 2023 gilt. Sollten Regelungen dieses Gesetzes im Zuge der gerichtlichen Überprüfung als nicht verfassungsgemäß eingestuft werden, wird das Ministerium für Finanzen etwaige Nachzahlungen entsprechend einer vom Gesetzgeber dann zu treffenden Korrekturregelung von Amts wegen rückwirkend an alle Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter leisten.

https://lbv.landbw.de/-/widerspr%C3%BCche-bez%C3%BCglich-amtsangemessener-alimentation-im-besoldungsbereich

Die Zusage gilt nur für das BVAnp-ÄG 2022 (4-Säulen-Modell).
Deshalb auch der Widerspruchsbescheid betreffend des BVAnp-ÄG 2024/2025.


Hans

Dann wohl Klage. Mit einer leichten Anpassung der Musterklage vom DRB sollte das ja passen. Soweit ich das Überblicke hält sich der Aufwand dann in Grenzen und das Kostenrisiko ist überschaubar.

Ozymandias

Genau, vor allem Anrechnung des Partnereinkommen dürfte verfassungswidrig sein.
Aber es ist anzumerken, dass hohe Besoldungsgruppen ohne Kinder bislang nicht viel bekommen haben.

Die Gerichtskosten sind Werbungskosten und man kann die Klage jedes Jahr erweitern. Dann lohnt es sich das ganze überprüft zu bekommen.

clarion

M.W. sind auch die Klagen Kinderloser in Karlsruhe anhängig.

Wenn die Mindestbesoldung bis nach A10 oder A11 hinauf nicht gewährt wird, ist das ein Indiz,  dass die Grundbesoldung nicht passt.

Hans


Ozymandias

Bei 3 Kindern lohnt es sich sicherlich, viel Glück.
Nicht vergessen, jedes Jahr weiter zu widersprechen und die Klage ggf. nach Widerpsruchsbescheid zu erweitern.
Dazu gibt es irgendwo auch ein Muster, weiß leider nicht mehr wo. Vielleicht tbb.