[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

Begonnen von SwenTanortsch, 28.07.2020 14:39

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NordWest

#8370
Zitat von: BVerfGBeliever in 19.11.2025 17:39
Es gibt ein weiteres (aus meiner Sicht) gravierendes Problem im Urteil:
Seit heute gibt es seitens des BVerfG einen expliziten gruppenspezifischen Vergleich zwischen den Besoldungsgruppen der Beamten und den Entgeltgruppen der Angestellten.

Den Vergleich mit dem TV-L gibt es nicht "seit heute", der war auch eines der alten fünf Kriterien. Neu es lediglich, dass nicht mit Durchschnitswerten gearbeitet wird. Das bildet die Realität besser ab, insofern finde ich es objektiv schwierig, das aus persönlichen Interessen zu beanstanden.

Er stellt auch kein Problem dar, weil es ja auch in höheren Besoldungsgruppen "reicht", wenn ein bis zwei der anderen Kriterien erfüllt sind, also z.B. Nominallohnentwicklung und Verbraucherpreisindex. Zudem wirkt das Abstandsgebot einer Fehlentwicklung zulasten höherer Besoldungsgruppen entgegen.

lotsch

Zitat von: Ozymandias in 19.11.2025 15:47
Es gibt die Median Daten aber nur für Großstädte, Raumordnungsregionen (NUTS-2) oder NUTS1-Regionen. Siehe den Tabellen.


Kannst du bitte einen Link angeben, wo man die Daten findet?

NordWest

#8372

nero

Zitat von: NordWest in 19.11.2025 18:19
Zitat von: lotsch in 19.11.2025 18:14
Kannst du bitte einen Link angeben, wo man die Daten findet?

Der Link stand sogar direkt im BVerfG-Beschluss:
https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9

Eine erste Berechnung für Hamburg 2024 ergab, dass die Mindestbesoldung nach den neuen Maßstäben (knapp) erfüllt wurde. Bei den Tabellenwerten, insbesondere dem Nominallohnindex, dürfte das anders aussehen.
Hab jetzt nicht im Detail nachgerechnet, aber laut dieser Tabelle besoldet Hamburg tendenziell geringer als Berlin:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/vergleich/241231/3/
Kann mir jetzt auch nicht wirklich vorstellen, dass der Median in Hamburg geringer ist als in Berlin.
Selbst in NRW mit den hohen Familienzuschlägen sehe ich da keine Mindestalimentation.

NordWest

#8374
Es gab einen schwerwiegenden Rechenfehler in der ersten Version (gerechnet wurde mit dem 60%-Wert der Behörden-Excel-Tabelle) statt mit den 80% des BVerfG, ich habe die zweite Passage des Textes daher gelöscht.

Eine zweite Berechnung ist in Arbeit und ergibt einen klaren Verstoß gegen die Mindestbesoldung! Bekanntgabung der Parameter der zweiten Berechnung folgt nach weiterer Fehlerprüfung


BVerfGBeliever

Zitat von: lotsch in 19.11.2025 19:26
Hier eine gute Übersicht

Nix "gute Übersicht", sondern schlichter KI-Bullshit!

Willkürliches Beispiel: "Verfassungsgemäß waren lediglich einzelne Jahre und einzelne Besoldungsgruppen, insbesondere Teile der Besoldungsgruppen A 14 und A 15 ab 2016 bzw. 2017/2020, wo der Berliner Gesetzgeber spürbare Anpassungen vorgenommen hatte."

Aha, wann genau hat denn der Berliner Gesetzgeber die genannten Besoldungsgruppen mit solchen "spürbaren Anpassungen" besonders gepimpert..?


Also BITTE BIITE hört auf, in sämtlichen Threads irgendwelchen KI-Blödsinn zu posten! Wie soll diese denn irgendetwas Sinnvolles zu einem NEUEN Urteil sagen können, das gerade erst mal seit einigen Stunden bekannt ist..??

lotsch

Mirko Prinz schreibt bei Berliner Besoldung folgendes:

Mirko Prinz   
19. November 2025 um 18:54 Uhr

Hallo Stern111.

unabhängig von bereits gestellten Widersprüchen wäre die Rn. 153 für mich die Grundlage für eine Schadensersatzklage, hier Verstoß gegen Treu und Glauben. Der Vorsatz ist nachweisbar. Weiterhin ist definitiv bei einer Verfahrensdauer von fast zwei Jahrzehnten ein effektiver Rechtsschutz nicht gegeben. Viele Ansatzpunkte die – ähnlich wie ein notwendige Verzinsung – europarechtlich geklärt werden müssen. Das Spiel geht weiter ...

BG Mirko


Zur notwendigen Verzinsung möchte ich anmerken, dass die an verschiedenen Stellen im Urteil erfolgte Einbeziehung der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) besonders positiv zu bewerten ist. Unter dem Gesichtspunkt dürfte es nicht all zu schwer sein, eine Verzinsung einzuklagen.

Rd.Nr. 33 "c) Schließlich ist bei der Auslegung des Grundgesetzes die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) einzubeziehen. Sie besitzt in der deutschen Rechtsordnung den Rang eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG) und ist daher grundsätzlich nicht Prüfungsmaßstab des Bundesverfassungsgerichts. Nach dessen ständiger Rechtsprechung leiten jedoch die Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gemäß Art. 1 Abs. 2 GG die Auslegung der Grundrechte und rechtsstaatlichen Grundsätze des Grundgesetzes an (vgl. BVerfGE 128, 326 <367 ff.>; 138, 296 <355 f. Rn. 149>; 148, 296 <350 ff. Rn. 126 ff.>; 152, 152 <176 Rn. 58> – Recht auf Vergessen I) und weisen insoweit eine verfassungsrechtliche Dimension auf (vgl. BVerfGE 158, 1 <36 Rn. 70> – Ökotox-Daten). Die Berücksichtigung der genannten Quellen auch bei der Auslegung der Grundrechte des Grundgesetzes ist nicht nur Ausdruck der Europarechtsfreundlichkeit der Verfassung und der Integrationsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts. Sie trägt vielmehr der Einbindung Deutschlands in den europäischen Rechtsraum und seiner Entwicklung Rechnung, fördert die Stärkung gemeineuropäischer Grundrechtsstandards und vermeidet Friktionen und Wertungswidersprüche bei der Gewährleistung des Grundrechtsschutzes im Interesse seiner Effektivität und der Rechtssicherheit (vgl. BVerfGE 158, 1 <37 Rn. 71>; Voßkuhle, NVwZ 2010, S. 1)."


Illunis

Am Beispiel von Bayern:

Ich nehme aus https://www.statistikportal.de/de/sbe/ergebnisse/einkommen-armutsgefaehrdung-und-soziale-lebensbedingungen/armutsgefaehrdung-und-9 die

2328€ für Bayern * 0.8 = 1862.4€

A9 4K:
43088.02€ (Jahresnetto aus dem Rechner) / 12 = ~3590€ /Monat
3590€/(1.0+0.5+2*0.3) = ~1709€ + 2*250€ Kindergeld - PKV (schätze um die 500-600)

Also war 2024 in Bayern selbst A9 noch zu wenig.

Ist der Rechenweg so Richtig?

nero

Berlin äußert sich:
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/senatsverwaltung-fuer-finanzen-will-schnellstmoeglich-notwendige-schritte-einleiten/
"Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen respektiert diese Entscheidung und wird schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten."

NordWest

Im Anhang findet Ihr eine Excel-Tabelle, in der für Hamburg 2024 die Mindestbesoldung nach den neuen Maßstäben mit der A4-Besoldung (1. Stufe) verglichen wird. Es zeigt sich eine Diskrepanz von rund 2.016 Euro monatlich ohne Berücksichtigung eines Partnereinkommens und eine Restdiskrepanz von rund 811 Euro auch nach dem von angerechneten Partnereinkommens 2024.

Einzelne Werte sind geschätzt oder angenähert, Quellenangaben stehen anbei. Einige Zahlwerte sind berechnet worden, schaut Euch die Formeln gerne an. Alles natürlich ohne Gewähr. Ich würde mich über eine gemeinsame Fehlersuche freuen, also gebt mir gerne Rückmeldungen, wenn Ihr etwas für falsch haltet - oder auch wenn Ihr bei den angenäherten Werten exaktere Quellen habt.

Als Ziel möchte ich gerne eine überprüfte Version haben, die ich den Gewerkschaften zur Verfügung stellen würde. Danke schon für Euer Feedback.

Verwaltungsgedöns

Danke NordWest,

ich kann leider kaum sagen, ob das so richtig ist. Ich verstehe das Thema kaum noch und werde jedes Jahr Hilfe der Gewerkschaft oder einen Rechner benotigen. Hast du in der Tabelle auf brutto und netto geachtet? Ist in Hamburg dann mit dem dritten und vierten Kind alles rechtmäßig? Ab Kind drei gibt es ja über 800 Euro brutto. Und es gab bis 2025 noch die Angleichungszulage. Irgendwie bis zu 30 Peozent eines durchschnittlichen Monatsgehalts oder so.

AltStrG

Zitat von: nero in 19.11.2025 20:46
Berlin äußert sich:
https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/senatsverwaltung-fuer-finanzen-will-schnellstmoeglich-notwendige-schritte-einleiten/
"Die für das Landespersonal zuständige Senatsverwaltung für Finanzen respektiert diese Entscheidung und wird schnellstmöglich die notwendigen Schritte einleiten."

Nun, Berlin muss ja was tun, das Lastenheft des BVerfG ist ja eindeutig (für Berlin).

Teuer wird es eh.

Lunze

#8383
Guten Morgen,
Wie so viele, habe ich den gestrigen Tag mit Spannung verfolgt. Was nun aus diesem Urteil für die anderen Bundesländer erwächst, wird man sehen müssen.
Was mich interessiert: Immer wieder wird etwa von Schleswig-Holstein oder auch Bremen gesprochen, weil beide Länder so eklatant unteralimentieren würden - in SH gibt es dazu ja auch Reaktionen von der Landesregierung.

Aber was ist eigentlich mit Niedersachsen?

Schmeißt man den Besoldungsvergleich an, sieht man sofort, wie eklatant Niedersachsen seit Jahren den anderen Ländern hinterherhinkt. Ortszuschläge, Mietstufen, etc., das ist hier nicht mal diskutiert worden.  Der Finanzminister (egal welcher Partei) stellt sich seit Jahren dumm. Und ein Urteil zu Niedersachsen wurde ohne großen Kommentar von Karlsruhe wieder vom Kalender genommen...
Hat jemand eine Einschätzung zu Niedersachsen? Nach dem Urteil jetzt?
Vielen Dank für die Mühe!





AlxN

Zitat von: NordWest in 20.11.2025 00:15
Im Anhang findet Ihr eine Excel-Tabelle, in der für Hamburg 2024 die Mindestbesoldung nach den neuen Maßstäben mit der A4-Besoldung (1. Stufe) verglichen wird. Es zeigt sich eine Diskrepanz von rund 2.016 Euro monatlich ohne Berücksichtigung eines Partnereinkommens und eine Restdiskrepanz von rund 811 Euro auch nach dem von angerechneten Partnereinkommens 2024.

Einzelne Werte sind geschätzt oder angenähert, Quellenangaben stehen anbei. Einige Zahlwerte sind berechnet worden, schaut Euch die Formeln gerne an. Alles natürlich ohne Gewähr. Ich würde mich über eine gemeinsame Fehlersuche freuen, also gebt mir gerne Rückmeldungen, wenn Ihr etwas für falsch haltet - oder auch wenn Ihr bei den angenäherten Werten exaktere Quellen habt.

Als Ziel möchte ich gerne eine überprüfte Version haben, die ich den Gewerkschaften zur Verfügung stellen würde. Danke schon für Euer Feedback.

Das Kindergeld beträgt aktuell 255€ je Kind, soll 2026 zudem erhöht werden.