Vaterschaftsurlaub

Begonnen von Blinkaa, 12.09.2025 13:06

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JanK

Mein Antrag wurde abgelehnt. (Geschäftbereich BMV)

Begründung: Das angeführte Urteil des VG Köln ist noch nicht rechtskräftig. Für die positive Bescheidung fehlt nach Rechtskraft des Urteils noch ein Umsetzungserlass des BMI.

Ich kann erneut Antrag stellen wenn nach Rechtskraft des Urteils eine rückwirkende Antragsstellung ermöglicht werden sollte.

HlMatthäus

Was neues von GDP-Zoll:

https://www.gdp.de/bundespolizei-zoll/de/stories/2025/11/vaterschaftsurlaub-fristablauf

Anscheinend gilt hier eine Frist für die Geburten im Jahr 2022. Bitte alle darauf achten und irgendwie einen Antrag abgeben und die Personalstelle kontaktieren! Wie es genau ablaufen soll ist irgendwie immer noch unklar. Aber am besten Kontakt aufnehmen.
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

HlMatthäus

Und für alle Kollegen die am Ende wegen einer verwinkelten Regelung der Dienstherren leer ausgehen und vielleicht selbst rechtlich dagegen vorgehen wollen, hier die Kanzlei die den Fall in NRW gewonnen hat:

https://www.bn-anwaelte.de/rechtsprechung/vg-koeln-vergueteter-vaterschaftsurlaub-fuer-bundesbeamte
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

nomennominandum

Wann wird das Urteil des VG Köln denn rechtskräftig?

Martin85

Zitat von: nomennominandum in 16.12.2025 14:38
Wann wird das Urteil des VG Köln denn rechtskräftig?

Gegen die Entscheidung wurde wenig überraschend Berufung eingelegt. Das wird also noch dauern, bis es ein rechtskräftiges Ergebnis gibt. Denke es geht am Ende auch noch zum Bundesverwaltungsgericht.

Yasper

Mein Antrag wurde ruhend gestellt, dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken ;-)

PushPull

Zitat von: Yasper in 17.12.2025 09:42Mein Antrag wurde ruhend gestellt, dann heißt es wohl abwarten und Tee trinken ;-)

Darum hatte ich ebenfalls gebeten. Aber darauf bislang noch keine Antwort erhalten.

Aber wenn es am Ende nichts wird, gibt es ja Mittel und Wege, den Vaterschaftsurlaub selbst durchzusetzen.

10481178

Die Finanzverwaltung NRW wird alle Anträge auf Vaterschaftsurlaub und Ruhendstellung abschlägig bescheiden. Hintergrund ist das noch nicht rechtskräftige Urteil und die bisher rechtskonforme Gestaltung bundesrechtlicher Elternzeitregelungen.

PushPull

Zitat von: 10481178 in 11.01.2026 13:27Die Finanzverwaltung NRW wird alle Anträge auf Vaterschaftsurlaub und Ruhendstellung abschlägig bescheiden.

Väter junger Kinder können sich schnell mal ausgelaugt bis ausgebrannt fühlen. Manchmal dauert sowas zwei gute Wochen, bis es abklingt ...

Zitat von: 10481178 in 11.01.2026 13:27die bisher rechtskonforme Gestaltung bundesrechtlicher Elternzeitregelungen.

Was im kölner Urteil übrigens widerlegt worden ist.

HootyMcOwlface

Mich betrifft das auch. Ich werde jetzt Folgendes machen: Einige Kollegen in meiner Dienststelle haben schon geklagt. Ich werde jetzt erst mal bewusst normalen Urlaub beantragen und hole mir den ggf. innerhalb von drei Jahren wieder indem ich den gutschreiben lasse sobald die Verfahren dann hoffentlich rechtskräftig entschieden sind.

Ich müsste sonst mit einer Entscheidung, die abschlägig ausfallen wird wsl. klagen und ich will nicht auf die Naughty-List solange ich noch nicht A13 bin. Die soll es bei uns zwar nicht geben aber ich hab schon woanders gearbeitet und da gab es die definitiv inoffiziell.

matthew1312

Zitat von: HootyMcOwlface in 23.01.2026 17:11Mich betrifft das auch. Ich werde jetzt Folgendes machen: Einige Kollegen in meiner Dienststelle haben schon geklagt. Ich werde jetzt erst mal bewusst normalen Urlaub beantragen und hole mir den ggf. innerhalb von drei Jahren wieder indem ich den gutschreiben lasse sobald die Verfahren dann hoffentlich rechtskräftig entschieden sind.

Ich müsste sonst mit einer Entscheidung, die abschlägig ausfallen wird wsl. klagen und ich will nicht auf die Naughty-List solange ich noch nicht A13 bin. Die soll es bei uns zwar nicht geben aber ich hab schon woanders gearbeitet und da gab es die definitiv inoffiziell.
Verjährung auf dem Schirm? Lieber kämpfen statt verschenken!

HootyMcOwlface

Drei Jahre nach Ende diesen Jahres so wie ich das lese. Da ist massig Zeit für das Berufungsverfahren. Ich hab außerdem gerade eh 78 Urlaubstage und 18 davon müssen bis 31.03. weg. Passt ganz gut.

PushPull

Wie kreativ hier einige werden. Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, knickt man unter der Dauerbelastung von Vollzeitstelle und Familie ein. Für zwei Wochen mit gelbem Schein.

HlMatthäus

Jetzt kommt der Endboss:

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt am 29. April 2026 im Verfahren 1 WB 27.25 zum Thema "Vaterschaftsurlaub" (eines Soldaten). Der Terminhinweis lautet wie folgt:

"Der 1. Wehrdienstsenat verhandelt erst- und letztinstanzlich über das Verfahren eines Stabsoffiziers wegen Vaterschaftsurlaubs. Er beantragte anlässlich der Geburt seiner Tochter am 10. Januar 2024 zehn Tage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Zur Begründung berief er sich auf die Regelungen über den Vaterschaftsurlaub in der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige vom 20. Juni 2019 (ABl. L 188/79 - sog. Vereinbarkeitsrichtlinie). Seine Dienststelle lehnte den Sonderurlaubsantrag ab und gewährte ihm stattdessen Erholungsurlaub. Nach Zurückweisung der Beschwerde gewährte ihm der Generalinspekteur der Bundeswehr einen Tag Sonderurlaub. Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung beantragt der Stabsoffizier, ihm nachträglich weitere neun Tage Vaterschaftsurlaub zu bewilligen und ihm den eingesetzten Erholungsurlaub gutzuschreiben. Er beruft sich darauf, dass Art. 4 Abs. 1 und 8 Abs. 2 der Vereinbarkeitsrichtlinie den Mitgliedstaaten vorschreibt, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass Väter zehn Arbeitstage bezahlten Vaterschaftsurlaub erhalten, der anlässlich der Geburt des Kindes genommen werden muss. Die Bezahlung müsse so hoch sein wie die Vergütung im Krankheitsfall. Das wären bei Soldaten die vollen Bezüge. Der Stabsoffizier vertritt den Standpunkt, dass die Umsetzungsfrist für die Vereinbarkeitsrichtlinie fruchtlos verstrichen sei und dass ihm daher unmittelbar aus europäischem Recht ein Anspruch auf Vaterschaftsurlaub zustehe. Die Bundesrepublik Deutschland könne sich nicht auf die Ausnahmebestimmungen der Richtlinie berufen. Denn das deutsche Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bleibe hinter den Anforderungen der Vereinbarkeitsrichtlinie zurück. Er regt an, gegebenenfalls die Frage der Unionsrechtswidrigkeit im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr hält den Antrag für unbegründet. Die Bundesrepublik Deutschland habe die Vereinbarkeitsrichtlinie durch Gesetz vom 19. Dezember 2022 (BGBl I 2022 Nr. 54) in nationales Recht umgesetzt. Der in der Richtlinie vorgesehene bezahlte Vaterschaftsurlaub habe dabei nicht eingeführt werden müssen. Art. 20 Abs. 6 und 7 der Richtlinie (EU) 2019/1158 befreie Mitgliedsstaaten von der Pflicht zur Einführung von Vaterschaftsurlaub, wenn sie bereits über Elternurlaubsregelungen verfügten, die den Mindestanforderungen der Vereinbarkeitsrichtlinie entsprechen oder darüber in zeitlicher Hinsicht bei angemessener Vergütung deutlich hinausgehen. Dies sei in Deutschland der Fall und von der Europäischen Kommission bereits geprüft worden. Das deswegen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren sei mittlerweile eingestellt worden. Im Fall der Geburt eines Kindes gebe es im Soldatenurlaubsrecht nur die Möglichkeit eines eintägigen Sonderurlaubs, der dem Stabsoffizier nachträglich bewilligt worden sei."


Quelle: https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=BVerwG+1+WB+27.25
"Als Jesus weiterging, sah er einen Mann namens Matthäus am Zoll sitzen und sagte zu ihm: Folge mir nach! Und Matthäus stand auf und folgte ihm nach." - Mt 9,9

Landesdiener

Da bin ich gespannt, wie das ausgeht.