Formulierung Widerspruch für Ablehnung ab 11 2025

Begonnen von Versuch, 16.05.2025 17:22

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PhRTurtle

Zitat von: Ozymandias in 09.12.2025 21:31
Man kann die Klage vorerst auch fristgerecht einlegen um Ruhendstellung bitten siehe offene Verfahren DRB BW und dann die Begründung nachliefern.

Manche Gerichte machen die Ruhendstellung und verzichten auf die Begründung dann vorerst.

Als nicht-Jurist bitte ich da kurz um Aufklärung. Habe mit dem Musterklageschreiben des DBB gegen meinen Ablehnungsbescheid Klage in Sigmaringen eingereicht und darum gebeten Ruhend zu stellen.

Als erstes wurde mir jetzt der Eingang bestätigt. Dazu soll ich zu folgenden Fragen Stellungnehmen:
-Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter
-Höhe des Streitwerts

Der Streitwert wurde aber mit Bescheid im gleichen Schreiben bereits auf 5000€ bestätig festgelegt. Heißt das nun meine Klage wurde nicht Ruhend gesetzt. Oder ist das noch normales Verfahren bis dahin?

Ozymandias

Ist eher normales Verfahren bis hier hin.
Kann man noch nicht wirklich beantworten, ob das Gericht/Kammer/Einzelrichter die Klage auch wirklich vorerst liegen lässt.

Der Übertragung auf den Einzelrichter kann man zustimmen. Streitwert sind 5000 Euro, ist richtig.

chrisy

Woraus ergibt sich denn die Höhe des Streitwerts von 5000€? Die Höhe müsste doch bei jedem Fall anders liegen, je nach Dienstjahren?

Ozymandias

Zitat von: chrisy in 11.12.2025 07:26
Woraus ergibt sich denn die Höhe des Streitwerts von 5000€? Die Höhe müsste doch bei jedem Fall anders liegen, je nach Dienstjahren?
Ist ein Auffangsstreitwert für eine Feststellungsklage.

Man kann leider keine zig Tausend Euro Nachzahlung einklagen, sondern die Feststellung dass die bisherige Besoldung verfassungswidrig war.

Für die Kläger ist das relativ gut, niedrige Gerichts- und Rechtsanwaltkosten.
Es war schon in der Diskussion seitens der Justiz, diesen Betrag auf 8 oder 10k anzupassen.

Ozymandias

10.11.2025 Verhandlung Musterklage (VG Freiburg)

so die Verhandlung fand also tatsächlich statt, leider vor dem neuen Beschluss.

Neuer12

Zitat von: Ozymandias in 13.12.2025 12:10
10.11.2025 Verhandlung Musterklage (VG Freiburg)

so die Verhandlung fand also tatsächlich statt, leider vor dem neuen Beschluss.
Iann man ja gut in die Berufung gegen.

Ozymandias

#141
Ja kann man. Ein Urteil zur neuen Rechtslage wäre aber weitaus interessanter.

Evlt. ist das eine Möglichkeit:
Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (§ 104 Abs. 3 Satz 2 VwGO

LehrerBW

Zitat von: Neuer12 in 09.12.2025 22:01
Gibt es irgendwo schon einen Musterwiderspruch für nach den Urteil?

Bisher zumindest bei mir nichts...VBE rät zwar wie jedes Jahr Widerspruch bzw. Klage einzureichen....hat aber die Formulare nicht aktualisiert.

https://www.vbe-bw.de/meldung/der-vbe-informiert-amtsangemessene-besoldung-fuer-beamtinnen-und-beamte-im-aktiven-dienst-und-pensionaerinnen-und-pensionaere-sowie-die-kostendaempfungspauschale/

Hat aber nur die Formulare online, die sich noch auf das Urteil mit 115% Abstandstandsbezug beziehen.

https://www.vbe-bw.de/meldung/vbe-informiert-bis-31-dezember-widersprueche-geltend-machen/

Wenn bis nächste Woche nichts kommt bastel ich mir was eigenes....haben sich ja nur die Gesetze geändert auf die man sich beziehen muss.

PhRTurtle

Habe noch als "Weihnachtsgeschenk" eine Nachricht vom VG Sigmaringen bekommen.

Das Land ist einverstanden die Klage vorerst Ruhen zu lassen.

Allerdings lehnt BW ab die Klage einem Einzelrichter zu überlassen.


Ozymandias

Habe mal nachgefragt ob das VG Freiburg Urteil mittlerweile existiert, evtl. muss wegen dem zwischenzeitlichen BVerfG-Beschluss neu verhandelt werden.