Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, 08.01.2026 08:09

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Organisator

Zitat von: Faunus in Gestern um 15:52Ich dachte der Beamtenstatus ist erst bei 12 Monaten Haft (auf Bewährung) zu beenden.

Korrekt - da ist der Ausgang des Disziplinarverfahrens schon vorgegeben. Bei Verurteilungen zu einer Haftstrafe unter 12 Monaten ist ein Diszi durchzuführen, ohne dass der Ausgang schon feststeht. Es kämen so auch andere Maßnahmen in Frage.

FGL

Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr endet das Beamtenverhältnis automatisch mit der Rechtskraft des Urteils (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG). Eine Verurteilung zu einer geringeren Strafe bedeutet nicht automatisch, dass im Wege des Disziplinarrechts nicht doch auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden kann. Es bedarf dazu dann allerdings einer darauf abzielenden Disziplinarklage des Dienstherrn und eines entsprechenden Urteils des Verwaltungsgerichts.

kittyka

Zitat von: FGL in Gestern um 12:23Bewerben können sie sich. Ins Beamtenverhältnis, ganz gleich welcher Fachrichtung, dürfen sie in NRW, wo der Fall spielt, aufgrund § 10 Absatz 6 Satz 1 LDG NRW nicht mehr berufen werden. Es sei denn, der Landespersonalausschuss lässt eine Ausnahme zu, was eher unwahrscheinlich ist.

Das ist in anderen Bundesländern auch so.
Einmal ausgeschlossen, immer ausgeschlossen. Egal auf welche Beamtenlaufbahn man sich bewirbt. = Gesetzlich Sperre. Keine Ermessen möglich.
Sogar beim Gehobenen Musikdienst dürfte man dann umgehend aussortiert werden, wenn das rauskommt  ;)