Polizistinnen lassen Kollegen im Stich - Disziplinarverfahren gerechtfertigt?

Begonnen von kittyka, 08.01.2026 08:09

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Organisator

Zitat von: Faunus in 09.01.2026 15:52Ich dachte der Beamtenstatus ist erst bei 12 Monaten Haft (auf Bewährung) zu beenden.

Korrekt - da ist der Ausgang des Disziplinarverfahrens schon vorgegeben. Bei Verurteilungen zu einer Haftstrafe unter 12 Monaten ist ein Diszi durchzuführen, ohne dass der Ausgang schon feststeht. Es kämen so auch andere Maßnahmen in Frage.

FGL

Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr endet das Beamtenverhältnis automatisch mit der Rechtskraft des Urteils (§ 24 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG). Eine Verurteilung zu einer geringeren Strafe bedeutet nicht automatisch, dass im Wege des Disziplinarrechts nicht doch auf eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erkannt werden kann. Es bedarf dazu dann allerdings einer darauf abzielenden Disziplinarklage des Dienstherrn und eines entsprechenden Urteils des Verwaltungsgerichts.

kittyka

Zitat von: FGL in 09.01.2026 12:23Bewerben können sie sich. Ins Beamtenverhältnis, ganz gleich welcher Fachrichtung, dürfen sie in NRW, wo der Fall spielt, aufgrund § 10 Absatz 6 Satz 1 LDG NRW nicht mehr berufen werden. Es sei denn, der Landespersonalausschuss lässt eine Ausnahme zu, was eher unwahrscheinlich ist.

Das ist in anderen Bundesländern auch so.
Einmal ausgeschlossen, immer ausgeschlossen. Egal auf welche Beamtenlaufbahn man sich bewirbt. = Gesetzlich Sperre. Keine Ermessen möglich.
Sogar beim Gehobenen Musikdienst dürfte man dann umgehend aussortiert werden, wenn das rauskommt  ;)

Organisator

Zitat von: kittyka in 09.01.2026 19:01Das ist in anderen Bundesländern auch so.
Einmal ausgeschlossen, immer ausgeschlossen. Egal auf welche Beamtenlaufbahn man sich bewirbt. = Gesetzlich Sperre. Keine Ermessen möglich.
Sogar beim Gehobenen Musikdienst dürfte man dann umgehend aussortiert werden, wenn das rauskommt  ;)

Na dann danke für die Aufklärung.
Ist dann zwar etwas Pech, aber ich gehe davon aus, dass die allermeisten Entfernungen aus dem Dienstverhältnis nicht wegen fachlaufbahnbspezifischer Verfehlungen erfolgen, insoweit wohl eher ein Einzelfall.
Und für solche Fälle gibts dann die Einzelfallgerechtigkeit über den Landespersonalausschuss.

kittyka

Zitat von: Organisator in Heute um 08:10Na dann danke für die Aufklärung.
Ist dann zwar etwas Pech, aber ich gehe davon aus, dass die allermeisten Entfernungen aus dem Dienstverhältnis nicht wegen fachlaufbahnbspezifischer Verfehlungen erfolgen, insoweit wohl eher ein Einzelfall.
Und für solche Fälle gibts dann die Einzelfallgerechtigkeit über den Landespersonalausschuss.

Ich frage mich allerdings, ob man diesen Weg auch gegangen wäre,  ausschließlich die Entlassung zu fordern, wenn dieser Fall nicht so hohe mediale Wellen geschlagen hätte.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dann nicht so in der Form angestrengt hätte, sondern es vielleicht wirklich bei Auflagen oder so belassen hätte.

Rheini


Warnstreik

Zitat von: kittyka in Heute um 08:30Ich frage mich allerdings, ob man diesen Weg auch gegangen wäre,  ausschließlich die Entlassung zu fordern, wenn dieser Fall nicht so hohe mediale Wellen geschlagen hätte.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dann nicht so in der Form angestrengt hätte, sondern es vielleicht wirklich bei Auflagen oder so belassen hätte.

Was will ich denn bitte mit Polizeibeamten, die sie offenkundig ihre Untauglichkeit für ihren Job gezeigt haben? Das ist falsche Rücksichtnahme...

Rowhin

Zitat von: kittyka in Heute um 08:30Ich frage mich allerdings, ob man diesen Weg auch gegangen wäre,  ausschließlich die Entlassung zu fordern, wenn dieser Fall nicht so hohe mediale Wellen geschlagen hätte.

Davon würde ich stark ausgehen, und alles andere würde mich auch enttäuschen.
 

Organisator

Zitat von: kittyka in Heute um 08:30Ich frage mich allerdings, ob man diesen Weg auch gegangen wäre,  ausschließlich die Entlassung zu fordern, wenn dieser Fall nicht so hohe mediale Wellen geschlagen hätte.

Ich könnte mir vorstellen, dass man dann nicht so in der Form angestrengt hätte, sondern es vielleicht wirklich bei Auflagen oder so belassen hätte.

Wer fordert denn die Entlassung?

Ansonsten kennt das Disziplinarrecht typischerweise keine "Auflagen" sondern nur Sanktionen bzw. eine Ermahnung vergleichbar eine Abmahnung im Arbeitsrecht.

Was wäre denn aus deiner Sicht eine geeignete Disziplinarmaßnahme, wenn Polizeibeamte in einer Stresssituation so reagiert haben? Schließlich haben die beiden nicht aufgrund von z.B. Panik gar nichts gemacht, sondern sie sind erst geflüchtet und sich dann noch mit ihrem Privatwagen entfernt, ohne den in eine Schießerei verwickelten Kollegen zur Hilfe zu kommen.

Feivel

Zitat von: Organisator in Heute um 09:53Schließlich haben die beiden nicht aufgrund von z.B. Panik gar nichts gemacht, sondern sie sind erst geflüchtet und sich dann noch mit ihrem Privatwagen entfernt, ohne den in eine Schießerei verwickelten Kollegen zur Hilfe zu kommen.

"hielten sie ein vorbeifahrendes Auto an und verließen den Tatort."...

also nicht das eigene Privatfahrzeug (waren ja mit einem Streifenwagen vor Ort, soweit ich weiß), sondern das Privatfahrzeug einer unbeteiligten Person, die zufälligerweise vorbeigefahren ist.

Organisator

Zitat von: Feivel in Heute um 10:11"hielten sie ein vorbeifahrendes Auto an und verließen den Tatort."...

also nicht das eigene Privatfahrzeug (waren ja mit einem Streifenwagen vor Ort, soweit ich weiß), sondern das Privatfahrzeug einer unbeteiligten Person, die zufälligerweise vorbeigefahren ist.

Danke für die Konkretisierung. Machts irgendwie noch schlimmer....

ProfTii

Die Reaktion der Damen ist aus Sicht erstmal nicht unbedingt menschlich zu verurteilen. Sie waren bis zu dem Zeitpunkt möglicherweise absolut davon überzeugt geeignet zu sein und haben bis zu dem Zeitpunkt vielleicht auch genau das in Ihren bisherigen Einsätzen gezeigt - hier liegt eine Extremsituation vor, die eine menschliche Reaktion nach sich gezogen hat.
Das ändert allerdings nichts daran, dass Sie sich für den Polizeidienst als ungeeignet herausgestellt haben und eine Entlassung aus dem Dienst die einzig vernünftige Folge sein darf.

Was man allerdings kritisieren kann (wenn man es kritikwürdig findet), ist dass sie von jeglichem Beamtenverhältnis ausgeschlossen wären. Für einen Verwaltungsbeamten bei einer Kommune oder dem Land ist es eher irrelevant, wie er sich in einer Schießerei verhalten würde. Die Landesgesetze sind wie sie sind und lassen dies aber nicht zu. Ich bin auch nicht dabei, dass hier ein Meineid bezogen auf den Diensteid geleistet wurde - das wäre nur der Fall wenn sich die Damen schon zu dem Zeitpunkt darüber bewusst gewesen wären, dass Sie in einer solchen Situation das Handtuch werfen werden. Die aktuelle Rechtsfolge bleibt aber nun mal so bestehen, wie Sie geschrieben steht und das besteht kein Ermessensspielraum.