Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: Ryan in Gestern um 08:42Es ist schon erstaunlich, wie hier eine Spaltung des Bundesverfassungsgerichts postuliert und seine Autorität gleichsam in Frage gestellt wird. Wo fordert denn "der andere" Senat eine Berücksichtigung von Partnereinkommen?

Insgesamt spricht der Finanzminister genau wie erwartet: Es ist alles so unfassbar komplex. Mir kommen fast die Tränen. Uns fehlt das entscheidende Puzzleteil. Erst wenn wir das MÄE des Jahres 2025 centgenau kennen, können wir unsere Rechenmaschinen anschalten und dafür sorgen, dass niemand einen Cent mehr bekommt, als das Bundesverfassungsgericht "vorschreibt". Alle Besoldungsrechtler der Nation warten auf das neue MÄE. Vorher kann man ohnehin nichts machen. Das Gericht hat alles, wirklich alles geändert: Unten ist jetzt oben und links ist jetzt rechts. Niemand weiß, ob die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums noch also solche zu verstehen sind und ob das Alimentationsprinzip überhaupt noch gilt. Wir wissen nur eins: Wir stehen vor einem nie zuvor dagewesenen Systemwechsel. Unglaubliche Veränderungsprozesse erwarten uns. Gestern waren Beamte noch wie Bürgergeldempfänger zu behandeln, heute soll der Gesetzgeber dafür sorgen, dass sie fast aber nicht ganz zum Prekariat gehören. Und dann ist da noch der andere Senat, dessen Familienleitbild im Wesentlichen durch das Vorhandensein eines Minijob-Einkommens geprägt ist (außer in Hamburg, da sind es 10.000 Euro). Und bei einer Sache sind sich alle Finanzminister einig: Die Familienrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist stets zu Lasten der Beamten auszulegen. Im Übrigen erinnern wir uns nicht.

Ja. Der hat sich noch einiges mehr geleistet in der Sitzung.

untersterDienst

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 08:11Aus der Streikverbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt darüber hinaus zweifelsfrei, dass am Ende das Leitungspersonal der Schule verbeamtet sein muss, um im Falle eines Streiks den regelmäßigen Betrieb hinreichend aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus ist ja der Lehrerberuf in den letzten zwei Jahrzehnten durch diverse Maßnahmen zu seiner Attraktivitätssteigerung so beliebt geworden, dass durch die daraus resultierende Lehrkräfteschwemme ein gewaltiges Überangebot an Lehrern im Land vorhanden ist. Auch führt zum Glück ab diesem Jahr das mit der ersten Klasse der Grundschule gegebene Recht auf eine schulische Ganztagsbetreuung, das ab nächstem Schuljahr Jahrgang für Jahrgang ausgeweitet wird, dazu, dass in den nächsten Jahren kontinuierlich immer weniger Lehrkräfte gebraucht werden, sodass auch dadurch mit dem Beenden der Verbeamtung sicherlich ein geradezu gigantisches Überangebot an Nachwuchskräften brach herumliegen dürfte und wir bestimmt bald in Anbetracht unserer schwächelnden Exportwirtschaft das Exportgut Lehrkräfte zu einem echten Kassenschlager machen werden.

In Zeiten, wo ein Finanzminister in einer Ausschusssitzung offen zugibt, dass ihm wie allen seinen Kollegen schon lange klar war, dass die Berliner Besoldung verfassungswidrig gewesen ist, sodass es zu dieser Feststellung gar nicht des Bundesverfassungsgerichts bedurft hätte, halte ich mittlerweile alles für möglich. Wenn man Bäume nur lange genug mit den entsprechenden Reden aus der politischen Klasse düngt, wachsen Lehrkräfte alsbald sicherlich auch auf ihnen (es müssten dann nur noch durch eine saubere gesetzliche Regelung in einem Lehrkräfteerntegesetz geregelt werden, durch welche Erntehelfer das Pflücken vollzogen werden darf und ob nicht das Schulwesen besser den Landwirtschaftsministerien unterstellt werden sollte). Und wer solche Reden als verantwortlicher Minister öffentlich schwingt, muss sich nicht wundern, wenn im Land noch ganz anderes wächst.

"Ich glaube, Gefahren lauern nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren."


Ich schätze Deine Argumente sehr, allerdings muss ich hier doch einwerfen, dass  mit Privatschulen wohl der hoheitliche Auftrag des Berufsstandes nicht so ganz erklärlich ist. Beamte für hoheitliche Aufgaben, die nicht von privaten übernommen werden.

Ob der Beruf eine Attraktivitätsteigerung durch die vergangenen Jahre Pisa erlebt hat, wage ich zu bezweifeln. Da das Bildungsniveau nicht gerade steigt, könnte man auch die provokante Frage stellen, ob es nicht auch an der Person mit Studium im Klassenzimmer liegt. Provokant, ja, aber war Dein Text auch. Ansonsten, in Bezug auf die aA, wäre ich ohne Dich nicht zum Widerspruchsführer und Multiplikator geworden. Herzliche Grüße

Rentenonkel

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 08:11Aus der Streikverbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt darüber hinaus zweifelsfrei, dass am Ende das Leitungspersonal der Schule verbeamtet sein muss, um im Falle eines Streiks den regelmäßigen Betrieb hinreichend aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus ist ja der Lehrerberuf in den letzten zwei Jahrzehnten durch diverse Maßnahmen zu seiner Attraktivitätssteigerung so beliebt geworden, dass durch die daraus resultierende Lehrkräfteschwemme ein gewaltiges Überangebot an Lehrern im Land vorhanden ist. Auch führt zum Glück ab diesem Jahr das mit der ersten Klasse der Grundschule gegebene Recht auf eine schulische Ganztagsbetreuung, das ab nächstem Schuljahr Jahrgang für Jahrgang ausgeweitet wird, dazu, dass in den nächsten Jahren kontinuierlich immer weniger Lehrkräfte gebraucht werden, sodass auch dadurch mit dem Beenden der Verbeamtung sicherlich ein geradezu gigantisches Überangebot an Nachwuchskräften brach herumliegen dürfte und wir bestimmt bald in Anbetracht unserer schwächelnden Exportwirtschaft das Exportgut Lehrkräfte zu einem echten Kassenschlager machen werden.


Unter anderem in Baden Württemberg gab es ein solches Überangebot an Stellen, bis irgendjemand mal von Windows XP auf Windows 11 umgestellt hat und das Programm ein Update bekommen hat.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/skandal-lehrerstellen-bw-kultusministerium-100.html

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: untersterDienst in Gestern um 09:16Ich schätze Deine Argumente sehr, allerdings muss ich hier doch einwerfen, dass  mit Privatschulen wohl der hoheitliche Auftrag des Berufsstandes nicht so ganz erklärlich ist. Beamte für hoheitliche Aufgaben, die nicht von privaten übernommen werden.

Ob der Beruf eine Attraktivitätsteigerung durch die vergangenen Jahre Pisa erlebt hat, wage ich zu bezweifeln. Da das Bildungsniveau nicht gerade steigt, könnte man auch die provokante Frage stellen, ob es nicht auch an der Person mit Studium im Klassenzimmer liegt. Provokant, ja, aber war Dein Text auch. Ansonsten, in Bezug auf die aA, wäre ich ohne Dich nicht zum Widerspruchsführer und Multiplikator geworden. Herzliche Grüße

An Privatschulen arbeiten weitesgehend beurlaubte Beamte, sowie definitiv Personen, die zunächst für den öffentlichen Dienst ausgebildet wurden. Der Betrieb der Privatschulen wird gewollt, durch die Länder finanziert, weil trotz allem ein Bildung Pluralismus gegeben sein soll.

GoodBye

Können wir hier diese Diskussion, die nicht Weiteres als billigsten Populismus zum Gegenstand hat, nicht umsonst war Hauptverbreitungsmedium das Hauptqualitätsblatt der deutschen Medienlandschaft, einfach beenden? Bitte!!!

Rukh

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 08:11Aus der Streikverbotsentscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgt darüber hinaus zweifelsfrei, dass am Ende das Leitungspersonal der Schule verbeamtet sein muss, um im Falle eines Streiks den regelmäßigen Betrieb hinreichend aufrechterhalten zu können. Darüber hinaus ist ja der Lehrerberuf in den letzten zwei Jahrzehnten durch diverse Maßnahmen zu seiner Attraktivitätssteigerung so beliebt geworden, dass durch die daraus resultierende Lehrkräfteschwemme ein gewaltiges Überangebot an Lehrern im Land vorhanden ist. Auch führt zum Glück ab diesem Jahr das mit der ersten Klasse der Grundschule gegebene Recht auf eine schulische Ganztagsbetreuung, das ab nächstem Schuljahr Jahrgang für Jahrgang ausgeweitet wird, dazu, dass in den nächsten Jahren kontinuierlich immer weniger Lehrkräfte gebraucht werden, sodass auch dadurch mit dem Beenden der Verbeamtung sicherlich ein geradezu gigantisches Überangebot an Nachwuchskräften brach herumliegen dürfte und wir bestimmt bald in Anbetracht unserer schwächelnden Exportwirtschaft das Exportgut Lehrkräfte zu einem echten Kassenschlager machen werden.

Danke für diesen Text - ich musste sehr schmunzeln denn es trifft den Nagel auf den Kopf.

Wenn wir wollen dass unser Wohlstand so bleibt und die Gesellschaft demokratisch und liberal, dann sollte es verdammt nochmal Pflicht sein die Lehrer und die die es werden sollen entsprechend wertzuschätzen und nicht wie eine wohlgenährte Raupe im Speck zu behandeln.

Und die Pisaergebnisse sind vermutlich so, weil das System seit Jahren auf Kante genäht ist.

Im übrigen kann man über den Teich blicken und dort mal schauen was Privatschulen zum Thema Gedankengut und Lehrinhalte leisten. Hier sind die Privatschulen durchaus reglementierter - aber es kann doch nicht unser Ziel sein die gleichen Verhältnisse wie dort zu bekommen.

Alexander79

#4551
Zitat von: Rukh in Gestern um 10:30Und die Pisaergebnisse sind vermutlich so, weil das System seit Jahren auf Kante genäht ist.
Da fallen mir noch viel mehr Gründe ein.
Spielt aber auch keine Rolle.

Das Problem sind auch nicht die Lehrer, daß Problem sind eher die Politiker die irrwitzige Pensionen und Übergangsgelder anhäufen und dann noch Freunde und Bekannte einfach mal so auf irgendwelche B Besoldungsstellen hieven oder die regelmäßig stattfindende Operation Abendsonne.

Und diese Politiker behaupten dann wir müssen bei den Beamten sparen.
Da kann ich nur laut lachen.

Ändert aber nichts daran das wir in der Tat viel zu viele Personen haben die zu hoch dotiert sind.

MOGA

Zitat von: Seppo84 in 22.01.2026 17:38Über den DBwV habe ich erfahren das dass BMI mitgeteilt hat das der Entwurf wohl Ende des 1. Quartals an die Verbände geht.
Ist das dann der Zeitpunkt wenn wir alle erfahren was drin steht?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

BVerfGBeliever

#4553
Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 06:58Man sollte darüber hinaus nicht vergessen, dass in diesem Fall beide Indices mit der Methode der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit bemessen worden sind. Doppelt hält besser, weiß der Volksmund...
Wie "begriffsstutzig" kann man eigentlich sein? Auch die Tariflohnindex-Werte spiegeln (genau wie die Besoldungsindex-Werte) exakt 1:1 das wider, was sie widerspiegeln sollen:

- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 42.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128

Gegebenenfalls könnte man also die in Rn. 84 festgelegte Zuordnung zwischen den BAT- und TV-L-Gruppen kritisch hinterfragen.

Im Gegensatz dazu entbehrt sämtliche von dir immer und immer und immer wieder vorgebrachte (implizite) Kritik an der Konstruktion der Indexwerte weiterhin absolut jeglicher Grundlage..

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:08Wie "begriffsstutzig" kann man eigentlich sein? Auch die Tariflohnindex-Werte spiegeln (genau wie die Besoldungsindex-Werte) exakt 1:1 das wider, was sie widerspiegeln sollen:

- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 46.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128

Gegebenenfalls könnte man also die in Rn. 84 festgelegte Zuordnung zwischen den BAT- und TV-L-Gruppen kritisch hinterfragen.

Im Gegensatz dazu entbehrt sämtliche von dir immer und immer und immer wieder vorgebrachte (implizite) Kritik an der Konstruktion der Indexwerte weiterhin absolut jeglicher Grundlage..

Ich weiß auch nicht weshalb der immernoch rummäkelt. Es gibt mehrere Indizes die alle als Gummiband- Leitplanken dienen und aus verschiedenen Richtungen die Entwicklung einhegen. Ein gutes Konstrukt. Die Vereinfachung in der zahlenbestimmten Gleichsetzung A zu E wird m.E. Sehr gut ausgeglichen. Gleichzeitig ist ja E der Maßstab der angelegt wird.

Hobbyjurist

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 11:08- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 46.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128

Lieber BVerfGBeliever, könntest du bitte nochmal die Datengrundlage speziell für die 3. Zeile (II b / E12) prüfen, was da los war:

39.872 / 23.861 * 100 = 167,10
44.938 / 30.548 * 100 = 147,11
70.781 / 46.671 * 100 = 151,66 (?)
76.181 / 51.095 * 100 = 149,10

BVerfGBeliever

#4556
Hallo Hobbyjurist, sorry, du hast völlig Recht, das war in der Tat ein kleiner Tippfehler von mir (ich habe ihn oben im ursprünglichen Post korrigiert). Hier nochmal die korrekten Daten (das Gehalt in der Gruppe "II b" lag 1996 bei 83.456,41 DM):

- In VII / E5 ging es von 23.861 € in 1996 auf 39.872 € in 2020 -> plus 67,1% -> Indexwert 166,23 in Rn. 127
- In V b / E8 ging es von 30.548 € in 1996 auf 44.938 € in 2020 -> plus 47,1% -> Indexwert 146,52 in Rn. 127
- In II b / E12 ging es von 42.671 € in 1996 auf 70.781 € in 2020 -> plus 65,9% -> Indexwert 165,40 in Rn. 128
- In I b / E14 ging es von 51.095 € in 1996 auf 76.181 € in 2020 -> plus 49,1% -> Indexwert 148,68 in Rn. 128




Rentenonkel

Die Indices betrachten bei der Fortschreibungsprüfung lediglich die Besoldung der letzten Erfahrungsstufe. Diese hat sich von 1996 zu 1997 grundlegend geändert. Hier ein Vergleich:

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/1997/stufen1997.html

Alle Beamte, die bereits 1996 im Dienst waren, wurden bei den Altersstufen entsprechend überführt, mussten mithin also entweder länger auf eine andere Altersstufe warten oder fanden sich in einer rangniederen Altersstufe wieder.

Auch 2009 gab es eine ähnliche Überleitung, da auch dort die Altersstufen in Erfahrungsstufen neu strukturiert wurden mit ähnlichen Effekten.

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/ueberleitung/ueberleitungstabelle.html

1996 als Bezugspunkt zu nehmen und bei der Fortschreibungsprüfung nur die jeweils letzte Altersstufe zu berücksichtigen blendet diese strukturellen Verschlechterungen mithin komplett aus. Daher hat die Methode auch ihre Schwächen.

Der Grund, warum Swen darauf rummäkelt, ist aus meiner Sicht doch recht einfach. Mit der aktuellen Methode wird in vielen Besoldungsgruppen und Rechtskreisen der Eindruck erweckt, bestimmte Beamte im höheren Dienst würden verfassungsgemäß alimentiert. Die Gefahr dieser Sichtweise besteht darin, dass die betroffenen Beamten trotz der Widersprüche für die Vergangenheit leer ausgehen könnten.

Daher dürften oder sollten aus meiner Sicht alle betroffenen Beamten für jede Sichtweise und Argumentation dankbar sein, die die Fachgerichte trotz der vermeintlich tollen verfassungsgemäßen Indices in eine tiefergehende Prüfung zwingen könnten; mithin die Erfolgsaussichten ihrer Widersprüchen und Klagen spürbar verbessern.

Man kann natürlich auch weniger begriffsstutzig sein und anerkennen, dass es dem Besoldungsgesetzgeber gelungen ist, zumindest in A14 und A15 verfassungsgemäß zu besolden, so dass diejenigen auf jeden Fall genug bekommen haben müssen, während alle anderen von ihrer Nachzahlung feixend auf der nächsten Kreuzfahrt ihren Cocktail trinken. Mich hat das Ergebnis dieses grobmaschigen Prüfungsschemas jedenfalls überrascht und da habe ich mich auch gefragt, wieso ist das Ergebnis so, wie es ist, während das Gefühl etwas anderes sagt. Wie kann es sein, dass die Beamten im höheren Dienst ausreichend alimentiert werden, wenn in A 5 grob 12.000 EUR Netto fehlen?

Das Ergebnis mag mathematisch zur Aufgabenstellung passen, ob die Aufgabenstellung allerdings die Problematik vollständig im Blick hatte, darf dennoch aus meiner Sicht zu Recht bezweifelt werden. Je nachdem, welche Fragen man stellt, oder welche Berechnungsmethode man wählt, bekommt man auch unterschiedliche Ergebnisse.